Achtung, Bußgelder drohen! Was Autofahrer jetzt alles wissen müssen

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  • Achtung, Bußgelder drohen! Was Autofahrer jetzt alles wissen müssen

    Im neuen Jahr müssen sich Autofahrer auf viele Änderungen einstellen. Ab 2020 greifen etwa neue Abgasgrenzwerte, es gibt einen neuen Bußgeldkatalog und auch härtere Regeln für den Radverkehr.

    Die wichtigste Änderung betrifft Autofahrer, die häufig in der zweiten Reihe oder auf Geh- und Radwegen parken. Sie müssen ab 1. Januar mit heftigen Bußgeldern rechnen. Wurde bisher in vielen Fällen ein Auge zugedrückt oder nur ein Verwarnungsgeld von 15 Euro ausgesprochen, liegt das Bußgeld nun bei saftigen 55 Euro fürs Parken in der zweiten Reihe.

    Auch wer auf einem Gehweg oder Radweg parkt, zahlt künftig 55 Euro. Wird dabei ein Radfahrer gehindert oder muss er auf die Hauptstraße ausweichen, muss der Autofahrer sogar 70 Euro bezahlen.

    Wer wiederum beim Überholen eines Radfahrers nicht ausreichend Platz lässt, zahlt künftig 80 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg aufgedrückt.

    Wer wiederum keine Rettungsgasse bildet, muss nach Inkrafttreten einer verschärften Straßenverkehrsordnung mit einer Geldstrafe von 320 Euro rechnen. Zudem gibt es ein Fahrverbot von einem Monat und zwei Punkte in Flensburg.

    Das Gaffen während eines Unfalls und das Fotografieren der Unfallstelle wird ebenfalls mit einem saftigen Bußgeld belegt. Konkrete Entwürfe liegen bereits vor und sollen spätestens bis März 2020 greifen. Bisher gilt: Wer bei Unfällen oder in Situationen, in denen andere Menschen in Not sind, keine Hilfe leistet, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe von bis zu 1000 Euro bestraft.

    Auch gegen die Nutzung von Blitzer-Apps wird vorgegangen. Wird ein Autofahrer bei der Nutzung solcher Warnprogramme erwischt, kassiert er ein Bußgeld von 75 Euro und einen Punkt in Flensburg. Die Apps warnen Autofahrer vor Radar- und Blitzerkontrollen.

    Wer darf 2020 auf der Busspur fahren?
    Kommunen, Städte und Gemeinden dürfen Busspuren für Fahrgemeinschaften oder Car-Sharing-Dienste freigeben. Für Teilnehmer ist das insgesamt positiv. Sie kommen bei großem Verkehrsaufkommen schneller durch den Verkehr. Allerdings entscheiden Städte und Gemeinden selbst, ob sie die Busspur freigeben oder nicht.

    Zudem richten viele Kommunen Sonderparkplätze nur für Carsharing-Autos ein. Diese werden mit neuen Straßenschildern gekennzeichnet. Wer diese ausgewiesenen Parkplätze mit seinem privaten Pkw nutzt, zahlt 15 Euro Verwarnungsgeld.

    Diesel-Fahrverbote drohen
    2020 könnten in Deutschland weitere Diesel-Fahrverbote in Städten verhängt werden. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Klagen auf Luftreinigungshaltung angekündigt. Betroffen sind Kiel, Köln, Frankfurt, Essen, Bonn und Aachen. Ab Januar 2020 gilt zudem in Stuttgart eine erweiterte Fahrverbotszone für Euro-5-Diesel-Motoren.

    ADAC erhöht die Beiträge
    Für über 20 Millionen Mitglieder des ADAC steigen außerdem im ersten Halbjahr 2020 erstmals seit langem die Beiträge.

    Der Basistarif kostet ab April 2020 nicht mehr 49 Euro, sondern 54 Euro. Die Plus-Mitgliedschaft kostet dann nicht mehr 84 Euro, sondern satte 94 Euro.

    Die Beitragserhöhung wurde im November auf einer außerordentlichen Hauptversammlung beschlossen.

    Änderung beim Führerschein
    Ein zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung soll bald ausreichen, um nach Bestehen der Prüfung einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Für diese neue Regelung ist jedoch die Änderung einer EU-Richtlinie notwendig.

    Jedoch bestünde auch die Option, eine Änderung lediglich in Deutschland einzuführen, welche dann von der EU "toleriert" werden würde.

    Zudem dürfen Autofahrer mit einem klassischen Pkw-Führerschein auch kleine Motorräder fahren. Allerdings nur nach einer ausführlichen Schulung. Eine eigene Führerscheinprüfung für Maschinen mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und 15 PS ist dann nicht mehr nötig.

    Wer mindestens 25 Jahre alt ist und seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B besitzt, kann mit fünf Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten die Berechtigung erhalten, in Deutschland Leichtkrafträder der Klasse A1 zu fahren. Die Kosten liegen bei etwa 300 bis 600 Euro.

    Lkw brauchen dringend Abbiegeassistent
    Lkw mit Anhänger müssen ab 1. Juli mit einem Abbiegeassistenten ausgestattet sein. Das System zur Überwachung des toten Winkels soll Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern verhindern helfen. Zusätzlich sind blinkende Seitenspiegel vorgeschrieben.

    Die Pflicht gilt ab Juli 2022 auch für Bestandsfahrzeuge.

    Neue Regional- und Typklassen bei Autoversicherung
    Ab 2020 gelten neue Regionalklassen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung. Damit nicht genug: Auch die Typklassen ändern sich. Für viele Autofahrer bringt das deutlich höhere Beiträge mit sich, denn je höher ein Fahrzeug in Regional- und Typklasse rangiert, desto höher fällt auch die Kfz-Versicherung aus.

    Nach Angabe der Verbraucherzentrale Bayern bleiben die Kosten für fast 70 Prozent der Autofahrer unverändert.

    Ein Drittel muss mit Preisänderungen rechnen. Einige Autofahrer kommen dann günstiger weg. Bei Besitzern von SUV und Oberklasse-Modellen wird es dafür teurer.

    Quelle: Achtung, Bußgelder drohen! Was Autofahrer jetzt alles wissen müssen - CHIP