Deutsche Telekom darf Glasfaser-Konkurrenz drosseln

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  • Deutsche Telekom darf Glasfaser-Konkurrenz drosseln

    Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass die Deutsche Telekom von konkurrierenden Netzbetreibern verlangen darf, dass diese ihre schnelleren Glasfaseranschlüsse drosseln oder abschalten. Der Grund: Die von den modernen Glasfaseranschlüssen genutzten Frequenzen könnten die Frequenzen der alten Kupferleitungen stören.

    Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung der Bundesnetzagentur (BK3e-15-011) von Konkurrenten verlangen, dass diese ihre schnelleren Glasfaseranschlüsse entweder abschalten oder zumindest drosseln, wenn deren Frequenzen die Frequenzen der Kupferleitungen der Telekom stören. Das berichtet die Welt online.

    VDSL und Glasfaseranschluss nutzen auf den letzten Metern die gleiche Kupferleitung
    Dieses Problem kann dann auftreten, wenn der Glasfaseranschluss des Telekom-Konkurrenten zwar in den Keller des Hauses verlegt ist (Fiber to the Building, FTTB), die letzten Meter bis in die Wohnungen aber über Kupferleitungen (als „letzte Meile“ bezeichnet) gehen und dabei die G.fast-Technik verwendet wird. Die Telekom wiederum nutzt für ihr VDSL-Vectoring das identische Kupferkabel vom Keller bis in die Wohnung. VDSL-Vectoring der Telekom und G.fast der Glasfasernetzbetreiber verwenden somit im gleichen Kupferkabel teilweise identische Frequenzen und können sich damit gegenseitig stören. Laut Telekom komme es dadurch zu „immer wieder zu Verbindungsabbrüchen in den Häusern“, schreibt die Welt.

    Die Bundesnetzagentur begründet ihre Entscheidung damit, dass „die Verkabelung in den Häusern Bestandteil des Teilnehmeranschlusses ist. Damit darf auch nicht der Hauseigentümer entscheiden, wer die Leitungen nutzen soll. Die Behörde beruft sich dabei auf das Telekommunikationsgesetz (TKG)“, schreibt die Welt. Stattdessen sei „der (marktmächtige) Betreiber des Telekommunikationsnetzes, also derjenige, der die Funktionsherrschaft über das Netz besitzt“ zum Zugang verpflichtet. Und das ist im Fall der Kupferleitungen die Deutsche Telekom.

    Stellt die Telekom also eine Störung ihrer VDSL-Verbindungen durch Glasfaseranschlüsse fest, so kann sie entweder deren Abschaltung verlangen oder zumindest verlangen, dass der Glasfaseranschluss nicht mehr die Frequenzbereiche des VDSL-Anschlusses stört. Das kann der Glasfasernetzbetreiber aber nur erreichen, indem er seinen Glasfaseranschluss auf höchsten 600 Mbit/s drosselt – dadurch würde das von VDSL oder VDSL-Vectoring genutzte Frequenzspektrum ausgeblendet. Damit ließen sich die technisch mit Glasfaser durchaus möglichen Gigabit-Geschwindigkeiten künftig nicht mehr umsetzen. Das könnte den weiteren Ausbau des Glasfasernetzes empfindlich stören. Nutznießer wären neben der Telekom mit ihren VDSL-Leitungen auch die TV-Kabelanbieter wie Vodafone oder Unitymedia (das von Vodafone übernommen wurde), die mit ihren TV-Kabeln vom Glasfasernetz, aber auch von den Kupferleitungen der Telekom unabhängig sind.

    Der BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. kritisiert die Entscheidung der Bundesnetzagentur: „Danach erhält der Bonner Konzern ein Quasi-Monopol über die so genannte Gebäudeverkabelung, über die Kunden vom Zugangspunkt im Keller aus bis in ihre Wohnungen versorgt werden.“ Und weiter: „Anstelle aber der höherwertigen Glasfaser-Technologie, die symmetrische Gigabit-Bandbreiten ermöglicht, Vorrang einzuräumen und damit auch das Ziel der Bundesregierung (Glasfaseranschlüsse für alle bis 2025) zu unterstützen, gewährt die Bundesnetzagentur den Kupferanschlüssen der Telekom einen weitreichenden Schutz gegenüber ihren auf reine Glasfaser setzenden Mitbewerbern.“ Die Breko-Kritik gipfelt in dem Fazit: „Der Regulierer räumt mit seiner Entscheidung der Vergangenheit Vorfahrt gegenüber der Zukunft ein“.

    Das Problem ließe sich nur dadurch lösen, dass die Glasfaserleitung direkt in die Wohnung gezogen wird (Fiber tot he Home, FTTH) und VDSL und Glasfaser somit komplett getrennte Leitungen verwenden. Doch in der Praxis ist das selten der Fall, das Glasfaserkabel endet meist im Keller des Gebäudes. FTTH ist meist nur bei Neubauten üblich, bei bestehenden Gebäuden, die nachträglich an das Glasfasernetz angeschlossen werden, ist dagegen FTTB der Normalfall, weil das Legen des Glasfaserkabels bis in die Wohnung aufwändig und teuer ist. Oder wie es der Breko formuliert: „Die Bundesnetzagentur weiß sehr genau, dass im Falle bestehender Wohngebäude ein Glasfaserausbau bis in jede einzelne Wohnung nicht zeitnah realisierbar ist und es in nahezu keinem Fall bereits entsprechende Glasfaserleitungen gibt, die mitgenutzt werden können. Der hier aufgezeigte Weg stellt daher keine realistische Lösung des Problems dar, sondern stellt die Wettbewerber der Telekom vielmehr ins Abseits.“

    Quelle: Deutsche Telekom darf Glasfaser-Konkurrenz drosseln - PC-WELT