Verbraucherschützer - Trotz Gesetz weiter hohe Strafen auf Urheberrechtsverstöße

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  • Verbraucherschützer - Trotz Gesetz weiter hohe Strafen auf Urheberrechtsverstöße

    Das Gesetz zum Schutz vor Abmahnwucher bei illegalem Filesharing ist nutzlos, es wurde sogar schlimmer. Das haben Verbraucherschützer herausgefunden und fordern eine schnelle Nachbesserung.

    Verbraucher müssen bei Urheberrechtsverstößen wie illegalem Filesharing immer noch mit teuren Abmahnungen rechnen. Das ergab eine nicht repräsentative Untersuchung der Verbraucherzentralen, die am 6. Oktober 2016 vorgestellt wurde (PDF). Trotz des neuen Gesetzes zur Begrenzung der Abmahnkosten erlauben unklare Regelungen den Abmahnanwälten weiter, von Verbrauchern hohe Gebühren einzufordern.

    "Das Gesetz muss dringend nachgebessert werden, um Verbraucher vor überhöhten Abmahnforderungen zu schützen", sagte Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien der Verbraucherzentrale Bundesverband. Wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen Abgemahnte einigen sich oft außergerichtlich mit Abmahnkanzleien. "Diese außergerichtlichen Vergleichsforderungen der Abmahnkanzleien sind weiterhin sehr hoch und gemäß unserer Auswertung seit 2012 sogar um 15 Prozent gestiegen, von 757 Euro auf 872 Euro."

    Lücke macht Gesetz nutzlos
    Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken aus dem Jahr 2013 sollte unberechtigte und überhöhte Anwaltsgebühren nicht mehr zulassen. Dies sei jedoch nicht gelungen, wie ein Vergleich von Abmahnungen vor und nach Inkrafttreten des Gesetzes zeige. Laut Gesetz ist vorgesehen, den Streitwert solcher Verfahren auf 1.000 Euro zu begrenzen, damit Anwaltsgebühren im Streitfall nicht mehr als 124 Euro betragen dürfen.


    Quelle: Verbraucherschützer: Trotz Gesetz weiter hohe Strafen auf Urheberrechtsverstöße - Golem.de