US-Firma sammelte Milliarden Fotos für Gesichtsdatenbank

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  • US-Firma sammelte Milliarden Fotos für Gesichtsdatenbank

    Drei Milliarden Bilder 20.01.2020, 10:10 Uhr
    US-Firma sammelte Milliarden Fotos für Gesichtsdatenbank
    Drei Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet soll eine US-Firma zusammengestellt haben, um eine Datenbank zur Gesichtserkennung zu entwickeln. Ein früherer Geldgeber war US-Milliardär Peter Thiel.

    Eine obskure US-Firma hat laut einem Bericht der "New York Times" rund drei Milliarden Bilder von Menschen aus dem Internet zusammengestellt, um eine umfassende Datenbank zur Gesichtserkennung zu entwickeln. Im vergangenen Jahr sei der Zugang dazu mehr als 600 Behörden als Service angeboten worden, schrieb die Zeitung am Wochenende unter Berufung auf das Unternehmen namens Clearview.

    Angaben dazu, welche Behörden das waren, macht Clearview nicht. Auf ihrer Website lässt die Firma allerdings auf die Aufklärung von Sexualverbrechen spezialisierte kanadische Ermittler lobend zu Wort kommen.

    Für die Datenbank seien öffentlich zugängliche Bilder bei Plattformen wie Facebook und YouTube oder dem US-Bezahlservice Venmo eingesaugt worden, hiess es. Eine Sammlung in dieser Dimension würde bisher bekanntgewordene Datenbanken zur Gesichtserkennung übertreffen. In den USA etwa prüfen die Behörden die Identität der Einreisenden per Gesichtserkennung - greifen dabei aber auf die Bilder zurück, die speziell dazu aufgenommen wurden.

    US-Milliardär Peter Thiel als früherer Geldgeber

    Die zuvor praktisch unbekannte Firma Clearview trat erst durch die Recherchen der "New York Times" an die Öffentlichkeit. Ein früherer Geldgeber war US-Milliardär Peter Thiel. Der PayPal-Mitgründer und Facebook-Investor ist für seine libertären Ansichten und als einer der wenigen erklärten Unterstützer von Präsident Donald Trump im Silicon Valley bekannt. Sein Sprecher sagte der Zeitung, Thiel habe Clearview im Jahr 2017 mit 200.000 US-Dollar unterstützt und dafür einen Anteil bekommen. Er sei ansonsten nicht beteiligt.

    Gründer von Clearview ist der 31 Jahre alte Hoan Ton-That, der aus Australien in die USA kam. Zuvor hatte er einige wenig erfolgreiche Geschäftsideen gehabt, wie etwa eine App, mit der sich Nutzer auf ihren Fotos Trumps charakteristische Frisur verpassen konnten. Er habe zwischenzeitlich an eine Karriere als Model gedacht, dann aber beschlossen, ins Geschäft mit der Gesichtserkennung einzusteigen, sagte er der "New York Times".

    Computerbrille mit Gesichtserkennungsfunktion

    Der Bericht enthielt noch ein weiteres alarmierende Details. Nachdem einige Polizisten auf Bitten der Journalistin ihr Foto durch die Datenbank durchlaufen liessen, seien sie von Clearview-Vertretern mit der Frage angerufen worden, ob sie mit der Presse sprächen.

    Der Firma zufolge hat die Software nur Alarm wegen ungewöhnlicher Suchanfragen geschlagen. Ausserdem räumte Ton-That auf Anfrage der Zeitung ein, dass Clearview auch den Prototypen einer Computerbrille mit Gesichtserkennungsfunktion entwickelt habe - es gebe aber keine Pläne, diese zu vermarkten.

    Der Bericht löste schon am Wochenende erste politische Reaktionen aus. US-Senator Ron Wyden, Mitglieder der Demokratischen Partei, zeigte sich besorgt und forderte, Amerikaner müssten wissen, ob ihre Fotos heimlich in einer privaten Datenbank landen.

    Autor(in)
    dpa


    Quelle: US-Firma sammelte Milliarden Fotos für Gesichtsdatenbank - onlinepc.ch
  • Google-Chef fordert rasche Regeln für Gesichtserkennung
    Der Einsatz von Technologien für die Gesichtserkennung muss schnellstmöglich reguliert werden. Das fordert nun Google-Chef Sundar Pichai. Besonders wenn KI mit ins Spiel kommt, sei Technologie zur Gesichtserkennung voller Risiken.
    von dpa 23.01.2020

    Google-Chef Sundar Pichai hat Regierungen aufgerufen, schnell Regeln für den Einsatz von Technologie zur Gesichtserkennung aufzustellen. Vielleicht sei dabei auch eine «Wartezeit» notwendig, «bevor wir darüber nachdenken, wie sie genutzt wird», sagte Pichai bei einem Auftritt in Brüssel. Auf jeden Fall müsse Gesichtserkennung zu den Technologien auf Basis Künstlicher Intelligenz gehören, die mit Priorität reguliert werden, betonte er.

    Pichai bekräftigte, dass Google seit Jahren bewusst darauf verzichte, die Fähigkeit zur Gesichtserkennung als Dienstleistung anzubieten - «weil uns bewusst wurde, dass es eine Technologie voller Risiken ist». Der Cloud-Rivale Amazon vermarktet dagegen eine entsprechende Technologie mit dem Namen Rekognition, die Kunden wie Ermittlungsbehörden auf ihre Bilddatenbanken anlernen können. Ausserdem haben etliche asiatische Hightech-Konzerne Gesichtserkennungsprodukte im Angebot.

    US-Firma verkauft Datenbank mit Bildern zur Gesichtserkennung

    Erst am Wochenende war zudem durch einen Bericht der «New York Times» bekanntgeworden, dass eine obskure US-Firma namens Clearview AI eine Datenbank aus rund drei Milliarden frei im Internet zugänglicher Bildern zusammengestellte und auf dieser Basis einen Service zur Gesichtserkennung unter anderem diversen Behörden anbietet.

    Der Google-Chef betonte bei seinem Auftritt in der europäischen Denkfabrik Bruegel, dass der Einsatz Künstlicher Intelligenz auch insgesamt reguliert werden müsse. «Das ist zu sehr von kritischer Bedeutung, um das nicht zu tun.» Dabei sei es wichtig, gleich einen internationalen Rahmen zu schaffen. «Künstliche Intelligenz wird in globalem Massstab eingesetzt werden, viele Länder sind involviert, Alleingänge werden für niemanden funktionieren», warnte Pichai. So werde «eine Menge KI-Technologie in China entwickelt werden», gab er zu bedenken.


    Quelle: Google-Chef fordert rasche Regeln für Gesichtserkennung
  • Gesichtsdaten: Twitter fordert Clearview zur Löschung auf

    Ein bislang unbekanntes US-Startup hat aus frei zugänglichen Fotos eine gigantische Gesichtsdatenbank erstellt. Twitter hält die Datensammlung für rechtswidrig.

    Twitter hat das US-Unternehmen Clearview aufgefordert, die Sammlung von Fotos und anderen Medien in dem sozialen Netzwerk einzustellen und alle bislang zusammengetragenen Daten zu löschen. Laut einem Bericht der New York Times geht der US-Konzern mit einer Unterlassungsforderung gegen das bislang unbekannte Startup vor, das aus drei Milliarden Bildern aus dem Internet eine umfassende Datenbank zur Gesichtserkennung erstellt hat.

    Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    Dem Bericht vom Wochenende zufolge hatte das Startup für seine Datenbank öffentlich zugängliche Bilder bei Plattformen wie Facebook und YouTube oder dem US-Bezahlservice Venmo gesammelt. Eine Gesichtserkennungssoftware auf Grundlage der immensen Datenbank soll das Unternehmen mehr als 600 Behörden als Service angeboten haben.

    Der Bericht hatte auch international für einiges Aufsehen gesorgt. In Deutschland hatte etwa der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, auf die Gefahren biometrischer Gesichtserkennung hingewiesen und sich für deren Verbot im öffentlichen Raum ausgesprochen.

    Twitter verweist der New York Times zufolge nun darauf, dass Clearview mit dem Zusammentragen der öffentlich zugänglichen Bilder gegen die Nutzungsbedingungen des Netzwerks verstoßen habe. Ob das Startup aber auf diesem Weg dazu gezwungen werden kann, die Datenbank tatsächlich zu löschen, ist unklar, schreibt die US-Zeitung weiter. Zwar habe es immer wieder Klagen gegen derartiges Scraping gegeben, aber LinkedIn habe in solch einem Fall vor wenigen Monaten vor einem Gericht in Kalifornien verloren. Möglicherweise auch aus diesem Grund haben weder Facebook, noch Youtube oder Venmo der US-Zeitung gegenüber erklärt, ob sie ähnlich gegen Clearview vorgehen wollen.

    Quelle: Gesichtsdaten: Twitter fordert Clearview zur Löschung auf | heise online
  • Gesichtserkennung: Hamburgischer Datenschützer geht gegen Clearview vor

    Der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar überprüft auf eine Beschwerde hin die auf automatisierte Gesichtserkennung spezialisierte US-Firma Clearview AI.

    Das auf biometrische Gesichtserkennung spezialisierte New Yorker Startup Clearview AI bekommt Post vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar. Die Auskünfte, die ein betroffener Beschwerdeführer von dem Unternehmen erhalten habe, "geben Anlass zu einer Reihe von Fragen über das dahinterliegende Datenverarbeitungsmodell", erklärte ein Sprecher des Kontrolleurs gegenüber heise online. Die Institution werde daher ein Prüfverfahren einleiten und sich noch in dieser Woche an die Firma wenden.

    "Mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden, die ähnliche Untersuchungen durchführen, werden wir uns abstimmen", versicherte der Sprecher. Parallel gelte es zu klären, welche Unternehmen oder Sicherheitsbehörden in Deutschland Kunden von Clearview sind beziehungsweise waren. Sollten sich Berichte bestätigen, dass europäische Polizeiämter die "fragwürdigen Angebote" der Firma genutzt hätten, "wäre dafür zu sorgen, dass dies umgehend abgestellt" und für die Zukunft ausgeschlossen wird.

    Auch Clearview-Nutzer verstoßen gegen die DSGVO
    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber unterstrich parallel, dass er etwa für das Bundeskriminalamt (BKA) für den Einsatz einer solchen Technik "keine gesetzliche Grundlage" sehe. Clearview ermöglicht es Nutzern, etwa mit ihrer Handykamera eine Gesichtsaufnahme zu machen oder eine bereits gespeicherte Datei mobil hochzuladen und mit einer größtenteils aus sozialen Netzwerken zusammengetragenen Datenbank mit rund drei Milliarden Porträtfotos abzugleichen. Apple blockiert die App aber seit Kurzem.

    Laut dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten besteht generell "Grund zu der Annahme, dass die Verarbeitung biometrischer Daten von Millionen von Nutzern auf keiner tragfähigen rechtlichen Grundlage beruht". Das Vorgehen der Firma verstoße damit gegen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Gleiches gelte "für diejenigen verantwortlichen Stellen, die das Angebot von Clearview nutzten, da sie einen Teil der datenschutzrechtlichen Verantwortung tragen".

    Clearview verlangt Ausweisdokumente
    Ein Sprecher der Berliner Datenschutzbeauftragten Maja Smoltczyk erinnerte gegenüber heise online daran, dass Artikel 9 der DSGVO "die Verarbeitung biometrischer Daten zur eindeutigen Identifizierung untersagt". Eine der vorgesehenen Ausnahmen liege nicht vor.

    Sollten Bürger Anhaltspunkte dafür haben, dass ihre Daten von Clearview verwendet würden, stehe ihnen ein Auskunftsrecht zu. Dieses könnten sie direkt bei dem Unternehmen geltend machen, um zu erfahren, ob sie tatsächlich betroffen sind und gegebenenfalls etwa auch eine Löschung beantragen. Die von Clearview geforderten Ausweisdokumente sollten dabei aber, "wenn überhaupt, nur in um nicht erforderliche Daten geschwärzter Form übersendet werden".

    Dass die Firma eine Ausweiskopie verlangt, hält Caspar für zusätzlich problematisch. Er gibt zu bedenken, dass dem Unternehmen so "zusätzliche Daten zugespielt werden". Unabhängig davon sei bereits gesetzlich geregelt, dass unrechtmäßig beschaffte und verarbeitete Informationen zu löschen sind. Es bedürfe dazu keines individuellen Antrags. Dies zu klären und gegebenenfalls durchzusetzen, sei Aufgabe der Aufsichtsbehörden, heißt es in Hamburg: "Wir werden diese rechtlichen Anforderungen nach Maßgabe unserer Prüfung geltend machen."

    Gesichtserkennung – kaum zu kontrollieren
    Generell zeigt der Fall für Caspar, "dass die Technologie der Gesichtserkennung massive Risiken für die Privatsphäre mit sich bringt und kaum zu kontrollieren ist". Die Sicherheitsbehörden sollten ihre eigenen Überlegungen zur Nutzung biometrischer Werkzeuge daher auf den Prüfstand stellen. Sie bräuchten dafür eine klare rechtliche Basis, aus der sich "insbesondere Anlass, Ort und Zeit der Maßnahme, Informations- und Auskunftspflichten sowie ein Richtervorbehalt für die Anordnung ergeben".

    Clearview konnte laut Caspar offenbar eine große Datenbasis aufbauen, "da es sich aus öffentlich zugänglichen Daten" wie Profilbildern der Nutzer von Facebook & Co. bedient habe. Die Betreiber hätten es daher wohl versäumt, "ein solches massenhaftes Scraping der Daten effektiv zu verhindern". Anbieter sollten daher verstärkt in die Pflicht genommen werden, um durch technische Maßnahmen im Einklang mit dem Grundsatz Privacy by Design ein solches Vorgehen von vornherein zu verhindern.

    Quelle: Gesichtserkennung: Hamburgischer Datenschützer geht gegen Clearview vor | heise online