Urteil: Kanadischer Geheimdienst hat illegal Metadaten analysiert

  • Allgemein

  • Y1E3C9Ax
  • 1314 Aufrufe 0 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Urteil: Kanadischer Geheimdienst hat illegal Metadaten analysiert

    Mit seiner umfangreichen, heimlich eingeführten Vorratsdatenspeicherung hat der kanadische Geheimdienst CSIS zehn Jahre lang seine gesetzlichen Befugnisse deutlich überzogen, hat das zuständige Gericht in Ottawa entschieden.

    Ein neues Urteil verschärft die Frage, inwieweit sich Geheimdienste in westlichen Demokratien zeitnah und angemessen rechtsstaatlich kontrollieren lassen. Der kanadische Federal Court, der in etwa mit dem Bundesgerichtshof vergleichbar ist, hat dem Canadian Security Intelligence Service (CSIS) bescheinigt, zehn Jahre lang rechtswidrig ein umfassendes Programm zur Vorratsdatenspeicherung betrieben zu haben. Dabei habe der Inlandsgeheimdienst nicht nur der Öffentlichkeit das Ausmaß der Überwachung verschwiegen, sondern auch die Richter hinters Licht geführt.

    Der CSIS habe erneut "gegen die Aufrichtigkeitspflicht verstoßen", die er dem Gericht schulde, umschreibt Simon Noël, Vorsitzender Richter des Federal Courts, in seiner Schlussfolgerung das Vergehen der Agenten noch halbwegs diplomatisch. In den vorherigen Ausführungen beklagt er, das Tribunal habe an vier Tagen mit der kompletten Richterbank Zeugen befragt und fünf eidesstattliche Erklärungen verlangen müssen, bis die Wahrheit über die Maßnahme ans Licht gekommen sei. Noël betont weiter, dass die Spionagebehörde "ihre einzigartige Position nicht missbrauchen darf".

    Nicht vereinbar mit den gesetzlichen Bestimmungen
    Im Kern der am Donnerstag teils geschwärzt veröffentlichten Entscheidung vom Oktober geht es um das Operational Data Analysis Centre (ODAC) des CSIS, das die begehrten Verbindungs- und Standortdaten kanadischer Telekommunikationsnutzer unbegrenzt gesammelt und durchforstet haben soll. Dadurch "sind spezifische intime Details über das Leben und die Umgebung der Personen offenbar geworden", die ins Visier des Geheimdienstes geraten seien, schreibt das Gericht. "Das Programm eignet sich dazu, Verbindungen zwischen verschiedenen Quellen und enormen Datenmengen zu ziehen, was ein Mensch niemals schaffen würde".

    Dazu kam laut dem Urteil, dass der CSIS auch damit "verknüpfte Daten" sammelte, also Informationen etwa über Kontaktpersonen und andere Dritte, die nicht direkt beschattet werden sollten. Laut den einschlägigen kanadischen gesetzlichen Bestimmungen darf die Behörde aber Daten nur "in dem strikt erforderlichen Ausmaß sammeln". Selbst mit gutem Willen konnte das Gericht die erfolgte Vorratsdatenspeicherung nicht für vereinbar mit dieser Vorgabe erklären, sodass es den offenen Rechtsbruch des gesamten Programms konstatierte.

    Geheimdienst muss nicht umgehend löschen
    Zutage kam auch, dass der Dienst ohne gerichtliche Anordnung Steuerbescheide kanadischer Bürger erhält und durchleuchtet. Die Richter konnten sich trotzdem nicht dazu durchringen, den CSIS anzuweisen, die rechtswidrig gehorteten Datenhalden umgehend zu löschen. Die ODAC-Aktivitäten hätten zumindest einige "nützliche Aufklärungsinformationen" geliefert, heißt es in dem Beschluss. Der Federal Court sieht daher nun den Gesetzgeber gefordert, nach einer gründlichen öffentlichen Debatte über das weitere Vorgehen und eine eventuell nötige weitere Reform der Geheimdienstbefugnisse zu entscheiden. Diese waren erst im vorigen Jahr im Rahmen neuer Anti-Terror-Gesetze deutlich ausgeweitet worden.

    CSIS-Chef Michel Coulombe teilte mit, dass die Behörde den Zugang zu den Analysemöglichkeiten für die elektronischen Nutzerspuren gesperrt habe und das System "gründlich prüfe". Dabei betonte er, dass es nicht illegal sei, die Daten zu sammeln, sondern nur, sie aufzubewahren und weiter zu verarbeiten. Weiter ließ Coulombe durchblicken, dass zumindest alle vier für die "öffentliche Sicherheit" zuständigen Minister seit 2006 über das Programm aufgeklärt worden seien.

    Parallelen zum BND
    Der Datenschutzexperte David Fraser kritisierte, dass die eigenen Rechtsberater des CSIS offenbar "den bestmöglichen Spin" aus dem Gesetz herausgedreht und dieses sehr weit interpretiert hätten. Dabei sei die Rechtsbasis "bis zu einem Punkt gedehnt worden, an dem sie fast zerbrach".

    Mitglieder des hiesigen NSA-Untersuchungsauschusses haben den Bundesnachrichtendienst (BND) mehrfach ebenfalls beschuldigt, den gesetzlichen Rahmen mit fadenscheinigen Theorien überzogen zu haben. Mittlerweile hat der Gesetzgeber die umstrittenen Praktiken weitgehend legalisiert. Jüngst hatte auch ein britisches Gericht die heimliche Vorratsdatenspeicherung von MI5, MI6 und GCHQ für illegal erklärt.


    Quelle: Urteil: Kanadischer Geheimdienst hat illegal Metadaten analysiert | heise online