444.000 Kläger im Abgas-Skandal: VW und Verbraucherschützer sprechen miteinander

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  • 444.000 Kläger im Abgas-Skandal: VW und Verbraucherschützer sprechen miteinander

    Im ersten Musterprozess um Schadenersatz für VW-Kunden zeichnete sich lange keine Entscheidung ab. Doch jetzt kommt Bewegung in den Streit.

    Im Musterprozess um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselfahrer steigen Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in Vergleichsgespräche ein. Das teilten VW und der vzbv am Donnerstag mit. Damit erhöhen sich die Chancen der rund 444.000 teilnehmenden Kläger in dem Verfahren am Braunschweiger Oberlandesgericht, Ansprüche gegen VW wegen des Wertverlusts ihrer Autos im Abgasskandal durchzusetzen.

    "Gemeinsames Ziel von vzbv und Volkswagen ist eine pragmatische Lösung im Sinne der Kunden", hieß es in der kurzen Mitteilung. Die Gespräche seien in einem sehr frühen Stadium und Vertraulichkeit vereinbat. "Ob es zu einem Vergleich kommt, ist offen."

    Der Vorsitzende Richter am OLG, Michael Neef, hatte in den ersten Sitzungen zur Musterfeststellungsklage im September und November bereits für Verhandlungen zwischen dem Autobauer und den Verbraucherschützern geworben. VW hatte dies bisher mit Verweis auf mangelnde Vergleichbarkeit der Einzelfälle und ein unvollständiges Klageregister offiziell als "kaum vorstellbar" bezeichnet.

    Kunden sehen sich getäuscht
    Der vzbv vertritt in dem gebündelten Verfahren die Interessen zahlreicher Dieselfahrer. Sie sehen sich nach dem Auffliegen der Abgas-Manipulationen im Herbst 2015 mit zum Teil drastisch erhöhten Emissionen von Volkswagen getäuscht. In vielen Fällen fordern sie Schadenersatz wegen des gesunkenen Wiederverkaufswertes ihrer Fahrzeuge. Neben dem Musterverfahren in Braunschweig laufen an Gerichten bundesweit weitere separate Prozesse. Mancherorts sprachen Richter den Verbrauchern Entschädigungen oder den kompletten Ersatz des Kaufpreises des Autos zu – oft wurden Ansprüche jedoch abgelehnt.

    Im September 2015 hatte Volkswagen nach Prüfungen von Behörden und Recherchen von Forschern in den USA Manipulationen an den Abgaswerten von Dieselautos zugegeben. Die Software bestimmter Motoren war so eingestellt, dass im tatsächlichen Betrieb auf der Straße deutlich mehr giftige Stickoxide (NOx) ausgestoßen wurden als in Tests. Auch in Deutschland fühlen sich Kunden geprellt, sie klagten einzeln oder schlossen sich der Musterfeststellungsklage an. Konkrete Ansprüche müssen im Erfolgsfall in eigenen Verfahren durchgesetzt werden.

    Quelle: 444.000 Kläger im Abgas-Skandal: VW und Verbraucherschützer sprechen miteinander | heise online
  • Abgas-Skandal: Experte erwartet VW-Vergleich in zwei bis drei Monaten

    Volkswagen verhandelt nun doch über möglichen Schadenersatz für Hunderttausende Dieselfahrer. Autoexperte Dudenhöffer macht den Klägern Hoffnung.

    Im Streit um mögliche Entschädigungen für Hunderttausende Dieselkunden von Volkswagen rechnet Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer mit einem Vergleich im Frühjahr. "Es wird sicher noch zwei oder drei Monate dauern, bis der Vergleich in allen Facetten durch ist, aber die Zeit ist überschaubar", sagte der Professor von der Universität Duisburg-Essen der Deutschen Presse-Agentur in Hannover. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass VW jetzt noch einen Rückzieher macht, also kommt die Vereinbarung."

    Ministerpräsident Weil hält Ergebnis für offen
    Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil, der seit 2013 auch im VW-Aufsichtsrat sitzt, hatte sich zuvor zurückhaltender zum Zeitplan geäußert. "Die Gespräche beginnen gerade erst, noch ist völlig offen, wie lange sie dauern werden und zu welchem Ergebnis sie kommen", sagte der SPD-Politiker am Freitag.

    VW hatte einem Vergleich lange skeptisch gegenüber gestanden. Das Oberlandesgericht Braunschweig forderte den Konzern aber auf, die Gespräche in Betracht zu ziehen. Am Donnerstag teilten VW und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) dann mit, dass sie in dem Musterverfahren über einen Vergleich sprechen. Die Kläger hoffen nach dem VW-Abgasskandal vor allem wegen eines Wertverlusts ihrer Autos auf Schadenersatz.

    Die genaue Zahl der für die Klage registrierten Verbraucher ist allerdings strittig. Laut VW gab es neben rund 470.000 Anmeldungen auch 77.000 Abmeldungen, die das Bundesamt für Justiz noch nicht vollständig verarbeitet habe. Zudem könnte es Doppeleinträge und Anmeldungen geben, hinter denen mehrere Dieselfahrer stehen.

    Entschädigung für alle betroffenen VW-Kunden "wenig realistisch"
    Nachträgliche Anmeldungen als Kläger im Musterprozess sind nicht mehr möglich, wie der vzbv in seinen FAQ zum Thema erklärt. Der FDP-Fraktionsvize im Bundestag, Michael Theurer, hatte VW allerdings aufgefordert, alle betroffenen VW-Besitzer zu entschädigen – unabhängig davon, ob sie an dem Musterprozess teilnehmen oder nicht.

    Dudenhöffer bezeichnete das als wenig realistisch. "VW braucht eine Berechenbarkeit, sonst könnten viele zweifelhafte Fälle die Abgrenzung schwer machen", sagte er. Der Autokonzern werde sich daher seiner Einschätzung nach auf die Beteiligten der Musterklage konzentrieren.

    Darin stecke für die Wolfsburger zudem auch eine Chance für einen Neubeginn. "Jetzt, wo VW den ID.3 in den Verkauf bringt, eine völlig neue Ära bei VW beginnt, sollte man den dunklen Schatten der Vergangenheit endlich 'abarbeiten' und Frieden zwischen Verbrauchern und dem Unternehmen schließen", so Dudenhöffer. Mit dem Elektroauto ID.3 als Flaggschiff will sich Volkswagen umweltfreundlicher präsentieren als bisher. Bis 2050 soll die gesamte Fahrzeugflotte des Konzerns CO2-neutral sein.

    Dudenhöffer rät VW zu 'Frieden mit den Autofahrern'
    Der Dieselskandal dürfte VW trotzdem noch länger begleiten, auch vor Gericht. Neben dem Musterprozess in Braunschweig gab es zum Jahreswechsel bundesweit rund 60.000 anhängige Klagen, auch im Ausland laufen noch Verfahren. Zudem kommt ein milliardenschwerer Anlegerprozess in Braunschweig nur schleppend voran. Dabei geht es um die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über die Abgasmanipulationen informiert hat.

    Verglichen mit den Aktionärsklagen sieht Dudenhöffer den Frieden mit den Autofahrern jedoch als das "deutlich wichtigere Gut". "Nach meiner Einschätzung würde die 'neue' VW mit diesem Vergleich aus dem Schatten der Vergangenheit treten", erklärte er und ergänzte: "Folgerichtig wäre, das alte Management – also Herrn Winterkorn – auch von VW-Seite stärker zur Rechenschaft zu ziehen." Ex-VW-Chef Martin Winterkorn ist unter anderem wegen Betrugs angeklagt. Ein Termin für den Prozessbeginn war zuletzt aber noch nicht in Sicht.

    Quelle: Abgas-Skandal: Experte erwartet VW-Vergleich in zwei bis drei Monaten | heise online
  • VW und Verbraucherschützer erzielen doch noch Diesel-Vergleich

    Für Hunderttausende Dieselkunden gibt es nach Güteverhandlungen am OLG Braunschweig eine gemeinsame Lösung von Volkswagen und Verbraucherschützern.

    Nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen haben Volkswagen und Verbraucherschützer jetzt doch noch einen gemeinsamen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt. Bei ihren Güteverhandlungen am Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig einigten sich beide Seiten auf eine "umfassende Vereinbarung", wie das Gericht am Freitag mitteilte.

    Einzelheiten zum Ergebnis sollen am frühen Nachmittag bekanntgegeben werden. Vertreter von VW und des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatten mehrere Tage lang unter der Vermittlung des OLG-Präsidenten und früheren Staatssekretärs im niedersächsischen Justizministerium, Wolfgang Scheibel, nach einer Lösung gesucht. Zuvor hatte es Streit und harsche gegenseitige Vorwürfe gegeben.

    "Frieden mit den Kunden"
    Am OLG liegt bereits die Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen wegen zu hoher Abgaswerte von Dieselfahrzeugen. VW und vzbv hatten ihre zunächst außergerichtlich geführten Beratungen über einen Vergleich für die mehr als 400.000 Kunden abgebrochen und sich dafür gegenseitig die Schuld gegeben. Sie schoben sich vor allem die Verantwortung dafür zu, den Zeitdruck durch Ultimaten erhöht zu haben – am Ende platzte die eigentlich schon angepeilte Lösung.

    Volkswagen beschloss daraufhin, den Kunden selbst ein Angebot mit einer Gesamtsumme von rund 830 Millionen Euro zu machen. Der Autokonzern bestätigte dies. Die Verbraucherschützer äußerten jedoch Zweifel daran, dass VW jedem einzelnen Kunden beim angebotenen "Direktvergleich" eine Zahlung nach eindeutig nachvollziehbaren Kriterien gewähren werde. VW-Chefjustiziar Manfred Döss sagte der dpa, die Abwicklung werde selbstverständlich "transparent gestaltet" und unabhängig kontrolliert. Es gehe dem Unternehmen darum, nun endlich "Frieden mit den Kunden zu machen".

    50 Millionen Euro Anwalts-Honorare
    Der Konflikt um den Abbruch der bilateralen Verhandlungen hatte sich an der Höhe von Honoraren für Anwälte des vzbv entzündet. VW störte sich daran, dass eine pauschale Forderung von 50 Millionen Euro Vergütung nicht näher begründet worden sei.


    [Update 28.02.2020 13:48 Uhr] Ergebnisse

    Entschädigung: 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises
    Mehr als eine Viertelmillion VW-Dieselkunden sollen je nach Modell und Alter ihres Autos Entschädigungen zwischen 1350 und 6257 Euro erhalten. Darauf einigten sich Volkswagen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) in ihren Vergleichsverhandlungen zur Musterklage. Durchschnittlich sollten rund 15 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises ausgezahlt werden, teilten die Verbraucherschützer am Freitag in Berlin mit. Rund 260 000 Geschädigte sollen ein entsprechendes Angebot erhalten. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie dies annehmen oder in Einzelklagen weiter für mehr Geld streiten.

    Außerdem trage VW vollständig die Kosten für die Abwicklung des Vergleichs und die Rechtsberater der Dieselfahrer. Unabhängige Wirtschaftsprüfer sollten die Umsetzung stichprobenartig prüfen. Für mögliche Streitfragen soll eine Ombudsstelle eingerichtet werden. VW-Chefjustiziar Manfred Döss betonte: "Wichtig war beiden Seiten, dass eine unabhängige Kontrolle der Umsetzung und eine transparente Abwicklung des Vergleichs erfolgt." Beides sei gewährleistet. "Zusätzlich unterstützt Volkswagen im Bedarfsfall und auf Wunsch auch eine anwaltliche Beratung."

    Keine Entschädigung für Käufe ab 2016
    Kein Vergleichsangebot werden Dieselbesitzer bekommen, die ihr Auto nach dem 31. Dezember 2015 gekauft haben oder zum Zeitpunkt des Kaufs ihren Wohnsitz nicht in Deutschland hatten. "Wir finden zwar, dass auch diese Menschen Ansprüche haben", sagte Müller. Die Grundlagen seien aber so individuell, dass sie im Rahmen einer Musterklage nicht geklärt werden könnten. Der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei weltweit Millionen von Dieselautos aus dem VW-Konzern war Ende September 2015 öffentlich geworden.

    Die Betroffenen müssten nun bis zum 20. April entscheiden, ob sie das Vergleichsangebot von VW annehmen wollten, so die Verbraucherschützer. Volkswagen habe auf diesem Termin bestanden, da sich der Bundesgerichtshof am 5. Mai erneut mit dem Dieselbetrug befassen will. Unter anderem werde es in Karlsruhe dann voraussichtlich darum gehen, ob Schadensersatzansprüche und eine Nutzungsentschädigung gerechtfertigt seien. Damit trügen sowohl VW als auch die Dieselfahrer ein gewisses Risiko. "Wer weniger Risiko eingehen möchte, kann den Vergleich annehmen", sagte Müller.

    Musterfeststellungsklage beendet
    Die Musterfeststellungsklage werde nun beendet, teilten die Verbraucherschützer am Freitag mit. "Der vzbv hat für mehr gestritten. Aber im Rahmen der schwierigen Verhandlungen ist das Ergebnis das maximal Erreichbare", sagte Vorstand Klaus Müller. Das Angebot von VW liege im Rahmen der bisher vor deutschen Gerichten in ähnlichen Prozessen erzielten Entschädigungssummen.

    Quelle: VW und Verbraucherschützer erzielen doch noch Diesel-Vergleich | heise online


    Update 28.02.2020:

    Diesel-Skandal: 200.000 Anspruchsberechtigte melden sich für VW-Vergleich

    Von den insgesamt rund 260.000 Anspruchsberechtigten für eine Entschädigung im Diesel-Skandal haben sich bisher 200.000 registrieren lassen.

    Für den Vergleich in der Musterfeststellungsklage im Diesel-Skandal gegen Volkswagen haben sich bisher gut 200.000 Anspruchsberechtigte registriert. 140.000 von ihnen hätten bereits alle erforderlichen Unterlagen auf der Plattform "Mein VW-Vergleich" hochgeladen, teilt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) unter Berufung auf Angaben von Volkswagen mit.

    Ende Februar hatten Volkswagen und Verbraucherschützer nach ihren zunächst gescheiterten Gesprächen einen gemeinsamen Vergleich zur Entschädigung von Dieselkunden erzielt. Es soll rund 260.000 betrogenen Dieselfahrern eine Sofortzahlung zwischen 1350 und 6257 Euro ermöglichen, wie der vzbv erläuterte. Seit gut einer Woche können anspruchsberechtigte Verbraucher online ihr persönliches Angebot abfragen.

    Beratungskosten erstattet
    "Volkswagen muss sicherstellen, dass alle Anspruchsberechtigten und Annahmewilligen schnell und einfach zu ihrem Geld kommen und offene Fragen unverzüglich geklärt werden", fordert vzbv-Vorstand Klaus Müller. Dafür sei eine Ombudsstelle ausgehandelt worden, die von der ehemaligen Bundesministerin Brigitte Zypries, dem ehemaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar und dem ehemaligen Versicherungsombudsmann Prof. Dr. Günter Hirsch geleitet wird.

    Alle Anspruchsberechtigten, die unsicher sind, ob sie die Einmalzahlung annehmen oder Individualklage erheben sollen, worüber sie bis zum 20. April entscheiden sollen, können sich anwaltlich beraten lassen, erläutert der vzbv: "Wer sich nach der Beratung entschließt, die Einmalzahlung anzunehmen, erhält von Volkswagen die Kosten für die Beratung von bis zu 190 Euro erstattet."

    Quelle: Diesel-Skandal: 200.000 Anspruchsberechtigte melden sich für VW-Vergleich | heise online

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