Sie erhielten vom Landgericht Berlin lebenslange Freiheitsstrafen.
Das Gericht begründete das Urteil für den Todesfahrer und den Fahrer des zweiten Autos mit einem "mittäterlichen Geschehen mit bedingtem Tötungsvorsatz". Die Männer seien in der Innenstadt mit Vollgas gefahren, um ein Rennen zu gewinnen. Als juristisches Mordmerkmal erkannte das Gericht, dass in diesem Fall die Autos als Tatwaffe ein gemeingefährliches Mittel gewesen seien.
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