Mc.Coffee schrieb:
...mein freiwilliger Gang ins Freibad oder FKK gibt keinem das recht mich zu belichten und ins Net zu stellen...
Wieder mal so eine falsche Aussage, ohne Kenntnis der deutschen Gesetze.
Nach § 23, Abs. 2, KunstUrhg, bist Du lediglich unbedeutendes Beiwerk, wenn ich das Schwimmbad, oder den Strand, ablichte.