Urheberrecht: FragDenStaat darf Glyphosat-Gutachten wieder veröffentlichen

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    • Urheberrecht: FragDenStaat darf Glyphosat-Gutachten wieder veröffentlichen

      Das Landgericht Köln hat wegen Formfehlern eine einstweilige Verfügung gegen FragDenStaat aufgehoben, die Behördenanalyse zu Krebsrisiken ist wieder online.

      Etappensieg für FragDenStaat: Die Betreiber der Plattform dürfen das Glyphosat-Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zunächst wieder offiziell veröffentlichen. Dies hat das Landgericht Köln am Donnerstag entschieden und dabei eine einstweilige Verfügung aufgehoben, die die 14. Zivilkammer auf Antrag der dem Bundeslandwirtschaftsministerium nachgeordneten Behörde im April zunächst erlassen hatte.

      Die BfR-Einschätzung zu Krebsrisiken des Unkrautbekämpfungsmittels können Interessierte so – zumindest vorübergehend – wieder online nachlesen, ohne selbst die Herausgabe des Dokuments auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes beantragen zu müssen. Der dem Fall zugrundeliegende Urheberrechtsstreit ist aber noch nicht entschieden: Die Richter kassierten die frühere Anordnung aufgrund von Unachtsamkeiten der gegnerischen Anwälte der Kanzlei Gleiss Lutz. Deren fünfmal zugestellte Abmahnschreiben wiesen alle formale Fehler in den Stempeln oder Unterschriften auf.

      Abmahngefahr!
      Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig, das BfR könnte noch dagegen in die Berufung gehen. Über die Grundfrage, ob eine öffentliche Stelle das Urheberrecht in Stellung bringen kann, um ein prinzipiell freigegebenes Papier aus dem Netz zu verbannen, soll laut FragDenStaat aber in Berlin entschieden werden. Die Aktivisten hatten dort am Landgericht schon im März eine "negative Feststellungklage" eingereicht, um die Rechtslage von ihrer Seite aus klären zu lassen. Da bis dahin nach wie vor eine Abmahngefahr bestehe, raten sie Dritten aktuell noch davon ab, das Gutachten auf eigenen Webseiten zu veröffentlichen.

      Das BfR sieht in der Publikation einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Inhaltlich hatten sich die Kölner Richter zunächst hinter diese Ansicht gestellt, da es bei der Veröffentlichung nicht um eine aktuelle Berichterstattung "im Verlauf eines Tagesereignisses" gehe und das exklusive Verwertungsrecht der Behörde daher Vorrang habe. Für Arne Semsrott von FragDenStaat zeigt der Prozess schon jetzt, "dass das deutsche Urheberrecht dringend reformiert werden muss". Der Gesetzgeber sollte deutlich machen, "dass amtliche Dokumente wie das Glyphosat-Gutachten grundsätzlich gemeinfrei sind". Sonst könne das Urheberrecht für Zensur missbraucht werden.


      Quelle: Urheberrecht: FragDenStaat darf Glyphosat-Gutachten wieder veröffentlichen | heise online
    • Streit um Glyphosat-Gutachten: Ruf nach freiem Zugang zu staatlichen Dokumenten

      In einem offenen Brief fordern Journalisten-Vertreter und Aktivisten, staatliche Werke im Zweifel urheberrechtsfrei anzubieten.

      Die Journalisten-Organisationen DJV und DJU, Reporter ohne Grenzen, FragdenStaat und Wikimedia haben die Bundesregierung dazu aufgefordert, den Zugang zu staatlichen Publikationen zu erleichtern. Konkret geht es ihnen darum, dass nicht anderweitig gekennzeichnete Werke, die im Verantwortungsbereich der öffentlichen Hand erstellt wurden, im Zweifel urheberrechtsfrei freigegeben werden. Von der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) fordern sie, im Zuge der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt, den beabsichtigten freien Zugang der Bürger und Medien zu staatlichen Publikationen praktisch zu erleichtern.

      Urheberrecht als Zensurwerkzeug
      Die Unterzeichner des offenen Briefs kritisieren, dass Bundesbehörden immer wieder urheberrechtliche Regelungen einsetzten, um die Öffentlichwerdung von Schriftstücken zu verhindern, die nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes und "allen Grundlagen verantwortungsbewussten staatlichen Handelns frei zugänglich sein sollten." Explizit verweisen sie auf den Rechtsstreit über ein Glyphosat-Gutachten, das vom Bundesinstitut für Risikobewertung erstellt wurde. Die Betreiber von FragDenStaat hatten sich das Recht erstritten, das Dokument zu veröffentlichen, nachdem "urheberrechtliche Positionen in zensur-ähnlicher Weise" genutzt wurden, wie die Unterzeichner des Briefs nun kritisieren. Noch ist das Tauziehen aber nicht abgeschlossen.

      Die "taktische Zweckentfremdung legitimer urheberrechtlicher Schutzmechanismen" bringe nicht nur das Urheberrecht in Verruf, heißt es in dem Brief weiter. Sie widerspreche auch "dem angeblichen Selbstverständnis der Bundesregierung von 'good governance'" meinen die Unterzeichner. "Was diese taktische Durchsetzung urheberrechtlicher Positionen gegen die Interessen der Allgemeinheit angeht, muss das genannte Vorgehen zur Unterdrückung von Informationen ein Ende haben, sowohl im aktuellen Fall des Glyphosat-Gutachtens als auch insgesamt", fordern sie deshalb vom Bundesjustizministerium.

      Quelle: Streit um Glyphosat-Gutachten: Ruf nach freiem Zugang zu staatlichen Dokumenten | heise online
    • Naja, sollte sich FragDenStaat durchsetzen können, dann werden die schwierigen Passagen halt geschwärzt. Da wird der Bundesregierung sicher noch etwas einfallen.

      OT: gestern nach einem halben Jahr Nachrichtenabstinenz nochmal Radio gehört. DLF Presseschau und Nachrichten.
      Thomas Cook und die Abwicklung der Insolvenz bzw. die Entschädigung der Verbraucher. Ich dachte mir nur sehr schön - damit kann man den Kritikern bei der nächsten Bankenrettung prima den Wind aus den Segeln nehmen -> wir lassen niemanden im Stich.
      Ich mach noch einmal Pause mit Infotainment.
    • Urheberrecht: FragDenStaat hat Glyphosat-Gutachten legal publiziert

      Das Landgericht Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung der amtlichen Risikobewertung von Krebsrisiken im Web keine Urheberrechtsverletzung darstellt.

      Weiterer juristischer Erfolg für FragDenStaat: Die Macher der Transparenzplattform haben mit der Publikation eines Glyphosat-Gutachtens des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) auf ihrer Webseite nicht gegen das Urheberrechtsgesetz verstoßen. Dies entschied das Landgericht Köln (LG) am Donnerstag und wies damit eine Klage der Behörde zurück, die dem Bundeslandwirtschaftsministerium untergeordnet ist.

      Das BfR hatte FragDenStaat die Analyse von Krebsrisiken, die mit dem Einsatz des Unkrautvernichtungsmittels einhergehen, nach einer Anfrage auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) des Bundes zugeschickt. Das Amt war aber nicht damit einverstanden, dass die Betreiber des Portals das Gutachten im Anschluss online allen Interessierten zur Verfügung stellten, wobei es auf das eigene Urheberrecht verwies.

      Das Recht auf Akteneinsicht
      Im Rahmen des über zweijährigen Rechtsstreits untersagte das LG Köln FragDenStaat zunächst im April 2019 per einstweiliger Verfügung, die Risikobewertung zu publizieren. Die Aktivisten riefen daraufhin interessierte Bürger dazu auf, ihr Recht auf Akteneinsicht zu nutzen und das Glyphosat-Gutachten selbst beim Bundesinstitut anzufragen. Wenige Monate später hatten sich bereits über 45.000 Nutzer an der Aktion über eine spezielle Petitionsseite beteiligt: Sie erhielten die Studie daraufhin auch offiziell zugeschickt.

      Im Juli 2019 entschied das LG Köln dann, dass FragDenStaat das Gutachten aufgrund von Formfehlern der Gegenseite wieder veröffentlichen durfte. Nun äußerten sich die Richter im Hauptverfahren auch inhaltlich zu den Vorwürfen des BfR und urteilten laut FragDenStaat, dass die Analyse ihren urheberrechtlichen Schutz verloren habe. Es sei bereits so vielen Menschen zugänglich gemacht worden, dass als veröffentlicht gelten könne.

      Berufung angekündigt
      Die Publikation sei zudem aufgrund der Zitatfreiheit erlaubt gewesen, freuen sich die Macher der Plattform. Bereits mit der Herausgabe des Dokuments auf die ursprüngliche IFG-Anfrage habe das BfR nach Ansicht des Gerichts zum Ausdruck gebracht, dass es mit der Veröffentlichung einverstanden sei. Die Aktivisten kündigen daher an: Sollte ihnen eine Behörde erneut die Publikation eines staatlichen Papiers mit Verweis aufs Urheberrecht verbieten, "werden wir weitere Anfrage-Aktionen starten".

      Die aktuelle Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Das BfR soll bereits angedeutet haben, in die Berufung zu gehen und den Rechtsstreit auf Kosten der Steuerzahler fortsetzen zu wollen. Die Zuständigen bei FragDenStaat sind trotzdem zuversichtlich: "Es könnte sein, dass unser Fall in einigen Jahren vor dem Bundesgerichtshof landet und dem Europäischen Gerichtshof zur Schaffung einer europäisch einheitlichen Lösung vorgelegt wird."

      Quelle: Urheberrecht: FragDenStaat hat Glyphosat-Gutachten legal publiziert | heise online