Vorbehaltsklausel

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  • Vertrag

  • Baldi1953
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  • Vorbehaltsklausel

    Hallo und zwar hab ich ein Anliegen..

    Ich bin seit 04/17 über eine Leiharbeitsfirma in einem Unternehmen beschäftigt.. Zum 01.18 habe ich einen Befristeten AV bei der Entleihfirma unterschrieben. Ich habe aber in der Zwischenzeit einen anderen AG bzw. Firma gefunden, wo ich zu Fuß hinlaufen kann..und wo auch die Konditionen besser sind die haben mir auch einen AV angeboten.

    In dem AV von dem ersten Unternehmen steht drin "Kündigung vor Arbeitsantritt " ist ausgeschlossen.
    Sowie die Vorbehaltsklausel " Der Arbeitsvertrag kommt außerdem nur dann rechtswirksam zustande, wenn nach dem Ergebnis der Einstellungsuntersuchung durch den Betriebsarzt keine Bedenken gegen die Einstellung bestehen

    Ich hatte bisher noch keine Untersuchung vom Betriebsarzt diesbezüglich.. nur am Anfang über die Leihfirma über einen "Fremden" Arzt..
    Kann ich jetzt einfach am ersten Arbeitstag fern bleiben und in der anderen Firma anfangen ?? oder geht das nicht?? :huh: :confused:

    Wie ist da jetzt die Rechtslage?? nicht dass ich eine Strafe oder sonstiges leisten muss?!

    vielleicht hat ja jemand einen Rat :thumbup:
  • Kann ich jetzt einfach am ersten Arbeitstag fern bleiben und in der anderen Firma anfangen ?? oder geht das nicht??

    Praktisch schon theoretisch nicht, den du hast ja bei der Firma einen Vertrag unterschrieben.
    Der bessere Weg ist, du gehst zu der Firma und stellst einen Vertragsaufhebung, du musst auch nicht erwähnen das du was besseres gefunden hast.
    Du kannst aber nicht ein neuen Vertrag unterschreiben wenn du schon bereits einen hast, was zumal zu Problemen führen kann.
    Schadenersatz bzw Vertragsstrafe würde in Kraft treten, wenn dies im Vertrag eingebunden ist.


    Wie gesagt, geh zu der ersten Firma rechtzeitig hin und sprich mit ihnen, Postweg würde zu lange dauern.
  • Hallo Baldi1953,

    da bist Du ja ganz schön in der Zwickmühle! Da die Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist, musst Du die Arbeitsstelle bei der Leiharbeitsfirma antreten. Um das nicht zu tun, hast Du zwei Möglichkeiten:
    1) Die Beste Möglichkeit ist, mit der Leiharbeitsfirma zu reden und einen Aufhebungsvertrag abzuschließen.
    2) Wenn Du am Anfang Januar bei der Leiharbeitsfirma nicht erscheinst, dann greift entweder eine im AV festgelegte Strafe oder die Leiharbeitsfirma verlangt von Dir Schadenersatz. Vertragsstrafen bis zur Höhe eines Bruttomonatsgehalts gelten dabei regelmäßig als zulässig; Du musst also eine solche Summe einplanen und in Kauf nehmen.
    ------
    Falls im AV eine Probezeit vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen - dann könntest Du zum 15. Januar bei dem besseren Arbeitgeber anfangen. Du kannst Die Kündigung auch schon jetzt absenden - die Kündigungsfrist wird in diesem Fall nicht ab Zugang des Kündigung beim Arbeitgeber gerechnet, sondern ab dem ersten Arbeitstag laut Vertrag. Du musst aber die zwei Wochen bei der Leiharbeitsfirma arbeiten, obwohl Du das nicht möchtest.

    MfG

    patchmatch :) :) :) :)
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