Zoff zum Vergabeprozedere von 5G-Mobilfunk-Lizenzen

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  • Zoff zum Vergabeprozedere von 5G-Mobilfunk-Lizenzen

    5G: Deutsche Telekom verklagt Bundesnetzagentur wegen Vergaberegeln

    Die Deutsche Telekom klagt nach Telefónica und Vodafone ebenfalls gegen die 5G-Vergaberegeln und fordert mehr Rechtssicherheit.

    Wie schon die Netzbetreiber Telefónica (O2) und Vodafone klagt nach einem Medienbericht nun auch die Deutsche Telekom wegen der Regeln für die Frequenzvergabe beim neuen Mobilfunkstandard 5G. "Wir haben von Beginn an gesagt, dass die für die Auktion vorgesehenen Auflagen aus unserer Sicht unrealistisch sind und Rechtsunsicherheit schaffen", sagte ein Konzernsprecher gegenüber der Welt.

    "Die verschärften Ausbauauflagen gehen deutlich über das hinaus, was die Bundesnetzagentur zuvor selbst als zumutbar und verhältnismäßig beschrieben hat", zitierte die Welt die Telekom. Die Umsetzung dieser Auflagen sei schon aus heutiger Sicht unrealistisch. Darüber hinaus wehre sich die Telekom gegen Vorgaben, wie sie ihr Netz für ihre Konkurrenten öffnen soll. "Die völlig unklaren Regelungen zum nationalen Roaming gefährden Investitionen, insbesondere im ländlichen Raum", sagte der Telekom-Sprecher.

    Telefónica und Vodafone hatten bereits aus ähnlichen Gründen Klage eingereicht. Sie sehen ebenfalls rechtliche Unklarheiten vor allem im Bereich des nationalen Roaming. Für hohe Investitionen in den 5G-Ausbau in der Fläche bräuchte man mehr Planungssicherheit, hieß es bei Telefónica.

    Bundeskartellamt lobt 5G-Vergaberegeln
    Das Bundeskartellamt hält die Kritik an den umstrittenen Vergaberegeln für die neuen 5G-Mobilfunknetze dagegen für unangebracht. "Die Bundesnetzagentur hat unter den gegebenen Umständen einen guten Vorschlag für die Vergabelizenzen gemacht", sagte Kartellamts-Chef Andreas Mundt der Rheinischen Post. "Die nationalen Netzbetreiber werden verpflichtet sein, mit anderen Anbietern fair über einen diskriminierungsfreien Netzzugang zu verhandeln." Der Netzagentur falle als Schiedsrichter eine schwierige Aufgabe zu. "Das wird nicht einfach und ist mit einer gewissen Rechtsunsicherheit verbunden", sagte Mundt. "Entscheidend ist, wie das in der Praxis umgesetzt wird."

    Die Frequenzen für den Mobilfunkstandard 5G sollen im Frühjahr versteigert werden. Das Netz soll deutlich schnelleres mobiles Internet bringen. Die Übertragungsrate ist etwa 100 Mal so hoch wie bei 4G (LTE). Die Netzbetreiber müssen für die Frequenzen viel Geld in die Hand nehmen. Ihre Furcht: Bei zu hohen Auflagen verdienen sie zu wenig daran.

    Die Bundesnetzagentur hatte die Bedingungen für die Vergabe der 5G-Frequenzen auf Druck der Politik noch einmal verschärft. Vor allem wurden den Unternehmen weitergehende Auflagen für den Ausbau der Funknetze gemacht. Darüber hinaus sind diese gegen Vorgaben beim Roaming, also bei der Nutzung von Netzen durch Konkurrenten.

    Quelle: 5G: Deutsche Telekom verklagt Bundesnetzagentur wegen Vergaberegeln |
    heise online
  • Eilantrag: Telefónica will 5G-Versteigerung stoppen (Update)

    Telefónica versucht laut einem Medienbericht die Versteigerung der 5G-Mobilfunk-Lizenzen zu stoppen. Telefónicas Begründung.

    Telefónica nimmt neben Deutscher Telekom, Vodafone und United Internet an der für März 2019 geplanten Versteigerung der 5G-Mobilfunk-Lizenzen teil. Doch Telefónica versucht nun vor dem Verwaltungsgericht Köln per Eilantrag die Versteigerung zu stoppen. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer Online-Ausgabe unter Berufung auf einen Sprecher des Verwaltungsgerichts Köln. Telefónica wolle demnach "eine vorläufige Aussetzung des Frequenzvergabeverfahrens".

    Update 6.2.2019, 15:30 Uhr: Telefónica Deutschland hat mittlerweile eine Stellungnahme zu seinem Eilantrag zur rechtlichen Klärung der Auktionsregeln veröffentlicht. Darin bezeichnet Telefónica die Ausbau-Auflagen als nicht erfüllbar und kritisiert zudem die „Unklarheit in den Regelungen zur Zusammenarbeit mit alternativen Anbietern und zum innerdeutschen Roaming.“ Und weiter: „Diese Rechtsunsicherheit ist Gift für die notwendigen massiven Investitionen in den künftigen Netzausbau. Milliarden-Investitionen können nicht auf Basis unklarer Regeln getätigt werden.“ Mit dem am 5.2.2019 am Verwaltungsgericht Köln gestellten Eilantrag wolle Telefónica vor der Auktion "Klarheit und Planungssicherheit" erreichen, so das Unternehmen. Telefónica räumt ein, dass ein positiver Bescheid zu einer Verzögerung des Vergabeverfahrens führen könnte. „Einfluss auf einen großflächigen Start von 5G in Deutschland hätte dies allerdings nicht“, behauptet Telefónica, da das Frequenzspektrum ohnehin erst ab Ende 2020 den erfolgreichen Teilnehmern an der Auktion zugeteilt werde.

    Telefónica ist also offensichtlich genauso wie seine Konkurrenten von den Auflagen der Bundesnetzagentur für die Umsetzung der 5G-Verbindungen nicht begeistert. Denn diese sehen unter anderem vor, dass die 5G-Mobilfunkbetreiber Versorgungslücken im ländlichen Raum schließen sollen und entlang der Verkehrswege eine durchgehende 5G-Abdeckung gewährleisten müssen. Ein weiterer Streitpunkt ist außerdem das lokale Roaming, bei dem Mobilfunkanbieter die Netze von Konkurrenten mitnutzen dürfen, wenn sie vor Ort keine Abdeckung haben.

    Bereits vor einigen Wochen haben Vodafone, die Deutsche Telekom und auch Telefónica Klagen gegen die Regeln für die 5G-Frequenzvergabe eingereicht. Der jetzige Eilantrag von Telefónica kommt zu diesen Klagen noch hinzu und könnte anders als die Klagen die Auktion verschieben. Damit ist United Internet derzeit das einzige der vier bei der Auktion mitbietenden Unternehmen, das gegen die Versteigerung noch nicht vor Gericht gezogen ist. United Internet beteiligt sich zum ersten Mal an einer Mobilfunk-Lizenzversteigerung.

    Diese Auflagen für die 5G-Versteigerung sind auch innerhalb der Bundesregierung umstritten: Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Beispiel schämt sich für das deutsche Mobilfunknetz, weil es eine der größten Blamagen des Technologiestandorts Deutschland sei. Bundes-Forschungsministerin Anja Karliczek dagegen sorgt für Unmut mit ihrem Satz: „5G ist nicht an jeder Milchkanne notwendig“.

    Quelle: Eilantrag: Telefónica will 5G-Versteigerung stoppen (Update) - PC-WELT
  • 5G-Frequenzen: Gericht lehnt Eilanträge ab – Auktion kann beginnen

    Die drei Netzbetreiber und Mobilcom/Freenet scheitern mit ihren Eilanträgen gegen die Versteigerung von 5G-Mobilfunkfrequenzen.

    Der Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen steht nichts mehr im Wege. Das Verwaltungsgericht Köln hat Eilanträge der Mobilfunknetzbetreiber Telekom, Telefónica und Vodafone sowie von Mobilcom-Debitel/Freenet gegen die Frequenznutzungs- und Versteigerungsbedingungen abgelehnt.

    Die Bedingungen der Bundesnetzagentur seien rechtmäßig, entschied das Gericht am Freitag. Der Regulierer habe bei der Vergabe von Frequenzen einen Ausgestaltungsspielraum, der gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sei. Diese Grenzen seien hier nicht überschritten worden. Die Bundesnetzagentur habe die Versorgungsauflagen in vertretbarer Weise für zumutbar gehalten.

    Einwände der Antragsteller
    Telekom, Telefónica und Vodafone hielten die Versorgungsauflagen für unzumutbar. Die Auflagen zwingen künftige Frequenznutzer, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland, alle Bundesautobahnen, die wichtigsten Bundesstraßen sowie die wichtigsten Schienenwege mit schnellen Datenverbindungen versorgen. Die Verpflichtungen könnten nicht mit den nun zur Versteigerung anstehenden Frequenzen, sondern nur mit bereits früher zugeteilten LTE-Frequenzen erfüllt werden, meinen die Unternehmen. So würden die Vergabebedingungen für diese Frequenzen nachträglich verschärft.

    Auch hatten die drei Unternehmen die Verhandlungsgebote beanstandet. Diese verpflichten künftige Frequenzinhaber insbesondere dazu, mit Wettbewerbern, die das Mobilfunknetz gegen Entgelt mitbenutzen wollen, über Kooperationen zu verhandeln. Dabei geht es um das nationale Roaming sowie um Diensteanbieter, die selbst kein Mobilfunknetz betreiben und Netzbetreibern Übertragungskapazitäten abkaufen, um mit ihnen eigene Produkte zu vermarkten.

    "Auktion könnte rückabgewickelt werden"
    Auch den rund eine Woche vor dem geplanten Versteigerungsbeginn erhobenen Eilantrag von Mobilcom-Debitel/Freenet hat das Gericht abgelehnt. Das Unternehmen wollte erreichen, dass Netzbetreibern eine Diensteanbieterverpflichtung auferlegt wird, nach der Unternehmen ohne eigenes Netz Übertragungskapazitäten zur Verfügung gestellt werden.

    Mit ihren Eilanträgen wollten die Antragsteller erzwingen, dass die Klagen Priorität bekommen und die Auktion erst nach der Gerichtsentscheidung über die Bühne gehen kann. Für alle Beteiligten wäre es nach Meinung von Telefónica notwendig gewesen, "möglichst vor Beginn der für Mitte März geplanten Auktion rechtliche Klarheit zu schaffen", heißt es in einer ersten Stellungnahme. "Immerhin hatten Ende 2018 insgesamt neun Unternehmen gegen die Vergaberegeln geklagt. Nach Abschluss eines dieser regulär weiterlaufenden Gerichtsverfahren könnte weiterhin der Fall eintreten, dass eine bereits stattgefundene Auktion basierend darauf rückabgewickelt werden müsste."

    Der Beginn der Versteigerung ist für den 19. März 2019 geplant.

    Quelle: 5G-Frequenzen: Gericht lehnt Eilanträge ab – Auktion kann beginnen | heise online
  • 5G-Auktion in Deutschland startet am Dienstag

    Die Bundesnetzagentur hatte vier Unternehmen für die 5G-Auktion zugelassen. Die Auktion startet am 19.3.

    Die 5G-Frequenzen werden ab dem 19. März 2019 um 10 Uhr in Mainz wie geplant versteigert. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Eilanträge vier an der Auktion beteiligter Mobilfunkunternehmen am vergangenen Freitag (15.3.) abgewiesen. Die Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

    Die Eilanträge hatten etwa Teléfonica,Vodafone und die Telekom gestellt. In ihnen ging es vor allem um die Ausbau-Auflagen. Das Gericht stellte hierzu nun fest, dass die Bundesnetzagentur bei der Erstellung der Auflagen nicht ihre Grenzen überschritten habe.

    Konkret werden bei der Auktion 420 Megahertz aus den Bereichen 2 Gigahertz bis 3,6 Gigahertz versteigert. „Durch die Vergabe der Frequenzressourcen wird Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen und eine frühzeitige Nutzbarkeit der Frequenzen sichergestellt um einen schnellen, flexiblen und bedarfsgerechten 5G-Rollout in Deutschland zu ermöglichen“, so die Bundesnetzagentur.

    Die Bundesnetzagentur erwartet einen raschen Ausbau der Netze. Die Auflagen für die 5G-Frequenzen hatte die Bundesnetzagentur bereits Ende November 2018 öffentlich gemacht. Alle Unternehmen, die an der Versteigerung der Frequenzen teilnehmen, verpflichten sich unter anderem dazu, bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent aller Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s zu versorgen. In diesem Zeitraum müssen auch mindestens 1.000 5G-Basisstationen und 500 Basisstation mit mindestens 100 Mbit/s in „weißen Flecken“ in Betrieb genommen werden. Auch alle Bundesautobahnen und bis spätestens Ende 2024 alle Schienenwerke müssen versorgt werden.

    Die Auktion selbst findet im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur statt. Über den Stand der Versteigerung will die Bundesnetzagentur die Öffentlichkeit täglich über ihre Internetseite auf dem Laufenden halten.

    Quelle: 5G-Auktion in Deutschland startet am Dienstag - PC-WELT
  • Gericht bestätigt Entscheidungen bei 5G-Frequenz-Versteigerung

    Telefónica konnte das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Kritik an der Frequenzauktion für 5G nicht überzeugen. Die Bundesnetzagentur bekam Recht.

    Der Mobilfunkbetreiber Telefónica Deutschland hat einen Rechtsstreit um die Versteigerung der 5G-Mobilfunkfrequenzen verloren. Die Entscheidungen der Bundesnetzagentur zu dem Prozedere seien rechtmäßig gewesen, urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. (Az.: BVerwG 6 C 3.19)

    Viel Kritik an der Versteigerung
    Demnach durfte die Bundesnetzagentur die Versteigerung als Verfahren wählen. "Das Versteigerungsverfahren ist das gesetzlich vorgesehene Regelverfahren für die Vergabe knapper Frequenzen", teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Bund hatte damit 2019 rund 6,5 Milliarden Euro eingenommen.

    Telefónica hatte bemängelt, dass Frequenzen in die Versteigerung einbezogen wurden, an denen sie selbst noch bis 2025 die Nutzungsrechte hält. Das belaste die Bilanz des Unternehmens. Zum anderen kritisierte der Mobilfunkanbieter, dass ein Frequenzspektrum von 100 MHz ausgeklammert wurde und so das Angebot künstlich verknappt worden sei.

    Das Bundesverwaltungsgericht konnte keine Abwägungsfehler der Regulierungsbehörde erkennen. Die Anordnung des Vergabeverfahrens sei rechtmäßig gewesen, weil die Bundesnetzagentur eine Bedarfsabfrage durchgeführt habe mit dem Ergebnis, dass eine Frequenzknappheit bestehe. Telefónica erklärte, das Urteil "mit Bedauern zur Kenntnis" zu nehmen.

    Weitere Verfahren anhängig
    Zu der Versteigerung sind noch weitere Verfahren von Netzbetreibern anhängig. Darin geht es um die konkreten Vergabebedingungen und die Vergaberegeln. Die Mobilfunkbetreiber kritisieren die für sie teure Versteigerung. Statt das Geld in Frequenzen zu stecken, wäre es für den Netzausbau besser investiert gewesen, so die Argumentation.

    Quelle: Gericht bestätigt Entscheidungen bei 5G-Frequenz-Versteigerung | heise online