Der Entwurf soll demnächst veröffentlicht werden. Anschließend muss er noch der Prüfung durch Europäische Kommission und Bundesrat standhalten. Von Seiten der EU gibt es dafür eine Stillhaltefrist von drei Monaten.
Eine Beschleunigung dieses Verfahrens ist nur in dringenden Fällen möglich. Die endgültige Zulassung für die elektronisch angetriebenen City-Roller erfolgt also Ende Mai. Die Anbieter gehen davon aus, dass die Verordnung dieser Prüfungen standhält.
Was steht im Beschluss des Ministeriums?
Nach Informationen von CHIP Online gibt es in der aktuellen Verordnung für E-Kleinst-Fahrzeuge ein paar Änderungen.
So fällt die Führerscheinpflicht für die Nutzung von E-Scootern offenbar weg. Das Mindestalter verringert sich auf 12 Jahre. Für unter 15-Jährige ist allerdings nur die Nutzung von Geräten gestattet, die bauartbedingt nur eine Höchstgeschwindigkeit von 12 Kilometer pro Stunde (km/h) erreichen. Generell gilt für E-Scooter ein Tempolimit von 20 Stundenkilometern.
Die Anbieter begrüßen den Wegfall der Führerscheinpflicht, da eine größere Zielgruppe so Zugang zu den Elektro-Tretrollern erhält. Und gerade im städtischen Raum hielten immer weniger Menschen einen Führerschein für nötig, heißt es von Anbietern.
Gilt eine Versicherungspflicht?
Die Versicherungspflicht für den E-Scooter-Fahrer bleibt nach CHIP-Online-Information bestehen. So benötigt jeder E-Tretroller auch ein Versicherungskennzeichen.
Die E-Scooter werden auf Fahrradwegen und Radfahrstreifen erlaubt sein. Wenn diese fehlen, darf auch die normale Fahrbahn genutzt werden.
E-Scooter boomen weltweit
Die E-Scooter erfahren in den USA und anderen europäischen Städten wie Wien einen regelrechten Boom.
Das Berliner Startup "Tier" ist der derzeit am schnellsten wachsende europäische E-Scooter-Anbieter und bereits in 14 Städten und acht Ländern aktiv."In Wien ist unser Angebot schon phänomenal angelaufen, wir konnten uns nicht retten vor Anmeldungen", sagt Julian Blessin, einer der Mitgründer bei "Tier".
"Wir bekommen sehr positives Feedback. Die Barriere, die Roller auszuprobieren, ist sehr gering."
Interessensvertreter von Fußgängern und Fahrradfahrern äußerten sich in den letzten Monaten immer wieder kritisch zu E-Scootern. Es gibt die Befürchtung, die Roller würden Gehwege zustellen und eine Gefahr im ohnehin schon spärlichen Verkehrsraum darstellen.
"Das hat sich in Wien nicht bestätigt", stellt Blessin klar. Es gebe anbieterübergreifend kaum Beschwerden. Vom Wiener Kuratorium für Verkehrssicherheit erfuhr CHIP Online, dass es seit Oktober 2018 zu sieben Unfällen mit Personenschaden kam – in zwei Fällen auch zu Knochenbrüchen. Angesichts der Nutzungszahlen ist das aber ein sehr geringer Anteil.
Quelle: E-Scooter bald auf deutschen Straßen erlaubt: Das steht im neuen Gesetz - CHIP