Verwaltungsgericht stoppt Wahl-O-Mat

    • Politik

    • mad.de
    • 516 Aufrufe 2 Antworten

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Verwaltungsgericht stoppt Wahl-O-Mat

      Der Wahl-O-Mat darf vorerst nicht mehr betrieben werden, entschied das Verwaltungsgericht Köln. Kleinere Parteien würden benachteiligt.

      Das Verwaltungsgericht Köln hat der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) verboten, den Wahl-O-Mat im Internet in der bestehenden Form weiterzubetreiben. Nach Ansicht der Richter würde die Chancengleichheit kleiner Parteien durch den Anzeigemechanismus verletzt. Die Richter folgten damit dem Antrag der pan-europäischen Partei Volt.

      Bürger könnten ihre politischen Auffassungen beim Wahl-O-Mat lediglich mit dem Programm von acht Parteien abgleichen. Kleinere und unbekanntere Parteien würden dadurch stark benachteiligt, so das Verwaltungsgericht Köln. Durch den Anzeigemechanismus würde das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Chancengleichheit verletzt. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster (Az. 6 L 1056/19) eingelegt werden.

      Info-Seite statt Wahl-O-Mat
      Die bpb hat zunächst keine Stellungnahme abgegeben. Der Link zum Wahl-O-Mat für die Europawahl am 26. Mai führt nun lediglich auf eine allgemeine Informationsseite über das interaktive Wahl-Tool. In der Wahl-O-Mat-App, die für Android und iOS erhältlich ist, wird beim Start des Wahl-O-Maten der Server-Fehler "Forbidden: You don`t have permission to access /2019_europa on this server" angezeigt. Der Wahl-O-Mat für die Bürgerschaftswahl 2019 in Bremen ist dagegen nicht betroffen.

      Quelle: Verwaltungsgericht stoppt Wahl-O-Mat | heise online
    • Wahl-O-Mat: Bundeszentrale will gerichtliches Verbot anfechten

      Der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere Parteien, meint das VG Köln. Die Bundeszentrale für politische Bildung meint das nicht.

      Gegen das gerichtliche Verbot des Wahl-O-Maten zur Europawahl in seiner jetzigen Form will die Bundeszentrale für politische Bildung Beschwerde einlegen. Als Betreiber des Online-Angebots geht sie damit gegen eine Eil-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vor. Es hatte beanstandet, der Wahl-O-Mat benachteilige kleinere und unbekanntere Parteien benachteiligt seien. Die Richter bemängelten, dass der Nutzer auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen kann, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Die Bundeszentrale für politische Bildung hatte daraufhin den Wahl-O-Mat für die Europawahl vom Netz genommen. Die gleichzeitig angebotene Wahlhilfe für die Bürgerschaftswahl in Bremen, die ebenfalls am kommenden Sonntag stattfindet, ist unverändert online.

      Die Bundeszentrale mit Sitz in Bonn teilte am Dienstag mit, sie sei überrascht gewesen über die Entscheidung der Richter. So habe das Gericht 2011 im Zusammenhang mit einer Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch die Auffassung vertreten, die vom Nutzer verlangte Festlegung auf acht Parteien sei nicht rechtswidrig. Spätestens am Mittwoch soll die Beschwerde vorliegen.

      Bewusst gewählte Beschränkung
      Ein Sprecher betonte zudem, die Beschränkung sei im Sinne des bildungspolitischen Auftrags des Angebots bewusst gewählt: "Wir wollen den Nutzern nicht die Entscheidung abnehmen. Sie sollen vielmehr eine bewusste, informierte und aktive Auswahl von bis zu acht Parteien treffen." Ausgewählt werden könne dabei aus allen 40 zur Wahl stehenden Parteien, wobei sich die Sortierung an der Reihenfolge des amtlichen Stimmzettels orientiere. Mit wenig Aufwand ließen sich acht neue Parteien auswählen und vergleichen. Dieser Aufwand fällt übrigens bei alternativen Angeboten weg.

      Millionen Wahlberechtigte nutzen die Anwendung als Orientierungshilfe vor Wahlen, um die eigenen Haltungen mit den zur Wahl stehenden Parteien abzugleichen. Die Kleinpartei "Volt", die die Klage angestrengt hatte, teilte mit, sie hoffe, dass das auch bald wieder möglich sei – nur eben mit einem Internetangebot in überarbeiteter Form. "In verfassungsgemäßer Weise" leiste der Wahl-O-Mat einen wichtigen und richtigen Beitrag zur politischen Information der Bürger über alle zur Verfügung stehenden Wahlalternativen. Bisher habe jedoch stets die Gefahr bestanden, dass Nutzer nur altbekannte Parteien auswählten und nicht erführen, dass hohe Übereinstimmung auch zu kleineren Parteien bestehe, sagte Volt-Sprecher Andras Kolenbrander am Dienstag. Für einen fairen Wettbewerb müsse die Bundeszentrale ihr Angebot so umgestalten, dass eine Übersicht mit allen zur Wahl stehenden Parteien sofort angezeigt werde. Die noch junge Partei versteht sich als paneuropäisches Projekt, ihr deutscher Ableger wurde erst im Frühjahr 2018 registriert.

      Quelle:Wahl-O-Mat: Bundeszentrale will gerichtliches Verbot anfechten | heise online
    • Außergerichtliche Einigung erzielt: Wahl-O-Mat ist wieder online

      Der Wahl-O-Mat ist wieder online. Nach einer gerichtlichen Niederlage für die Bundeszentrale soll er zur nächsten Wahl geändert werden.

      Der Wahl-O-Mat der Bundeszentrale für politische Bildung soll nach einer außergerichtlichen Einigung rasch wieder im Internet verfügbar sein. "Der Wahl-O-Mat wird so schnell wie möglich wieder online sein", sagte ein Sprecher der Bundeszentrale am Donnerstagabend. Auf Initiative des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster gebe es eine außergerichtliche Einigung mit der Partei "Volt Deutschland". Diese Einigung werde dem OVG vorgelegt. Mehrere Medien hatten zuvor über die Einigung berichtet.

      Geforderte Änderungen erst zur nächsten Wahl
      Der Wahl-O-Mat konnte demnach nun wie gehabt wieder online gehen. "Wir sichern zu, dass bei zukünftigen Wahlen der Wahl-O-Mat weiterentwickelt wird", erklärte der Sprecher der Bundeszentrale. Bei künftigen Wahlen könne man dann die eigenen Ansichten mit allen Parteien bereits auf einen Klick vergleichen, erläuterte er.

      "Volt Deutschland" erklärte zu der erfolgten Einigung mit der Bundeszentrale, der Wahl-O-Mat werde zur nächsten Wahl in verfassungskonformer Version angeboten, in der die Chancengleichheit zwischen den Parteien sichergestellt sei. "Der Weg ist frei, dass in Zukunft jede Nutzerin und jeder Nutzer frei auswählen kann, mit wie vielen Parteien sie/er die eigenen Antworten vergleichen will." Die freie und informierte politische Meinungsbildung werde so verbessert.

      Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Montag in einer Eil-Entscheidung beanstandet, dass der Wahl-O-Mat kleinere Parteien benachteilige. Die Richter bemängelten, dass man auf der Seite nur jeweils acht Parteien auswählen könne, um sie mit eigenen Positionen zu vergleichen. Das Gericht verbot der Bundeszentrale, das Internetangebot in seiner derzeitigen Form weiter zu betreiben. Der Wahl-O-Mat ging offline, die Bundeszentrale gab sich kämpferisch.

      Dem OVG NRW lagen bis Donnerstagabend keine schriftlichen Unterlagen über eine Einigung vor. Dies ist nach Aussagen einer OVG-Sprecherin erforderlich, um das Verfahren abzuschließen. Nur so werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln außer Kraft gesetz

      Quelle: Außergerichtliche Einigung erzielt: Wahl-O-Mat ist wieder online | heise online