Facebook sperrt sechs prominente Hassschleuderer

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  • Facebook sperrt sechs prominente Hassschleuderer

    Sechs "gefährliche" Verbreiter von Hass und Verschwörungstheorien sind auf Facebook und Instagram nicht mehr erreichbar. Das erregt in den USA großes Aufsehen.

    Facebook hat am Donnerstag sechs prominente US-Amerikaner von Facebook.com und Instagram ausgeschlossen. Betroffen sind Personen beiderlei Geschlechts und unterschiedlicher Religionszugehörigkeit. Sie sind schon lange für Hassbotschaften oder Verschwörungstheorien, antisemitische oder islamfeindliche Äußerungen oder Aufrufe zum Rassenkrieg bekannt. Facebook hat sie nun als "gefährlich" erkannt und damit einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen konstatiert.

    Gleichzeitig wurde die Facebook-Präsenz einer führenden Website für die Verbreitung von Verschwörungstheorien gesperrt. Andere Plattformen wie Twitter oder Paypal hatten einige der Personen schon vor längerer Zeit ausgeschlossen. Einer der Männer war im August des Vorjahres bereits für 30 Tage auf Facebook gesperrt worden, nachdem vier von ihm hochgeladene Videos als Hassbotschaft beziehungsweise Bullying eingestuft worden waren.

    Als auf den Seiten auch Gewaltverherrlichung gefunden wurde, löschte Facebook die vier Seiten. Der Betreiber durfte nach den 30 Tagen wieder posten, änderte sein Verhalten aber nicht entscheidend; nun ist Facebook der Geduldsfaden gerissen.

    Kontroverse Reaktionen
    Die Sperrungen machen in den USA Schlagzeilen. Die betroffenen Personen wie der Verschwörungstheoretiker Alex Jones, der rechtspopulistische Autor Milo Yiannopoulos und der Chef der radikalen religiös-politischen Organisation "Nation of Islam", Louis Farrakhan, sind sehr bekannt. Zudem gilt Redefreiheit in den USA als besonders hehres Gut. Ein Wiederbetätigungsverbot wie in Deutschland oder Österreich wäre in den Vereinigten Staaten verfassungswidrig. Facebook aber steht es als privates Unternehmen frei, zu entscheiden, wem es eine Plattform gibt und wem nicht.

    Die medialen Reaktionen in den USA fallen kontrovers aus: Eine Seite freut sich, dass Facebook endlich gegen den ärgsten Schund vorgeht, während die andere Seite die Redefreiheit gefährdet sieht. Für Präsidentensohn Donald Trump Jr. sind Google, Twitter und Facebook "Linke, die Äußerungen ihrer Opposition unterbinden indem sie Konservative zensieren". Das hat der Republikaner auf Twitter gepostet.

    Quelle: Facebook sperrt sechs prominente Hassschleuderer | heise online
  • Facebook: Im ersten Quartal 160.000 Mal "Hate Speech" entfernt

    Den Großteil an entfernter Hassrede im eigenen Netzwerk entdeckte Facebook selbst. Beschwerden nach dem NetzDG machen nur einen Bruchteil aus.

    Facebook hat in Deutschland im ersten Quartal dieses Jahres mehr als 160.000 Inhalte entfernt, die als Hassrede eingestuft wurden und damit gegen die hausinternen Richtlinien verstießen. Rund 70 Prozent davon seien vom Online-Netzwerk selbst entdeckt worden, ohne eine Meldung der Nutzer, wie das Online-Netzwerk am Freitag mitteilte.

    Transparenzbericht zum NetzDG
    Facebook veröffentlichte die erstmals ausgerechnete Zahl zusammen mit dem halbjährlichen Transparenzbericht zur Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) gegen Hass und Hetze im Netz. Gemäß NetzDG wurden laut Facebook unterdessen im gesamten ersten Halbjahr 1050 Inhalte gemeldet, von denen 349 gelöscht oder gesperrt worden seien. Aus Sicht des Online-Netzwerks ist die Aufspaltung der Meldewege notwendig, um zwischen rechtswidrigen Inhalten nach NetzDG und Verstößen gegen die Hausregeln trennen zu können.

    Das Online-Netzwerk hatte mit Inkrafttreten des NetzDG einen getrennten Meldeweg für Beschwerden nach dem Gesetz eingerichtet. In dem halbjährlich fälligen Bericht werden entsprechend nur die auf diesem Kanal eingegangenen Meldungen aufgeführt. Das sorgte für einen Bußgeldbescheid des Bundesamts für Justiz über zwei Millionen Euro. Die Behörde kritisierte unter anderem, dass der Bericht angesichts der vielen Hassrede-Beschwerden gemäß den hauseigenen Gemeinschaftsstandards damit unvollständig sei. Bemängelt wurde auch, dass das NetzDG-Meldeformular "zu versteckt" sei. Facebook legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein.

    Die Zahl von 160.000 gelöschten Hassrede-Inhalten unterstreiche den Fortschritt, den das Online-Netzwerk gemacht habe, betont Facebook. Entsprechende Angaben zum zweiten Quartal liegen noch nicht vor.
    Soziale Netze als Richter

    Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

    Konkret verfügte das BfJ das Bußgeld wegen des Facebook-Berichts für das erste Halbjahr 2018. Auch in dem nun veröffentlichten Bericht zum ersten Halbjahr dieses Jahres nennt das Online-Netzwerk nur die Zahlen aus dem NetzDG-Meldeweg.

    Quelle: Facebook: Im ersten Quartal 160.000 Mal "Hate Speech" entfernt | heise online
  • Landgericht: Facebook hat Hausrecht und darf Hassrede löschen

    Weil Beiträge eines Facebook-Nutzers gegen die Gemeinschaftsstandard verstießen, wurde er auf dem Portal gesperrt. Das war rechtmäßig, hieß es nun.

    Im Streit um einen als Hassrede eingestuften und von Facebook gelöschten Post hat das Stuttgarter Landgericht die Klage des Verfassers abgewiesen. Die Plattform hatte auch dessen Nutzerkonto für 30 Tage gesperrt – nach Ansicht der Zivilkammer vom Donnerstag war beides rechtens, weil der Beitrag gegen die aktuellen Gemeinschaftsstandards des sozialen Netzwerks verstoße. Nach diesen Maßstäben sei der Beitrag als Hassrede einzustufen, sagte eine Gerichtssprecherin.

    Der Kläger hatte demnach den Beitrag eines anderen Nutzers geteilt, in welchem dieser "Migranten auf dem Mittelmeer" pauschal unterstellt hatte, in Zukunft schwere Straftaten zu begehen. Dazu schrieb der Kläger auch selbst einen Text: "Für sowas wird man im Merkel-Deutschland 2018 30 Tage gesperrt. Da kann man sich mal wieder vorstellen was da so vor den Zensurhebeln hockt."

    Unterschied zwischen Öffentlichkeit und Privatgarten
    Gemäß den Gemeinschaftsstandards von Facebook werde generell kein Unterschied gemacht, ob ein Nutzer einen als Hassrede einzustufenden Beitrag selbst verfasse oder den eines anderen verbreite – zumal der Kläger sich in diesem Fall nicht von dem Inhalt distanziert habe. Im Gegenteil: Er habe zum Ausdruck gebracht, dass er den geteilten Beitrag nicht für sperrwürdig erachte, und die Abwertung von Flüchtlingen zumindest bagatellisiert, entschied die Kammer.

    Zum Recht auf Meinungsfreiheit merkte die Gerichtssprecherin nun an, dass es einen Unterschied mache, ob man sich mit seiner Botschaft auf einen öffentlichen Platz stelle oder etwa in den Privatgarten von jemandem. "Sie als Hausherrin können dann selbstverständlich sagen: Das möchte ich nicht, dass das in meinem Garten gezeigt wird." Das Oberlandesgericht München hatte das vor einem Jahr noch anders gesehen. Im aktuellen Fall ist die Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart möglich.

    Quelle: Landgericht: Facebook hat Hausrecht und darf Hassrede löschen | heise online