Inzest legalisieren unter mündigen Volljährigen ??

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  • Kongo Otto
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  • Carmen schrieb:

    Hattest Du schon mal Lust deine Schwester oder Deinen Bruder flachzulegen, als alle min. 18 Jahre jung wahren? Ich hoffe nicht.

    Nein. Allerdings gibt es zu Genüge Beobachtungen, daß dieses Verhalten der Ablehnung naher Familienmitglieder nicht auf Blutsverwandte beschränkt ist, sondern auch z.B. adoptierte Personen betrifft. Nicht die genetische Nähe führt zur Ablehnung, sondern die wahrgenommene familiäre Nähe.
  • Halycon schrieb:

    anerzogene Verhaltensweise?


    Vielleicht aber auch eine sinnvolle Einrichtung der Evolution, um Inzucht zu verhindern.

    Die Individuen, die dieses "gesunde Gefühl" haben, vermehren sich (statistisch gesehen) gesünder. Die Individuen, die dieses "gesunde Gefühl" nicht haben, vermehren sich weniger gesund und haben daher einen evolutionären Nachteil und verlieren im evolutionären Wettbewerb und sterben langfristig aus.

    Daher ist dieses Gefühl normalerweise in uns drin. Es wird halt heutzutage durch gesellschaftliche Gegebenheiten teilweise überdeckt.

    Bei den Tieren gibt es oftmals Mechanismen, die sicherstellen, dass es nicht zur Inzucht kommt.


    Halycon schrieb:

    ...und schon ist eben keine Einvernehmlichkeit gegeben.


    und schon steht vor Gericht Aussage gegen Aussage. Und im Zweifel ja logischerweise für den Angeklagten. ;)
  • Demgemäß betreiben wir ja (fast) alle mehr oder weniger imaginären Inzest, twinky ;),
    da es ja bei der Partnerwahl wohl immer auch um Affinitäten bzgl. frappanten Ähnlichkeiten zu den eigenen (gegen-/oder auch gleich-)geschlechtlichen Elternpaaren geht, wie mehrere ähnlich lautende Untersuchungen ergaben.
    Wie aber auch nicht, sind Elternpaare doch - gerade auch in der frühkindlichen Phase - mit die stärksten, zumindest visuellen, Eindrücke, die wir alle zumindest innerhalb auch nur kurzfristig bestandener, bestenfalls auch intakter, familiärer Beziehungen erfahren.
    ...that when awareness of the relationship between self and other is bypassed, people find individuals who resemble their kin more sexually appealing. Three experiments demonstrate that people find others more sexually attractive if they have just been subliminally exposed to an image of their opposite-sex parent...


    Eine Hypothese, die zumindest ich auch teilweise aus eigenen Erfahrungen nachvollziehen und erhärten kann.

    Auch wenn solche Theorien ja ob allgemein (noch) bestehender Tabuisierungen immer noch auch in Richtung Perversität gerne uminterpretiert werden ;)

    Ein anderer interessanter Aspekt, gerade auch durch Erfahrungen der hiesigen Debatte genährt, wäre ja die augenscheinliche Verbindung von inzestuösen Verbindungen und daraus fast zwanghaft abgeleiteten Gewaltfantasien.
    Ich sehe diese Kausalität zwar nicht zwingend,
    but that's another story ;)

    so far
    muesli

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von muesli () aus folgendem Grund: s-Änderungen *bg*

  • Solange die Leute hier nicht in der Lage sind, Einvernehmen und Zwang auseinander zu halten und beides immer wieder in einen Topf schmeißen, wird hier sowieso niemand Frieden finden.
    Natürlich ist eine inzestuöse Beziehung, zwischen welchen Familienmitgliedern auch immer, in der Zwänge und Abhängigkeiten eine Rolle spielen, zu Recht verboten. Diese wäre aber auch ohne den Paragraphen 173 verboten, schließlich ist es auch ohne Verwandtschaft je nach Schwere sexuelle Nötigung bis vergewaltigung.
    Aber darum geht es nicht!
    Es geht um die (sexuelle) Beziehung erwachsener Menschen, die im Vollbesitz ihrer geistigen Fähigkeiten sind, sich beide zum Anderen hingezogen fühlen.
    Beide, einvernehmlich!
    Kein Zwang, kein Ausnutzen von Abhängigkeiten, keine sexuelle Nötigung, keine Gewalt, keine Opfer. Hört doch bitte auf, das ständig zu vermischen!

    Natürlich kommt es in Beziehungen auch immer wieder zu Gewalt. Aber dabei spielt m.E.n. keine Rolle, ob die Protagonisten verwandt sind. Und darum geht es hier auch nicht!
  • Ich kann Carmens Argumentation zumindest soweit folgen, dass inzestuöse Bindungen und Handlungen sich i. a. innerhalb der Familie bereits vor der Volljährigkeit zumindest eines der Partner entwickeln und dann die Frage besteht, ob sich sozusagen mit der beiderseitigen Volljährigkeit der Schalter von "illegal" zu "legal" umlegen sollte.
    Andererseits trifft das Problem der Minderjährigkeit oder Volljährigkeit bzw. der Sexualmündigkeit auch auf nichtinzestuöse Beziehungen zu.

    Die Frage danach, ob es bei "normalen" Menschen inzestuöse Neigungen gibt, denen wir aufgrund von Konditionierung und Sozialisation widerstehen, sie aber als (oft unbewusste) Prägungen in Partnerschaften mit einbringen, wird, soweit mit bekannt, von den meisten Psychologen bejaht.
    Schon allein von daher finde ich es unangebracht und wenig hilfreich, wenn hier z. T. argumentiert wird, man sei entweder anständig und normal und sehe Inzest per se als strafwürdige Abnormität an oder aber man sei pervers und wolle mit seinen nächsten Anverwandten Sex haben.

    Wer beruflich und / oder privat viel mit Familienproblemen und ihren z. T. traumatischen Auswirkungen zu tun hat, der wird die Inzestproblematik in einem etwas weniger eingeschränkten Zusammenhang sehen, als er hier in der Diskussion dominiert.
    Ja, es gibt Erwachsene, die gegenüber den eigenen Kindern eine Macht ausüben, die letztere in emotionale und sexuelle Abhängigkeit zwingt (was m. E. nach auch ohne den im Strafgesetz ausdrücklich genannten “Beischlaf” sehr übel sein kann!).
    Aber es gibt auch Eltern, die durch eine andere Art von Machtmissbrauch oder durch extreme emotionale Vernachlässigung es zumindest begünstigen, dass ihre Kinder eine inzestuöse Beziehung eingehen, als Ausdruck von Trostbedürfnis oder von Rebellion, als Ausagieren einer seitens der Eltern fehlenden Paarbeziehung usw.
    Und es gibt Eltern, die ihre Kinder nie richtig loslassen wollten oder konnten, sodass sie mit den längst erwachsenen Kindern in einer Beziehung gegenseitiger emotionaler Abhängigkeit und Ausschließlichkeit leben. Dabei finden keine strafwürdigen sexuellen Aktivitäten statt, aber die psychischen Auswirkungen sind dennoch schlimm, weil sie den Sohn oder die Tochter beziehungsunfähig machen und in seinem / ihren möglichen Lebensglück behindern.

    Nachtrag:
    Ich bin nicht so fürs Drastische aber um es einmal ganz deutlich zu sagen: wenn nun in einer der zuletzt beschriebenen Beziehungen das Argument gelten soll, dass z. B. der 40-jährige Sohn freiwillig bei Mama lebt und mit ihr eine ausschließliche emotionale Beziehung pflegt, in die das Strafgesetz nicht hineinzureden hat, was würde es dann für einen Unterschied machen, ob die beiden auch sexuell miteinander verkehrten? Viele von uns - ich eingeschlossen - würden wohl das von mir in einem früheren Post erwähnte Unbehagen verspüren. Aber inwiefern sollte das strafrechtlich relevant sein?

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Serenity () aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Serenity schrieb:

    dass z. B. der 40-jährige Sohn freiwillig bei Mama lebt und mit ihr eine ausschließliche emotionale Beziehung pflegt, in die das Strafgesetz nicht hineinzureden hat, was würde es dann für einen Unterschied machen, ob die beiden auch sexuell miteinander verkehrten?


    Du denkst aber wohl nicht, dass der Sohn bzw. die Mutter erst nach Jahrzehnten auf die Idee sexueller Kontakte kommen, oder? Dein Beispiel ist sehr abstrakt. So ähnlich, wie der potentielle Verletzte in einem Auto, der ohne Sicherheitsgurt vielleicht weniger schwer verletzt wäre?


    @ muesli:
    Würde man dem ersten Teil deiner Argumentation in #266 folgen, müssten inzestuöse Beziehungen geradezu massenhaft auftreten!
  • Streichung der Strafbarkeit von Inzest ?? 256
    1.  
      Ja solang freiwillig voll okay (69) 27%
    2.  
      Nein (bitte begründen im thread) (167) 65%
    3.  
      keine ahnung (20) 8%