Google StreetView - Ja oder Nein?

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  • Mc.Coffee schrieb:

    ...mein freiwilliger Gang ins Freibad oder FKK gibt keinem das recht mich zu belichten und ins Net zu stellen...


    Wieder mal so eine falsche Aussage, ohne Kenntnis der deutschen Gesetze.

    Nach § 23, Abs. 2, KunstUrhg, bist Du lediglich unbedeutendes Beiwerk, wenn ich das Schwimmbad, oder den Strand, ablichte.
  • Graf von W. schrieb:

    Wieder mal so eine falsche Aussage,


    Wiedermal so eine starre Feststellung ;), alles eine Frage der Sichtweise :D

    Mc.Coffee schrieb:

    ... gibt keinem das recht mich zu belichten ...

    Er sprach NICHT vom Strand, wo er zufällig mit drauf ist :D

    Fazit: wie so oft gibt es kein schwarz od. weiss sondern jede Menge Grautöne mittendrin ...

    ---------------

    @ Mc.Coffee

    Zu deiner Frage erbrachte Google (wie lustig) folgendes Ergebnis:
    (Suche nach "google streeview rechte als mieter")

    Es reicht aus, wenn ein Mieter Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Bilder erhebt. In dem Fall wird das gesamte Gebäude gelöscht, anders wäre das technisch auch zu aufwändig

    Quelle: kann ich hier nicht verlinken

    Mieter dürfen laut Google in jedem Fall ihre privaten Ansprüche geltend machen. Wer nicht möchte, dass sein Wohnhaus bei Street View zu sehen ist, kann dies verhindern, auch wenn Vermieter oder andere Bewohner des Gebäudes einer Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen.

    Quelle: faz.net


    MfG,
    NeHe
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  • NeHe schrieb:

    Wiedermal so eine starre Feststellung ;), alles eine Frage der Sichtweise :D


    Also kann jeder unsere Gesetze nach Gutdünken auslegen?

    Er sprach NICHT vom Strand, wo er zufällig mit drauf ist :D


    Doch, tat er:

    Mc.Coffee schrieb:

    mein freiwilliger Gang ins Freibad oder FKK gibt keinem das recht mich zu belichten und ins Net zu stellen


    Das schließt gleichwohl den FKK-Strand mit ein ;)
    Allerdings würde ich (sollte ich solche Örtlichkeiten besuchen) dann sein Gesicht verpixeln, wenn ich ihn zufällig auf das Foto banne (ob eine Verpixelung anderer Körperregionen den Aufwand lohnt, müsste dann von Fall zu Fall entschieden werden)



    Aber, dass ist auch vollkommen egal, denn GSV ist endlich auch in und für Deutschland verfügbar.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Graf von W. ()

  • Man versteht immer nur das, was man verstehen will ;)

    Natürlich sprach er vom Strand aber ich meinte mit:
    Er sprach NICHT vom Strand, wo er zufällig mit drauf ist

    den Focus des geknipsten Fotos und nicht die Örtlichkeit, da du dich ja auf "zufällig mit auf das Bild geraten" berufen hast (Focus auf den Strand) ... und Mc.Coffee aber davon schrieb, dass ER sich nicht ungefragt ablichten lässt (Focus auf die Person)
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  • Ich finde Google StreetView schön. Mein Wohnumfeld sieht bei Google StreetView bald schöner aus, als wie ich es wahrnehme. Für meinen Vermieter ist es meiner Meinung nach eine Super Werbung um leerstehende Wohnungen neu zu vermieten.
    Von den Bildern, die als ca. 5 Metern Entfernung von der einen Seite der Wohnung gemacht wurden, kann man meiner Meinung nach, in keinster Weise irgendwelche Rückschlüsse auf meine Familie oder mich ziehen.
    Mein Auto ist weder bei der Wohnung, der Arbeitsstelle oder des Gartens zu sehen.
    Das der "verpixelte" Vater meiner Gartennachbarin im Garten werkelt und sein Auto auf der gegenüberliegenden Straßenseite parkt, ist bestimmt außer mir noch niemanden Weltweit aufgefallen, oder? Und falls doch, würde mich mal interessieren, was man mit diesem Wissen anfangen sollte? Ich behaupte mal ganz locker, daß das keinen interessiert.
    Außerdem finde ich toll, daß jemand der, aus welchen Gründen auch immer, nicht verreisen kann, sich nun viele Orte weltweit von zu Hause aus ansehen kann.
    Wenn mein Wohnumfeld verpixelt wäre, hätte ich wahrscheinlich Bedenken, ob es nicht eventuell ungewollte Begehrlichkeiten irgendwelcher Leute anlocken könnte?:)
    :):confused::)

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Toni0815 ()

  • NeHe schrieb:

    Man versteht immer nur das, was man verstehen will ;)


    Genau so ist es, abgesehen davon danke NeHe, für die Aufklärung meiner Frage, ist zwar für mich unverständlich aber wen das so ist, muss man sich als Nachbar oder Vermieter wohl oder übel geschlagen geben ;)

    Graf von W. , schön das du mir einen Paragrafen vor die Nase hältst, aber hast du sie den richtig gelesen, du sagst ich wäre nur ein Beiwerk von dem was du belichtet hast, aber was sagt dir der Zusatz von diesem Paragrafen

    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.


    Kann es sein, dass du die Rechtsprechung irgendwie missverstanden hast :rolleyes:

    Gruß
    Mc.Coffee

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Mc.Coffee () aus folgendem Grund: editiert

  • Mc.Coffee schrieb:




    Kann es sein, dass du die Rechtsprechung irgendwie missverstanden hast :rolleyes:



    Kann es sein, dass Du von der Materie keine Ahnung hast? Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, dass sich solche Personen, die ihren Privatbereich für die Öffentlichkeit öffnen (zB an einem öffentlichen Strand), keinen Schutz nach § 23 KUG verlangen können. Mit "berechtigtes Interesse" bedeutet zB, ein körperliches Gebrechen. Lies bitte mal entsprechende Kommentare zu diesen §
  • Graf von W., irgendwie kommt es mir vor, dass du mich Mißverstanden hast :rolleyes:

    Ich habe nicht gesagt, dass du nicht am öffentlichen Stränden fotografieren darfst, sondern , dass du keine Bilder im NET veröffentlichen darfst, wo andere Personen deutlich auf dem Bild zu erkennen sind, siehe Post #200

    Gruß
    Mc.Coffee
  • @Mc.Coffee

    und genau diese Aussage ist falsch. Wenn ich den Kölner Dom fotografiere und auf dem Domplatz stehen Leute, dann sind diese Leute lediglich "Beiwerk". Wenn ich das Panorama eines Strandes fotografiere und am Strand liegen Leute herum, dann sind diese Leute lediglich "Beiwerk". So lange das Hauptaugenmerk nicht diesen Personen gilt, darf ich meine Bilder auch veröffentlichen. Verstanden?

    Hast Du etwa noch nie einen Reiseprospekt, oder eine Reisebeschreibung im Internet gesehen und glaubst Du, dass all die Menschen, welche dort an den Stränden, an den Swimmingpools, in den Altstädten, auf der Almhütte, usw., zu sehen sind, ihr Einverständnis gegeben haben? Oder in Fernsehberichten über Städte und Länder? Und genau dafür hat der Gesetzgeber die von mir genannten Gesetze verfasst. Und das ist auch gut so, denn andernfalls wäre keine vernünftige Berichterstattung möglich.

    Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Graf von W. ()

  • gangster7 schrieb:

    Wen interessiert den bitte das Haus vom Nachbarn oder das Haus von irgendwem in Frankreich?


    Das Haus vom Nahbarn interessiert mich weniger, außerdem brauche ich dazu nur aus dem Fenster zu sehen. aber vielleicht das in Frankreich, nämlich dann, wenn ich vorhabe genau dort meinen Urlaub zu verbringen.
    Ansonsten interessiert es wohl wirklich kaum jemanden, trotzdem ist es doch schön, wenn man einfach mal so virtuell eine Stadt besuchen kann, die man real vielleicht nie sehen wird.
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  • Bin dagegen, nicht alles was modern ist, ist gut!:gelb:
    Wir Leben mittlerweile in einer Gesellschaft, die nicht mehr zwischen notwendig und unnütz unterscheiden kann.
    Die Gesellschaft kann anscheinend nur noch eins Konsumieren, koste es was es wolle!
    Ohne sich Gedanken zu machen was es für Auswirkungen auf sie und die Umwelt hat!
    Vorallem wird es kriminellen leicht gemacht in die privatsphäre einzudringen.:rot: