Bodycam-Aufnahmen bei Amazon: Datenschutzbeauftragter kritisiert Bundespolizei

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    • Bodycam-Aufnahmen bei Amazon: Datenschutzbeauftragter kritisiert Bundespolizei

      Die Bundespolizei gerät unter Druck. Sie soll Datenschutzbedenken ignoriert und das Speichern der Bodycam-Bilder in Amazons Cloud zunächst verschwiegen haben.

      Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber (SPD), übt scharfe Kritik an der Praxis der Bundespolizei, Aufnahmen von Körperkameras – sogenannte Bodycams – auf deutschen Servern der AWS-Cloud des US-Konzerns Amazon zu speichern. Kelber äußerte gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ) massive Datenschutzbedenken an diesem Vorgehen.

      Datenschutzbedenken ignoriert
      Kelber sagte der NOZ, man habe der Bundespolizei und dem Bundesinnenministerium bereits 2018 mitgeteilt, dass das Speichern von Bodycam-Aufnahmen in der Amazon-Cloud als rechtswidrig angesehen werde. Er habe damals gefordert, zu einem deutschen Anbieter zu wechseln – dies habe die Regierung jedoch ignoriert. Kelber schätzt die derzeitige Speicherung der Bodycam-Daten als nicht datenschutzkonform ein, die Bundespolizei müsse "daher zwingend das aktuell praktizierte Verfahren umstellen".
      Die Körperkameras von Bundespolizisten würden im Einsatz Beschuldigte und Bürger filmen, und bei der derzeitigen Speicherung dieser sensiblen Daten habe Kelber massive Datenschutzbedenken. Amazon unterliege als US-Unternehmen – unabhängig davon, wo seine Server stünden – dem amerikanischen Cloud-Act-Gesetz und daher könne ein Zugriff von US-Behörden, etwa eines Geheimdienstes, nicht ausgeschlossen werden.
      Die Anfrage eines FDP-Abgeordneten hatte Anfang März enthüllt, dass die Bundespolizei in Ermangelung staatlicher Infrastruktur und eines anderen zertifizierten Anbieters die Bodycam-Aufzeichnungen in der AWS-Cloud auf Servern in Frankfurt/Main speichere. Das Vorgehen war von Politikern und der Polizeigewerkschaft kritisiert worden. Die Bundespolizei verteidigte ihr Vorgehen als "Übergangslösung", bis eine Bundes-Cloud bereitstünde. Zudem seien die Daten in der Cloud "hoch verschlüsselt" und würden im Regelfall nach 30 Tagen gelöscht.

      Cloud-Speicherung bis zuletzt verschwiegen
      Die Verschlüsselung ändere jedoch nichts an seiner Kritik, sagte Kelber der NOZ. Nach seinem Kenntnisstand würden die Daten auch in der Cloud bearbeitet und dafür zwingend entschlüsselt, eine durchgehende Verschlüsselung könne somit gerade nicht gewährleistet werden. Außerdem habe die Bundespolizei zwar den Bundesdatenschutzbeauftragten frühzeitig über das Projekt informiert. Dabei sei jedoch die Information über die Speicherung der Daten in der Amazon-Cloud "bis kurz vor Schluss verschwiegen" worden, sagte Kelber. Von 2014 bis zum 5. Januar 2019 war Kelbers Vorgängerin Andrea Voßhoff (CDU) die Bundesdatenschutzbeauftragte.
      Nach Auskunft der NOZ hat außerdem eine parlamentarische Nachfrage des stellvertretenden Grünen-Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz ergeben, dass die Aussage der Bundespolizei, es habe keinen anderen zertifizierten Anbieter als AWS gegeben, unhaltbar ist. Die Bundesregierung habe eingeräumt, dass es durchaus andere Anbieter gebe, die die erforderliche Zertifizierung vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten hätten. Darunter seien auch deutsche Anbieter wie die Deutsche Telekom, SAP oder Cancom Pironet, teilte die Regierung in ihrer Antwort mit.

      Von Notz kritisierte, es wäre für die Bundespolizei ein leichtes gewesen, einen deutschen Anbieter zu wählen. Er bemängelte die fehlende Sensibilität der Behörde bezüglich des bestmöglichen Schutzes hochsensibler Bilder. Dadurch werde das Vorhaben insgesamt diskreditiert.

      Quelle: Bodycam-Aufnahmen bei Amazon: Datenschutzbeauftragter kritisiert Bundespolizei | heise online