Millionen-Kosten für Gebührenzahler Beitragsservice lässt sich alle Meldedaten schicken

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  • Millionen-Kosten für Gebührenzahler Beitragsservice lässt sich alle Meldedaten schicken

    Der Beitragsservice von ARD und ZDF bekommt Millionen Datensätze der Einwohnermeldeämter übermittelt. Der Datenabgleich kostet die Gebührenzahler Millionen – und dürfte noch für Frust sorgen.

    Auf den Beitragsservice kommt einige Arbeit zu. Zum ersten Mal seit rund fünf Jahren gibt es einen Abgleich der Daten aus den Einwohnermeldeämtern mit denen der Einrichtung in Köln, die im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio den Rundfunkbeitrag einzieht. Sinn der Sache ist es, Menschen zu finden, die zwar beitragspflichtig sind, aber keinen Beitrag überweisen.
    Seit dem Umstieg auf das neue System der Beitragserhebung 2013 muss jeder Haushalt zahlen, unabhängig von der Anzahl der Radio- und Fernsehgeräte, derzeit 17,50 Euro im Monat. Aber der Beitragsservice, Nachfolger der früheren Gebühreneinzugszentrale (GEZ), weiß nicht von jedem, der zahlen muss. Schließlich gibt es dafür keine zentrale Kartei oder Datenbank.
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  • Rundfunkbeitrag: Beitragsservice gleicht Meldedaten ab

    Es wird eng für Verweigerer des Rundfunkbeitrags: Der Beitragsservice hat sich von den Meldeämtern deren aktuelle Daten geholt.

    Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice verschärft die Suche nach Menschen, die den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen. Laut einem Bericht von Handelsblatt online verschickte der Beitragsservice in den letzten Monaten „Klärungsschreiben“ an fast drei Millionen Menschen, um herauszufinden, warum diese den Rundfunkbeitrag nicht bezahlen beziehungsweise ob die Betroffenen zur Zahlung des Rundfunkbeitrags in Höhe von 17,50 Euro verpflichtet sind. Von rund 2,93 Millionen Briefen ist die Rede, die bis Ende Dezember 2018 an die Betroffenen gehen. Die letzten Schreiben sollen dann bis Ende März 2019 verschickt werden, dann sollen insgesamt 3,6 Millionen Menschen angeschrieben worden sein.

    Vorausgegangen war ein Datenabgleich zwischen den vom Beitragsservice bereits erfassten Zahlern und den bei den Einwohnermeldeämtern registrierten Personen. Denn für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag bezahlt werden, unabhängig davon, ob die Bewohner die Angebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio überhaupt nutzen.

    Konkret schreibt der Beitragsservice folgendes: „Der Beitragsservice gleicht 2018 auf gesetzlicher Grundlage (§ 14 Abs. 9a Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgern ab. So soll geklärt werden, für welche Wohnungen bislang kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird. Der Meldedateabgleich 2018 schließt an den Meldedatenabgleich aus den Jahren 2013/2014 an und soll die Aktualität des Datenbestandes im Beitragsservice sicherstellen, damit sich auch weiterhin alle Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen.“

    Die Meldebehörden haben ihre Daten (Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie der Tag des Einzugs in die Wohnung) mit Stand vom 6. Mai 2018 0.00 Uhr vollständig an den Beitragsservice übermittelt. Dabei handelt es sich um etwa 70,8 Mio. Datensätze. An alle gemeldeten Personen, für deren Wohnung noch kein Rundfunkbeitrag bezahlt wird, gingen nun die Klärungsschreiben raus beziehungsweise gehen noch raus. „Wenn die Person daraufhin mitteilt, dass bereits für die von ihr bewohnte Wohnung bezahlt wird, werden alle Angaben der angeschriebenen Person unverzüglich gelöscht. Der Beitragsservice benötigt hierfür die Beitragsnummer der Person, die den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung zahlt“, erklärt der Beitragsservice die Vorgehensweise.

    Im Frühjahr 2019 will der Beitragsservice eine erste Prognose zum Erfolg des Meldedatenabgleichs veröffentlichen.

    Die Angeschriebenen könnten beispielsweise noch bei einer Meldebehörde gemeldet sein, obwohl sie längst weggezogen sind. Oder aber es handelt sich um Menschen, die nach einem Umzug sich noch nicht für ihre neue Wohnung beim Beitragsservice gemeldet haben. Oder aber es sind Menschen, die in eine Wohnung gezogen sind, für die bereits der Beitragsservice bezahlt wird. Nebenwohnungen sind übrigens beitragsfrei.

    Und was passiert, wenn die angeschriebene Person auf das Klärungsschreiben nicht reagiert? Der Beitragsservice verschickt dann ein Erinnerungsschreiben. „Reagiert die angeschriebene Person auch darauf nicht, wird sie automatisch durch den Beitragsservice zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Das bedeutet, dass die Person ein Beitragskonto bekommt und um Zahlung gebeten wird. Zahlt oder meldet sie sich auch dann nicht, löst dies einen Bescheid, gegebenenfalls Mahnungen, vielleicht sogar ein Vollstreckungsersuchen aus.“ Und dazu kann es tatsächlich kommen, wie Beispiele aus der Vergangenheit zeigen, sogar Gefängnis ist möglich

    Quelle: Rundfunkbeitrag: Beitragsservice gleicht Meldedaten ab - PC-WELT