Gerichtsurteil: WhatsApp-Kontakte weitergeben ist illegal

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    Droht Nutzern eine Abmahnung?
    Gerichtsurteil: WhatsApp-Kontakte weitergeben ist illegal
    Ein Gericht hat entschieden: Die Weitergabe von Kontakt-Daten an WhatsApp ist illegal. Welche Folgen hat dieses Urteil für die Nutzer?

    Im hessischen Bad Hersfeld wurde im Zuge eines Sorgerechtsstreits ein Gerichtsurteil zur WhatsApp-Nutzung gefällt, das weitreichende Konsequenzen nicht nur im Fall der betroffenen Familie, sondern auch für andere Nutzer haben könnte. Im Beschluss des Amtsgerichts Bad Hersfeld steht Folgendes:

    "Wer den Messenger-Dienst "WhatsApp" nutzt, übermittelt nach den technischen Vorgaben des Dienstes fortlaufend Daten in Klardaten-Form von allen in dem eigenen Smartphone-Adressbuch eingetragenen Kontaktpersonen an das hinter dem Dienst stehende Unternehmen.

    Wer durch seine Nutzung von "WhatsApp" diese andauernde Datenweitergabe zulässt, ohne zuvor von seinen Kontaktpersonen aus dem eigenen Telefon-Adressbuch hierfür jeweils eine Erlaubnis eingeholt zu haben, begeht gegenüber diesen Personen eine deliktische Handlung und begibt sich in die Gefahr, von den betroffenen Personen kostenpflichtig abgemahnt zu werden."

    Im Urteil des Amtsgerichts wurde einer Mutter auferlegt, eine schriftliche Einverständniserklärung für alle Kontakte, die auf dem Smartphone des Kindes gespeichert sind, vorzulegen.

    Was bedeutet dieses Urteil für andere WhatsApp-Nutzer? Zu dieser Frage haben wir eine Stellungnahme der Medienrechtskanzlei Wilde Beuger Solmecke aus Köln.

    Was macht WhatsApp mit den Telefonnummern?
    Wer eine neue Nummer im Adressbuch seines Smartphones hinterlegt, findet hinterher oft, dass der Kontakt auch ohne selbstständiges Hinterlegen in WhatsApp aufgeführt ist. WhatsApp prüft immer wieder, ob im Telefon gespeicherte Nummern für den Messenger-Dienst verfügbar sind. Dabei werden alle Nummern an WhatsApp weitergeleitet - auch diejenigen, die nicht mit WhatsApp verknüpft werden können, weil die Besitzer der Nummern den Dienst nicht nutzen.
    WhatsApp lässt sich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) von den Nutzern zusichern, dass diese zur Weitergabe der Kontakte autorisiert sind. Jeder WhatsApp-Nutzer hat irgendwann diesen Geschäftsbedingungen zugestimmt. Ob sie wirklich gelesen wurden oder nicht, spielt dabei keine Rolle.

    Keine informationelle Selbstbestimmung durch WhatsApp
    Rechtsanwalt Christian Solmecke vertritt schon seit längerem die Ansicht, dass die automatische Weitergabe aller Kontaktdaten aus dem Adressbuch an WhatsApp illegal sei. Nur seien sich die Nutzer dessen bislang nicht bewusst gewesen.
    Durch WhatsApp werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Diese Selbstbestimmung ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Mit dem Persönlichkeitsrecht sollen unter anderem sensible personenbezogene Daten, die nicht jedem offen zur Verfügung stehen, geschützt werden.
    Wer WhatsApp nutzt und keine Einwilligung seiner Kontakte hat, deren Nummern an WhatsApp weiterzugeben, verletze damit - wenn auch meist fahrlässig - geltendes Recht, so Solmecke.

    Das Recht auf Unterlassung kann eingefordert werden
    Da das Persönlichkeitsrecht durch das Bürgerliche Gesetzbuch geschützt werde, habe jeder das Recht, WhatsApp-Nutzer zur Unterlassung aufzufordern. Für WhatsApp-Nutzer bedeutet das: Es besteht ein Risiko, Abmahnkosten aufgebrummt zu bekommen. Laut Solmecke kann es theoretisch sogar zu Schadensersatzansprüchen kommen.
    Diese Gefahr besteht jedoch nicht erst seit dem hessischen Gerichtsurteil. Dieses bezieht sich zuallererst auf eine Familienstreitigkeit vor dem Amtsgericht. Andere Gerichte seien dadurch nicht gebunden, erklärt Solmecke. Doch das Urteil habe Signalwirkung, denn es mache Verbraucher auf eine Praxis von WhatsApp aufmerksam, die schon seit Jahren üblich sei.
    Mit einer Abmahnungswelle sei trotz allem nicht zu rechnen. Die wenigsten Nutzer möchten schließlich ihre Freunde, Verwandte oder Bekannte abmahnen. Wer jemanden abmahnt, könne außerdem Gefahr laufen, selbst abgemahnt zu werden. Wer WhatsApp selbst nicht nutze, wisse zudem im Zweifel nicht, dass Bekannte die Telefonnummern an den Dienst übermitteln, so Solmecke.

    Werden Verbraucherschützer gegen WhatsApp klagen?
    Der Rechtsanwalt hält es hingegen für wahrscheinlich, dass Verbraucherschützer direkt gegen die Facebook-Tochter klagen könnten, so wie es zum Beispiel im Fall der Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook geschehen ist. Ende Januar hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen dagegen eine Klage vor dem Landgericht Berlin eingereicht.

    Was können WhatsApp-Nutzer tun?
    Wenn man auf der sicheren Seite sein und einer Abmahnung entgehen will, hält Solmecke es für keine schlechte Idee, ein schriftliches Einverständnis zur Datenweitergabe einzuholen. Möchte der betroffene Kontakt tatsächlich nicht, dass die Daten weitergegeben werden, gibt es ein paar Möglichkeiten, sich und den anderen zu schützen.
    • Nutzen Sie Messenger-Dienste, die keine rechtsverletzende Datenübermittlung betreiben. Der eigene WhatsApp-Account muss jedoch vollständig gelöscht werden. Nur die App zu entfernen reicht nicht.
    • Löschen Sie Nutzer, die mit der Weitergabe ihrer Daten nicht einverstanden sind, aus Ihrer Adressliste.
    Nachdem es bereits Urteile zur Datenweitergabe von WhatsApp an Facebook gab, meint Solmecke, sollte WhatsApp spätestens jetzt seine Praxis im Umgang mit Nutzerdaten überarbeiten, um die Nutzer aus dem Abmahnrisiko zu führen.

    27.6.2017 von Annegret Mehlfeld


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