Schlägerei im Altenheim

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  • Prisoners
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  • Schlägerei im Altenheim

    Rollatorfahrerin kollidiert mit Rollstuhlfahrer

    Zu einer ungewöhnlichen Unfallaufnahme ist die Polizei im schwäbischen Pfersee gerufen worden.

    In einem Seniorenheim war eine Rollatorfahrerin mit einem Rollstuhlfahrer kollidiert. Was folgte, waren eine handgreifliche Auseinandersetzung sowie Ermittlungen wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung, wie die Polizei am Montag mitteilte.
    Die 83 Jahre alte Rentnerin und der 68 Jahre alte Rollstuhlfahrer befanden sich demnach am Samstag gemeinsam in einem Lift. Als die 83-Jährige mit ihrem Rollator den Aufzug verlassen wollte, stieß sie dabei an den Fuß des Rollstuhlfahrers – und das Unheil nahm seinen Lauf.
    Vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung
    Der Rollstuhlfahrer, der laut Polizei leichte Schürfwunden am Bein erlitt, beschimpfte und beleidigte die Rollator-Lenkerin mehrfach, zog sie an der Kleidung zu sich heran und verpasste ihr dann auch noch einen Schlag gegen den Kopf. Die 83-Jährige zog sich eine Beule und Kratzer zu, die Brille ging zu Bruch und ihr Pullover wurde ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Bilanz der gemeinsamen Liftfahrt: Er wird wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung angezeigt, sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
    Quelle
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    Liebe Mods, hätte ich diese Nachricht in Auto & Co oder doch in die Ecke Linkliste, Fun & Forenspiele setzen sollen? :whistling:
  • Jetzt geht's endgültig bergab ... ;(

    Oder ist das das Ende des guten alten Generationskonflikts :denk:

    Oder wird 2018 das Jahr der umgekehrten Vorbilder :ka:

    Fragen über Fragen ... das geht ja gut los =O
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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  • Ich finde es traurig wenn Menschen sich so gehen lassen. Die alte Dame wird dem Rollstuhlfahrer ja sicherlich nicht mir Absicht an den Fuß gestoßen sein. Mein Gott die Frau ist 83 Jahr alt ...... und dann geht ihre Brille kaputt, ihre Kleidung wird beschädigt. Was für ein Ars... muss dieser Typ den sein.
    Weil die Klugen immer nachgeben, wird die Welt von den Dummen regiert!
  • Prisoners schrieb:

    ..., sie wegen fahrlässiger Körperverletzung.
    Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine 83-jährige Oma, die zur Fortbewegung einen Rollator benötigt.
    Wir haben ein ganz tolles "Rechtssystem"! Die westliche, freie Welt - die Demokratien - können mit Stolz auf uns blicken!
  • Henry277 schrieb:

    Also erst mal kein Grund auf das Rechtssystem zu schimpfen ...
    Doch, und zwar mit Fug und Recht! Kinder und alte Menschen sind grundsätzlich schutzbedürftig. Wenn die Omi Pech hat und aufgrund der Anzeige am Ende eine für sie "ungünstige Entscheidung" getroffen wird, dann wird eine 83-jährige "Rollatorfahrerin" wegen fahrlässiger Körperverletzung verknackt. Das ist doch pervers.
  • Danilo-San schrieb:

    Doch, und zwar mit Fug und Recht!
    Das nennt sich Gewaltenteilung ;) damit es eben nicht willkürlich, womöglich noch je nach Tagesform der Beamten vor Ort, entschieden wird.

    Vllt. machst du dich bitte erstmal schlau?
    Die Polizei ist NICHT befugt, zu entscheiden, ob es bei einem Sachverhalt zu einem Urteil kommt oder ob ein Verfahren eingestellt wird. Die Polizei ist erstmal anhand der objektiven Gegebenheiten verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen. Ob das dann tatsächlich als Straftat geahndet ("verknackt") wird oder ob es eingestellt wird (aus welchem Grund auch immer ...) liegt nicht im Ermessen der Polizei.
    Und die werden auch den Teufel tun und sagen "Nö ist keine KV, nehmen wir nicht auf" und damit selbst ein Verfahren riskieren. Denn rein objektiv ist es erstmal eine KV.
    Ob uns das nun gefällt oder nicht, ist dabei völlig irrelevant.


    Danilo-San schrieb:

    Kinder und alte Menschen sind grundsätzlich schutzbedürftig.

    Wenn die 83-jährige Oma ein 28-jähriger Bengel mit Krücken gewesen wäre, wäre dann eine Anzeige okay?
    Der objektive Teil (ein anderer wurde körperlich "geschädigt") ist der selbe.

    Was dann anhand der subjektiven Begleitumstände entschieden wird, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da gehe ich von aus, dass da das Alter eine Rolle spielt.
    Das darf aber nicht dazu führen, dass grundsätzlich gesagt wird "Kinder & alte Menschen haben einen Freifahrtsschein".

    Dieser Meinung wirst du dich spätestens dann anschliessen, wenn dir ein 83-jähriger Fahrzeugführer mit seinem SUV mal aus Versehen über die Füsse gefahren ist. Dann wird dir sicher egal sein, dass der eines erhöhten Schutzes bedarf. :D

    Ich für meinen Teil möchte jedenfalls NICHT, dass der Schutzmann ums Eck kommt und vor Ort entscheidet, gegen wen denn nun eine Anzeige erstattet werden darf und wer a.G. der schönen blauen Haare, des hohen Alters, der gepflegten Kleidung etc.pp. ohne davonkommt.
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  • freefloating schrieb:

    Schade, dass die beiden sich nicht am nächsten Tag zu einem Versöhnungs-Tee in der Cafeteria getroffen haben.
    Vielleicht haben sie das? :D

    Und selbst wenn ... glaubst du, wir würden das erfahren? Das gibt doch keine Schlagzeile ... das würde doch von den Medien behandelt, wie der berühmte Sack Reis. :D
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  • NeHe schrieb:

    Das nennt sich Gewaltenteilung ;) damit es eben nicht willkürlich, womöglich noch je nach Tagesform der Beamten vor Ort, entschieden wird.

    NeHe schrieb:

    Ich für meinen Teil möchte jedenfalls NICHT, dass der Schutzmann ums Eck kommt und vor Ort entscheidet, gegen wen denn nun eine Anzeige erstattet werden darf und wer a.G. der schönen blauen Haare, des hohen Alters, der gepflegten Kleidung etc.pp. ohne davonkommt.

    Du wirst mich jetzt vielleicht auslachen, aber exakt solche Situationen habe ich schon (leider mehrfach) erleben müssen.

    Die Polizei erweist sich nicht immer als dein Freund und Helfer!

    Ein Beispiel (liegt Jahre zurück): Auffahrunfall (Stadtrand Reutlingen, Kreuzung, Linksabbiegerspur zum Industriegebiet, und, sollte vielleicht hier noch Erwähnung finden: Unfallgegner und vermeintlicher Unfallverursacher: "Alteingessener Reutlinger"). Ich war also nicht der Auffahrende, aber der Ortsfremde! Es entstand nur Sach- und kein Personenschaden. Eigentlich eine Bagatellsituation mit klarer Rechtslage - sollte man meinen. Aber weit gefehlt. Das Übliche: Ortsansässige Verkehrspolizei, 2 Beamte, Unfallaufnahme, und, und, und ... später stellte sich dann plötzlich und ganz überraschend heraus, dass einer oder auch beide Beamte mit meinem Unfallgegner in irgendeiner Beziehung standen, evtl. befreundet oder gar verschwägert waren. Der oder die Beamten waren der Situation gegenüber also nicht objektiv sondern eher befangen. Aufgrund dieser Befangenheit haben diese beiden Beamten in ihrem Bericht das Ganze auf abenteuerliche Weise so "hingedreht", dass nicht er (der Auffahrende) sondern ich die volle Verantwortung für den Unfall zu tragen habe und schlußendlich ich zum Unfallverursacher gemacht wurde. Jahre später zwei ähnliche Fälle in Stuttgart, wo Polizeibeamte ähnlich fragwürdige Verhaltensweisen an den Tag legten.

    Hinterher etwas geradebiegen zu wollen erweist sich selbst mit anwaltlicher Hilfe als sehr schwierig, nervenaufreibend und nicht zuletzt auch meistens als ausgesprochen kostenintensiv.

    Ich sehe mich diesbezüglich als "gebranntes" Kind.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Danilo-San () aus folgendem Grund: Rechtschreibung

  • Umso weniger kann ich nachvollziehen, dass du dir wünschst, die Beamten vor Ort sollten entscheiden dürfen, was sie aufnehmen und was nicht.

    Übrigens vergleichst du Äpfel mit Birnen.

    Dein Unfall bewegt sich im OWi-Bereich, wo die durchaus einen Ermessensspielraum haben (natürlich keinen "Rechtsverdreh-Spielraum" aber mit entsprechend Aufwand kriegt man das auch wieder gradegebogen)
    Der hier diskutierte Sachverhalt bewegt sich im Strafrecht, wo die keine Wahl haben.
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  • NeHe schrieb:

    Umso weniger kann ich nachvollziehen, dass du dir wünschst, die Beamten vor Ort sollten entscheiden dürfen, was sie aufnehmen und was nicht.
    Hier ist offensichtlich ein Missverständnis entstanden.

    NeHe schrieb:

    Übrigens vergleichst du Äpfel mit Birnen.
    Das sehe ich nicht so!

    NeHe schrieb:

    Der hier diskutierte Sachverhalt bewegt sich im Strafrecht, wo die keine Wahl haben.
    Das ist mir sonnenklar!
    Mein Beispiel sollte "nur" ein Hinweis darauf sein, dass man den Ordnungshütern nicht grundsätzlich uneingeschränkt und bedingungslos vertrauen kann, nur weil sie Ordnungshüter sind, eine Uniform tragen und die STAATSMACHT repräsentieren.
  • Ich habe auch an keiner Stelle geschrieben, dass man denen blind vertrauen soll ;) oder gar, dass die unfehlbar sind.

    Ich habe nur geschrieben, dass die keine Wahl haben, eine Strafanzeige aufzunehmen. Und da in aller Regel der Anzeigeerstatter darauf unterschreiben muss, wird jeder, der in dieser Situation ist, ja selbst nachlesen können, ob die Schilderung des Sachverhalts seiner Schulderung entspricht.
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  • Ich möchte noch einmal zum eigentlichen Thema zurückkommen, weil ich diese Vorgänge in dem Altersheim fast täglich erlebe und überrascht bin, dass diese so reißerisch aufgemacht werden. Da hat mal wieder jemand geschrieben, der nicht gut recherchiert hat, ich möchte fast sagen like "Bild" einfach so hinrotzt, Hauptsache dicke Überschrift.

    Meine Schwiegermutter ist hochgradig dement und lebt auch in einem Seniorenheim. Sie dort unterzubringen hat uns sehr weh getan, weil sie war zwar ein bisschen tüdelig, konnte sich aber selbst noch gut versorgen. Von ein auf dem anderen Tag wurde es anders, Mutter wurde fremd- und eigengefährdend, ließ z.B. den Herd an, vollkommen fremde Leute in die Wohnung (wurde ausgeraubt) und ähnliche Geschichten. Wir hätten sie gern zu uns genommen, jedoch ist meine Frau selbst sehr krank und ich berufstätig. Unser lieber Arzt hat uns dringend abgeraten. Lange Rede kurzer Sinn, die Erfahrung zeigte alles richtig gemacht. Mutter ist nicht unglücklich, das Heim ist sehr schön, die Leute sehr nett und wir sind jeden Tag da. Jetzt schreitet die Demenz aber nun mal fort, stellt Euch folgende Situation vor:

    Tag 1: Du kommst mit Blumen, Mutter freut sich, du trinkst mit ihr zusammen Kaffee, Kuchen wird auch in der Cafeteria gereicht, sie erzählt zwar nur alles aus ihren Jugendjahren (typisch für Demenzkranke) und auch immer wieder das Gleiche, aber es ist gut, sie lacht und du gehst mit einem guten Gefühl.

    Tag 2: Du kommst zur gleichen Zeit, bringst ihr Lieblingsobst Mandarinen mit. Sie spricht dich mit dem Namen deines Bruders an, den du gar nicht hast, es ist der Name ihres Onkels und beschimpft dich, warum du nie kommst. Sie hat vergessen, dass du gestern da warst. Die Mandarinen wirft sie aus dem Fenster, weil so einen Dreck mag sie nicht. Du fragst, ob sie mit dir Kaffee und Kuchen in der Cafeteria nehmen willst, die wörtliche Antwort ist "Du kannst mich am A.... lecken!" Diese Ausdrucksweise hat es vorher nie gegeben. Wenn du Pech hast, wirft sie dir die letzte Mandarine an den Kopf. Du gehst mit einem sehr schlechten Gefühl nach Hause, meine Frau hat oft geweint.

    Tag 3: Hallo lieber..., ich freue mich dass du kommst. Du bist ja mein Bester. Rest wie Tag 1.

    Was will ich mit dieser wall of text sagen?

    Es ist vollkommen "normal", dass Demenzkranke plötzlich, nahezu ohne Grund in Wut geraten und auch gewalttätig werden, wie in dem Fall im Eingangspost. Das Personal im Heim und sei es noch so gut, kann das nicht verhindern. In unserem heim gab es eine Frau, die kam jeden Tag in ein Zimmer und verprügelte den Inhaber. Ohne erkennbaren Grund.

    Ich wünsche niemandem von Euch, dass er in unsere Lage - oder besser noch in die Lage unserer Schwiegermutter kommt. Ich bewerte den Artikel bei t-online für vollkommenen Quatsch.

    Im übrigen muss die Polizei in der Tat auch soe eine Unsinnsanzeige aufnehmen. Strafverfolgungszwang § 163 StPO "Die Behörden und Beamten des Polizeidienstes haben Straftaten zu erforschen und alle keinen Aufschub gestattenden Anordnungen zu treffen, um die Verdunkelung der Sache zu verhüten.". Wie heisst es so schön? Die Staatsanwaltschaft ist Mutter des Verfahrens.
    Jeden Abend steht der Teufel an meinem Bett und bewundert seine Schöpfung
  • Naja, ich denke das die Rechtssprechung in GER docjh anders ist als in AUT.

    Bitte nicht falsch verstehen - aber Gegebenheiten die auf ältere Mitmenschen aufpassen und betreuen müssen in der Regel versichert sein gegen sowas, bzw. müssen wenn nicht das Heim dies hat der einzelne Bewohner zumindest eine Haftpflichtversicherung haben.

    Wenn dann sowas passiert - warum meldet man dies nicht siener Haftpflichtversicherung - es gibt nur 1 Grund und das ist dasman keine hat. Ich persönlich würde dann eher die Hinterbliebenen oder das Heim zur Geldbörse bitten - denn der Umstand ist bekannt das dies auch mal passieren kann und auch darf.

    Leider artet das in der heutigen Zeit immer in Streit aus sodass es wieder eine Partei gibt die in dessen Optimalfall mitkassiert und das ist der Anwalt.

    Wie sieht es in GER in der Haftpflichtversicherung aus mit Personen (egal wie alt) welche vielleicht nicht mehr 100% geistig alles mitbekommen, bzw. "Aussetzer" haben. Wird dies in GER meldepflichtig und ergibt sich daraus eine Obliegenheitsverletzung beim Versicherer das dieser eventuell leistungsmindernd oder leistungsfrei sein kann?

    Andere Theorie - könnte es vielleicht auch so gewesen sein, dass der Rollstuhlfahrer aus ANgst umzukippen (ich stelle es mal so in den Raum) sich einfach festgehalten hat und dies vielleicht von Aussen so angesehen haben muss als ob diese 2 in einen Kampf (super Formulierung) verstrickt sind?

    Ich würde mich aber auch fragen, ob diese 2 Personen sich eigentlich kennen und gar nicht ausstehen können? Warum wird bei 2 Personen die sich im Leben mit der Fortbewegung extrem schwer tun nicht eine dort beschäftigte Person als "Aufpasser" mitgesendet?

    Was wäre denn passiert wenn der Rollator mit samt der beiden Beteiligten umgefallen wäre und sich beide schwer verletzt hätten?

    Fragen über Fragen - solche Sachen passieren einfach und gehören auch zum täglichen Leben. Denn auch in China fällt sicherlich täglich mindestens 1 Sack Reis um und keinen schert es darüber was zu lesen.

    Was mich noch interessieren würde ist, gibt es da schon weietre INformationen hierzu oder vielleicht schon Urteile?

    mfg carsty

    EDIT: ich hab erst nachlesen müssen, das beide personen keine psychologischen BEeinträchtigungen haben.
    Wer in meinen Beiträgen Rechtschreibfehler erkennt,

    der oder die darf diese dann gerne behalten :rolleyes:

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von carsty () aus folgendem Grund: Edit