Filesharing Urteil: Anschlussinhaber muss nicht für andere haften

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  • Filesharing Urteil: Anschlussinhaber muss nicht für andere haften

    Ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt am Main bestätigt die Annahme, dass ein Anschlussinhaber nicht für Familienmitglieder haften muss.

    Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat eine Filesharing-Klage zu Gunsten des Angeklagten entschieden. Angeklagt war ein Familienvater, der auch Inhaber des Internetanschlusses der Familie ist. Weil über diesen Anschluss anscheinend der Film The Last Stand verbreitet wurde, möglich wäre dies etwa durch den Einsatz sogenannter Torrents, sollte der Familienvater nun dafür haften. Die Kanzlei Sasse hatte ihn im Auftrag der Splendid Film GmbH verklagt und einen Schadensersatz in Höhe von 400 Euro gefordert. Zusätzlich wurden 755,80 Euro als Ersatz der Abmahnkosten verlangt.

    Keine Haftung für volljährige Familienmitglieder
    Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat die Klage der Kanzlei Sasse allerdings jetzt abgewiesen, mit der Begründung, dass Dritte Zugriff auf den Anschluss hätten. Das betrifft zum einen die Ehefrau des Angeklagten sowie zwei weitere Angehörige. Diese hätten häufiger Zugriff auf den Internetanschluss und somit könne nicht genau gesagt werden, ob der Anschlussinhaber selbst den Film im Internet verbreitet hätte. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies deshalb zunächst die Klage auf Schadensersatz ab.

    Doch auch die Forderung auf Ersatz der Abmahnkosten verneinte das Gericht. Sowohl die Ehefrau als auch die zwei weiteren Familienangehörigen seien volljährig gewesen. Deshalb würde keine Belehrungs- oder gar Überwachungspflicht seitens des Familienvaters bestehen. Vertreten wurde der Familienvater von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke, die auf ihrem Blog über diesen und etliche weitere Fälle zum Thema Filesharing berichten.

    Abgemahnte sollten sich beraten lassen
    Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke rät Abgemahnten dazu, sich in jedem Fall beraten zu lassen. Entweder von einem Rechtsanwalt oder einer Verbraucherzentrale. Solmecke sieht aktuell den Trend, dass sich Gerichte bewusst nicht zu Unterstützern der Abmahnindustrie machen wollten. Viele weitere Urteile zum Thema Filesharing würden ihm das bestätigen.

    Erst vor gut zwei Wochen ließ das Bundeswirtschaftsministerium verlauten, dass das WLAN-Gesetz zur sogenannten Störerhaftung überarbeitet werden soll. Der Europäische Gerichtshof hatte darin geregelt, dass Besitzer von Bars oder Cafés nicht für illegale Downloads ihrer Kunden zur Rechenschaft gezogen werden können.


    Quelle: Filesharing-Urteil: Anschlussinhaber muss nicht für andere haften - teltarif.de News