Hate Speech: Bayern fordert Anpassungen im Strafrecht

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    • Hate Speech: Bayern fordert Anpassungen im Strafrecht

      Beleidigungen und Verleumdungen sind keine Kavaliersdelikte. Gerade im vermeintlich anonymen Internet wird mehr gehetzt denn je.

      Beleidigungen und Verleumdungen sollen nach dem Willen Bayerns künftig mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden können. "Beleidigungen sind in der Anonymität des Internets oft enthemmter, haben eine größere Reichweite und sind praktisch kaum mehr aus der Welt zu bekommen", sagte Justizminister Georg Eisenreich (CSU) der Deutschen Presse-Agentur in München. Auch im Zusammenhang mit Cybermobbing zeige sich eine andere Qualität. "Wir müssen das Strafrecht dieser Entwicklung anpassen."

      Konkret fordert Eisenreich in seinem Entwurf für das Bundesgesetz bei Beleidigungen eine Höchststrafe von zwei Jahren (bisher ein Jahr) und bei übler Nachrede von bis zu drei Jahren (bisher ein Jahr). Für Verleumdungen sollen bis zu fünf Jahre statt bisher zwei Jahre Freiheitsstrafe verhängt werden können. "Unser Rechtsstaat muss sich gegen die zunehmende Verbreitung von Hass und Hetze mit aller Entschlossenheit zur Wehr setzen. Wer Extremismus wirksam bekämpfen will, muss bei den Worten anfangen", sagte der CSU-Politiker.

      Zentrale Regelungen im Strafrecht seit 150 Jahren kaum verändert
      Eisenreich spricht sich dafür aus, das Beleidigungsstrafrecht nicht nur punktuell zu ändern, sondern es umfassend zu modernisieren. Dies habe er auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) jüngst per Brief mitgeteilt. "Ich möchte das Beleidigungsstrafrecht nicht nur bei der Bekämpfung von Hatespeech anpassen. Auch was Cybermobbing und Hassreden gegen Personen, die im öffentlichen Leben stehen, angeht, muss das Strafrecht nachgeschärft werden." Die zentralen Regelungen zu Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung seien im Wesentlichen in den vergangenen 150 Jahren nicht verändert worden.

      In besonderem Maße seien härtere Strafen bei sogenannter Hate Speech notwendig. "Zunehmend werden Minderheiten, politisch Andersdenkende und auch Politikerinnen und Politikern zum Ziel von Hass und Hetze", so Eisenreich. "Dies führt zu einer nicht hinnehmbaren Vergiftung des gesellschaftlichen und politischen Klimas in unserem Land."
      Menschenverachtung – Strafverfolgung ohne Strafantrag

      Der bayerische Vorschlag für die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass etwa rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Beleidigungen ohne Strafantrag verfolgt werden können. "Diese Fälle gehen uns alle an. Der Staatsanwalt muss hier auch ohne Strafantrag die Möglichkeit zur Strafverfolgung haben, solange nicht das Opfer widerspricht", betonte der bayerische Justizminister. Für einen erfolgreichen Kampf gegen Hass und Hetze brauche Deutschland ein zeitgemäßes Strafrecht.

      Quelle: Hate Speech: Bayern fordert Anpasssungen im Strafrecht | heise online
    • Die ham ja auch nix anderes zu tun <X
      Das macht mich echt wütend diese Politik

      Ich geh einfach mal hier durch Hamburg
      Im Süden von Hamburg also Harburg laufen Polizisten durch die Strassen und schreiben Falschparker auf !!!!!
      Im Phönix Viertel trauen die sich gar nicht rein da wird fast täglich rum geballert oder sonst was getrieben das siehste nie einen Polizisten

      Oder im Norden von Hamburg Billstedt da ist es noch schlimmer

      In ganz Deutschland formieren und organisieren sich Clans verschiedenster Herkunft
      Mädchen/Frauen werden sexuell belästig / vergewaltigt / abgestochen

      Da hört man nix von aber jemanden der in der Hitze des Schreibsgefecht verbal daneben greift soll für bis zu 5 Jahre ins Gefängnis :thumbsup:

      Wir haben ja keine wichtigere Probleme in Deutschland als uns um Beleidigungen im Internet zu kümmern
      Alleine der Aufwand eine Person wirklich zu identifizieren ist immens und mit hohen Kosten besehen :(

      Die Amis haben gut 4 mal Mehr Soldaten hier stationiert als wir aktive Soldaten haben, deren Material ist marode teilweise aus den 80er oder noch älter :thumbsup:

      Aber wir geben Unsummen und verschwendete Polizeikräfte aus um einen ran zu bekommen der nicht an der Tastatur benehmen kann aus. :thumbdown:

      Gruß aus Hamburg
      "The quieter you become, the more you are able to hear."
    • BKA-Chef: Strafandrohung wird Verhalten im Netz ändern

      Auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts ist Hass im Internet das Hauptthema. Der BKA-Chef setzt auf die Wirkung von Strafandrohungen.

      BKA-Präsident Holger Münch setzt im Kampf gegen kriminelle Hassbotschaften im Netz darauf, dass Strafandrohungen ihre Wirkung entfalten werden. Münch sagte dem Inforadio des rbb, die Polizei könne nicht jeden schützen. "Der Personenschutz reicht nicht bis in jeden Winkel. Aber ich glaube, dass wir gerade dieses bedrohliche Verhalten im Netz in den nächsten Jahren werden verändern können. Wenn wir auch klarmachen, dass so etwas Konsequenzen hat, dann verändert sich Verhalten."

      Auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden sind Hetze und Anfeindungen in Internet und sozialen Medien an diesem Mittwoch und Donnerstag das Hauptthema.

      Mehr tun gegen Hass und Rechtsextremismus
      Die Bundesregierung hatte kürzlich ein Maßnahmenpaket gegen Hass und Rechtsextremismus im Internet beschlossen. Morddrohungen und Volksverhetzung sollen soziale Netzwerke wie Facebook künftig dem Bundeskriminalamt melden müssen. Derzeit müssen die Anbieter solche Inhalte nur löschen. Zudem will der Bund das Strafgesetzbuch um Regelungen zur Hasskriminalität ergänzen.

      Die Plattformen reagierten bisher sehr unterschiedlich auf Anfragen der Polizei, erläuterte Münch. "Einige sind sehr auskunftsbereit, arbeiten sehr kooperativ mit uns zusammen, andere eher nicht. Das hängt auch immer ab vom Gegenstand. Es hängt weiterhin davon ab, wo der Sitz ist dieser Unternehmen."

      Quelle: BKA-Chef: Strafandrohung wird Verhalten im Netz ändern | heise online
    • Hessen: Ahndung von "Hate Speech" im Netz

      Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, mahnen Hessens Sicherheitsexperten. Kooperationen und die staatliche Meldeplattform verzeichnen erste Erfolge.

      Im Kampf gegen Hetze und Hass im Netz hat die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) bislang 265 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet. "Die aktuellen Zahlen sprechen für sich", sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden. "In der Bevölkerung besteht ein großes Bedürfnis nach strafrechtlicher Ahndung von 'Hate Speech' im Internet."

      "Ermittlungswerkzeuge oftmals nicht ausreichend"
      Leider seien die von den Gesetzgebern auf Bundesebene und in Europa zur Verfügung gestellten Ermittlungswerkzeuge aber oftmals nicht ausreichend, um die Täter hinter den Bildschirmen zu ermitteln, mahnte die Justizministerin. "Hier wünsche ich mir mehr Unterstützung von den Beteiligten."

      Die bisherigen Ermittlungsverfahren seien auf zwei Kanäle zurückzuführen, erklärte Kühne-Hörmann. 122 Ermittlungsverfahren seien von der ZIT auf der Grundlage von Meldungen über die staatliche Meldeplattform unter "hessengegenhetze.de" eingeleitet worden. Die weiteren 143 Ermittlungsverfahren gingen auf die Kooperation zwischen dem Justizministerium mit mehreren nicht staatlichen Kooperationspartnern zurück.

      Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde 2010 als Sondereinheit der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegründet und befasst sich mit Kinderpornografie, Waffen- und Drogenhandel sowie Fälschungen im Darknet, Hackerangriffen und Datendiebstahl. Seit Ende 2019 ist auch die Verfolgung von Hass und Hetze im Netz als ein Schwerpunkt dazu gekommen. Dieser Bereich soll künftig als eigene Säule innerhalb der ZIT arbeiten.

      Meldungen an soziale Netzwerke
      Bei der staatlichen Meldeplattform "Hessen gegen Hetze" können Hasskommentare seit Beginn des Jahres auch anonym dem Cyber Competence Center (Hessen3C), Hessens Kompetenzzentrum zum Schutz vor Cyberattacken für den öffentlichen Sektor und Unternehmen, gemeldet werden. Dort werden nach Angaben der Justizministerin dann zunächst eine Dokumentation, eine Beweissicherung und eine Kontextrecherche durchgeführt.

      Wenn der Kommentar vor diesem Hintergrund als strafrechtlich relevant gewürdigt und beweissicher dokumentiert sei, folgten die Ermittlungen zur Identifizierung des Urhebers. Dazu gebe es auch Meldungen an die Anbieter sozialer Netzwerke, um strafrechtlich relevante Hasskommentare möglichst zeitnah der öffentlichen Wahrnehmung zu entziehen. Diese würden auch an die ZIT weitergegeben, berichtete Kühne-Hörmann.

      Insgesamt rund 700 Meldungen wurden bei der Meldestelle "Hessen gegen Hetze" seit dem Start Mitte Januar nach Angaben des Innenministeriums von den Experten mittlerweile geprüft. Nach der ersten Bewertung der Meldestelle erfüllten 171 dieser Meldungen einschlägige Straftatbestände und seien an die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität weitergegeben worden.

      Unterstützung nicht staatlicher Organisationen
      Die Kooperation des Justizministeriums mit den nicht staatlichen Organisationen wie "HateAid" und "ichbinhier" sieht etwa vor, dass diese beweisgesicherte Kommentare unmittelbar an die ZIT melden können und Rückmeldungen zur strafrechtlichen Relevanz erhalten.

      Im Gegenzug würden Betroffene, die sich an die Meldeplattform hessengegenhetze.de wenden, durch die Mitarbeiter gezielt auf Beratungs- und Unterstützungsangebote der zivilgesellschaftlichen Partner des Meldesystems hingewiesen und im Bedarfsfall direkt vermittelt. In diesem Zusammenhang habe die ZIT bereits 16.840 Meldungen und Strafanzeigen erhalten, wovon etwa 40 Prozent strafrechtlich relevant sind, erklärte die Ministerin.

      Quelle: Hessen: Ahndung von "Hate Speech" im Netz | heise online