Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will Datenzugriff für Geheimdienste

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    • Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will Datenzugriff für Geheimdienste

      Mit einem Fall wie aus einem Spionageroman von John le Carré warb die Bundesregierung beim Europäischen Gerichtshof für die Vorratsdatenspeicherung.

      Mit dem Fall einer Entführung zweier in Deutschland lebenden Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wollte die Bundesregierung den Europäischen Gerichtshof (EuGH) von der Vorratsdatenspeicherung überzeugen. Das geht aus dem Protokoll des Plädoyers der Bundesregierung hervor, das die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz erhalten und am Montag veröffentlicht hat.

      Der jahrelange Streit über die Vorratsdatenspeicherung ist erneut in einer entscheidenden Phase. Vor dem EuGH liegt unter anderem ein deutscher Fall, in dem sich Internetprovider gegen die Datenspeicherpflicht wehren. Im Januar gaben in zwei weiteren EuGH-Verfahren die Generalanwälte ihre Empfehlungen ab. In einem von Estland vorgebrachten Verfahren hatte Generalanwalt Giovanni Pitruzzella zur Verhältnismäßigkeit gemahnt und den Richtervorbehalt als Voraussetzung für den Zugriff auf Telekommunikationsdaten beschworen.

      Bundesregierung für Ausnahmen
      In einem anderen Verfahren gegen die belgischen, französischen und britischen Überwachungsgesetze hatte Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona festgestellt, dass das anlasslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten gegen EU-Grundrechte verstößt. Hier hatte die Bundesregierung bei der mündlichen Verhandlung im vergangenen September sich auf die Seite der Überwacher gestellt.

      Die Bundesregierung argumentiert dabei entschieden für Ausnahmeklauseln für Geheimdienste. Belange der öffentlichen und nationalen Sicherheit fielen nicht unter den Schutz der alten E-Privacy-Richtlinie (2002/58), meint die Bundesregierung unter Verweis auf Artikel 1 Absatz 3. Dass die umstrittenen Speicherdaten von privaten Unternehmen erhoben werden, spiele dabei keine Rolle – insbesondere, wenn sie nur weitergegeben würden.

      Mit der Aufklärung der Entführung zweier Vietnamesen durch den vietnamesischen Geheimdienst wirbt die Bundesregierung für den Datenzugriff für Strafverfolger. Dieser Fall hätte nicht aufgeklärt werden können, wenn die Ermittler nicht auf Kreditkartendaten, Funkzellenabfragen und Verbindungsdaten hätten zugreifen können, heißt es in dem Plädoyer.

      Die europäischen Regierungen wollen ihre Idee der Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeben. Dabei haben zuerst das Bundesverfassungsgericht und später auch der EuGH die gesetzlichen Grundlagen kassiert. Hierzulande beschäftigt die Neuauflage des entsprechenden Gesetzes, dass im Oktober 2015 verabschiedet wurde, die Gerichte. Gegen die neue Vorratsdatenspeicherung hatten verschiedene gesellschaftliche Kräfte – darunter die FDP – Verfassungsbeschwerde eingereicht.

      "Keine legitimen Argumente"
      Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage, die selbst in Karlsruhe gegen die Neuauflage Vorratsdatenspeicherung klagt, warnt davor, die Überwachung der gesamten Bevölkerung mit einem solchen Einzelfall zu begründen. In dem veröffentlichten Plädoyer sehen die Bürgerrechtler auch Hinweise auf die Strategie der Bundesregierung in den anhängigen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.

      "In Demokratien und Rechtsstaaten gibt es keine legitimen Argumente für eine anlasslose Überwachung der gesamten Bevölkerung", schreibt die Organisation. Ausnahmen für Geheimdienste, die nach der Logik des Regierungsplädoyers nicht an Grundrechte gebunden seien, seien geradezu gefährlich, nicht zuletzt auch angesichts der vielen bekannt gewordenen illegalen Aktivitäten.

      Sorgen macht man sich bei den Bürgerrechtlern angesichts der laufenden Verfahren wegen des Drucks auf die Gerichte. Das Zugeständnis von Generalanwalt Sánchez-Bordona für eine eng begrenzte und differenzierte Speicherung sowie einen begrenzten Zugang könne von den Regierungen ausgenutzt werden, die in Europa bereits wieder auf ein einheitliches System der VDS hinarbeiten.

      Quelle: Vorratsdatenspeicherung: Bundesregierung will Datenzugriff für Geheimdienste | heise online
    • Bundesregierung will EU-weite Vorratsdatenspeicherung


      [...]viel Lesestoff[...]

      Auszug:

      3. Arbeit an EU-Vorratsdatenspeicherung sofort stoppen!

      Digitalcourage ist der Auffassung: Die europäische Vorratsdatenspeicherung muss sofort gestoppt werden. Eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist mit einer demokratischen Grundordnung unvereinbar. Wir fordern:
      • Keine europaweite Vorratsdatenspeicherung! In dem zwei Jahre laufenden „Reflexionsprozess“ ist nicht ein Vorschlag gemacht worden, der unserer Einschätzung nach den Maßstäben des Europäischen Gerichtshofs genügt.
      • Juristische Aufarbeitung abwarten! Ein internes Arbeitsdokument des EU-Rats (analysiert auf netzpolitik.org) zeigt: In vielen Mitgliedsstaaten ist die juristische Aufarbeitung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht abgeschlossen. In Deutschland etwa führt Digitalcourage eine Verfassungsbeschwerde gegen das entsprechende Gesetz. Solange noch Gerichte mit der Aufarbeitung bisheriger Rechtsprechung beschäftigt sind, dürfen keine neuen Vorratsdatenspeicherungen verhandelt werden!
      • Verhältnismäßige Mittel prüfen! Es gibt verhältnismäßige Alternativen zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherungen wie etwa Quick Freeze. Solche Möglichkeiten müssen angemessen geprüft werden.
      • Transparenz: Es darf keine Verhandlungen im Geheimen geben! Die Dokumente zur Vorratsdatenspeicherung müssen proaktiv veröffentlicht werden. Vorratsdatenspeicherung betrifft alle. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Grundrechtseingriffe ihr gegenüber geplant werden.


      mit Petition "Jetzt unsere Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung unterstützen!"


      Quelle: Bundesregierung will EU-weite Vorratsdatenspeicherung | Digitalcourage
      Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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      Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
    • Wenn man nur lang genug sucht, findet man immer "gute" und "überzeugende" Gründe für eine totale Überwachung. Doch wohin sowas führen mag, haben schon zahlreiche totalitäre Regime in real und Fiktion deutlich gemacht. Und ich finde es sehr bedenklich, wenn mit "für Arbeit der Geheimdienste nötig" oder "für den Heimatschutz" Menschen- und Bürgerrechte ausgehebelt werden können... Ironie an: - Aber auch hier orientieren wir uns gerne an den großen Bruder... Danke - Ironie aus
    • Ich persönlich gebe dir da vollkommen recht, daher ja auch die " ", aber ein Großteil der Bevölkerung freut sich, wenn Ihre Ängste "wahr und ernst" genommen werden und etwas getan wird. Dass diese Ängste erst kräftig geschürt werden (mit diesen "gespielt") wird, die Ängste also instrumentalisiert werden fällt nicht (jedem) auf und interessiert vll auch nicht jeden. Und dann kommt das Totschlagargument" Wer nichts Böses plant oder tut, hat nichts zu befürchten" haha.

      Ich meinte vielmehr die Regierung findet diese "guten" und "überzeugenden" Argumente, um Ihre Ziele (gläserner Bürger) durchzusetzen, NATÜRLICH (Ironie) im Interesse eben jener Bürger...
    • VORRATSDATENSPEICHERUNG: Alle Bürger werden damit zu potenziell Verdächtigen.

      Wer telefonierte wann mit wem? Wo hielt sich ein Handybesitzer auf? Mit welcher IP-Adresse bewegte sich jemand im Internet? GPS - Wann bin ich wo gewesen? etc.


      In einer Demokratie und einem Rechtsstaat hat das nichts zu suchen!!!

      Und ich bleibe dabei, es gibt absolut keine "guten" und auch keine "überzeugenden" Gründe dafür!
    • EuGH-Urteile: Der "alte Zombie" Vorratsdatenspeicherung lebt

      Datenschützer monieren, dass der EuGH erstmals Ausnahmen vom bisherigen Verbot des allgemeinen und unterschiedslosen Protokollieren von Nutzerspuren zulässt.

      Die vier miteinander verbundenen "Nein, aber"-Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten vom Dienstag lösen bei Bürgerrechtlern und Wächtern über die Privatsphäre der Bürger keinen ungetrübten Jubel aus. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar etwa erwartet, dass der Richterspruch die Debatte über das Protokollieren von Nutzerspuren neu entfache: "Der EuGH hat den 'alten Zombie' wieder ins Leben zurückgeholt."

      "Nach jahrelangen Fanfarenstößen für den Datenschutz und die Privatsphäre signalisieren die heutigen Urteile eine zumindest leichte Wendung in der Rechtsprechung des höchsten europäischen Gerichts", konstatiert Caspar. Dieses habe sich damit auch den nationalen Diskussionen über die Sicherheit stärker angenähert und seine Gangart aus 2016 gelockert. Er hoffe, dass die Gesetzgeber die eröffneten neuen Spielräume allenfalls "mit Augenmaß und Zurückhaltung" nutzten.

      Ausnahmen möglich
      Bislang hatte der EuGH stets umfassende, prinzipielle Vorgaben zum Aufbewahren der Telekommunikationsdaten auf Vorrat als unverhältnismäßig zurückgewiesen. Auch weiterhin stelle "die anlass- und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung einen besonders schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen dar", erläutert Caspar die neue Ansage der Luxemburger Richter. Der grundrechtlich garantierte Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation stehe einer solchen Maßnahme ihnen zufolge aber nicht mehr in jedem Fall entgegen.

      Ausnahmen hält der EuGH etwa für möglich, wenn sich der betreffende Mitgliedstaat einer ernsthaften Bedrohung seiner nationalen Sicherheit gegenübersieht, die sich als tatsächlich und gegenwärtig oder vorhersehbar erweist. Dies könnte etwa bei Terrorangriffen der Fall sein. Eine zumindest temporäre Anordnung der Vorratsdatenspeicherung ist laut den Richtern so nicht mehr ausgeschlossen.

      Dem Druck der Regierungen nachgegeben?
      Den Beschlüssen zufolge steht es einem Mitgliedstaat auch offen, "eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung von IP-Adressen vorzunehmen". Die Internetkennungen ließen sich dann einfach über die Bestandsdaten der Provider einer konkreten Person zuordnen, ist den Richtern nicht entgangen. Einzige Voraussetzung: die Maßnahme muss "auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt" sein. Informationen, die sich "auf die zivile Identität der Nutzer" beziehen, dürften sogar ohne bestimmte Frist protokolliert werden.

      Die Richter hätten hier "unter dem massiven Druck der Regierungen" und Ermittlungsbehörden "unseren Schutz vor verdachtsloser Kommunikationserfassung" aufgegeben, beklagt Patrick Breyer, EU-Abgeordneter der Piratenpartei. "Die zugelassene IP-Vorratsdatenspeicherung ermöglicht es, die private Internetnutzung von Normalbürgern auf Monate hinaus zu durchleuchten" und diese gläsern zu machen.

      "Keinerlei messbare Wirkung"
      Die nun eingeschränkt zugelassene Vorratsspeicherung persönlicher Kontakte und Bewegungen habe laut einer aktuellen Studie "keinerlei messbare Wirkung auf die Aufklärung schwerer Straftaten", meint Breyer. Die entsprechende Quote sei bei Internetdelikten in Deutschland mit 58,6 Prozent schon ohne das umkämpfte Instrument überdurchschnittlich hoch und nach dem Beschluss eines ersten Gesetzes sogar gesunken, da Straftäter offenbar verstärkt Anonymisierungsdienste genutzt hätten. Breyer warnte daher davor, die Urteile als "Handlungsanweisung" heranzuziehen. Darin beschrieben würden "nur die äußersten Grenzen des rechtlich Machbaren".

      Der emeritierte Rechtsprofessor Douwe Korff verweist darauf, dass laut den Entscheidungen Geheimdienste der Mitgliedsstaaten nicht einheitlichen EU-Vorgaben, sondern allein der nationalen Gesetzgebung unterworfen seien. Für sie sei so der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte zuständig, demzufolge Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung sowie der Zugriff auf Internetknoten im nationalen Ermessen lägen.

      Forderung nach Verbot
      Ein breites Bündnis von über 40 zivilgesellschaftlichen Organisationen und Wirtschaftsverbänden aus 16 Ländern hat die EU-Kommission zugleich aufgefordert, anlasslose Telekommunikationsüberwachung im Lichte der Urteile zu verbieten. Friedemann Ebelt von Digitalcourage betonte: "Der Standard in Demokratien muss lauten: keine Vorratsdatenspeicherung."

      Die Kampagne unterstützen etwa auch der Chaos Computer Club (CCC), die Deutsche Aidshilfe, der Verein Digitale Gesellschaft, European Digital Rights (EDRi) und die Electronic Frontier Foundation (EFF). Der eco-Verband der Internetwirtschaft, der ebenfalls dabei ist, appellierte an den Gesetzgeber, einschlägige bestehende Überwachungsvorschriften für Provider aufzuheben und "damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen".

      Weitere Klagen anhängig
      Der EuGH hat in dieser Runde Verfahren aus Frankreich, Belgien und Großbritannien behandelt (C-623/17, C-511/18, C-512/18, C-520/18). Weitere Klagen, die das aktuelle deutsche, derzeit ausgesetzte Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung betreffen, sind noch anhängig. Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen in Deutschland, zeigte sich zuversichtlich, dass das Gericht auch hier klarstellen werde, dass eine solche "flächendeckende Vorratsdatenspeicherung nicht mit europäischem Recht vereinbar ist". Es sei höchste Zeit anzuerkennen, dass die deutschen Regeln gegen Grundrechte verstießen und den Quellenschutz infrage stellten.

      Die Verlegerverbände VDZ und BDZV sowie der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) sehen mit der Weisung aus Luxemburg "die Bürgerrechte ganz grundsätzlich" geschützt. Die für möglich erklärten Ausnahmebestimmungen dürften "nicht zulasten der Presse- und Rundfunkfreiheit gehen".

      "Mausetot"
      Konstantin von Notz und Tabea Rößner aus der Grünen-Bundestagsfraktion erklärten mit den Urteilen die "pauschale anlasslose Vorratsdatenspeicherung" für "mausetot". Sie seien "eine deutliche Absage" an alle, die sich in den vergangenen Wochen erneut das Instrument ausgesprochen hätten wie etwa Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die britische Bürgerrechtsorganisation Privacy International, die zu den Klägern gehört, sieht den Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gestärkt. Demokratien müssten den Überwachungsbefugnissen von Sicherheitsbehörden enge Grenzen setzen.

      Quelle: EuGH-Urteile: Der "alte Zombie" Vorratsdatenspeicherung lebt | heise online
    • Drei Bundesländer fordern Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung

      Hessen, Niedersachsen und NRW drängen mit Unterstützung von Staatsanwälten und Ermittlern darauf, die Speicherung von IP-Adressen wieder aufzunehmen.

      Die Justizministerinnen von Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen machen sich für eine Wiederaufnahme der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung stark. "Die Bekämpfung von schweren Straftaten im Internet gehört zu den vordringlichsten Aufgaben unserer Zeit", sagte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) nach einem Austausch der Politiker mit Polizisten und Staatsanwälten am Donnerstag in Frankfurt am Main.

      In Deutschland liegt die Vorratsdatenspeicherung seit Sommer 2017 auf Eis. Bis dahin waren die Netzzugangsanbieter verpflichtet, alle Verbindungsinformationen ihrer Kunden zehn Wochen und Standortdaten einen Monat lang zu speichern. Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 2016 festgestellt hatte, dass die pauschale Speicherung dieser Daten grundrechtswidrig ist, hatte später in Deutschland das Oberverwaltungsgericht NRW die Praxis für rechtswidrig erklärt. Zu den konkreten deutschen Regelungen läuft noch ein gesondertes Verfahren vor dem EuGH.

      Spielraum für schwere Fälle
      Mit Urteilen vom 6. Oktober hat der EuGH seine klare Ansage zuletzt wieder etwas aufgeweicht. Zwar stufen die Richter die anlasslose pauschale Vorratsdatenspeicherung und die direkte Datenübertragung an Strafverfolger weiterhin als europarechtswidrig ein. Allerdings sieht der EuGH Spielraum für "ernste Bedrohungen der nationalen Sicherheit" und erlaubt eine "gezielte" Datenspeicherung unter angemessenen Sicherheitsvorkehrungen auch bei schwere Straftaten.

      Mit diesem Urteil habe der EuGH den "alten Zombie" Vorratsdatenspeicherung wiederbelebt, hatte Hamburgs Datenschutzbeauftragter das Urteil kritisiert. Er und andere Kritiker, die eine Renaissance der Vorratsdatenspeicherung befürchteten, sollten Recht behalten: Die CDU-geführten Justizministerien argumentieren mit der Bekämpfung von Kindesmissbrauch und der Verbreitung von Darstellungen von Kindesmissbrauch.

      Verbindungsdaten "einziger Anhaltspunkt"
      Für Ermittler sei der digitale Fußabdruck "häufig der einzige Anhaltspunkt, den wir haben, an den wir aber nach derzeitiger Rechtslage nicht herankommen", betonte Kühne-Hörmann. Die hessische Politikerin kritisiert, dass die Vorratsdatenspeicherung immer noch ausgesetzt sei, obwohl der Europäische Gerichtshof in seinen jüngsten Urteilen für Fälle von schwerer Kriminalität ausdrücklich Spielraum gelassen habe.

      "Nichts anderes wollen wir", betonte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU). "Wir möchten nicht irgendwelche Daten von Kleinkriminellen sammeln, wir möchten aber bei schweren Delikten wie zum Beispiel bei Kindesmissbrauch auf die Daten zugreifen können. Wir können manchmal Hinweise aus den USA zum Beispiel nicht weiterverfolgen, weil die zugehörigen Daten schon nach kürzester Zeit gelöscht sind."

      Auch Andreas May von der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität in Frankfurt führte als Beispiel die Strafverfolgung bei Hinweisen zur Darstellung von Kindesmissbrauch an. In den vergangenen Jahren habe es Zigtausende Vorgänge gegeben, bei denen die Zuordnung von IP-Adressen zum Inhaber des Anschlusses daran scheiterte, dass die Anbieter die Daten gelöscht hatten.

      "Untragbarer Zustand"
      "Ich halte es für einen untragbaren Zustand, dass wir in Deutschland immer wieder auf Hinweise von unseren Partnern aus dem Ausland angewiesen sind, um insbesondere Täter von Kindesmissbrauch verfolgen und Opfer schützen zu können", ergänzte Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Europa müsse sich rechtlich so aufstellen, "dass Produzenten und Konsumenten von Kinderpornographie jederzeit mit einer Entdeckung rechnen müssen".

      Kühne-Hörmann hält darüber hinaus den Begriff Vorratsdatenspeicherung für missverständlich: "Es geht nicht um die Speicherung einer Vielzahl von persönlichen Inhalten, wie es der unschöne Begriff 'Vorratsdatenspeicherung' suggeriert hat", betonte die Ministerin. "Es geht um IP-Adressen, also lediglich um digitale Spuren, die vergleichbar sind mit Fingerabdrücken im realen Leben. Hier sind weitere Verarbeitungsschritte notwendig, um Rückschlüsse auf die realen Personen hinter diesen Daten ziehen zu können."

      Quelle: Drei Bundesländer fordern Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung | heise online
    • Datenschutz vs. Kindeswohl - Kampf gegen Kindesmissbrauch gefährdet?

      Im Kampf gegen Kindesmissbrauch kommen bislang viele Hinweise von Facebook, Google und Co. Der Nebeneffekt eines EU-Gesetzes könnte das bald unmöglich machen.

      Hollywood-Schauspieler Ashton Kutcher sieht den Schutz von Kindern in der EU gefährdet – und hat einen dringenden Appell. Er möchte, dass jene Filter, mit denen im Internet bislang Fotos und Videos missbrauchter Kinder aufgespürt werden, weiter genutzt werden dürfen – trotz Datenschutzbedenken. "Diese Kinder, die missbraucht werden, die sexuell missbraucht werden, und deren Inhalte sich im Internet ausbreiten, sie verdienen auch Privatsphäre", sagte Kutcher jüngst in einem Video auf Twitter. Er hatte 2012 die Stiftung Thorn zum Schutz von Kindern mitgegründet.

      Freiwilliges Scannen auf Darstellungen missbrauchter Kinder
      Bislang scannen einige US-Unternehmen wie Facebook, Microsoft oder Google die Nachrichten, die über ihre Dienste verschickt werden, freiwillig auf Darstellungen missbrauchter Kinder. Dabei wird nach einer Art digitalem Fingerabdruck gesucht, mit dem bereits bekannte Fotos und Videos versehen werden. Doch der Einsatz der Filter könnte in der EU bald verboten sein.

      Denn bis zum 21. Dezember müssen die EU-Staaten den neuen Kodex für die elektronische Kommunikation umsetzen. Damit wird unter anderem festgelegt, welche Dienste unter das digitale Briefgeheimnis fallen. Künftig sind das auch der Facebook-Messenger oder Googles E-Mail-Programm. Facebook etwa dürfte die Kommunikation seiner Messenger-Nutzer dann nicht wie bisher mit dem Programm Photo-DNA scannen.

      Facebook und Co. sind eine große Hilfe
      EU-Innenkommissarin Ylva Johansson warnt deshalb, dass es dann keine Hürden mehr für das Hochladen und Teilen von Bildern durch Pädophile geben werde, wie sie der Deutschen Presse-Agentur sagte. Deshalb schlug sie im September eine Übergangslösung vor, die das Filtern weiter erlauben soll.

      Denn Facebook und Co. sind für Ermittler eine große Hilfe. Nach Angaben des Bundeskriminalamtes kommen die "meisten Hinweise zu Dateien mit kinderpornografischen Inhalten" vom US-Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder. Dies arbeite "mit amerikanischen Internetanbietern und Serviceprovidern wie Facebook, Microsoft, Yahoo oder Google zusammen, die ihre Datenbestände und die über ihre Dienste verbreiteten Daten mittels modernster Filtertechnologien permanent nach Missbrauchsabbildungen scannen". 2019 seien so mehr als 62.000 Hinweise beim BKA eingegangen, aus denen sich 21.600 Fälle ergeben hätten.

      Weitere fünf Jahre Nutzung der Filter
      Facebook benutzt das Programm Photo-DNA eigenen Angaben zufolge in all seinen Apps, "um bekanntes Kindesmissbrauchsmaterial zu finden und es schnell zu löschen", wie ein Sprecher auf Anfrage sagt.

      Müssen Ermittler also bald wegen des digitalen Briefgeheimnisses auf Hinweise der US-Konzerne verzichten? Nicht, wenn es nach der EU-Kommission geht. Die Brüsseler Behörde will, dass die Unternehmen ihre Filter weitere fünf Jahre nutzen können. Zusätzlich soll das sogenannte "Grooming" aufgespürt werden – also das Heranmachen von Erwachsenen an Kinder über das Internet. "Meiner Ansicht nach sind wir als Erwachsene dazu verpflichtet, Kinder vor sexueller Ausbeutung online zu beschützen", sagt Johansson. Die EU-Staaten einigten sich unter anderem darauf, vorläufig die Nutzung der Filter zu erlauben. Doch auch das Europaparlament muss zustimmen – und hat Vorbehalte.

      Übergangslösung – ohne "Grooming"
      Grundsätzlich ist die SPD-Abgeordnete Birgit Sippel, die an dem Thema federführend im Innenausschuss arbeitet, für eine Übergangslösung. Der sexuelle Missbrauch von Kindern sei ein schweres Verbrechen, das Einschränkungen anderer Grundrechte rechtfertige, sagt sie. Diese müssten jedoch rechtssicher und verhältnismäßig sein. Deshalb fordert Sippel Schutzvorkehrungen wie die Möglichkeit zur Beschwerde, falls das eigene Konto zu Unrecht gesperrt wurde. Zudem sollte die Übergangslösung auf ein Jahr befristet sein. Und die Unternehmen müssten regelmäßig über ihre Arbeit Bericht erstatten.

      Außerdem solle das "Grooming" aus dem Gesetz gestrichen werden. Denn dafür müssten nicht nur digitale Fingerabdrücke abgeglichen, sondern die gesamte Kommunikation der Nutzer mitgelesen werden.

      Prävention statt Überwachung
      Ebenso meldet der Europäische Datenschutzbeauftragte Bedenken gegen den Vorschlag der EU-Kommission an. Und auch Alexander Hanff, selbst Missbrauchsopfer, wendet sich dagegen: Der Vorschlag ermögliche die Überwachung der gesamten privaten Kommunikation, schrieb er kürzlich auf LinkedIn. Zudem gebe es keine Beweise, dass die Maßnahmen tatsächlich wirksam seien und die Aktivitäten nicht einfach in den Untergrund dränge, wo sie noch schwerer aufzudecken seien. Stattdessen müsse viel mehr präventiv gearbeitet werden.

      "Ein schlecht geschriebenes Gesetz würde ziemlich wahrscheinlich vor dem Europäischen Gerichtshof landen und somit keine Rechtssicherheit schaffen. Und das würde niemandem helfen – nicht den Kindern, nicht den Eltern und auch nicht den Behörden und Providern", sagt Sippel.

      Privatsphäre der Kinderopfer
      EU-Kommissarin Johansson hält dagegen: "Ich werde nie akzeptieren, dass die Privatsphäre der Nutzer wichtiger ist als die Privatsphäre der Kinderopfer." Sie verteidigt auch ein mögliches Vorgehen gegen das "Grooming". Schließlich suchten die benutzten Werkzeuge nur nach bestimmten Indikatoren möglichen Kindesmissbrauchs.

      Julia von Weiler von der Kinderschutzorganisation Innocence in Danger versteht zwar Bedenken von Datenschützern, wie sie sagt. Aber aus ihrer Sicht sei völlig unverständlich, dass bestehende und bewährte Mittel jetzt plötzlich illegal werden sollen, weil die Gesetzgeber nicht aufgepasst haben. "Wir stellen uns auf die vielleicht naive, aber effiziente Position, den Status quo beizubehalten, bis man sich auf eine dauerhafte Lösung geeinigt hat." Die Würde des ohnehin schon betroffenen Kindes wiege für sie schwer genug um zu sagen: "Diese Filter sind akzeptabel."

      Verpflichtung zum Scannen auf Inhalte von Kindesmissbrauch
      Weil der Vorschlag der EU-Kommission erst im September kam, wird die Zeit für die Übergangslösung allerdings knapp. Der Innenausschuss des Parlaments will sich bis Anfang Dezember auf eine Position festlegen, Mitte des Monats könnte dann das Plenum darüber abstimmen. Dann müssen Parlament und EU-Staaten sich noch auf eine Linie einigen.

      In der EU-Kommission arbeitet man bereits an einer dauerhaften Lösung, die im Juni 2021 vorgestellt werden soll. Künftig, so Johansson, sollten die Online-Dienste sogar dazu verpflichtet werden, Inhalte nach bereits bekannten Darstellungen von Kindesmissbrauch zu scannen und sie zu melden.

      Quelle: Datenschutz vs. Kindeswohl - Kampf gegen Kindesmissbrauch gefährdet? | heise online
    • Bundestagsgutachter: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wackelt

      Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält die Vorratsdatenspeicherung auch nach der neuen EuGH-Linie für kaum haltbar.

      Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird wohl nicht zu halten sein. Davon geht der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einer Analyse der Auswirkungen der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Vorratsdatenspeicherung aus.

      Die hiesigen Vorgaben von 2015 sind aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt und werden vom Bundesverfassungsgericht und sowie dem EuGH überprüft. Sie sehen vor, dass Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben müssen. Sie dürften "kaum Bestand haben", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Gutachten . Die Aufbewahrungsfristen seien zwar vergleichsweise kurz. Die erfassten Metadaten sollten aber "immer ohne gesonderten Anlass" gespeichert werden. Dies entspreche nicht den EuGH-Grundsätzen.

      Ausnahmen
      Die neuen EuGH-Urteile in den von den Bürgerrechtsorganisationen La Quadrature du net und Privacy International angestoßenen Verfahren beschreiben Ausnahmen. Die Gutachter führen dazu aus: "Bei einer tatsächlichen ernsthaften Bedrohung für die nationale Sicherheit, die gegenwärtig oder vorhersehbar ist, bleibe ein enger Spielraum für eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telekommunikationsdaten."

      Die Bundestagsgutachter weisen auch auf die Möglichkeit hin, IP-Adressen auf Vorrat zu sammeln. Der EuGH stufe dies "als eine weniger intensive Grundrechtsbeeinträchtigung" ein. Die IP-Adressen erleichterten zwar "die Zuordnung von Daten zu einer Person", gäben jedoch nur begrenzt darüber Aufschluss, mit wem diese Person kommuniziere und in sonstiger Weise verbunden gewesen sei. Auch hier müssten aber "die strikten Voraussetzungen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit eingehalten werden". Drei CDU-Justizminister der Länder fordern bereits entsprechende Vorkehrungen.

      Abwarten oder neues Gesetz schaffen
      Zum Bereich der Geheimdienste erläutern die Bundestagsgutachter, dass diesen eine direkte Vorratsdatenspeicherung oder "ein anlassloser Zugriff auf Internetknoten" ohne Inanspruchnahme privater Provider nicht durch das EU-Recht verboten sei. Sie unterlägen allein dem nationalen Verfassungsrecht beziehungsweise "den Einschränkungen der Europäischen Menschenrechtskonvention".

      Dem deutschen Gesetzgeber bleibe es nun "unbenommen, entweder noch die Entscheidung des EuGH zu der deutschen Regelung abzuwarten oder bereits jetzt ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den beiden neuen EuGH-Urteilen zu erlassen". Der Initiator des Gutachtens, FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae, appellierte an die Bundesregierung, "ihren Tanz ums goldene Kalb 'Vorratsdatenspeicherung' endlich" zu beenden. Verkehrsdaten sollten allenfalls anlassbezogen aufbewahrt werden.

      Quelle: Bundestagsgutachter: Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wackelt | heise online
    • EU-Staatschefs und Innenminister drängen auf neue Vorratsdatenspeicherung

      Die Innenminister von Bund und Ländern halten es für nötig, vor allem IP-Adressen wieder zeitnah verdachtsunabhängig zu protokollieren.

      Die hierzulande auf Eis liegende Vorratsdatenspeicherung soll zumindest teilweise wieder aufgetaut werden. Dafür haben sich die Innenminister von Bund und Ländern auf ihrer am Freitag zu Ende gegangenen, virtuell abgehaltenen Herbstkonferenz ausgesprochen. Sie waren sich einig, dass die Bundesregierung auf Basis der jüngsten einschlägigen Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) "rechtssichere Handlungsmöglichkeiten" zur anlasslosen Speicherung von Nutzerdaten identifizieren sollte.

      "Es geht darum, bestehende Lücken zu schließen und die Speicherung von IP-Adressen zeitnah zu realisieren", betonte der thüringische Innenminister Georg Maier (SPD). Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK) verwies dabei vor allem auf die zuvor bereits ausgemachten "besonders dringlichen Bereiche" wie die "Bekämpfung der Kinderpornographie" oder "Hasskriminalität mit rechtsextremistischen Morddrohungen". Das Bundesinnenministerium soll sich dem Beschluss nach nun für einen entsprechenden Neuanlauf innerhalb der Bundesregierung einsetzen.

      Gesetz liegt auf Eis
      Das hiesige Gesetz, wonach Telekommunikationsanbieter Verbindungsdaten für zehn und Standortinformationen für vier Wochen ohne Verdacht aufbewahren und auf Anordnung hin an Ermittler herausgeben müssen, ist aufgrund von Entscheidungen von Verwaltungsgerichten derzeit ausgesetzt. Es wird vom Bundesverfassungsgericht und dem EuGH überprüft. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags geht davon aus, dass die Vorgaben nicht zu halten sind.

      Mit seinen Entscheidungen vom Oktober hat der EuGH sein bisheriges Nein zur Vorratsdatenspeicherung aber aufgeweicht. Die Luxemburger Richter halten Ausnahmen etwa im Falle einer aktuellen Bedrohung der nationalen Sicherheit für möglich. Das verhältnismäßige Sammeln von IP-Adressen sei eine vergleichsweise kleine Grundrechtsbeeinträchtigung. Die CDU-Justizminister dreier Bundesländer hatten deshalb bereits die Wiederaufnahme der Vorratsdatenspeicherung gefordert.

      "Massenüberwachung ist illegal"
      Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hielt dagegen: "Die Urteile des EU-Gerichtshofs aus dem Oktober 2020 haben erneut klar gemacht, dass anlasslose Massenüberwachung illegal ist." Nötig sei eine sachgerechte Politik, "die grundrechtsfreundliche Alternativen zur Massenüberwachung in den Fokus nimmt".

      Die Innenministerkonferenz betont darüber hinaus, dass der Kampf gegen den islamistischen Terrorismus "nur gemeinsam von starken Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder wirksam geführt werden" könne. Die Innenminister begrüßen die im Entwurf der Bundesregierung zur Reform des Verfassungsschutzrechts vorgesehene Regel zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Damit sollen alle Geheimdienste von Bund und Ländern die Befugnis erhalten, mithilfe von Staatstrojanern Messenger-Kommunikation etwa via WhatsApp, Signal oder Threema sowie Internet-Telefonate und Video-Calls abzuhören.

      Auch der EU-Rat macht Druck
      Auch die Staats- und Regierungschefs der EU machten auf ihrem Gipfeltreffen am Donnerstag Druck: "Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Strafverfolgungs- und Justizbehörden in der Lage sind, ihre rechtmäßigen Befugnisse sowohl online als auch offline auszuüben, um schwere Straftaten zu bekämpfen", schreiben sie in der Schlusserklärung des Europäischen Rates. Die Arbeiten zur Vorratsdatenspeicherung, die zur Bekämpfung schwerer Straftaten erforderlich sind, müssten daher im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des EuGH und "unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und -freiheiten vorangebracht werden".

      Um die Strafverfolgung in der gesamten EU und das ordnungsgemäße Funktionieren des Schengen-Raums weiter zu unterstützen, sollte die Umsetzung bereits vereinbarter Maßnahmen zudem "erheblich beschleunigt werden", verlangt der Rat. Die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit und Koordinierung sollten verstärkt werden. Die Mitgliedsstaaten müssten "vollen Gebrauch machen" von den zahlreichen EU-Informationssystemen für die innere Sicherheit und die Grenzkontrolle und vor allem sämtliche Daten über "Gefährder" in ihre Datenbanken eintragen.

      Quelle: EU-Staatschefs und Innenminister drängen auf neue Vorratsdatenspeicherung | heise online