ich hab Heut n Brief vom Amtsgericht wunsiedel bekommen wegen Sachbeschädigung.
So es war so, hatte stress mit meiner Freundin, bin dann richtig saufen gegangen und danach bin ich Heim.
ca 14 tage danach klingelts abends um 7 bei mir an der Tür. stehn 3 Polizei Autos und 2 Busse vor der Tür und ham bei mir ne Hausdurchsuchung gemacht! (voll peinlich) naja dann ham se nix gefunden was se suchen und dannn ham se mir gesagt was ich gemacht haben soll, ich soll 30 autos in einer Nacht beschädigt haben! Hab ich natürlich nicht gemacht, und jetzt steht da in dieser anklage ich habe 6 autos im wert von 680 € beschädigt.
Dann hab ich meine aussage bei der OPolizei gemacht, wies halt war.
und jetzt steht da drin :
die staatanwaltschaft hält wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein einschreiten von Amtswegen für geboten.
Der angeschuldigte (ich) wird daher beschuldigt, sich fahrlässig durch alkoholische Getränke in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Rechtswiedrige tat begangen zu haben,
strafbar als
fahrlässiger Vollrausch gemäß § 323a StGB.
so und das beste es gibt einen Zeugen der mich angeblich gesehen haben soll, das kann natürlich sein, weil ich aufn heimweg durch die strasse gegangen bin weils nähmlich kürzer war!
aber Auto habe ich kein einziges angelangt!
Nun meine Frage, werd ich jetzt angeklagt weil ich besoffen war oder was? udn was mache ich denn jetzt am besten?
Danke
cya
hochtöner