Renate Künast darf bei Facebook unter Umständen beschimpft werden

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    • Renate Künast darf bei Facebook unter Umständen beschimpft werden

      Es ist irgendwie an mir vorbeigegangen:

      In einem Fall von Beschimpfungen gegen Renate Künast hat ein Gericht Facebook-Kommentare als zulässige "inhaltliche Kritik" gewertet.

      "Wurde die 'Dame' vielleicht als Kind ein wenig viel gef...und hat dabei etwas von ihren [sic!] Verstand eingebüßt..." Solche Kommentare sind bei Facebook unter einem Beitrag aufgetaucht, in dem es um Renate Künast geht. Das Berliner Landgericht hat nun entschieden, dass die Kommentare unter "zulässige Meinungsäußerung" fallen. Allerdings hängt die Entscheidung eng mit dem Inhalt des Beitrags zusammen.

      Der Beitrag wurde von einem rechten Netzaktivisten verfasst, er beruft sich darin auf einen Artikel der "Welt" von 2015. Darin wird eine Situation von 1986 aus dem Berliner Abgeordnetenhaus geschildert. Während einer Rede zum Thema häuslicher Gewalt, soll ein CDU-Abgeordneter die Zwischenfrage gestellt haben, wie die Rednerin, eine Fraktionskollegin von Künast, zum Thema Entkriminalisierung von Geschlechtsverkehr mit Kindern steht. Künast habe daraufhin dazwischengerufen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist." Der Netzaktivist hatte diese Aussage in seinem Beitrag erweitert: "...ist Sex mit Kindern doch ganz okay."

      "Schlampe" hat einen Sachbezug
      Diese Erweiterung des Satzes ist laut Urteilsbegründung, das heise online vorliegt, ebenso zulässig wie die beleidigenden Kommentare anderer Nutzer. Künast hatte 22 Äußerungen an das Gericht gereicht, weil sie die Herausgabe der Identitäten dahinter von Facebook haben wollte. Doch: "Da alle Kommentare einen Sachbezug haben, stellen sie keine Diffamierungen der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigung nach § 185 StGB dar." In dem Paragraphen heißt es, Beleidigung werde einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft.

      Das Gericht hält den Satz: "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird" für "geschmacklose Kritik", die aber "mit dem Stilmittel Polemik sachliche Kritik übt". Die Äußernden würden nicht die Person diffamieren, sondern an der von ihr getätigten Äußerung Kritik üben. Auch die Bezeichnungen "Pädophilen-Trulla" und "Schlampe" sind keine Beleidigung, sondern "sachbezogene Kritik". Der Kommentar "Drecks Fotze" ist "haarscharf" an der Grenze des Hinnehmbaren, weil das Thema des Zwischenrufs ebenfalls im sexuellen Bereich liege, und da Geschlechtsverkehr mit Kindern erhebliches Empörungspotenzial habe, müsse sich Künast überzogene Kritik aber gefallen lassen.

      Rechtsgrundlage und NetzDG
      Laut Berliner Morgenpost will der Anwalt von Renate Künast, Severin Riemenschneider, in die nächsthöhere Instanz gehen. In Deutschland gibt es auch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) für Beschwerden über Hasskriminalität in sozialen Medien. Frankreich nimmt sich das NetzDG sogar zum Vorbild. Demnach müssen strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach einem Hinweis gelöscht werden. Einige Anwälte haben sich auf Hasskommentare im Netz spezialisiert. Die Grenze zwischen normalen und Hass-Kommentaren ist aber "eine sehr heikle Angelegenheit", erklärte auch der Facebook-Sprecher Nick Clegg.

      Hinzu kommt die anhaltende Klarnamen-Debatte: Facebook etwa will Nutzern mehr Raum geben, hält aber an seiner Klarnamenpflicht fest. Bürgerrechtler und Datenschützer kritisieren das scharf. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) spricht sich ebenfalls gegen eine Klarnamen-Pflicht im Internet aus. Der CDU-Politiker Wolfgang Schäuble hingegen fordert die Klarnamen-Pflicht, um gegen Hetze im Netz anzukommen.

      [Update: 19.09.2019 16.27 Uhr] Überschrift und Vorspann wurden von der Redaktion angepasst.

      Quelle: Renate Künast darf bei Facebook unter Umständen beschimpft werden | heise online
    • Online-Beschimpfungen gegen Künast: Kanzlei zeigt Berliner Richter an

      Berliner Richter hatten geurteilt, dass Renate Künast bestimmte Online-Beleidigungen hinnehmen müsse. Nun zeigt eine Kanzlei die Richter wegen Rechtsbeugung an.

      Nachdem das Landgericht Berlin Beschimpfungen auf Facebook gegen die Politikerin Renate Künast zugelassen hatte, hat nun eine Anwaltskanzlei die drei zuständigen Richter wegen Rechtsbeugung angezeigt. Die Entscheidung des Gerichts sei unvertretbar und habe sie empört, erklärten die Anwälte der Kanzlei Bernhard Korn und Partner. Die Äußerungen gegen Künast seien keine Auseinandersetzungen in der Sache, sondern müssten klar als "Formalbeleidigungen“ bewertet werden.

      Hintergrund ist eine Entscheidung des Berliner Landgerichts vom 9. September: Künast hatte einen gegen sie gerichteten Facebook-Beitrag sowie 21 Kommentare dazu an das Gericht gereicht, weil sie die Herausgabe der Identitäten dahinter erwirken wollte, um die Verantwortlichen zivilrechtlich zu belangen. Das Gericht entschied aber, dass die darin gefallenen Beschimpfungen wie "Pädophilen-Trulla" und "Schlampe" in diesem Fall keine Beleidigung seien, sondern "sachbezogene Kritik".

      "Drecks Fotze" hinnehmbar?
      Der Facebook-Beitrag und die Kommentare bezogen sich auf einen Artikel in der Zeitung Die Welt aus dem Jahr 2015, der eine Anhörung in Berliner Abgeordnetenhaus von 1986 schildert und nahelegt, Künast habe sich für die Entkriminalisierung von Geschlechtsverkehr mit Kindern ausgesprochen. Künast sah ihre Äußerungen aus dem Kontext gerissen und bestreitet, eine Entkriminalisierung zu befürworten oder es jemals getan zu haben.

      Für das Gericht waren jedoch Kommentare wie "Knatter sie doch mal einer so richtig durch, bis sie wieder normal wird" zwar "geschmacklose Kritik", die aber "mit dem Stilmittel Polemik sachliche Kritik übt". Auch "Drecks Fotze" sei "haarscharf" an der Grenze des Hinnehmbaren – da das Thema Geschlechtsverkehr mit Kindern erhebliches Empörungspotenzial habe, müsse sich Künast überzogene Gegenrede aber gefallen lassen, so das Gericht. Der Entscheid sorgte bei vielen Beobachtern für Fassungslosigkeit und harte Kritik.

      Beleidigung und Meinungsäußerung
      "Formalbeleidigungen werden nicht zu zulässigen Meinungsäußerungen, indem man diese mit der Kritik an einem Verhalten oder einer Äußerung verbindet“, führten die Anwälte in einer Mitteilung aus. Sonst müsste es etwa auch straffrei sein, einem Polizisten, dessen Verhalten man falsch findet, zu sagen: „Du Stück Scheiße hast hier nichts in meiner Wohnung zu suchen.“

      Die Anwälte vertreten Künast nicht, sondern handeln eigenmächtig. Die Staatsanwaltschaft bestätigte gegenüber dem rbb, dass eine Anzeige eingegangen sei, derzeit werde der Anfangsverdacht geprüft. Künast selber hatte bereits angekündigt, gegen den Beschluss bei der nächsthöheren Instanz vorzugehen. "Der Beschluss des Landgerichts sendet ein katastrophales Zeichen, insbesondere an alle Frauen im Netz, welchen Umgang Frauen sich dort gefallen lassen sollen“, sagte sie der dpa.

      Aufruf gegen digitale Gewalt
      Renate Künast gehört auch zu den Initiatorinnen eines heute im Netz veröffentlichten Aufrufs, der sich gegen digitale Gewalt und Hassrede im Netz wendet. Vor allem Frauen seien derzeit Zielscheibe derartiger Hetze und sexualisierter Verbalausfälle, heißt es auf frauengegendigitalegewalt.de "Auch im ganz normalen Alltag wird im Digitalen Druck auf Frauen ausgeübt; da werden sie beschimpft, gibt es Stalking, bis hin zu zugesandten Nacktbildern", sagte Künast der dpa. "Wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion darüber, was da passiert." Die Idee für die Aktion sei ihr und der Netzaktivistin Anne Wizorek im Gespräch gekommen, erklärte Künast.

      Gefordert werden Aufklärungskampagnen, Beratungs- und Präventionsangebote sowie schärfere Strafverfolgung, etwa mittels Schwerpunkstaatsanwaltschaften zu Online-Hass. Weitere Unterzeichnerinnen des Aufrufs sind unter anderem Anke Domscheit-Berg von der Linkspartei und die Grünen-Politikerin Claudia Roth.

      Quelle: Online-Beschimpfungen gegen Künast: Kanzlei zeigt Berliner Richter an | heise online
    • Teilerfolg für Künast gegen Online-Beschimpfungen

      Ein Gerichtsbeschluss zu Facebook-Posts löste Empörung aus. Jetzt hat Renate Künast einen kleinen Erfolg gegen Twitter-Tiraden errungen.

      Im Streit um wüste Beschimpfungen gegen sie auf Twitter hat die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast einen Teilerfolg vor Gericht errungen. Der Kurznachrichtendienst Twitter darf demnach Auskunft über einen Nutzer geben, der der Politikerin in einem Tweet ein unwahres Zitat zugeschrieben hatte. Wie das Landgericht Berlin am Mittwoch nach einer Beschwerde von Künast weiter mitteilte, habe die Abgeordnete für andere vier beanstandete Tweets kein Recht auf Auskunft. Zunächst hatte Spiegel Online über den Beschluss berichtet.

      In dem Tweet hatte ein Nutzer hinter dem Namen der Politikerin und einem Doppelpunkt in Anführungszeichen geschrieben: "Ja zu Sex mit Kindern". Diesen Satz habe Künast so nicht gesagt. Der unbefangene Durchschnittsleser könne aber davon ausgehen, dass es sich um ein wörtliches Zitat der Politikerin handelt.

      "Abartige" und "perverses Pack"
      Mit dem Falschzitat werde angedeutet, dass die Politikerin den sexuellen Kontakt mit Kindern befürworte. Diese unwahre Tatsachenbehauptung sei geeignet, sie verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, erklärten die Richter. Für weitere Schritte von Künast gegen den Autoren des beanstandeten Tweets könne der Kurznachrichtendienst Namen des Nutzers, dessen E-Mail-Adresse sowie die IP-Adresse, die für das Hochladen des Tweets verwendet wurde und auch den Upload-Zeitpunkt nennen.

      In den weiteren Tweets geht es nach Auffassung der Richter der 27. Zivilkammer um Meinungsäußerungen unter der Schwelle der Beleidigung und Schmähkritik. So müssten sich Formulierungen wie "Abartige" und "perverses Pack" für den unvoreingenommenen Durchschnittsrezipienten nicht zwingend auf Künast beziehen. Gemeint sein könnten auch Parteimitglieder Künasts.

      Künast erklärte, sie werde diesen Korrektur-Beschluss so nicht akzeptieren. "Herabwürdigende Beleidigungen gegen mich werden dort weiterhin als zulässige Meinungsäußerungen qualifiziert", sagte sie. Mit dem Wissen über Rechtsextremismus und seine Taten bis hin zum Mord könne man nicht erwarten, dass sich engagierte Menschen so viel Hass gefallen ließen. Die Rechtsprechung müsse sich endlich intensiv mit dem Rechtsextremismus, seinen Netzwerken und Strategien und der Nutzung digitaler Werkzeuge befassen.

      Anderer Fall vom September
      Wie ein Gerichtssprecher erklärte, ist das Verfahren nicht mit dem Fall von Anfang September identisch. Damals war Künast mit dem Versuch gescheitert, gegen Beschimpfungen wie "Geisteskranke" auf Facebook gegen sie vorzugehen. Solche Kommentare stellten "keine Diffamierung der Person der Antragstellerin und damit keine Beleidigungen" dar, hatte das Berliner Landgericht damals entschieden. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheisse" und "altes grünes Dreckschwein" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben.

      Im Oktober hatte Künast Beschwerde gegen dieses Urteil eingelegt. "Im Unterschied zum Landgericht halte ich die getätigten Äußerungen über mich keineswegs für hinnehmbar", sagte die Grünen-Politikerin. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren."

      Quelle: Teilerfolg für Künast gegen Online-Beschimpfungen | heise online
    • Urteil: Rechter Blogger darf falsches Künast-Zitat nicht weiter verbreiten

      Ein Gericht hat einem rechten Blogger untersagt, Falschaussagen über Renate Künast zu verbreiten. Sein Post hatte zahlreiche Hasskommentare nach sich gezogen.

      Die Grünen-Politikerin Renate Künast hat vor Gericht einen Erfolg gegen Falschinformationen über sie auf Facebook errungen. In einem Verfahren am Landgericht Frankfurt urteilten die Richter am Freitag, dass der rechte Blogger Sven Liebich eine Falschaussage über Künast nicht weiterverbreiten darf, die er zuvor auf Facebook gepostet hatte. Auf einer Zitatkachel hatte Liebich Künast ein falsches Zitat in den Mund gelegt, wonach sie Sex mit Kindern verharmlose – eine Aussage, die sie nie getätigt hatte.

      Das Frankfurter Landgericht hatte bereits im Mai 2019 dem Blogger per einstweiliger Verfügung untersagt, das falsche Zitat zu verbreiten, wogegen dieser Widerspruch eingelegt hatte. Das Urteil, über das zuerst die Süddeutsche Zeitung (SZ) berichtete, erging heute in mündlicher Verhandlung, ist aber noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien können noch Rechtsmittel dagegen einlegen.

      Fake-Zitate als Social-Media-Strategie
      Liebich betreibt den Blog "Halle Leaks" sowie dazugehörige Social-Media-Kanäle und wird vom Verfassungsschutz Sachsen-Anhalt zur rechtsextremen Szene gezählt. Der Verfassungsschutzbericht für 2018 bezeichnet ihn als "Provokateur und Verschwörungstheoretiker", der teils falsche Tatsachen verbreite. Aufgezählt werden unter anderem rassistische und Hasspostings, in denen Liebich zu Gewalt gegen Geflüchtete aufgerufen hatte. Außerdem trete Liebich regelmäßig auf rechtsextremen Versammlungen auf.

      Das falsche Zitat, gegen das Künast geklagt hatte, hatte Liebich über die Facebook-Seite von "Halle Leaks" in einem Vorschaubild zu einem Blogpost verbreitet. Den Facebook-Beitrag bewarb er laut SZ auch als bezahlten "Sponsored Post". Falsche Zitate gehören nach einer Recherche von BuzzFeed seit Jahren zu den erfolgreichsten Social-Media-Strategien der Seite. Auf Twitter zeigte sich Künast erfreut darüber, gegen eine "Strategie des Rechtsextremismus" gewonnen zu haben.

      Zusammenhang mit Berliner Urteil
      Das Urteil steht im Zusammenhang mit einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht. In diesem hatte Künast die Herausgabe der Identitäten von Facebook-Nutzern gefordert, die das von Liebich gepostete falsche Zitat kommentiert hatten. Das Gericht hatte im September geurteilt, dass Bezeichnungen wie "Stück Scheiße", "Geisteskranke" oder "Drecks Fotze", die in den Kommentaren aufgetaucht waren, nicht den Straftatbestand der Beleidigung erfüllten. Gegen den Gerichtsbeschluss geht Künast inzwischen rechtlich vor.

      Am Mittwoch wurde darüber hinaus eine weitere Entscheidung des Landgerichts Berlin bekannt, wonach Twitter auf eine Beschwerde von Künast hin Auskunft über einen Nutzer geben darf. Er hatte ein ähnliches Fake-Zitat über die Bundestagsabgeordnete verbreitet.

      Quelle: Urteil: Rechter Blogger darf falsches Künast-Zitat nicht weiter verbreiten | heise online
    • Beschimpfungen im Netz gegen Künast: Gericht ändert Beschluss

      Nachdem das Berliner Landgericht Online-Beschimpfungen gegen Renate Künast zunächst als Meinungsfreiheit wertete, rudert es nun etwas zurück.

      Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat mit einer Beschwerde gegen einen Gerichtsbeschluss zu Beschimpfungen auf Facebook einen Teilerfolg erreicht. Das Berliner Landgericht teilte am Dienstag mit, dass die Kommentare zu einem Facebookpost über die Politikerin im Lichte höchstrichterlicher und verfassungsrechtlicher Rechtsprechung zur Meinungsfreiheit nochmals geprüft worden seien. In 6 von 22 Fällen gehe das Gericht anders als in einem Beschluss vom September 2019 nun von Beleidigung aus.

      Damit bekam die Politikerin in diesen Fällen Recht. Der neue "Abhilfebeschluss" ist noch nicht rechtskräftig. "Das Landgericht Berlin brauchte extrem lange, um zu einer Entscheidung in dieser Sache zu kommen", sagte Künast am Dienstag. Das grenze an "Rechtsverweigerung".

      "Stück Scheiße" und "Geisteskranke"
      Die Grünen-Politikerin will, dass die personenbezogenen Daten der 22 Nutzer herausgegeben werden dürfen, um gegen sie zivilrechtlich vorgehen zu können. In sechs Fällen hat sie dies nun erreicht. "Jetzt muss Facebook die Daten der betroffenen Nutzer aber auch tatsächlich rausgeben", sagte die Grünen-Politikerin. Das erwarte sie umgehend. "Als demokratische Gesellschaft dürfen wir einen solchen Umgangston nicht akzeptieren", hatte Künast betont.

      Nach dem Gerichtsbeschluss von September waren alle Kommentare keine Diffamierung der Person und damit keine Beleidigung. Unbekannte hatten Künast unter anderem als "Stück Scheiße" und "Geisteskranke" bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Beiträge geschrieben. Die Entscheidung war auf Unverständnis gestoßen.

      "Ehrherabsetzend" in sechs Fällen
      Der Facebook-Beitrag und die Kommentare bezogen sich auf einen Artikel in der Zeitung Die Welt aus dem Jahr 2015, der eine Anhörung im Berliner Abgeordnetenhaus von 1986 schildert und nahelegt, Künast habe sich für die Entkriminalisierung von Geschlechtsverkehr mit Kindern ausgesprochen. Künast sah ihre Äußerungen aus dem Kontext gerissen und bestreitet, eine Entkriminalisierung zu befürworten oder es jemals getan zu haben.

      In seiner nochmaligen Prüfung kam das Gericht zur Einschätzung, dass auch den Kommentatoren aus dem Kontext des Postings heraus hätte deutlich werden können, dass es sich hier "teilweise um ein Falschzitat" handele. Die sechs Nutzer-Äußerungen, die jetzt als Beleidigung gesehen werden, hätten einen "ehrherabsetzenden Inhalt", der nicht mit der Meinungsfreiheit zu rechtfertigen sei, hieß es vom Gericht weiter. Bei den anderen 16 Kommentaren sah das Gericht noch keine Straftat der Beleidigung.

      Künast sagte, dass sie weder verstehen noch akzeptieren könne, dass andere, fast identische Formulierungen nicht als Beleidigungen qualifiziert worden seien. Da die Bundestagsabgeordnete eine umfassende Beschwerde eingelegt hatte, werden diese Fälle nun der nächsten Instanz, dem Kammergericht, zur Prüfung vorgelegt.

      Quelle: Beschimpfungen im Netz gegen Künast: Gericht ändert Beschluss | heise online
    • Gegen Hass im Netz: Renate Künast gewinnt zwei Gerichtsverfahren

      Renate Künast hat sich in zwei Verfahren erfolgreich gegen falsche Zitate gewehrt. In deren Folge wurde sie wiederholt Opfer von Hassrede.

      Die Grünen-Bundestagsabgeordnete Renate Künast hat sich im Kampf gegen Hass im Netz in zwei Prozessen am Frankfurter Landgericht durchgesetzt. Hintergrund ist in beiden Fällen ein Zwischenruf von Künast aus den 80er Jahren im Zusammenhang mit der Pädophilie-Debatte bei den Grünen.

      Bereits Ende Januar verurteilten die Richter den als Rechtsextremisten bekannten Sven Liebich zu einer Strafe von 10.000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag bestätigte. Zunächst hatte die Berliner Morgenpost berichtet. Liebich habe in einem Facebook-Eintrag Künast nicht korrekt wiedergegeben.

      Bewusst missverständlich zitiert
      Der Zwischenruf Künasts erfolgte 1986 im Berliner Abgeordnetenhaus. Ein CDU-Abgeordneter hatte eine andere Abgeordnete gefragt, wie sie zu einem Antrag der Grünen in Nordrhein-Westfalen stehe, die Strafandrohung wegen sexueller Handlungen an Kindern aufzuheben. Der Zwischenruf Künasts lautete nach Gerichtsangaben: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist." Dies habe Liebich auf Facebook aufgegriffen und unter anderem hinzugefügt, Künast habe erklärt, wenn keine Gewalt im Spiel sei, sei Sex mit Kindern "ganz ok". Dieses Zitat sei falsch, erklärte die Sprecherin. Zudem erwecke der Autor den Eindruck, es handele sich um eine aktuelle Äußerung.

      Im zweiten Fall verurteilte das Gericht einen AfD-Mitarbeiter zur Zahlung von 3000 Euro. In einem Tweet hatte er demnach 2015 geschrieben: "Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: 'Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.'" Dazu erklärte die Sprecherin: "Bemängelt wurde von der Kammer des Landgerichts, dass das Zitat zwar eine richtige Tatsachenbehauptung enthielt, aber bewusst unvollständig berichtet wurde, so dass bei einem Durchschnittsleser ein falscher Eindruck entstehen könne." Laut Gericht können beide Beklagte gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

      Das falsche Zitat hatte im Internet Empörung ausgelöst, ein Shitstorm gegen Renate Künast folgte. Aufgrund schwerer Beleidigungen zog sie in diesem Zusammenhang im vergangenen Herbst vor Gericht und verlor zunächst. Das Berliner Landgericht hielt die Beleidigungen gegen Künast für nicht strafbar, da sie einen Sachbezug hätten. In der Berufung rückte das Gericht von dieser Ansicht teilweise ab.

      Quelle: Gegen Hass im Netz: Renate Künast gewinnt zwei Gerichtsverfahren | heise online
    • Na toll, Frau Küast gewinnt Gerichtsverfahren. Es ist doch eine Frechheit, dass man offensichtlich falsche Anschuldigungen per Gerichtsverfahren löschen lassen muss. Die Sache müsste von den Politikern vereinfacht werden, denn normale Menschen ohne grossen Einfluss können sich keine teuren Anwälte und Gerichtsverfahren leisten. Falsche Anschuldigungen und Behauptungen sollten durch einfache kostenlose Anzeige bei der Polizei gelöscht werden können. Oder der Staat schaltet eine Meldeseite auf, auf welcher man sich erfolgreich Beschweren kann.
    • Gegen Hass im Netz: Künast vor Kammergericht Berlin teilweise erfolgreich

      Das Kammergericht Berlin sieht weitere sechs Hass-Posts auf Facebook als strafbar an. Künast könnte nun vors Bundesverfassungsgericht gehen.

      Im Verfahren um hasserfüllte und sexistische Beleidigungen gegen Renate Künast hat die Grünen-Politikerin nun vor dem Berliner Kammergericht einen Teilerfolg erzielt. Die nächsthöhere Instanz hat ein Urteil des Berliner Landgerichts revidiert, laut dem Online-Kommentare wie "Drecks Schwein", "Schlampe" und noch drastischere sexistische Ausdrücke keine Beleidigungen seien, sondern Meinungsäußerungen, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

      "Die Äußerungen weisen einen so massiven diffamierenden Gehalt auf, dass sie sich als Schmähkritik einordnen lassen", zitiert die Zeitung das Urteil vom 11. März. Das Landgericht war auf Beschwerde von Künast anders als in seinem deutschlandweit kritisierten Beschluss vom September 2019 im Januar in 6 von 22 Fällen von Beleidigung ausgegangen. Das Kammergericht bewertete nun darüber hinaus noch sechs weitere Kommentare als strafbare Beleidigungen.

      Da das Kammergericht insgesamt zehn Beiträge nicht als Beleidigung bewertete, will Künasts Anwalt Severin Riemenschneider prüfen, ob eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg haben könnte. Künast hat weiter darauf geklagt, dass es Facebook nach dem Telemediengesetz erlaubt wird, die IP-Adressen der beleidigenden Nutzer herauszugeben, damit sie belangt werden können. Künftig sollen Betreiber sozialer Netzwerke durch ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummern von Nutzern schon beim Verdacht auf strafrechtliche Vergehen proaktiv an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten.

      Quelle: Gegen Hass im Netz: Künast vor Kammergericht Berlin teilweise erfolgreich | heise online
    • Künftig sollen Betreiber sozialer Netzwerke durch ein Gesetz "zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" verpflichtet werden, IP-Adressen und Portnummern von Nutzern schon beim Verdacht auf strafrechtliche Vergehen proaktiv an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten.

      Auf Verdacht, proaktiv ans BKA.....die werden sich freuen....
    • "Will es jetzt wissen": Künast wird weiter gegen Hetzer vorgehen

      Renate Künast hofft, mit ihren Klagen gegen Hass-Kommentatoren rote Linien aufzuzeigen und die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Beleidigungen zu ändern.

      Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast will in ihrem Kampf gegen Hass im Internet nicht nachlassen. Zunächst mit richterlichem Plazet wurde sie auf Facebook als "Stück Scheiße" und "Drecksfotze" übelst verunglimpft. Von den 22 Fällen, in denen sie daraufhin vor Gericht Auskunft über die Identität von Hetzern verlangt habe, "sind noch zehn offen", erklärte die Grünen-Politikerin am Donnerstag beim "Focus Inner Circle Digital" zu Hass in sozialen Medien und Meinungsfreiheit. Sie betonte: "Da müssen wir rechtlich weiter vorgehen."

      Das Landgericht Berlin hatte im Januar bei sechs Beschimpfungen sein vorheriges Urteil überarbeitet und doch noch Beleidigungen beziehungsweise Schmähkritik erkannt. Das Gericht erklärte es daraufhin für rechtens, dass Facebook die persönlichen Daten der Nutzer herausgibt. Die ersten Richtersprüche habe sie gar nicht glauben können, erinnerte sich Künast. Inzwischen habe sie aber in einigen Punkten – teils auch vorm Kammergericht – Recht bekommen.

      Einsatz "für alle"
      Nun geht es zivilrechtlich oder mit einer Beschwerde in höheren Instanzen weiter: "Ich will es jetzt wissen", unterstrich Künast bei der live gestreamten Tele-Diskussion. "Nicht für mich, sondern für alle."

      Früher habe es am Bundesgerichtshof oder am Bundesverfassungsgericht eine "sehr scharfe Rechtsprechung zu Beleidigungen" gegeben, erläuterte die Parlamentarierin. Tenor in analogen Zeiten sei gewesen, dass Politiker einiges aushalten müssten. Daran habe sich das Landgericht streng gehalten. In Zeiten des Internets bekämen solche Anfeindungen aber "einen ganz anderen Speed". Sie hoffe daher, zusammen mit der Hilfsorganisation HateAid durch Strafanträge und Klagen "rote Linien aufzeigen" zu können.

      Mehr Mut gefordert
      Sie wolle "mal nach oben kommen" und auch die höchstrichterliche Rechtsprechung verändern, gab Künast als Ziel aus. Sie wünsche sich "Staatsanwälte und Richter, die ein bisschen mehr Mut haben" und Bewegung in die Sache brächten. Gerade in rechtsextremen Kreisen gebe es eine entlang des "Handbuchs der Medien-Guerilla" organisierte Hetze: "Da muss man agieren."

      Opfern von Hass im Netz empfahl die Politikerin, einschlägige Vorfälle bei den Netzwerkbetreibern zu melden: "Jeder kann Anzeige erstatten, wenn er meint, es geht über das erträgliche Maß hinaus." Bei Delikten wie Volksverhetzung greife ein solcher Schritt sofort, bei Beleidigungen gebe es eine "dreimonatige Antragsfrist". Der Weg übers Strafrecht koste den Nutzer auch kein Geld und sei daher für alle Betroffenen ratsam: "Man muss in den Statistiken sehen, dass viele über die Grenze gegangen sind."

      Andererseits warnte Künast aber auch vor Überreaktionen: "Es gibt immer mal Leute, die ausrasten." Darauf sollte man gar nicht großartig reagieren. Sie blocke derzeit im Homeoffice den ein oder anderen Kommentator, den sie nicht auf ihrer Timeline haben wolle und mache "parallel noch Meldungen". Immer gleich mit dem Strafrecht zu kommen, sei kontraproduktiv: "Wir wollen die Meinungsfreiheit weit halten."

      Soziale Netze in der Pflicht
      Sie sei auch nicht dafür, die Anonymität im Netz grundsätzlich aufzuheben. Aber es müsse Möglichkeiten geben, "an die Bestandsdaten zu kommen, damit man dagegen vorgehen kann". Der Regierungsentwurf zum Kampf gegen "Hasskriminalität und Rechtsextremismus" sehe dies zusammen mit einer Pflicht der Plattformen, strafbare Äußerungen ans Bundeskriminalamt (BKA) zu melden, auch vor. Diese Initiative könne helfen, "dass es automatisch weitergeht.“

      Nachholbedarf sieht die Grüne auch bei der Zivilgesellschaft. Diese müsse mehr Druck auf die Anbieter ausüben, damit mehr Personal, Software und Algorithmen "da reingehen". Zudem gehöre die Aufklärung über Desinformation auf Social Media sowie fundamentale Recherchetechniken in jedes Schulfach. Insgesamt brauche es einen "Riesenstrauß an Maßnahmen und die Geduld einer Marathon-Läuferin.“
      Schulen müssen aufklären

      Auch die Influencerin Louisa Dellert berichtete von Drohanrufen und Einschüchterungsversuchen. "Shitstorms muss man erstmal verarbeiten." Voriges Jahr sei sie nach einem besonders heftigen Vorfall zwei Monate offline gegangen. "Ich wünsche mir klarere Regeln von Facebook und Instagram", forderte die Fitnessexpertin, die mittlerweile in ihren Beiträgen auch Politik und Umweltschutz thematisiert. Die Betreiber zeigten sich hier aber in der Regel nicht gesprächsbereit. Auch Dellert wünscht sich, dass in den Schulen viel früher vermittelt wird, wie man seriöse Quellen erkennt und mit Hate Speech umgehen sollte.

      Die Extremismus-Forscherin Julia Ebner forderte Bildungseinrichtungen auf, Deradikalisierungsstrategien zu entwickeln. Trolle und das "alternative Ökosystem der internationalen Rechtsextremisten" schüchtern ihrer Ansicht nach Abgeordnete ein, die deshalb teils nicht mehr zur Wahl anträten. Auch Journalisten überlegten es sich zweimal, "ob sie eine Geschichte schreiben", wenn dies "so viel Hass nach sich zieht". Derlei Entwicklungen seien "gefährlich für die Demokratie". Während Facebook und Twitter in der Coronakrise viele Falschmeldungen und Verschwörungstheorien löschten, passiere das bei Radikalisierungsinhalten nicht, beklagte Ebner.

      Quelle: "Will es jetzt wissen": Künast wird weiter gegen Hetzer vorgehen | heise online
    • Urteil zu Künast-Falschzitat bestätigt: "Scharfe Waffe im Meinungskampf"

      Renate Künast hat sich in letzter Instanz vor dem OLG Frankfurt gegen einen rechtsextremen Blogger durchgesetzt, der einen Zwischenruf falsch zitiert hatte.

      Die Bundestagsabgeordnete Renate Künast kann in ihrem Kampf gegen Hass und Hetze im Internet weiter punkten. Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) bestätigte in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss vom 16. April (Az. 16 U 9/20) das Urteil der Vorinstanz in einer Unterlassungsklage der Grünen. Der rechtsradikale Blogger Sven Liebich darf demnach nicht mehr behaupten, die Berliner Politikerin habe Pädosexualität als "doch ganz ok" bezeichnet.

      Keine Meinungsäußerung, sondern Tatsachenbehauptung
      Liebich hatte 2016 einen Beitrag zu einem ein Jahr vorher in der "Welt" publizierten Artikel zu einer 1986 erfolgten Pädophilie-Debatte im Berliner Abgeordnetenhaus verfasst. Ein CDU-Volksvertreter hatte damals eine Kollegin von Künast gefragt, wie sie zu einem Beschluss der nordrhein-westfälischen Grünen stehe, wonach diese die Strafandrohung gegen sexuelle Handlungen an Kindern aufheben wollten. Künast warf dazwischen: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist."

      Daraus machte Liebich in einem Facebook-Posting mit Link auf den Report in der "Welt" und einer Aufnahme des Kopfs der Klägerin in sprechender Pose: "Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist, ist Sex mit Kindern doch ganz o. k. Ist mal gut jetzt." Mit dem Verweis löste der Rechtsextremist eine Welle an Hassäußerungen gegen Künast aus. Gegen einzelne besonders verletzende davon geht die Grüne separat vor, wobei Berliner Gerichte in den Beschimpfungen erst nach und nach Beleidigungen beziehungsweise Schmähkritik erkannten. Künast will hier zivilrechtlich oder mit Beschwerden am Ball bleiben.

      "Besonders scharfe Waffe im Meinungskampf"
      Das OLG stellte in dem Ursprungsfall nun klar, dass es sich bei dem Posting Liebichs um eine Tatsachenbehauptung und nicht allein eine Meinungsäußerung handele. Der Beklagte habe den Eindruck erweckt, dass er die Klägerin wörtlich zitiere, und damit ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt. Das Zitat, das als Belegkritik verwendet werde, stelle "eine besonders scharfe Waffe im Meinungskampf" dar, betonen die Richter unter Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung. Hier sei der Eindruck, es handele sich um ein Zitat der Klägerin, bereits deshalb unzutreffend, da Künast die angegriffene Äußerung in der dargestellten Form nicht getätigt habe.

      Der Beklagte habe nicht kenntlich gemacht, dass es sich nur um eine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage gehandelt habe, heißt es in der Entscheidung weiter. Maßgeblich sei dabei nicht das vertretbare Verständnis eines Durchschnittslesers. Es komme vielmehr darauf an, "was der Zitierte gemessen an seiner Wortwahl, dem Kontext seiner Gedankenführung und dem darin erkennbar gemachten Anliegen zum Ausdruck gebracht hat". Der Einwurf Künasts sei für sich gesehen inhaltsleer und könne allein im Zusammenhang einen Sinn erhalten. Eine "inhaltliche Positionierung" sei damit nicht zwangsläufig verbunden gewesen, was Liebich hätte kenntlich machen müssen.

      Künast bezeichnete den OLG-Beschluss als "wichtiges Zeichen im Kampf gegen Hasskommentare und Desinformation". Falschzitate seien eines der Hauptinstrumente, mit denen der organisierte Rechtsextremismus gegen politische Gegner und die Demokratie hetze. "Einmal in der Welt lassen sie sich nur schwer wieder einfangen." Sie hofft, dass die Entscheidung, die nicht mehr anfechtbar ist, "jetzt weit über meinen konkreten Fall Wirkung entfalten" werde.

      Nicht das erste Urteil zugunsten Künasts
      Das Landgericht Frankfurt hatte im Februar in einem ähnlichen Fall einen AfD-Mitarbeiter dazu verurteilt, der Ex-Ministerin 3000 Euro Entschädigung zu zahlen. In einem Tweet hatte er 2015 ebenfalls verkürzt geschrieben: "Renate Künast 1986 zum Thema Sex mit Kindern: 'Komma, wenn keine Gewalt im Spiel ist.'" Auch darin schloss sich ein Shitstorm gegen die Grüne an, der noch gerichtlich aufgearbeitet wird. In diesem Berufungsverfahren hat das OLG noch nicht entschieden.

      Die Organisation HateAid, die Künast bei ihrem Vorgehen gegen Hass unterstützt, meldete parallel, dass am 18. Februar die Wohnung eines mutmaßlichen Verfassers von Hasskommentaren gegen die Politikerin auf Basis eines Beschlusses des Amtsgerichts Frankfurt durchsucht worden sei. Die Beamten hätten dabei Mobiltelefon, Tablet und Laptop des mutmaßlichen Täters sichergestellt.

      Durch Zugriff auf dessen Facebook-Konto hätten "weitere zahlreiche frauenverachtende Beleidigungen sowie entmenschlichende und rassistische Kommentare festgestellt werden" können, schreibt HateAid. Pikanterweise hätten die Strafverfolger ferner "zahlreiche Dateien mit Verdacht auf kinderpornographische Inhalte auf den Geräten gefunden". Der Beklagte stehe selbst im Verdacht, Künast wegen "angeblicher Befürwortung" sexuellen Kindesmissbrauchs beleidigt zu haben.

      Die Politikerin habe die Herausgabe der IP-Adressen eines Teils der mutmaßlichen Täter von Facebook vor dem Landgericht Berlin erst auf eine Beschwerde hin erstritten, berichtet die Hilfseinrichtung. Endlich bekämen nach insgesamt einem Jahr Prozess Beschuldigte nun Konsequenzen zu spüren. Der von der Durchsuchung Betroffene sei AfD-Sympathisant.

      Quelle: Urteil zu Künast-Falschzitat bestätigt: "Scharfe Waffe im Meinungskampf" | heise online