Die geplante Musterfestellungsklage und ihre Fallstricke

  • Gesetze durchleuchtet

  • muesli
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  • Die geplante Musterfestellungsklage und ihre Fallstricke

    Moin, moin :)

    Wie einige vllt. schon aus den aktuellen News mitbekommen haben, ist im Bundestag ein Gesetzentwurf in Planung, der Musterfestellungsklagen ausschließlich durch Interessen- bzw. Verbraucherverbände ermöglichen soll ...
    Siehe hierzu u.a. diese Quellen:
    Musterfeststellungsklage FAQ: So können Verbraucher gegen Konzerne klagen - SPIEGEL ONLINE
    Wie Verbraucher per Musterfeststellungsklage klagen können
    „Die Enttäuschung hat ein inakzeptables Ausmaß erreicht“ | landeszeitung.de

    Was zweifellos ein (kleiner) Schritt in die richtige Richtung sein könnte, sofern das Gesetz - in welcher Form und Ausgestaltung ist ja noch offen ;) - beschlossen wird, sollte vor allem für Dieselbesitzer keinesfalls ein Grund zu übereilter Freude sein.

    Denn mit dem aktuellem Entwurf würde dadurch lediglich die Verjährung von Ansprüchen aufgeschoben ;)

    Selbst im positiven Fall, dass ein Gericht einer solchen Klage in der Folge "Recht" gäbe (ein Vergleich oder Abweisung wäre auch möglich), folgt dadurch lediglich ein Feststellungsurteil und keinesfalls ein Zahlungstitel, mit dem der Verbraucher zu seinem wirklichen "Recht" bzw. zu Schadensersatz oder Geld käme.

    Das heißt, jeder Einzelne muss per erneuter Klage - die dann allerdings "etwas" einfacher wäre, erneut gegen "Konzerne" etc.pp. wieder ALLEIN einen Zahlungstitel erstreiten. ;)
    Warten wir also erst einmal Allerheiligen (1.11.18) ab und schauen in der Zwischenzeit, was diverse Lobbies und politische Koalitionäre
    am jetzigen Entwurf noch so alles "nachbessern" werden ;)

    Wer mag, kann ja seinen hoffentlich ja etwas qualifizierteren Senf (im Vergleich zum Entwurf) zum Thema beitragen ... ;)

    Ähm, edith meint:
    Begründete Zweifel bis hin zu bösen Vorahnungen zählen hier im thread auch als qualifizierter Senf :D

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von muesli () aus folgendem Grund: edit

  • muesli schrieb:

    Wer mag, kann ja seinen hoffentlich ja etwas qualifizierteren Senf (im Vergleich zum Entwurf) zum Thema beitragen ...
    ich glaube damit kann ich nicht dienen
    wenn ich aber sowas lese Wie Verbraucher künftig für ihr Recht sorgen können bekomm ich schon das grosse ........ :würg:
    Wie ein solches Urteil durchgesetzt werden könne, sei noch offen,.... ja vermutlich wie die gehirnwindungen des erfinders :D

    naja das ich auf gerichte und ihr umfeld seit spätestens 02.2011 nicht gut zu sprechen bin ist ja kein geheimniss :D :dladen:
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    The price of freedom is eternal vigilance!
  • Für mich klingt da immer sowas Scheinheiliges raus. Klar, ein Schritt in eine gute Richtung aber in der beabsichtigten Form doch eher nur ein Pseudo-Gewinn, über den als erstes VW sicherlich viel zu lachen hat.

    Denn was nutzt eine gewonnene Musterklage, wenn sie sich (offenbar) nicht als vollumfängliches Adhäsionsverfahren durchführen lässt sondern im Nachhinein kosten- und zeitintensive Zivilverfahren erfordert (Vergleich als Resultat mal ausgeschlossen)?

    So halbgares, halbseidenes, fadenscheiniges Zeug hat immer einen üblen Beigeschmack.
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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