Nach Strafanzeige: Telekom schafft „Navigationshilfe“ ab

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  • Nach Strafanzeige: Telekom schafft „Navigationshilfe“ ab

    Ein Nutzer wirft dem Bonner Unternehmen "Datenveränderung" vor. Die Staatsanwaltschaft Bonn leitet daraufhin Ermittlungen gegen Vorstandsmitglieder der Telekom ein. Der Kläger setzt die Navigationshilfe mit DNS-Hijacking gleich.

    Die Deutsche Telekom hat ihre umstrittene Navigationshilfe, die Internet-Kunden des Unternehmens nach der Eingabe eines ungültigen Domainnamens in ihren Browser sehen, abgeschafft. Darauf weist die Anwaltskanzlei Hoenig in einem Blogbeitrag hin. Auslöser ist demnach eine Strafanzeige eines Nutzers, der sich ElooKoN nennt.

    Nutzer, die über die Deutsche Telekom auf das Internet zugreifen, sehen nach der Eingabe eines ungültigen Domainnamens nicht eine eigentlich übliche Fehlermeldung, sondern besagte Navigationshilfe. Dabei handelt es sich um eine Übersichtsseite mit Online-Angeboten der Telekom oder gesponserten Suchergebnissen. Während die eigentlich übliche Fehlerseite auch mögliche Gründe nennt, warum die gewünschte Seite nicht erreicht wurde, präsentiert die Telekom ihren Kunden lediglich Werbung – verbunden mit dem Hinweis, dass die eingegebene Internetadresse nicht gefunden werden konnte.

    Die Navigationshilfe präsentierte die Telekom allerdings nur den Kunden, die die DNS-Server der Telekom zur Namensauflösung verwenden. Alternativ war es auch möglich, in den Einstellungen des eigenen Internetanschusses im Service-Bereich der Telekom die Navigationshilfe abzuschalten.

    Der Kläger unterstellte laut dem Blogeintrag, dass die Telekom eine Technik nutzt, um die Navigationshilfe anzuzeigen, die im Bereich Cybersicherheit auch als DNS-Hijacking bezeichnet wird. Die Telekom soll den eigentlich legitimen Traffic zur Standard-Fehlerseite eines DNS-Servers abfangen und auf die eigene Navigationshilfe umleiten. Die wiederum war in den vergangenen Jahren auch deswegen umstritten, weil sie den Namen der ungültigen Website nur schlecht erkennbar in der URL der Navigationshilfe anzeigt. Ein Nutzer ist somit kaum in der Lage, beispielsweise einen simplen Tippfehler als Grund dafür auszumachen, dass die gewünschte Website nicht angezeigt wird.

    Die Strafanzeige wurde bereits im Januar eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Bonn leitete daraufhin laut Rechtsanwalt Hoenig ein Ermittlungsverfahren gegen die Vorstandsmitglieder Höttges und Wössner der Deutschen Telekom ein, und zwar wegen Datenveränderung und Computersabotage (§ 303a und 303b StGB). Darauf reagierte die Telekom indes am 26. April mit der Abschaltung der Navigationshilfe.

    Darüber hinaus reichte ElooKoN auch Beschwerden beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der Bundesnetzagentur ein. Letztere soll auch nach drei Monaten nicht auf seine Beschwerde geantwortet haben.

    „Es war eine Sache, die hauseigenen DNS-Resolver zu manipulieren. Wie man als marktbeherrschender Internet Access Provider überhaupt auf eine solche Schnapsidee kommen konnte, ist unklar. Während sich andere Internetdienstanbieter sogar gerichtlich gegen Versuche von außen, die Netzneutralität einzu­schränken, wehrten, verletzte die Deutsche Telekom diesen Grundsatz selbst“, schreibt ElooKoN in seinem Blog. „Bei den verantwortlichen Stellen ist offenbar nicht angekommen, dass das Internet nicht nur ein lustiger Affenzirkus ist, sondern dass es sich hierbei durchaus um ein wichtiges, zu schützendes Instrument handelt, das zugleich als Spiegelbild nicht nur die Verfasstheit unserer Gesellschaft, sondern auch die unseres Rechtsstaates wiedergibt.“

    Um die Navigationshilfe einblenden zu können, habe die Telekom aber auch Daten seiner Kunden an Dritte übermittelt – und zwar ohne deren Wissen und Zustimmung. „Dieser Vertrauensbruch ist als klares Zeichen und Handlungsaufforderung an all jene zu verstehen, denen ihre Daten wichtig sind, solche DNS-Server nicht mehr zu verwenden, sondern sich nach Alternativen umzusehen – ob das Verfahren nun abgestellt wurde, oder nicht.“

    Mögliche Alternativen, die sich in der Regel im Menü des eigenen Routers hinterlegen lassen, sind Googles öffentliche DNS-Server 8.8.8.8 und 8.8.4.4. Auch Cloudflare betreibt unter 1.1.1.1 einen eigenen DNS-Dienst, der besonders schnell und sicher sein soll. Darüber hinaus pflegt der Chaos Computer Club eine Liste mit freien DNS-Servern, die die DNS-Server des eigenen Internetanbieters ersetzen können.

    Quelle: Nach Strafanzeige: Telekom schafft "Navigationshilfe" ab