Abstimmung im Bundestag - Darum geht es beim neuen BND-Gesetz

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  • Abstimmung im Bundestag - Darum geht es beim neuen BND-Gesetz

    Der Bundestag will am Freitagmorgen das neue BND-Gesetz verabschieden. Die Reform soll den Auslandsnachrichtendienst stärken, ist aber umstritten. Was steht drin? Der Überblick.

    Die lang geplante Reform des Bundesnachrichtendienstes (BND) soll am Freitag den Bundestag passieren. Angesetzt ist die Abstimmung über zwei Gesetze für 9 Uhr. Es geht zum einen um die sogenannte Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND und zum anderen um die "Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste".

    Die Große Koalition präsentiert das Gesetzespaket als präzisere Rechtsgrundlage für einen schlagkräftigen Auslandsgeheimdienst. Linke und Grüne beklagen eine Legalisierung von Massenüberwachung.

    Warum strebt die Bundesregierung die BND-Reform an?

    Die Enthüllungen des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden hatten ein Schlaglicht auf die Zusammenarbeit zwischen dem US-Geheimdienst und dem BND bei der Abschöpfung von Kommunikationsdaten geworfen. Unter anderem soll der deutsche Auslandsgeheimdienst für die NSA europäische Verbündete ausgeforscht haben.

    Union und SPD hatten sich bereits im vergangenen Jahr auf eine Geheimdienstreform verständigt. Die von den Koalitionsfraktionen vorgesehene Beschränkung der BND-Aktivitäten stieß aber innerhalb der Regierung auf Widerstand - nicht zuletzt wegen der Gefahr von islamistischen Anschlägen. Im Juni einigte sich die Bundesregierung dann auf eine abgeschwächte Fassung.

    Wen und was darf der BND überwachen?

    Das Gesetz regelt die strategische Fernmeldeaufklärung von Ausländern im Ausland. Damit ist gemeint: Die Überwachung von Telefon und Internetverbindungen durch den BND, um an Informationen über Bedrohungen zu gelangen und die außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik zu wahren.

    Dazu kann der Geheimdienst auch Internetknotenpunkte in Deutschland anzapfen, über die der weltweite Datenverkehr abgewickelt wird. Welche Telekommunikationsnetze überwacht werden, muss das Bundeskanzleramt festlegen.

    Die auf der Grundlage von Suchbegriffen gesammelten Daten darf der BND dann bis zu sechs Monate speichern und auch an ausländische Dienste wie die NSA weitergeben. Wirtschaftsspionage wird aber ausdrücklich untersagt, ebenso das gezielte Ausspähen befreundeter Staats- und Regierungschefs.

    Das Gesetz sieht zudem rechtliche Hürden für das Abhören von Bürgern und Institutionen in der Europäischen Union vor. Eine Reihe von Ausnahmen ermöglichen allerdings weiterhin, Ziele in der EU auszuspionieren.

    Können auch Deutsche ins Visier geraten?

    "Eine Erhebung von Daten aus Telekommunikationsverkehren von deutschen Staatsangehörigen, von inländischen juristischen Personen oder von sich im Bundesgebiet aufhaltenden Personen ist unzulässig", heißt es in dem Gesetz. Allerdings wird nicht ausgeschlossen, dass bei Überwachungsmaßnahmen auch Daten von Deutschen im Netz des BND landen. Ein mehrstufiges Filtersystem soll dafür sorgen, solche Verkehre zu erkennen und unverzüglich zu löschen. Eine Garantie gibt es nicht.

    Was sagen Kritiker des Gesetzes?

    Grüne und Linke beklagen, dass die Bundesregierung eine Massenüberwachung ermögliche und die rechtswidrigen Praktiken des Bundesnachrichtendienstes nachträglich legitimiere. Auch in der Zivilgesellschaft formiert sich Widerstand: Ein Bündnis, dem unter anderem Amnesty International, Journalistenverbände und der Deutsche Anwaltsverein angehören, kritisiert, dass vage Kriterien dem BND nahezu ungehinderten Zugriff auf Telekommunikationsnetze erlaubten. Drei Uno-Sonderberichterstatter zeigten sich besorgt, dass ausländische Journalisten und Rechtsanwälte ausgespäht werden können.

    Wie werden die Geheimdienste künftig kontrolliert?

    Für die Kontrolle der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung soll laut der BND-Reform künftig ein sogenanntes Unabhängiges Gremium aus Richtern und Bundesanwälten zuständig sein, die von der Bundesregierung berufen werden. Kritiker befürchten eine Aushebelung des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), das im Bundestag mit der Kontrolle der Geheimdienste beauftragt ist. Das PKGr wacht dabei nicht nur über den BND, sondern auch über den Verfassungsschutz und den Militärischen Abschirmdienst.

    Ein ebenfalls am Freitag zur Abstimmung stehendes Gesetz sieht die Bestellung eines "Ständigen Bevollmächtigten des Parlamentarischen Kontrollgremiums" vor, der die Arbeit des Gremiums unterstützen und mit anderen Kontrollinstanzen koordinieren soll. Das PKGr soll künftig zudem einmal im Jahr die Präsidenten der deutschen Nachrichtendienste öffentlich befragen. Weiterhin soll der Schutz für Hinweisgeber aus den Nachrichtendiensten verbessert werden.


    Quelle: BND-Gesetz: Darum geht es bei der umstrittenen Reform - SPIEGEL ONLINE