Bundesnetzagentur: Neue Regeln zum mobilen Bezahlen

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    Schutz vor Abofallen
    Bundesnetzagentur: Neue Regeln zum mobilen Bezahlen
    Das Bezahlen über die Mobilfunkrechnung soll sicherer werden. Die Bundesnetzagentur hat neue Regeln vorgelegt, die Verbraucher vor Abofallen und ungewollten Abrechnungen schützen sollen.

    Viele Dienste und Produkte können über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden. Dies ist für Verbraucher eine bequeme Bezahlmöglichkeit, sie bietet aber auch Betrügern eine große Angriffsfläche. Die Bundesnetzagentur hat nun neue Regelungen veröffentlicht, die das mobile Bezahlen sicherer gestalten und Verbraucher vor unseriösen Anbietern schützen sollen. Die Mobilfunkunternehmen müssen die Vorgaben bis zum 1. Februar 2020 umsetzen.

    In den meisten Fällen wird es dann verpflichtend, dass Kunden im Rahmen des Bezahlvorgangs auf eine Internetseite ihres Mobilfunkanbieters umgeleitet werden (Redirect). Dort müssen sie explizit der Zahlung zustimmen. Damit sollen Kunden vor versteckten Abrechnungen geschützt werden, die sie ohne ihr Wissen auslösen.

    Ein alternativ zu dieser rein technischen Lösung anwendbares Kombinationsmodell setzt voraus, dass verschiedene Maßnahmen implementiert werden, um die Verbraucher vor unseriösen Anbietern zu schützen. Dann kann bei Einzelkäufen, etwa wenn die Kunden bei einem vertrauenswürdigen Drittanbieter mit eigenem Login angemeldet sind, auf ein Redirect verzichtet werden. Beim Abschluss von Abonnements ist die Weiterleitung zum Mobilfunkanbieter aber in jedem Fall verpflichtend. So sollen Abofallen künftig unterbunden werden.

    In einer Vielzahl von Fällen können sich Kunden bei ungewollten Drittanbieter-Abrechnungen nun auch auf eine Geld-Zurück-Garantie der Mobilfunkanbieter berufen. Dies gibt den Anbietern einen Anreiz, externe Partner genau zu prüfen.

    Die neuen Regelungen sollen zunächst für vier Jahre gelten und dann in ihrer Wirksamkeit überprüft werden. Dabei sollen die Mobilfunkunternehmen aktiv mitwirken. Kunden, die Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über ihre Mobilfunkrechnung haben, können sich direkt an die Bundesnetzagentur wenden.

    11.10.2019 von Gabriele Fischl


    Quelle: Bundesnetzagentur: Neue Regeln zum mobilen Bezahlen - connect