Der Bundestag hat die Einführung einer "doppelten Widerspruchslösung" für Organspenden klar abgelehnt. Der Entwurf einer Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), nach dem jeder Mensch bis auf Widerruf als Spender gelten soll, fand am Donnerstag keine Mehrheit.
Nach monatelangen Diskussionen hat der Bundestag nun über die Zukunft von Organspenden in Deutschland entschieden. Zur Abstimmung standen zwei gegensätzliche Gesetzentwürfe für neue Regeln. Eine Abgeordnetengruppe um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) schlug eine weitreichende Umstellung auf eine "doppelte Widerspruchslösung" vor. Demnach soll grundsätzlich jeder als Spender gelten, außer man widerspricht. Dies lehnte eine andere Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock ab. Sie schlug vor, alle Bürger alle zehn Jahre beim Ausweisabholen auf das Thema anzusprechen. Bisher waren Organentnahmen nur bei ausdrücklich erklärtem Ja zulässig. Beide Seiten warben bis zuletzt für ihre Vorstöße.
Zahl der Organspender war zuletzt gesunken
Ziel ist es, angesichts von rund 9000 Patienten auf den Wartelisten zu mehr Organspenden zu kommen. Die Zahl der Spender ging im vergangenen Jahr wieder leicht auf 932 zurück, nachdem 2018 noch 955 Menschen nach ihrem Tod Organe für andere Patienten überlassen hatten. Es gab nun aber weiterhin mehr Spender als beim bisherigen Tiefstand von 797 im Jahr 2017. Im vergangenen Jahr wurden 2995 Organe an die Vermittlungsstelle Eurotransplant übergeben - vor allem Nieren, Lebern und Lungen.
Bessere Bedingungen für Organspenden
Unabhängig von der Debatte über neue Regeln gilt seit vergangenem Jahr ein Gesetz, das die Bedingungen für Organspenden in Kliniken verbessern soll. Es sieht mehr Geld sowie mehr Kompetenzen und Freiräume für Transplantationsbeauftragte der Kliniken vor. Mobile Ärzteteams sollen kleineren Häusern ohne eigene Experten helfen, einen Hirntod als Voraussetzung für Organentnahmen festzustellen.
Quelle: Organspende-Pflicht in Deutschland: Bundestag trifft klare Entscheidung - CHIP