NetzDG-Reform: "Verdachtsdatenbank nie gekannter Dammbruch"

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    • NetzDG-Reform: "Verdachtsdatenbank nie gekannter Dammbruch"

      13 Organisationen appellieren an die Justizministerin, ihre zwei Entwürfe zur Novelle des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zurückzuziehen.

      Der Referentenentwurf zur Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) und die damit verbundene Gesetzesinitiative zur "Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität" aus dem Bundesjustizministerium enthielten hochproblematische Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung, den Datenschutz und die Meinungs- und Informationsfreiheit. Davor warnen 13 Vereine und Verbände in einem offenen Brief an Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.

      Die Gefahren für die Grundrechte seien so groß, dass sie die Ministerin auffordern, die beiden Entwürfe zurückzuziehen und grundlegend zu überarbeiten. Soziale Netzwerke müssten beispielsweise strafrechtlich relevante Hassbeiträge mit IP-Adressen und Portnummern der Nutzer an das Bundeskriminalamt (BKA) senden, kritisieren die Unterzeichner, zu denen der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW), der Journalistenverband DJV, der Verein Digitale Gesellschaft, der eco-Verband der Internetwirtschaft, das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF), die Gesellschaft für Informatik und Wikimedia gehören. Mit an Bord sind zudem die netzpolitischen Vereine Cnetz, D64 und Load, die der CDU und CSU, SPD sowie FDP nahestehen.

      Mit der Meldepflicht werden Teilnehmerinformationen "in ein polizeiliches Zentralregister" ausgeleitet, was "hoch riskant und mit den Grundsätzen der Medien- und Informationsfreiheit nicht zu vereinbaren" sei, heißt es in dem offenen Brief. Damit dürften jährlich die persönlichen Daten von hunderttausenden Bürgern "oftmals zu Unrecht bei Strafverfolgungsbehörden gespeichert werden". Solch eine "Verdachtsdatenbank" stelle "einen Dammbruch in bisher nicht gekanntem Ausmaß dar, der dazu geeignet ist, die Grundsätze unseres Rechtsstaats und unserer liberalen Demokratie zu erodieren".

      Bedenkliche Eingruppierungen
      In den Vorlagen finden sich laut den Verfassern weitere Ansätze, die einer angstfreien Kommunikation widersprächen. "Wenn sowohl Opfer als auch Täter von den sozialen Netzwerken 'Gruppen' zugeordnet werden sollen, um besser zu analysieren, wer bedroht wird und woher die Bedrohung kommt, dann schaffen wir Register etwa von 'Juden', 'Homosexuellen' oder 'Transpersonen'. Dies sollte nicht nur aufgrund der Lehren der deutschen Geschichte eine rote Linie sein, sondern auch in Anbetracht der aktuellen Berichterstattung über den Missbrauch von polizeilichen Datenbanken durch Beschäftigte".

      Die Allianz reibt sich auch an der vorgesehenen Auflage für Webseitenbetreiber und Diensteanbieter, Passwörter herauszugeben. Damit könnten staatliche Stellen Anreize setzen, Provider entgegen datenschutzrechtlicher Vorschriften dazu anzuhalten, unverschlüsselte Zugangskennungen vorzuhalten. Damit würde "jegliche Nutzung digitaler Konten – vom sozialen Netzwerk bis zum Online-Banking – massiv unsicher". Der IT-Standort Deutschland wäre "ein Schlaraffenland für Hacker", auch ein von Ermittlern vorgelegter "Beweis" nicht mehr standhaft. Zudem seien Journalisten von dieser weitreichenden Maßnahme nicht ausgenommen, was auch den Quellenschutz deutlich einschränke.

      Quelle: NetzDG-Reform: "Verdachtsdatenbank nie gekannter Dammbruch" | heise online
    • Ich gehe konform mit diesen 13 Organisationen, ich sehe aber noch eine weitere Gefahr. Nicht nur Bedienstete können diese Datenbanken mißbräuchlich nutzen, es gibt ja auch technisches Versagen und Hacker und plötzlich sind diese Daten, die schon der Staat nicht haben sollte, allgemein zugänglich oder/und werden für Verbrechen genutzt.

      Letztens habe ich einen Dokumentar/Spielflim über eine interaktive Internetbrille mit Sofort Erkennung gesehen und da wurde eine unbescholtener Lehrer im TV als schwul geoutet und verlor daraufhin seinen Job und wurde geächtet.... Sowas brauchen wir nicht, sowas will ich nicht. Das geht zu weit...
    • Neue Regeln für Facebook & Co. – Bundesregierung will NetzDG ändern

      Hasskommentare, Beleidigungen und kriminelle Drohungen sind im Internet an der Tagesordnung. Jetzt sollen sich Nutzer besser wehren können.

      Nutzer von sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter und Instagram sollen mehr Rechte bekommen – etwa wenn sie im Netz massiv attackiert werden. Dafür will das Kabinett am Mittwoch eine Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes beschließen. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass Nutzer leichter dagegen vorgehen können, wenn gemeldete Beiträge nicht gelöscht wurden.

      Das vor zwei Jahren beschlossene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) verpflichtet Internet-Plattformen zu einem härteren Vorgehen gegen Hass, Hetze und Terror-Propaganda. Klar strafbare Inhalte müssen binnen 24 Stunden gelöscht werden, auf Nutzerbeschwerden soll nach spätestens 48 Stunden reagiert werden. Zudem müssen die Unternehmen alle sechs Monate einen Bericht über ihren Umgang mit Beschwerden veröffentlichen.

      Das Gesetz habe sich "grundsätzlich bewährt", heißt es nun im Gesetzentwurf. Die bisherigen Erfahrungen zeigten aber "gleichwohl, dass einige Regelungen fortentwickelt werden sollten". Bereits im Kabinett beschlossen wurde eine Meldepflicht für die Netzwerke: Sie müssen Morddrohungen, Volksverhetzung und andere schwere Vergehen künftig nicht nur löschen, sondern auch beim Bundeskriminalamt (BKA) melden.

      Leichterer Weg zur Beschwerde
      Das Justizministerium will nun aber auch nicht länger komplizierte Klickwege hinnehmen, um rechtswidrige Inhalte in den Netzwerken zu melden. Derzeit müsse man Links oder Screenshots beispielsweise teils händisch kopieren und an anderer Stelle wieder einfügen. Gefordert wird nun, dass die Meldewege leicht auffindbar und für jeden einfach zu bedienen sind – und zwar direkt von dem Post aus, der als rechtswidrig gemeldet werden soll.

      Nicht alle von Nutzern gemeldeten Beiträge werden gelöscht – umgekehrt sind nicht alle Nutzer mit der Löschung ihrer eigenen Posts einverstanden. In beiden Fällen sollen sie künftig vom Netzwerk eine Überprüfung der Entscheidung verlangen können. Facebook, Twitter und Co müssen dann begründen, warum sie einen Post gelöscht haben oder nicht.

      Mehr Informationen für eine Klage
      Wer sich vor Gericht gegen Bedrohungen oder Beleidigungen zur Wehr setzen will, soll die erforderlichen Daten deutlich einfacher herausverlangen können als bisher. Die Netzwerke werden dazu verpflichtet, die Identität eines Beleidigers offenzulegen, wenn ein Gericht die Erlaubnis dafür gibt.

      Aus dem Kreis der Unternehmen wurde schon das ursprüngliche NetzDG kritisiert – weil es staatliche Aufgaben an Konzerne übertrage. "Die neue Reform führt zu noch mehr Unsicherheiten und eben nicht zu mehr Transparenz", kritisiert der Hauptgeschäftsführer des Digitalverbands Bitkom, Bernhard Rohleder. Unbestimmte Rechtsbegriffe und unklare Vorgaben zur Inhalte-Löschung würden nicht ausgeräumt: "Problematisch ist auch die künftige Ungleichbehandlung von Videosharing-Plattformen und sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung sieht für Videosharing-Anbieter das Herkunftsland in der Pflicht – für die sozialen Netzwerke jedoch nach wie vor das Zielland." Der Bitkom will lieber einen kompletten Neuanfang beim Kampf gegen Hasskriminalität.

      Quelle: Neue Regeln für Facebook & Co. – Bundesregierung will NetzDG ändern | heise online
    • Bundesregierung: Mit dem NetzDG "organisierte Strukturen" von Hetzern ermitteln

      Betreiber sozialer Netzwerk sollen künftig ausfindig machen, inwieweit rechtswidrige Inhalte "bestimmte Nutzerkreise" besonders betrifft.

      Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Regierungsentwurf zur Änderung des an sich bereits heftig umstrittenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) auf den Weg gebracht.

      Die Initiative geht weit darüber hinaus, die Meldewege für Beschwerden nutzerfreundlicher zu gestalten und Auskunftsansprüche für gerichtliche Klagen durchsetzungsstärker zu machen. Über neue "Transparenzregeln" sollen die Betreiber etwa auch Angaben gegenüber Forschern machen, inwieweit "die Verbreitung von rechtswidrigen Inhalten zu spezifischer Betroffenheit bestimmter Nutzerkreise führt".

      Systematische Analyse von Hasskampagnen
      Facebook, Google, Twitter & Co. müssen der Initiative zufolge zudem berichten, ob sie der Wissenschaft Hinweise über "organisierte Strukturen oder abgestimmte Verhaltensweisen" etwa von Hetzern gegeben haben. Die Informationen sollen Forschern eine weitergehende "anonymisierte Auswertung" potenzieller gezielter Hasskampagnen ermöglichen.

      "Aus Rückmeldungen ist bekannt, dass sich strafbare Hassrede oft gegen bestimmte Gruppen richtet", erläutert das federführende Bundesjustizministerium die Stoßrichtung. Insbesondere Frauen und Minderheiten seien "in besonderer Weise" betroffen. Mit den erweiterten Hinweisen in den halbjährlichen Transparenzberichten könnten Wissenschaftler "systematische Analysen durchführen" und tiefergehende Erkenntnisse über die Strukturen von "Hasskriminalität" gewinnen.

      Mit seinem Referentenentwurf hatte das Justizressort zunächst sogar eine ausdrücklich Pflicht für die Anbieter vorgesehen, Erkenntnisse darüber publik zu machen, "welche Gruppen von Nutzern rechtswidrige Inhalte besonders häufig teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen" und wer davon besonders betroffen ist. Google kritisierte diese nun im Regierungsentwurf etwas verklausulierte Auflage in einer Stellungnahme scharf: Das "Nachhalten solcher Informationen über Opfer und Täter" setze voraus, dass die Betreiber "eine umfassende Überwachungsstruktur in Bezug auf das Nutzerverhalten installieren".

      Die Anbieter müssten nicht nur "Daten zum Nutzerverhalten" sammeln, sondern dieses auch umfangreich auswerten, monierte Google. Facebook gab ebenfalls zu bedenken, dass die neuen Transparenzauflagen "ohne weitreichende neue Datenerhebungen und -auswertungen in einem sehr sensiblen Bereich (beispielsweise ethnische oder religiöse Zugehörigkeit oder politische Gesinnung) nicht umsetzbar" seien.

      Gegenvorstellungsverfahren mit Tücken
      Bürgerrechtsfreundlich hört sich zunächst das ebenfalls schon im Referentenentwurf angelegte, nach wie vor geplante "Gegenvorstellungsverfahren" an. Diese soll künftig bei unterschiedlichen Auffassungen zwischen einem Nutzer und dem Anbieter eines sozialen Netzwerks greifen, ob gemeldete Inhalte gelöscht werden müssen oder nicht. Die Betreiber werden so dazu verpflichtet, auf Antrag eines Mitglieds ihre Entscheidungen zum Löschen oder Beibehalten von Beiträgen zu überprüfen und das Ergebnis gegenüber dem Betroffenen "in jedem Einzelfall zu begründen".

      Auch bei diesem "Put-Back-Mechanismus" steckt der Teufel aber im Detail. "Das Gegenvorstellungsverfahren soll als Art schiedsgerichtliches Verfahren zwischen Dienstanbieter, Betroffenem und dem Inhalte einstellenden Nutzer (auch 'Uploader' genannt) geführt werden", schreibt Google dazu. "Erneut verlagert das Gesetz damit jedenfalls faktisch staatliche Aufgaben mit in alle Richtungen nachteiligen Effekten auf Private. Zu nennen ist hier vor allem das erhebliche Risiko für Betroffene", dass ihre Identität im Rahmen des Ansatzes erkennbar werde.

      Anonymität des Beschwerdeführers wahren
      Laut dem Regierungsentwurf sollen die Betreiber zwar nun sicherstellen, "dass eine Offenlegung der Identität des Beschwerdeführers und des Nutzers in dem Verfahren nicht erfolgt". Name und Anschrift dürften auch nicht "etwa versehentlich mit dem Antrag auf Gegenvorstellung" an den Nutzer weitergeleitet werden, "für den der Inhalt gespeichert wird". Der Rechtsweg zu den Gerichten bleibe zudem "in jeder Lage des Verfahrens unbenommen".

      "Selbst bei Anonymisierung der personenbezogenen Daten des Betroffenen kann die vollständige Anonymität nicht gewährleistet werden", hält Google dagegen. Der Antragsteller laufe Gefahr, "dass möglicherweise gewaltbereite, rechtsextreme Gruppierungen ihn identifizieren können". Ähnliche Risiken bestünden für Personen des öffentlichen Lebens wie Politiker oder Journalisten, "die aufgrund ihres Bekanntheitsgrads erkennbar bleiben". Dafür müssen sie die Gegenvorstellung "nicht einmal selbst eingereicht haben". Facebook drängte ferner vergeblich auf eine Klarstellung, dass ein Re-Upload des entfernten Inhalts nur in Frage komme, wenn dieser "den Hausregeln entspricht".

      Kosten und Belastungen
      Neu ist an dem Vorhaben ferner, dass Nutzer an den bereits zu benennenden "Zustellungsbevollmächtigten" der Betreiber auch Schriftstücke bei "Wiederherstellungsklagen" schicken können. Weiter vorgesehen sind private Schlichtungsstellen bei Streitigkeiten, um diese schneller und für alle Beteiligten kostengünstiger beizulegen. Den millionenschweren Erfüllungsaufwand der neuen Pflichten für die Wirtschaft beziffert die Regierung nun mit "einmalig 284.000 Euro sowie jährlich 2.279.000 Euro". Die Kosten für den Bund veranschlagt sie mit gut einer Million jährlich, während im Referentenentwurf noch von fast drei Millionen die Rede war. Sie begründet den Unterschied etwa mit Einsparungen an Personalkosten beim Bundesamt für Justiz.

      Insgesamt dürfte sich so an der Kritik von Konzernen wie Google wenig ändern. Google beklagte schon auf Basis des ersten Papiers des Justizministeriums, dass die Politik im Begriff sei, "neue Belastungen einzuführen", die ganz überwiegend nichts zur "Bekämpfung strafbarer Hassrede" als dem eigentlichen Ziel des NetzDG beitrügen. Dafür werde "eine Vielzahl von Daten" produziert. Weiter sei der Entwurf "an vielen Stellen unklar formuliert, provoziert daher Missverständnisse oder verlangt rechtlich und faktisch Unmögliches. Die gesetzgebungstechnischen Mängel wiegen vor dem Hintergrund der erheblichen Bußgeldbewehrung umso schwerer."

      Die Initiative geht nun in den Bundestag und den Bundesrat, die momentan bereits ein paralleles Vorhaben zum Kampf gegen "Hasskriminalität und Rechtsextremismus" beraten. Sie seit langem angekündigte NetzDG-Evaluierung steht derweil nach wie vor aus. Diese müsse Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) nun endlich vorlegen, damit "auch eine grundsätzliche Debatte über Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte im Gesetz erfolgen" könne, fordern die grünen Abgeordneten Renate Künast und Tabea Rößner.

      Quelle: Bundesregierung: Mit dem NetzDG "organisierte Strukturen" von Hetzern ermitteln | heise online
    • Bundesrat will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen

      Facebook & Co. sollen rechtswidrige Inhalte schneller und am besten auch gleich ähnliche und gleichlautende Beiträge löschen, fordert die Länderkammer.

      Der Entwurf der Bundesregierung und der großen Koalition zur "Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes" (NetzDG) geht dem Bundesrat nicht weit genug. Die Länderkammer hält die geplante Frist von 24 Stunden zwischen der Beschwerde über einen rechtswidrigen Beitrag und dessen Löschung für zu lang. Der Bundesrat fordert stattdessen eine "unverzügliche" Reaktionspflicht der sozialen Netzwerke. Die sollen darüber hinaus auch gleich für "sinngemäß inhaltsgleiche" verantwortlich gemacht werden.

      "Sinngemäß inhaltsgleich"
      Der Bundesrat möchte laut der am Freitag abgegebenen Stellungnahme prüfen lassen, ob die gesetzliche Löschpflicht der Plattformbetreiber über den konkret gemeldeten Inhalt hinaus auch auf wortgleiche oder "sinngemäß inhaltsgleiche rechtswidrige" Beiträge ausgedehnt werden kann. Sie bezieht sich dabei auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober. Die umstrittenen Berichtspflichten der Betreiber sollen auf die Aktivitäten von Social Bots und gefälschten Profile erweitert werden.

      Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Initiative der Bundesregierung, "die Verbreitung illegaler Inhalte im Internet effektiv bekämpfen und die Nutzerfreundlichkeit der Meldewege verbessern zu wollen". Sie hält es jedoch für bedenklich, die in dem Entwurf als eilbedürftig bezeichnete Umsetzung der EU-Richtlinie für audiovisuelle Mediendienste (AVMD) im NetzDG mit davon losgelösten nicht dringlichen Änderungen zu verbinden. Die Länder seien auch bereits dabei, weite Teile der AVMD-Richtlinie mit dem Medienstaatsvertrag umzusetzen.

      Der Bundesrat weist zugleich auf Überschneidungen verschiedener Rechtsgrundlagen für neue Regeln für Videosharing-Plattformen hin, die etwa auch im Telemediengesetz und im Jugendschutzgesetz mit unterschiedlichen Zuständigkeiten und Kompetenzen behandelt würden. Die durch unterschiedliche Pflichtenkataloge sowie Aufsichtsbehörden entstehenden Doppelstrukturen und Abgrenzungsschwierigkeiten schafften "vermeidbare Unsicherheiten" für Unternehmen und Nutzer. Die Bundesregierung soll daher die unter ihrer Regie stehenden Bestimmungen zentral zusammenführen.

      Ausnahmen für Auslandssitz
      Dass Video-Plattformen mit Sitz im Ausland wie YouTube von bestimmten Strafvorschriften des NetzDG auf Basis des "Herkunftslandprinzips" künftig teilweise ausgenommen werden sollen, sehen die Länder mit Sorge. Sie bitten im weiteren Verfahren sicherzustellen, dass die Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken "weiterhin gewährleistet wird".

      Beim vorgesehenen Gegenvorstellungsverfahren mit dem Ziel, einen Beitrag wiederherzustellen, bringt der Bundesrat eine Klarstellung ins Spiel, dass der Nutzer dafür nicht zur Kasse gebeten werden dürfe. Beim Schlichtungsverfahren sollten die Kosten gegebenenfalls im Gesetzestext etwa in Form von Höchstbeträgen und Freiheitstatbeständen konkretisiert werden.

      Eine umstrittene Initiative von Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern für eine Klarnamen- und Identifizierungspflicht für Nutzer sozialer Netzwerke und Spieleplattformen setzte der Bundesrat kurzfristig von der Tagesordnung ab. Der Rechtsausschuss hatte sich zuvor nicht dazu durchringen können, den Länderchefs eine Linie für oder gegen Anonymität im Internet ans Herz zu legen. Derzeit ist unklar, ob die Vorlage in einer der nächsten Sitzungen noch einmal aufgenommen wird.

      Quelle: Bundesrat will das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verschärfen | heise online