WhatsApp gehört seit rund zwei Jahren zum US-Internetgiganten Facebook. Ende August hatte der Messengerdienst neue Regeln für Nutzer bekanntgegeben. Demnach wird unter anderem die Handynummer des Nutzers an Facebook weitergegeben – unabhängig davon, ob der jeweilige Nutzer auch in dem sozialen Netzwerk angemeldet und aktiv ist.
WhatsApp reicht Telefonnummern an Facebook weiter
Außerdem werden alle im Telefonbuch des WhatsApp-Nutzers gespeicherten Nummern an Facebook weitergereicht. Laut der Regelung bestätigen alle Nutzer, dass sie autorisiert sind, WhatsApp die Telefonnummern ihrer Kontakte zur Verfügung zu stellen. Eine solche Erlaubnis müsste jeder Nutzer von all seinen Kontakten zuvor einholen. Damit bürdet WhatsApp den Nutzern die Verantwortung für die Weitergabe der Kontaktdaten auf – wohlwissend, dass die Mehrzahl der Nutzer auch ohne eine solche Erlaubnis zustimmt und damit gleichzeitig gegen die AGB verstößt.
Neue Bestimmungen weitgehend unzulässig
Nach Ansicht der Verbraucherschützer sind die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen "zu großen Teilen" unzulässig. Deshalb hatten die Verbraucherschützer den Messengerdienst Mitte September abgemahnt. Das US-Unternehmen hatte zunächst um eine Verlängerung der Frist gebeten. Diese lief nun aus, ohne das WhatsApp weiter reagiert hat
Quelle: WhatsApp steht eine Klage ins Haus: Datenweitergabe an Facebook