Verfassungsgericht entscheidet über Modell des Rundfunkbeitrags

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  • Verfassungsgericht entscheidet über Modell des Rundfunkbeitrags

    Gegen den Rundfunkbeitrag gab es zuletzt eine ganze Flut von Klagen - nun hat das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort. An diesem Mittwoch verkünden die Karlsruher Richter ihr Urteil. Seit 2013 wird der Beitrag von derzeit 17,50 Euro im Monat für jede Wohnung erhoben. Dabei kommt es nicht darauf an, wie viele Leute dort leben und ob es überhaupt einen Fernseher oder ein Radio gibt. Das finden die Kläger ungerecht.
    Die Richter des Ersten Senats haben zu entscheiden, ob das neue Modell womöglich verfassungswidrig ist. Der vom Staat unabhängige öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seiner Finanzierung über Beiträge oder Gebühren steht in Karlsruhe nicht grundsätzlich zur Debatte. In der Verhandlung im Mai hatten die Verfassungsrichter aber kritisch hinterfragt, ob der Beitrag alle Zahler in gleichem Maße belastet. ... mehr (Quelle)
  • Karlsruhe -
    Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen.
    Die übrige Ausgestaltung des Beitrags von derzeit monatlich 17,50 Euro pro Wohnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist demnach aber rechtens.

    Rundfunkbeitrag in wesentlichen Punkten verfassungsgemäß | Kölner Stadt-Anzeiger
  • Spannend in diesem Zusammenhang finde ich auch, wie dem "Beitragsservice" (aka GEZ, klingt nur freundlicher) die Daten zur Verfügung gestellt werden UND was die Zeche kostet.

    Rundfunkbeitrag: Kommunen schicken Meldedaten an ARD und ZDF - Vermischtes aus Deutschland & Welt - WESER-KURIER


    Wie viel kostet der Meldedatenabgleich?

    Der Beitragsservice rechnet mit Kosten von zwölf Millionen Euro für die Datenlieferungen und den anschließenden Versand der Schreiben an diejenigen, bei denen unklar ist, ob sie Beitrag zahlen müssen.

    Kommt durch den Meldedatenabgleich mehr Geld rein, als dafür ausgegeben wird?

    Die finanziellen Effekte des Meldedatenabgleichs sind nach Auskunft des Beitragsservices nicht valide abschätzbar. „Die spannende Frage ist, finden wir Wohnungen, für die zu Unrecht noch kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird und wie viele“, erläutert Wolf. Eine erste Prognose will der Beitragsservice im Frühjahr 2019 vornehmen. Die abschließenden Ergebnisse sollen 2022 vorliegen.

    Mit den 12 Millionen Euro könnte man bei den ÖR bestimmt Besseres anfangen ... :rolleyes: Und schön wäre auch gewesen, die Frage zu beantworten, statt rumzueiern und es spannend zu finden, wie viel "böse Nichtzahler" mit den 12 Mio-Aufwand wohl entdeckt werden.

    Und bevor ich falsch interpretiert werde: Ich bin schon dafür, dass die ÖR sich auch durch die Gesellschaft (also uns alle) finanziert werden sollte. Allerdings bin ich auch für Sparsamkeit, Transparenz und Datenschutz, was nicht immer zusammen gehen kann, aber oft auch schlicht die Agierenden nicht interessiert.
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Der Rundfunkbeitrag ist im Wesentlichen verfassungsgemäß.
    Das war doch zu erwarten, wer weiß wie weit die darin stecken.
    Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte in seinem am Mittwoch verkündeten Urteil lediglich die Regelung für Zweitwohnungen.
    Irgendwas müssen sie ja "zu Gunsten " der Bürger entscheiden, damit sie nicht ganz als Bösewichte dastehen :D
    Aber gut, bin jetzt nur gespannt, wann sie die Gebühren hochziehen um die Verluste der zweitwohnungen zu begleichen.
    Ich bin von dieser Rechtsstaat sehr begeistert.

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