Gesetzeslücke geschlossen: Was Nutzer von Blitzer-Apps jetzt unbedingt wissen sollten

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  • Gesetzeslücke geschlossen: Was Nutzer von Blitzer-Apps jetzt unbedingt wissen sollten

    Die sogenannten Blitzer-Apps sind seit einigen Jahren ein echtes Reizthema. Während sich die Apps bei Smartphone-Nutzern größter Beliebtheit erfreuen, will die Politik deren Nutzung unterbinden. Bezüglich der Rechtmäßigkeit der Blitzer-Apps herrschte seit Längerem Ungewissheit - eine neue Verordnung des BMVI bringt nun Klarheit - mehr dazu auch im Video.

    Blitzer-Apps sind bei vielen Autofahrern sehr beliebt: Die Programme warnen äußerst präzise, an welchen Stellen man vom Gaspedal steigen sollte, wenn man nicht ein hohes Bußgeld mit zugehörigem Schnappschuss zugeschickt bekommen möchte. Im Gegenzug ist es nachvollziehbar, dass den Gesetzeshütern derartige Apps ein Dorn im Auge sind. Im schlimmsten Fall düsen die Fahrer ihre gesamte Route über der erlaubten Geschwindigkeitsbegrenzung und bremsen nur an der von der App angezeigten Stelle herunter. Der Zweck der Blitzer ist so natürlich verfehlt.

    Bereits Ende 2019 sollte der Bundesrat deswegen über etwaige Änderungen an der StVO abstimmen. Da auf Länderebene hier jedoch noch einige Unklarheiten blieben, wurde die Entscheidung auf Mitte Februar diesen Jahres verschoben. Auch die Regelungen, die die Nutzung der Blitzer-Apps einschränken sollten, waren hier ein wichtiges Thema.

    Die Nutzung der Apps war grundsätzlich bereits zuvor verboten - jedoch wurden im Paragraph 23 der Straßenverkehrsordnung die Blitzer-Apps nicht explizit erwähnt. Hier hieß es lediglich:
    "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte)."

    Explizites Verbot von Blitzer-Apps: Wann tritt das Gesetz in Kraft?
    Die Novelle vom 14. Februar, der inzwischen auch vom Bundesrat zugestimmt wurde, passt den Paragraphen 23 jedoch nun an: Hier ist nun explizit festgehalten, dass "Fahrzeugführende Blitzer-Apps, z. B. auf Smartphones oder in Navigationssystemen, während der Fahrt nicht verwenden dürfen." Dies habe der Novelle zufolge auch vorher schon gegolten, würde aber nun noch einmal "deutlich klargestellt".

    Die von vielen Nutzern verwendeten Blitzermeldungen in Google Maps dürften hiervon wohl auch betroffen sein - auch wenn es sich nicht explizit um eine "Blitzer-App" handelt.

    Wann das Verbot effektiv in Kraft treten wird, ist noch unklar. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur schreibt jedoch, dass dies "möglichst schnell" von Statten gehen soll.

    Unklar: Darf der Beifahrer die Blitzer-Apps nutzen?
    Die Formulierung in der Novelle lässt eigentlich kaum Raum für eine Umgehung des Verbots - solange es nur um die Verwendung durch den Fahrer selbst geht. Denn: Dass der Beifahrer sich mit den Blitzer-Apps informieren und den Fahrzeugführenden warnen könnte, wird vom BMVI in dem Entwurf nicht explizit erwähnt. Dies scheint zwar auf den ersten Blick inkonsequent - letztlich ist eine Durchsetzung des Verbots beim Beifahrer in der Praxis nur schwer zu kontrollieren. Jeder Mitfahrer darf schließlich sein Smartphone, anders als der Fahrer, grundsätzlich verwenden.

    Auch ob der Fahrer nun wirklich Blitzer-Apps während der Fahrzeugsteuerung genutzt hat, ist für die Gesetzeshüter voraussichtlich nur schwer nachzuvollziehen - selbst, wenn die Smartphones im Anschluss überprüft würden. Auch beim Beifahrer wäre der Smartphone-Check wohl die einzige Möglichkeit für Polizei und Co., auf eine Nutzung der Apps zu überprüfen. Das wäre jedoch wohl nur dann relevant, wenn für die "normale" Smartphone-Nutzung und die Blitzer-Apps unterschiedliche Strafmaße verhängt würden.

    Das Informieren über Blitzer im Radio bleibt übrigens weiterhin vollkommen rechtens. Der gravierende Unterschied: Während die Blitzer-Apps den Fahrer dank GPS-Einsatz auf den Meter genau darüber informieren, wo der Blitzer steht und ihn auch vor dem Passieren warnen, sind die Angaben der Radiosender deutlich ungenauer. Fahrzeugführende müssen sich, auch wenn Sie im Radio erfahren haben, wo ein Blitzer steht, deutlich länger an das Tempolimit halten - zumindest solange, wie man auf der betroffenen Strecke fährt.

    Quelle: Gesetzeslücke geschlossen: Was Nutzer von Blitzer-Apps jetzt unbedingt wissen sollten - CHIP