Verschreibungspflichtige Medikamente - Europäischer Gerichtshof kippt Preisbindung

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  • Verschreibungspflichtige Medikamente - Europäischer Gerichtshof kippt Preisbindung

    Der Europäische Gerichtshof hat die Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland für unzulässig erklärt. Patienten könnten in Zukunft Geld sparen.

    Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente gekippt. Die Festlegung einheitlicher Abgabepreise beschränke den freien Warenverkehr in der EU, heißt es in dem Urteil. Demnach sind bindende Preise auf Versandapotheken aus dem EU-Ausland nicht mehr anwendbar. Für deutsche Apotheken gelten sie jedoch noch.

    Die Regelung könne Anbietern aus anderen EU-Ländern den Zugang zum deutschen Markt erschweren, hieß es weiter. Grundsätzlich könne zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens gerechtfertigt werden, doch die Preisbindung sei dazu nicht geeignet.

    Laut Urteil ist der Versandhandel für ausländische Apotheken "ein wichtigeres, eventuell sogar das einzige Mittel", um einen unmittelbaren Zugang zum deutschen Markt zu erhalten. Überdies könne der Preiswettbewerb für Versandapotheken ein wichtigerer Wettbewerbsfaktor sein als für traditionelle Apotheken, argumentierten die Richter. Die traditionellen Anbieter seien besser in der Lage, Patienten durch Personal vor Ort individuell zu beraten und eine Notfallversorgung mit Arzneimitteln sicherzustellen.

    Im vorliegenden Fall ging es um eine Kooperation zwischen der Deutschen Parkinson Vereinigung und der niederländischen Versandapotheke DocMorris. Danach konnten die Vereinsmitglieder bei DocMorris Boni für rezeptpflichtige Parkinson-Medikamente erhalten. Dagegen hatte die deutsche Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (ZBW) vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf geklagt.

    Bisher gibt es in Deutschland eine Preisbindung für Medikamente: Die Hersteller von Medikamenten, die Pharmaunternehmen, können zunächst selbst festlegen, zu welchen Preisen sie Arzneimittel an Apotheken und Großhändler abgeben. Diese erheben dann auf ihre Einkaufspreise gesetzlich festgeschriebene Zuschläge. Für ein rezeptpflichtiges Medikament gilt immer ein Aufpreis von drei Prozent des Einkaufspreises. Zusätzlich dürfen Apotheken pro Packung 8,10 Euro berechnen.

    Ein bestimmtes verschreibungspflichtiges Medikament kostet deshalb in jeder Apotheke, in jedem Ort, gleich viel. Bei gesetzlich Versicherten zahlen den Preis - abgesehen von bestimmten Zuzahlungen - die Krankenkassen, er gilt aber genauso für privat Versicherte.

    Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) kündigte an, das Urteil auszuwerten und auf rechtliche Konsequenzen zu prüfen. Die deutschen Apotheker reagierten mit Sorge auf das Votum der Richter: "Europas höchste Richter haben den eindeutigen Willen des deutschen Gesetzgebers ausgehebelt und die Entscheidungen der obersten deutschen Gerichte negiert", sagte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Friedemann Schmidt. Die Apotheker seien entsetzt.

    Der EuGH habe in ein Politikfeld eingegriffen, das den Mitgliedstaaten vorbehalten sei. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) erwartet, dass jetzt der Druck auf die Arzneimittelpreise zunehmen wird.

    DocMorris dagegen begrüßte das Urteil: "Wir freuen uns sehr über die Rechtsprechung des EuGH", sagte DocMorris-Chef Olaf Heinrich. Sein Unternehmen habe den Kunden Boni auf Rezept stets "zulasten der eigenen Marge" gewährt. Chronisch kranke Menschen mit einem hohen und regelmäßigen Medikamentenbedarf würden so jährlich um mehrere Hundert Euro entlastet.


    Quelle: Europäischer Gerichtshof kippt Preisbindung für Medikamente - SPIEGEL ONLINE
  • hallo Y1E3C9Ax,

    Die Apotheken zu schützen ist nobel- und gerade hier ist die Beratung wichtig. Ansetzen müsste man aber wohl doch eher bei den konzernen denn die Apotheker können auch nichts machen wenn Sie selber teuer einkaufen müssen- und die Beratung bei verschreibungsplichtigen Medikamenten übernimmt doch im Fall einer "verschreibungsplicht" der Arzt.

    Wie jetzt verhindern das der Patient jetzt das "beste" (im sinne von wirkungsvoll und geeignet) bekommt und nicht das mit dem höchsten boni- und wer bekommt den boni- der arzt indem er seine rezepte spezifiziert und dadurch ausschließt das ein "nachgemachtes" medikament verordnet wird , welches aber nicht unbedingt schlechter ist, oder andersrum.

    Boni gab es im Vertrieb ja schon immer... Ist die Herstellung von Medikamenten EU weit gesetzlich gleich? oder kann eine apotheke im Eu ausland zb Chinesische produkte importieren, welche bei uns nicht zugelassen oder nicht geprüft werden können?

    Was ergiebt sich hier für den verbraucher?


    Gruß
    "Manchmal muss man im Leben sehr weit gehen, um einen Schritt voranzukommen."(unbekannt)