CCCam-Service.com: Nutzer/Abonnenten erhalten Vorladungen

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  • CCCam-Service.com: Nutzer/Abonnenten erhalten Vorladungen

    Verschiedene Staatsanwaltschaften verschicken momentan Schreiben an die User von CCCam-Service.com. Darin wird ihnen vorgeworfen, diesen illegalen Cardsharing-Anbieter genutzt zu haben. Der Vorwurf lautet auf den Verdacht des Computerbetruges und des unerlaubten Eingriffs in technische Schutzmaßnahmen nebst der Beihilfe zum Ausspähen von Daten. Zudem hat man sich dabei kostenpflichtige Leistungen erschlichen.

    Uns liegt ein geschwärztes Schreiben der Staatsanwaltschaft (StA) Rostock vor. Aus diesem geht hervor, dass ursprünglich gegen die Betreiber des Cardsharing-Dienstes keytv.net ermittelt wurde. Die Webseite ist zwischenzeitlich offline gegangen. Aufgrund der Ermittlungen konnten die Polizisten feststellen, dass der Beschuldigte später auf CCCam-Service.com umgestiegen ist.


    CCCam-Service.com: Polizei folgte der Spur des Geldes

    Auf die Spur kamen die Ermittler durch Bitcoin-Transaktionen zur Zahlung des illegalen Angebotes. Man ermittelt gegen die Eigentümer von nicht weniger als 16.099 (!) Bitcoin-Adressen. Den Ermittlern liegen die Daten des entsprechenden Wallets vor. Unter ihnen waren 2.427 Unvorsichtige, die den deutschen Anbieter Bitcoin.de zur Zahlungsabwicklung genutzt haben. Da die Betreibergesellschaft Bitcoin Deutschland AG der deutschen Rechtsprechung unterliegt, sind sie dazu verpflichtet, die Identität ihrer Nutzer zu überprüfen. Die Zahlung mittels BTC mittels Bitcoin.de bringt die Verdächtigen nun in arge Probleme.


    Vorladung erhalten, was tun?

    Wer einen Cardsharing Dienst nutzt, macht sich gemäß § 202 a StGB, wegen des Verdachts des Ausspähens von Daten strafbar und auch wegen Computerbetruges. Die vertragswidrige Inanspruchnahme von Pay-TV-Diensten, durch Cardsharing erfüllt den Tatbestand des § 265 a StGB (Erschleichen von Leistungen).

    Unser Tipp: Nehmen Sie sich einen Fachanwalt für IT- und Medienrecht, gehen Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Unterstützung zu einer Vernehmung. Der Fachanwalt kann Ihren Termin zur Vorladung absagen. Zudem erhält er nach wenigen Wochen Akteneinsicht. Dann erst ist im Detail klar, welche Beweise gegen Sie vorliegen und welche straf- bzw. zivilrechtlichen Konsequenzen auf Sie zukommen können. Sofern die Beweislage dünn ist (hier allerdings nicht!) oder illegale Dienste nur in einem geringfügigen Umfang genutzt wurden, kann der Fachanwalt eine außergerichtliche Verfahrensbeilegung herbeiführen.


    Portal weiterhin online!

    Die ganze Angelegenheit erscheint kurios und nicht weniger überraschend, weil das illegale Portal weiterhin im Internet verfügbar ist. Im Sommer letzten Jahres haben wir eindringlich vor einer Anmeldung gewarnt, weil CCCam-Service.com in der Vergangenheit viele Kunden abgezockt hat. Dies gaben auch in mehreren einschlägigen Foren viele enttäuschte Anwender bekannt. Es gab allerdings auch immer wieder Meldungen von Personen, die ihre bezahlten Lines tatsächlich noch erhalten haben.

    Hintergrund: Das Portal bietet für 10 Euro pro Monat illegales Cardsharing für die Pay-TV-Anbieter Al Jazeera, Sky, Nova, Digiturk, Polsat, Willy.Tel, Redlight HD, Penthouse HD, ORF, Orange und viele andere mehr. Umso länger man sich vertraglich verpflichtet, umso preiswerter wird der Dienst pro Monat. Auf der Webseite behauptet man, bei der Zahlung mittels Bitcoin würde man keine Realdaten benötigen. Dies ist allerdings abhängig vom Online-Handelsportal falsch. Die meisten Krypto-Portale, auch die außerhalb Deutschlands, verlangen bei der Anmeldung eine Identifizierung mittels Ausweis. Wer seinen Ausweis nicht einscannen oder vor die Webcam halten will, bekommt halt keinen Account. So einfach ist das.

    Wer den Aussagen von CCCam-Service.com blind vertraut hat, der hat nun leider das Nachsehen.


    Quelle: CCCam-Service.com: Nutzer erhalten Vorladungen - Tarnkappe.info



    Damit sollten auch "Neulinge" verstehen, dass es sich bei Cardsharing nicht um eine Kleinigkeit handelt und man seinem Anbieter nicht blind vertrauen soll!
    Wer für solche Angebote ein deutsches Bitcoin-Konto nutzt braucht sich letzendlich auch nicht zu wundern.
    Entweder Offline-Zahlmittel oder ausländisches Bitcoin-Wallet!
    I can accept failure, everyone fails at something. But I can't accept not trying

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von SonyFan ()

  • Sofern man bei der Transaktion keinen verräterischen Betreff eingegeben und im Polizeipräsidium nichts ausgesagt hat, kann man hoffen, demnächst ein Schreiben von der zuständigen Staatsanwaltschaft mit der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens zu erhalten.

    Die ersten Schreiben an die mutmaßlichen Nutzer des illegalen Cardsharing-Anbieters CCCam-Service.com sind schon rausgegangen. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilt darin den Verdächtigen mit, dass man ihr Verfahren nach § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) einstellen musste. Der Tatnachweis für eine Anklage konnte schlichtweg nicht erbracht werden. Diese Form der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft entspricht dem Freispruch einer Gerichtsverhandlung. Zu einer strafrechtlichen Klage kann es in dieser Angelegenheit folglich sobald nicht mehr kommen.

    Quelle: tarnkappe.info