Bei Umzug: Kunden müssen Internetanschluss weiterzahlen

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    Sonderkündigungsrecht beim Internet-Provider
    Bei Umzug: Kunden müssen Internetanschluss weiterzahlen
    Nach einem Umzug müssen Kunden ihren alten Internet- oder Kabelvertrag noch drei Monate weiterzahlen. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden. Verbraucherschützer hatten gegen Vodafone geklagt.

    Schlechte Nachrichten für Internet- und Kabelfernseh-Kunden: Wer umzieht muss die Kosten für seinen Internet- oder Kabelanschluss noch drei Monate nach dem Umzug weiter zahlen - selbst wenn der alte Provider am neuen Wohnort der Kunden gar nicht vertreten ist. Die Entscheidung hat das Oberlandesgericht München jetzt in einem Verfahren der Verbraucherzentralen gegen Vodafone getroffen. Davon berichtet das Handelsblatt.

    Konkret bedeutet das Urteil, dass das Sonderkündigungsrecht im Falle eines Umzugs erst ab dem tatsächlichen Umzugstermin eingeräumt werden kann. Entsprechend müssen Kunden den alten Vertrag nach dem Umzug für die Dauer der Kündigungsfrist weiter zaheln. Das Gerichtsverfahren in diesem Streitpunkt wurde bereits in zweiter Instanz geführt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen Vodafone geklagt und den Prozess in der ersten Instanz gewonnen. Nachdem das Verfahren neu aufgerollt wurde, geht nun Vodafone als Sieger aus den Verhandlungen hervor.

    Richter: Gerichtsurteil unerfreulich

    Anliegen der Verbraucherschützer war es, den Kunden bereits vor dem Umzug ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen, da man im Falle eines Umzugs andernfalls für einen Service zahlt, von dem man keinen Gebrauch machen kann, wenn der Provider nicht am neuen Wohnort zur Verfügung steht.

    Das Gerichtsurteil wird möglich durch eine Lücke im Telekommunikationsgesetz. Dort wird zwar die Sonderkündigung im Falle eines Umzugs geregelt, es werden aber keine konkreten Angaben dazu gemacht, ab wann die Frist läuft. Vodafone argumentiert, ein Sonderkündigungsrecht vor dem Umzug würde Missbrauch die Türen öffnen. Dieser Meinung schloss sich auch der Richter Gunnar Cassardt an. Dort seien zu viele Punkte, die zu Unklarheiten führen würden. Gleichzeitig räumte er ein, dass das Urteil für Verbraucher unerfreulich sei. "Der Kunde muss für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht mehr bekommt, was natürlich niemand gerne tut."

    19.1.2018 von Annegret Mehlfeld


    Quelle: Bei Umzug: Kunden müssen Internetanschluss weiterzahlen - connect