Darf der Arbeitgeber Abmahnen ?

  • Benötige Hilfe

  • Dracul1593
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  • Darf der Arbeitgeber Abmahnen ?

    Am Sonntag gab es in der Familie einen Unfall,
    meine Schwester lag dann im Krankenhaus und jemand musste die Kinder nehmen.

    Da ich der einzige war der sie nehmen darf ( gibt es extra Lotarich ein bescheid für ) muss ich mich um die Kinder am Montag und Dienstag kümmern.
    Konnte daher nicht auf die Arbeit.


    Da ich aber noch für dieses Jahr 15 Urlaubstage übrig habe bis Ende des Jahres.
    Habe ich einen Eil Antrag auf Urlaub per Email Eigenreich, mit der Bitte um Antwort bei Erlaubnis oder Ablehnung.

    / Wir dürfen bei uns uns auch per Email Krankmelden auch Urlaub Beantragen so wie alles andere was auch per Tel gemacht wird.
    / wir dürfen auch Kurzfristig uns Urlaub nehmen


    Es kam keine Ablehnung des Antrages, aber nun habe ich eine Abmahnung erhalten.
    Weil ich Angeblich den Anleiter mit der Email ja So genötigt hätte das er mir Urlaub hätte geben müsste. Was ja nicht stimm, ich schrieb ja Extra das ich auch auf die Arbeit kommen kann um das ganze zu Klären um eine Lösung zu suchen wie man das ganze nun Vollziehen könnte.

    Was denkt ihr im Groben, ist die Abmahnung Rechtens ? oder nicht
    Rechtschreibprüfung ist an, aber diese hilft nicht beim Satzbau :saint:
  • K.A. wie die Vorgeschichte von Dir in dieser Firma aussieht.

    Falls der Vorfall dem entspricht, wie es du hier schilderst, vorausgesetzt, du hast den Sachverhalt (Unfall/Kinder/Sorgerecht) beim Urlaubsantrag sogar mit angeführt,
    scheint mir eine Abmahnung oder "Ermahnung" schon etwas sehr überzogen.
    Es sei denn, es gab gewisse Fälle in der Vergangenheit, die ... ;)

    So etwas kann man grundsätzlich in einer mündlichen Klärung/Ermahnung besser regeln, vor allem hinsichtlich eines gutes Betriebsklimas in der Zukunft. Zudem, so wie du es hier schilderst, kann wohl kaum von einer Nötigung die Rede sein.

    Von daher meine Frage zum Inhalt deiner "Abmahnung" ;)
    Enthält diese Abmahnung einen der folgenden Punkte?:
    Ei­ne Ab­mah­nung des Ar­beit­ge­bers liegt nämlich dann vor,
    • wenn der Ar­beit­ge­ber ein be­stimm­tes Ver­hal­ten des Ar­beit­neh­mers als Ver­trags­ver­s­toß be­an­stan­det (Rüge­funk­ti­on der Ab­mah­nung), und
    • wenn er den Ar­beit­neh­mer da­zu auf­for­dert, die­ses Ver­hal­ten in Zu­kunft zu un­ter­las­sen (Auf­for­de­rungs­funk­ti­on der Ab­mah­nung), und
    • wenn er deut­lich macht, dass im Wie­der­ho­lungs­fall mit ei­ner Kündi­gung zu rech­nen ist (Warn­funk­ti­on der Ab­mah­nung)


    Von daher würde ich mich an deiner Stelle (sofern vorhanden) an euren Betriebsrat, einen Ombudsmann/frau oder eben an eine gewerkschaftliche Beratungsstelle wenden oder notfalls arbeitsrechtliche/Anwalt-liche Hilfe in Anspruch nehmen, um den Inhalt und die Zielrichtung dieser Abmahnung mal genauer zu klären.

    Im schlimmsten Fall kann so etwas nämlich schnell (z.B. im Wiederholungsfall) in einer Kündigung enden.
    Von daher, da hier genauere Inhalte dieser Abmahnung fehlen, kann ich dir nur raten: Such dir fachliche Beratungshilfe :)
    Ich würde das auf jeden Fall an deiner Stelle machen.

    Zu deiner Info vorab z.B. noch dieser auch oben schon verwendete Link:
    HENSCHE Arbeitsrecht: Abmahnung und Ermahnung

    good luck
  • Hm, k.A.
    Rechtlich ist mir der Begriff Werkstattrat nicht bekannt.
    Frag den Mann doch einfach, ob er quasi gewerkschaftliche Aufgaben (z.B. im Arbeits-/Tarifrecht, oder als Vertrauensmann) in eurem Betrieb hat.

    Ansonsten, sofern euer Betrieb tariflich gebunden sein sollte, müsste auch eine Gewerkschaft für diesen Bereich zuständig sein und könnte dich zumindest für den Anfang beraten, was du tun kannst ...
    Ansonsten mal beim DGB oder der Arbeiter-/Angestelltenkammer per Tel. anfragen, welche Abt. dort evtl. für dich zuständig sein könnte, um dich vorab zu beraten

    Menno,
    ich glaube, du solltest du dich demnächst doch mal etwas genauer mit arbeitsrechtlichen Bereichen deiner Arbeit/deines Berufes auseinandersetzen.
    Eigentlich sollte so etwas auch zur anfänglichen Berufsausbildung gehören ...
    Zudem vermeidet das Wissen darum in der Zukunft auch ähnliche Fehler oder Missverständnisse ;)

    Tipp vorweg für's WE
    Scann die Abmahnung schon mal als Kopie ein.Genauso wie deine Mail mit "Urlaubsantrag. So könntest du das Ganze per Mail an einen späteren "Berater" verschickt die Klärung auch beschleunigen.
    Denn ohne die genauen Inhalte des Urlaubsantrags bzw. der Abmahnung zu kennen, rätselt eh jeder damit Befasste nur herum.

    so far
  • Hallo, ich würde als erstes eine Stellungnahme zur Abmahnung schreiben, in der Du den Sachverhalt nochmals sachlich und höflich schilderst.
    Am Ende dieser Stellungnahme solltest Du deinen Personalchef auffordern die unbegründete Abmahnung zurückzunehmen.
    Meiner Meinung nach hast Du dich korrekt verhalten, denn in einem solchen Fall steht dir wahrscheinlich Sonderurlaubs gemäß § 616 BGB zu.
    Ich würde auch mal die Kollegen von eurem „Werkstattrat“ fragen ob sie bei dieser Personalmaßnahme mitgewirkt haben.
    Um zu sehen ob die Abmahnung auch noch Formfehler hat müsste ich sie sehen.
    Sollte das alles nicht zur Rücknahme der Abmahnung führen kannst Du dir immer noch anwaltliche Hilfe nehmen.
    Ich war selbst viele Jahre Mitglied eines Betriebsrats und denke diese Abmahnung ist unbegründet.

    Gruß, schlaubie