Corona - Sammelthema

  • News
  • Thema

  • odessa
  • 69354 Aufrufe 606 Antworten

Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

  • Heute las ich in der Zeitung: "Was ist mit denen, die die Gefahr für minimal, die Besorgnis für übertrieben und die Schutzmaßnahmen für (staatliche) Willkür halten? In der Wochenzeitung „Die Zeit“ las ich das Bonmot, es gebe das Grundrecht auf Unvernunft, solange es nicht ansteckend ist. Anders gesagt: Dummheit darf wehtun, aber nur den Dummen selber, nicht den anderen. Deswegen müssen Verstöße gegen die Corona-Auflagen konsequent geahndet werden. Das ist die Sache der Behörden."

    Corona nach den Ferien: Mit kleinen Einschränkungen können wir dem Virus Paroli bieten | Kölner Stadt-Anzeiger

    Das finde ich einfach punktgenau formuliert und wollte es Euch nicht vorenthalten. Um so mehr da es auch andere Sachen betrifft, die mich ankotzen, der Jogger, der bei Orkanwarnung dennoch im Wald joggt, der Skifahrer, der trotz Lawinenwarnung die Piste verlässt ... All diese Leute riskieren ihr Leben, was tendenziell ja noch in Ordnung wäre (Ausnahme, die von ihnen ausgelöste Lawine tötet auch noch andere), wenn nicht Erstretter ihr eigenes Leben riskieren würden/müssten, um diese Idioten zu retten... Da fehlt mir jegliches Verständnis und ich werde echt sauer!!! Sorry wegen dem kleinen Exkurs.
  • Das hört sich gut an @odessa ist vielleicht wünschenswert, aber definitiv falsch.

    „Dummheit darf wehtun, aber nur den Dummen selber, nicht den anderen“

    Erinnern wir uns an den Ausstieg vom Ausstieg vom Ausstieg. Ging es um Vernunft? (NEIN) Ging es um viel Dummheit(JA) und ein wenig Macht (JA)? Dann auch noch mal schell den Konzernen ermöglichen sich billig rsuszukaufen und schwuppdiwupp haben nachfolgende Generationen für Jahrhunderte ein neues Hobby (wie und wo verwahrte ich den Atommüll).

    Von Einzelnen fordern was ganze Regierungen versemmeln, erscheint mir nicht angemessen. Und das ist nur ein Beispiel, wo Wirtschaftsinteressen und Machtinteressen Vorrang haben vor der Volksgesundheit.
  • Ich gebe dir zwar recht @AnakinSky, verstand mein Zitat aber auch anders: Jeder darf seine eigene Dummheit ausleben, so lange er andere nicht gefährdet. Besteht Gefahr für andere ist die Hoheitsmacht (u.a. Polizei als ausführendes Werkzeug und Politik um die nötigen Gesetze zu gestalten) gefragt. Aber Regierungen sind eine Menge an Leuten und Dummheit scheint sich in Menge gerne zu multiplizieren...
  • Hahaja- Dein Schlusssatz ist ja in diesem Zusammenhang ein hervorragendes Argument zur Wiedereinführung der Monarchie bzw der Meritokratie. Damit sollte uns dann allen besser gedient sein.

    @odessa lies doch bitte mal bei Meritokratie nach Meritokratie – Wikipedia

    Nunja hier wäre es doch wunderbar, wenn zunächst ein gesellschaftlicher Diskurs über die Qualitätskriterien geführt würde, um dann in direkter Demokratie das Auswahlverfahren zu gestalten.

    Französische Revolution->frisst eigene Kinder
    Utopie->erinnert an hehre Ideale des Kommunismus

    Da ist es natürlich besser bei der Demokratie zu bleiben wo der Kaufkräftigste/stärkste Lobby in der Lage ist, die Gesetzestexte zu schreiben und erheblichen Einfluss auf die Realpolitik zu nehmen.
    Erinnert mich an den Landwirt der auch nur das isst, was er kennt. Das soll keine Abwertung in deine Richtung sein.

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von AnakinSky () aus folgendem Grund: Ergänzung Ergänzung 2 Ergänzung 3

  • Leider, so fehlbar auch der Mensch und gar in Menge, sind wir es doch alle selbst und somit ist die Demokratie die einzig erstrebenswerte Staatsform ( allerdings würde ich direkte Demokratie bevorzugen)

    @AnakinSky ich hatte den Artikel schon gelesen, bevor ich meine obige Antwort verfasste, jedoch erscheint mir die Meritokratie als Utopie und zudem noch als gefährliche. Zudem erinnere ich mich, wenn ich den Artikel lese an ein Zitat zur Französischen Revolution "Sie fraß Ihre eigenen Kinder"

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von odessa () aus folgendem Grund: Kommentar zur Meritokratie hinzugefügt

  • Ha, dazu hätt' ich doch auch noch ein Wort zum Sonntag :D

    Auch die äußerste Freiheit wird wohl dem einzelnen und dem Staat sich in nichts anderes umwandeln als in die äußerste Knechtschaft. [...] So kommt denn natürlicherweise die Tyrannei aus keiner andern Staatsverfassung zustande als aus der Demokratie, aus der übertriebensten Freiheit die strengste und wildeste Knechtschaft.
    Platon (ca. 370 v.Chr.)

    Mein edit dazu:
    Wenn Menschen zwischen Freiheit, Freiheiten und Freizeit nicht mehr recht unterscheiden können, sieht's nicht nur mit der Bildung düster aus :D

    Fröhliches Philosophieren :D

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von muesli ()

  • @AnakinSky ein schöner Traum, aber leider eine Utopie, erinnert ein wenig an die hehren Ideale des Kommunismus.Und wir wissen alle, was leider daraus wurde...

    @müsli wohl wahr, dein Edit bereitet mir Sorgen, ob ihrer Wahrheit.

    ------------ Beitragszusammenführung ------------


    @AnakinSky ich hätte eine Bitte, könntest du vll einfach antworten, dann ist der Lesefluß einfacher und man bekommt mit, wenn eine neue Antwort geschrieben wurde und muss nicht immer auf Verdacht suchen, ob du editiert hast.

    Ich verstehe deine Argumentation, leider zeigt die Geschichte, dass sie sich in Kreisen "entwickelt" Und es ist sicher sinnvoll in vielerlei Hinsicht auch notwendig, an ein Optimum zu glauben/zu arbeiten, aber wenn ich unsere Gesellschaft betrachte (Hartz IV-TV, Bild, Coronaleugner, Impfgegner, Angriffe gg Ersthelfer, ...), dann fehlt mir der Glaube und letztlich auch die Kraft an eine Verbesserung zu glauben oder gar dafür einzutreten...
  • Corona: Polizei und Wirte sammelten illegal Daten in Sachsen und Brandenburg

    Die Polizeidirektion Dresden erhob rechtswidrig Informationen etwa über Infizierte, Cafés und Restaurants in der Mark erfassten zu viele Kategorien über Gäste.

    Im Kampf gegen die Coronavirus-Pandemie ecken Behörden und Firmen immer wieder mit dem Recht auf Privatheit an. Wie erst jetzt herauskam, flossen so etwa schon zu Beginn der Seuchenausbreitung ohne rechtliche Grundlage Daten über erste Infizierte sowie von Personen mit angeordneter Quarantäne und weitere Kontaktpersonen an Strafverfolgungsbehörden in Sachsen: Die Polizeidirektion Dresden forderte am 4. März beim Landratsamt Sächsische-Schweiz Osterzgebirge entsprechende sensible Daten an.

    Listen per E-Mail
    Eingeräumt hat dies der sächsische Innenminister Roland Wöller (CDU) jetzt in seiner Antwort auf eine Anfrage der Innenexpertin der Fraktion Die Linke im Landtag des Freistaats, Kerstin Köditz. Das Landratsamt in Pirna übermittelte demnach in Folge per E-Mail zwischen dem 5. und dem 16. März schier täglich Listen mit den Namen und Anschriften von insgesamt 114 Personen. Die Beteiligten stellten den Transfer am 17. März ein, nachdem dies die zuständigen Coronavirus-Stäbe bei dem Landkreis und der Polizeidirektion Dresden so vereinbart hatten.

    Weiter brachte das Innenministerium laut Wöller erst im Zuge der Anfrage in Erfahrung, dass Vertreter des gleichen Landratsamts sowie der Polizeireviere Sebnitz, Freital-Dippoldiswalde und Pirna am 23. März vereinbarten, "dezentral" vergleichbare Listen auch mit Reiserückkehrern aus Risikogebieten im Einzugsbereich dieser Stellen an die dortigen Ermittler zu schicken.

    7200 Datensätze
    An dieser Praxis hielten die Beteiligten vom 25. März bis zum 5. April fest. Dabei hatte das Innenministerium bereits zwei Tage zuvor angeordnet, dass Informationen über Infizierte nicht pauschal an Polizeidienststellen gehen dürften. Wie viele Personen von beiden Maßnahmen insgesamt erfasst wurden, ist angesichts von "Schnittmengen der personenbezogenen Daten" mit den ersten Lieferungen an die übergeordnete Direktion unklar. Insgesamt handelte es sich um mehr als 7200 Datensätze.

    Eigentlich hätten die Betroffenen laut dem sächsischen Gesundheitsdienstgesetz über einen möglicherweise durch eine Gefahrenabwehr begründeten Transfer zumindest aufgeklärt werden müssen. Solche Hinweise erfolgten "nach vorläufigen Feststellungen" aber nicht, heißt es in der Antwort. Die Daten seien in Dresden am 17. März, in den Revieren am 5. April gelöscht worden. Zuvor hätten in der Landeshauptstadt 106 Bedienstete prinzipiell auf die Listen zugreifen können. Wie viele von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, sei mangels Protokollierung nicht zu eruieren. Auf den Revieren hätten fünf leitende Beamte die Daten eingesehen.

    Unklarer Ablauf
    Sachsens Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig informierte die Polizei laut Wöller erst im Juni beziehungsweise im Juli "umfassend über die Vorkommnisse". Es gehe nun darum, "gemeinsam das Thema aufzuarbeiten und gegebenenfalls noch erforderliche Verfahrensschritte abzustimmen". Zuvor seien nur behördliche Datenschutzbeauftragte des Landkreises beziehungsweise der Direktion Dresden eingebunden gewesen und zunächst "nicht zu einem abschließenden Votum gegen eine Nutzung" der Daten gekommen.

    Als besonders bedenklich an der ganzen Sache erscheint der Abgeordneten Köditz, dass das Innenministerium von sich aus den Umfang der Transfers gar nicht ausgelotet hatte. Zudem habe es auf eine vorherige Anfrage noch fälschlich behauptet, dass das Gesundheitsamt des Landkreises entsprechende Daten "ohne Anforderung" an die Polizei übermittelt hätte, obwohl letztere diese "erbeten" habe. Gegenüber Netzpolitik.org hatte ein Sprecher des Ressorts sogar am 27. März erklärt, dass Ordnungshütern in Sachsen keine Daten vorlägen, "wer mit dem Coronavirus infiziert wurde".

    Zu viele Daten erfasst
    Ein Team der brandenburgischen Datenschutzbeauftragten Dagmar Hartge prüfte derweil im Rahmen einer Sensibilisierungskampagne, wie 54 Cafés und Restaurants mit den Daten ihrer Gäste umgehen, die sie aufgrund der Corona-Bestimmungen erfassen müssen. Die Mitarbeiter waren dazu in den Landkreisen Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark sowie in den vier kreisfreien Städten Potsdam, Cottbus, Brandenburg an der Havel und Frankfurt (Oder) unterwegs. Dabei stellten sie fest, dass in 30 Restaurationsbetrieben zu viele Datenkategorien erhoben wurden.

    Besonders häufig fragten die Betreiber nach der Anschrift, deren Angabe anhand der aktuellen Verordnung nicht mehr erforderlich ist. Auch erkannten viele Gastwirte nicht, dass entweder die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse anzugeben ist, nicht aber beides. 36 Lokale hielten sich nicht an die Löschfristen, 16 davon hatten sich noch von gar keinen umstrittenen Angaben getrennt. Die Kontrolleure monierten zudem, dass "ein vertraulicher Umgang mit den Gästedaten nicht immer gewährleistet war". Sieben Betriebe hätten wiederum gar keine Informationen erfasst.

    Datensicherheit
    Hartge mahnte, dass die Gäste nur richtige und vollständige Angaben machten, wenn sie darauf bauen könnten, "dass ihre Daten nicht in falsche Hände geraten". In allen Fällen hätten die Wirte aber "unsere Hinweise aufgegriffen und zugesichert, die vorgefundenen Mängel künftig zu vermeiden". Häufig habe "schlicht eine gewisse Unsicherheit" bestanden, der man mit einer Frage-Antwort-Liste begegnen wolle. In wenigen Fällen "mit schwerwiegenden Verstößen" prüfe die Behörde noch, ob eine "förmliche Verwarnung" nötig sei oder weitere Maßnahmen ergriffen werden müssten.

    Quelle: Corona: Polizei und Wirte sammelten illegal Daten in Sachsen und Brandenburg | heise online
  • Ich denke mal, dass derlei nicht nur in Sachsen und Brandenburg passiert. Ich finde es echt sch... und kontraproduktiv, da diese Listen per se zur Identifizierung von Kontakten wichtig sind, ich aber den Unmut, diese auszufüllen auf Grund derlei Ergebnisse (oder der Kellner, der eine Besucherin anschließend stalkte) leider in gewissem Maße nachvollziehen kann und ich argwöhnte schon von Anfang an, dass Restaurants und Geschäfte diese Daten vll auch zur Kundenbindung nutzen und Berichte, dass die Polizei solche Listen entgegen Gesetz nutzt, kamen leider auch immer wieder vor ( leider nicht im Sinne, dass die Presse darob informiert, sondern, dass die Polizei sich dazu hinreißen lässt)
  • Damit war (leider!) von Anfang an zu rechnen, odessa!

    Kommen wir nun zu etwas völlig anderem :rolleyes:

    Großes Update für die Corona-Warn-App: Das ist neu in der wichtigsten App des Jahres

    Die deutsche Corona-Warn-App ist in der Version 1.2.0 erschienen. Die App spricht einige neue Sprachen und informiert nun, wenn die Hintergrundaktualisierung abgeschaltet oder eingeschränkt ist.

    Bisher war die Corona-Warn-App auf Deutsch, Englisch und Türkisch erhältlich. Mit dem Update steht die offizielle deutsche Corona-App nun auch in den Sprachen Rumänisch, Bulgarisch und Polnisch zur Verfügung.

    Eine animierte Grafik zeigt nun an, wenn die Risiko-Ermittlung aktiv ist. Nutzer erhalten zudem eine Meldung, wenn die Hintergrundaktualisierung auf dem Smartphone abgeschaltet oder eingeschränkt ist. Wenn Sie den Energiesparmodus aktiviert haben, wird Ihnen die Meldung nicht angezeigt.

    Wer die manuelle Risiko-Ermittlung nutzt, bekommt einen Timer angezeigt, wann die nächste Risiko-Ermittlung durchgeführt werden kann.

    Im Rahmen der Verbesserungen zur Barrierefreiheit wurden zudem fehlende Voiceover-Texte ergänzt.

    ...

    Quelle: Corona-Warn-App: Großes Update zum Download - CHIP
  • Solche vermuteten Zusammenhänge sind dazu angetan, die Hysterie bezüglich der Pandemie anzuheizen.
    Dass das Virus nicht nur die Lunge angreift, sondern auch Herzmuskel, Darm, Niere, Gefäßinnenhäute und das Nervensystem schädigen kann wird ja schon länger diskutiert.
    Für Hirnblutungen gibt es allerdings einen ganzen Katalog von Ursachen und Risikofaktoren (fortgeschrittenes Lebensalter,Bluthochdruck,Nikotin, Alkohol, Erhöhter Blutfettspiegel, Übergewicht, Bewegungsmangel usw.), da halte ich die Herstellung eines Zusammenhangs - zumal zum jetzigen Zeitpunkt - für äußerst gewagt.

    Zum Thema "Datensammlung von Wirten"
    Grundsätzlich ist es mal wieder das alte Thema "Freiheit/Datenschutz vs Sicherheit"
    Ich hab nix zu verbergen, von mir aus könnte die Polizei meinen Aufenthalt in meiner Lieblingskneipe wahrnehmen - wenn's denn was nutzen täte.
    Bei Besuchern wie "Benjamin Blümchen aus Taka-Tuka-Land" oder "Jesse James aus Klingonien" wird die polizeiliche Überprüfung nicht sehr erfolgreich sein :rolleyes:
    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit! (Erich Kästner)
  • littleprof schrieb:

    Grundsätzlich ist es mal wieder das alte Thema "Freiheit/Datenschutz vs Sicherheit"
    Ich hab nix zu verbergen ...
    Grundsätzlich stimme ich ja zu ABER [ :D ]: M.M.n. ist gerade diese "macht nur, ich hab nix zu verbergen" der Grund dafür, dass sich Behörden, Wichtigtuer u.a. Gruppen/Grüppchen einen Dreck um den Datenschutz scheren.

    Wenn von Anfang an bei jedem Vorstoß der Datensammel-Fraktion ein Aufschrei (Kein Flüstern, brummeln, murmeln, sondern ein Aufschrei!) durchs Land gegangen wäre, dann würden "die" wohl die Grenzen des guten Geschmacks auch nicht stets und ständig und immer wieder ein Stückchen mehr überschreiten.

    Und das manch' Urgroßvetter des alten Mielke Corona ziemlich recht kommt, weil mit Ängsten spielen schon immer gut funktioniert hat ... nuja, wer's wahr haben will, nimmt's wahr, wer nicht fliegt nach Malle ...

    Fazit (wie so oft): Jeder Einzelne ist selbst Schuld, wenn wir in nicht allzuferner Zukunft tatsächlich zum komplett gläsernen Bürger werden und alles natürlich unter dem Deckmantel der Sicherheit :rolleyes:



    OT: Und mal so nebenbei (ohne den behördlichen Sicherheitsmantel): Alle könnten von mir alle Daten haben (vom Zeitpunkt des Morgenschi** bis zum letzten Rülpser des Tages) wenn sie dafür zahlen würden. Aber Geld machen mit meinen Daten, ohne mich daran zu beteiligen? :vog:
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
    Rechteübersicht * Forenregeln * F.A.Q. * Lexikon
    Suchfunktion * Chat * User helfen User
    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Ganz lustig um nicht zu sagen etwas komisch finde ich die Vorgehensweises von Belgien. Belgien setzt nicht die Schweiz als ganzes, sondern einzelne Kantone auf die rote Liste. So eine Vorgehensweise wäre z.B. bei Amerika noch sinnvoll wenn man einzelne Staaten auf die rote Liste setzt anstatt das ganze Land, aber bei der kleinen Schweiz, frage ich mich, ob dies Sinn macht. Wenn ich als Schweizer nach Belgien fahre kann ich einach sagen, dass ich aus einem anderen Kanton komme oder als Belgier, dass ich nicht in diesen Kantonen war. Der Kanton Zug ist auch auf der roten Liste, aber aus sicherer Quelle vom Spital und der Gesundheitsbehörte weiss ich, dass der Kt. Zug sehr wenige Fälle hat und keine Leute mit Corona im Spital sind.

    Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von GoSoft ()

  • Ist das nicht in Spanien ähnlich: Aragón, Katalonien, Navarra, dem Baskenland sowie die Hauptstadtregion Madrid stehen auf dem Index, in andere Regionen darfst du fahren.
    Das ist im Grunde genommen nicht ganz verkehrt - bei uns gab es auch im Hinblick auf das Ost-West-Gefälle unterschiedliche Regelungen und eine zeitlang mussetn auch die Göttinger sagen, sie kämen aus Hamburg.
    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit! (Erich Kästner)
  • In diesem Zusammenhang finde ich die aktuelle Idee von Drosten sinnvoll und einleuchtend: Statt der bisherigen Maßnahmen der Einzelfall-Nachverfolgungen den Fokus auf Cluster – also Mehrfachübertragungen – zu legen. Demnach sollten alle Menschen, die mit einem Infizierten in einer möglichen Clustersituation wie etwa Familienfeiern oder Schulklassen waren, sofort fünf Tage in Quarantäne und dann einen Corona-Test machen. Dadurch könne man längere Quarantänen oder Lockdowns vermeiden.


    Wer mehr Infos dazu sucht, dem empfehle ich Drostens Beitrag in der letztn "Zeit" (Ein Plan für den Herbst) oder die Zusammenfassung dieses Artikels, etwa hier.
    Es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit! (Erich Kästner)
  • Bei dm verkauft: Behörden stellen gravierenden Fehler bei Corona-Tests fest

    In Österreich hatte der Drogiere-Primus dm einen Corona-Test der Marke Novogenia ins Sortiment genommen. Kunden konnten sich den PCR-Test für 119 Euro nach Hause liefern lassen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) in Wien hat nun Mängel festgestellt - und dm zieht die Reißleine. Im Video erfahren Sie, wie so ein Corona-Test abläuft.

    Die Corona-Tests - genauso wie die Corona-App - zählen zu wichtigen Instrumenten, um die Verbreitung des Covid-19-Virus' einzudämmen. Während die Gesundheitsämter die Testkapazitäten in Arztpraxen, Drive-In-Stationen und Kliniken hochfahren, hatte dm in Österreich ein Produkt des Herstellers Novogenia ins Online-Sortiment genommen (CHIP berichtete).

    Besonders Menschen, die lange Wartezeiten fürchten, wollte man damit eine gute Alternative bieten. Um auch gute Ergebnisse liefern zu können, setzte man auf einen PCR-Test. Damit Kunden bei einer Infektion andere Menschen nicht gefährden, gibt es das Produkt ausschließlich im österreichischen Online-Shop.

    Dabei müssen Kunden mit dem beigelegten Wattestäbchen eine Speichelprobe entnehmen. Diese Probe kommt in einen besonderen Behälter und wird dann im beiliegenden Umschlag an ein Labor verschickt.

    Das Ergebnis erhält der Kunde dann binnen 72 Stunden per E-Mail. Die Kosten von 119 Euro trägt der Kunde selbst.

    Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) hat sich nach Kundenbeschwerden, die Produkte näher angeschaut und Mängel festgestellt, wie CHIP erfuhr. Drogerie-Gigant dm musste das Produkt vorläufig aus dem Sortiment nehmen, berichtete zuerst die "Kronen Zeitung".

    Warum wird das Produkt aus dem Sortiment genommen?
    Offenbar geht es bei dem Verkaufsstopp weniger um die Qualität, sondern vielmehr um den Text auf der Packung. Kunden könnten durch die Aussage "behördlich anerkannt" getäuscht werden, bestätige auch eine Mitarbeiterin der Behörde auf Anfrage von CHIP.

    Eine ähnliche Aufschrift gab es bei einem Corona-Test des Herstellers Lead Horizon, den die Rewe-Drogerie Bipa im Sortiment führt. Den dm-Konkurrenten gibt es derzeit nicht in Deutschland. Auch hier hat die BASG Mängel festgestellt.

    Warum gibt es Probleme?
    Die Aussagen "von der Gesundheitsamt akzeptiert" oder "behördlich genehmigt" vermitteln falsche Eindrücke.

    Was beide Tests nämlich verschweigen: Bei einem negativen Ergebnis sind sie nicht als Beweis und zur Vorlage gültig. Bei einem positiven Test müssen Betroffene in Quarantäne und gleichzeitig einen vom Gesundheitsamt angeordneten Test durchführen.

    Wer aus einem Risikogebiet kommt oder täglich bei der Arbeit einem größeren Risiko ausgesetzt ist, der muss entweder zum Arzt, zu teilnehmenden Apotheken oder zur Teststation. Nur diese Ergebnisse gelten als Beweis und zur Vorlage bei Reisen, Arbeitgebern oder Behörden. PCR-Test aus der Drogerie sind Selbsttests, die nur eine Einschätzung liefern.

    Genau weil dieser Hinweis auf den Packungen fehlte, müssen die Drogerie-Riesen nun nachbessern. Während dm das Produkt aus dem Sortiment genommen hat, will Bipa die Packungen "anpassen", wie ein Sprecher gegenüber österreichischen Medien erklärte.

    Gibt es den Test auch in Deutschland?
    Drogerieriese dm würde den Test gern in Deutschland anbieten. Rechtlich ist das allerdings derzeit noch nicht möglich.

    "Bislang gibt es jedoch für den deutschen Markt keinen Test, der die rechtlichen Anforderungen erfüllt, um von uns an unsere Kunden verkauft zu werden", sagt Sebastian Bayer, Marketing-Chef von dm.

    PCR-Tests dürfen in Deutschland derzeit nur Ärzte, Apotheken, Gesundheitsbehörden und Labore durchführen. Grund ist, dass positive Nachweise sofort und über ein bestimmtes Prozedere an die zuständigen Behörden gemeldet werden müssen.

    Quelle: Bei dm verkauft: Behörden stellen gravierenden Fehler bei Corona-Tests fest - CHIP
  • Bundesregierung beschließt: Reisewarnung für fast ganz Spanien - Tui sagt Pauschalreisen ab

    Wegen steigender Corona-Zahlen in Spanien hat die Bundesregierung fast das ganze Land zum Risikogebiet erklärt. Zugleich warnt sie vor Reisen in das beliebte Urlaubsland einschließlich Mallorca. Tui sagte nun Pauschalreisen dorthin ab. Wer will, kann auch früher nach Hause.

    Nach der Einstufung fast ganz Spaniens einschließlich Mallorcas als Risikogebiet wegen hoher Corona-Zahlen hat der Reisekonzern Tui ab Samstag alle Pauschalreisen dorthin abgesagt. Den Kunden würden Umbuchungen zu anderen Reisezielen angeboten, zum Beispiel zu den Kanarischen Inseln, wie ein Tui-Sprecher am Freitagabend der dpa sagte. Die Inselgruppe weit draußen im Atlantik vor der Westküste Afrikas ist die einzige spanische Region, die nicht zum Risikogebiet erklärt wurde. Reisende, die bereits in den betroffenen Feriengebieten seien, biete Tui an, sie auf Wunsch früher als geplant nach Hause zu fliegen.

    Für Spanien und vor allem für Mallorca ist das ein weiterer schwerer Schlag. Allerdings war die Saison auch bisher schon katastrophal für die Tourismusbranche, die in normalen Zeiten mehr als zwölf Prozent zum Bruttoinlandsprodukt beiträgt und etwa 2,5 Millionen Menschen Arbeit bietet.

    Die Einstufung als Risikogebiet bedeutet, dass für heimkehrende Urlauber eine Testpflicht auf das Coronavirus greift. Bis das Ergebnis vorliegt, müssen sie sich in häusliche Quarantäne begeben. Eine Reisewarnung geht weiter. Sie ist zwar kein Reiseverbot, aber eine abschreckende Wirkung ist beabsichtigt. Und sie hat eine positive Seite für Verbraucher: Sie ermöglicht es Reisenden, Buchungen kostenlos zu stornieren.

    Nachdem die Corona-Zahlen seit dem Ende des Lockdowns am 21. Juni wieder stetig steigen, gab es bisher schon Reisewarnungen für die Hauptstadt Madrid, Katalonien mit der Touristenmetropole Barcelona und den Stränden der Costa Brava sowie für das spanische Baskenland und die Regionen Navarra und Aragón.

    Zentrales Kriterium für die Einstufung als Risikogebiet ist, in welchen Staaten oder Regionen es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner gegeben hat. Für ganz Spanien gab das Gesundheitsministerium in Madrid diesen Wert am Freitag mit mehr als 58 für die vergangenen sieben Tage an. Auf den Balearen liege er sogar bei über 77. Über die Risikogebiete führt das RKI eine Liste, die fortlaufend aktualisiert wird. Sie umfasst derzeit etwa 130 Staaten von Ägypten über Russland bis zu den USA.

    Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach begrüßte die Entscheidung des Auswärtigen Amts, für fast ganz Spanien eine Reisewarnung auszusprechen. "Mallorca ist inzwischen klar ein Risikogebiet", sagte der Bundestagsabgeordnete der "Rheinischen Post" (Samstag) und warnte: "Wir müssen leider mit vielen infizierten Rückkehrern rechnen." Tests nach der Rückkehr seien daher "unbedingt notwendig".

    Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten gilt generell schon seit einigen Wochen, dass sie sich beim Gesundheitsamt melden und Angaben zu Symptomen und einem eventuellen Corona-Test machen müssen. Seit dem vergangenen Wochenende greift zudem eine Testpflicht bei der Heimkehr: Wer kein negatives Test-Ergebnis von kurz vor der Abreise dabei hat, muss sich nach der Ankunft in Deutschland testen lassen. Das heißt: Entweder man lässt sich noch im Urlaubsland höchstens 48 Stunden vor der Abreise testen und legt einen Negativ-Nachweis in deutscher oder englischer Sprache vor. Tests im Ausland sind aber selbst zu zahlen. Oder man lässt sich nach Rückkehr in Deutschland testen, was drei Tage lang kostenlos möglich ist.

    Quelle: Bundesregierung beschließt: Reisewarnung für fast ganz Spanien - Tui sagt Pauschalreisen ab - CHIP
  • Corona-Datenspende-App des RKI: Version 2 unterstützt neue Fitnessarmbänder und Smartwatches

    Das Robert Koch-Institut hat Version 2 seiner Corona-Datenspende-App zum Download bereitgestellt, die bei der Bekämpfung des Coronavirus helfen soll. Fitnessdaten sollen genauere Einblicke in die Ausbreitung des Virus bringen, um so Infektionsschwerpunkte und die Wirksamkeit der Maßnahmen besser zu erkennen.
    • Datenspende-App des Robert-Koch-Instituts hilft bei der Bekämpfung von Corona
    • Freiwillige und anonyme App-Lösung
    • Von Datenschützern geprüft
    • Fitnesstracker / Smartwatch Voraussetzung
    Bei der Corona-Datenspende-App vom Robert Koch-Instituts liegt der Fokus darin, Informationen darüber zu sammeln, wo und wie schnell sich das Coronavirus ausbreitet.

    Anders, als die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzt die fürs iPhone und iPad sowie Android erhältliche Smartphone-App Vitaldaten von Fitnesstrackern und Smartwatches, um Daten zu sammeln.

    Corona-Datenspende-App: So funktioniert sie
    Die Idee hinter der App ist recht einfach erklärt: Zur Nutzung der Corona-Datenspende App wird ein Fitnessarmband oder eine Smartwatch vorausgesetzt. Nutzer dieser Geräte zeichnen bereits jetzt regelmäßig Ihre Vitaldaten zum Ruhepuls, Schlaf und Aktivitätsniveau auf.

    In der neuen Version 2 der App werden ab sofort auch Fitnessarmbänder und Smartwatches von Samsung, Oura und Amazfit (Huami) unterstützt.

    Die Wissenschaftler des Robert Koch-Instituts wollen sich diese gesammelten Daten zu Nutze machen und so Rückschlüsse auf die Ausbreitung des Virus ziehen. Denn laut den Forschern verändern sich diese Parameter bei einer Infektion mit COVID-19 beziehungsweise bei akuten Atemwegserkrankungen in den meisten Fällen deutlich. So kann die App auch typische Symptome wie Fieber erkennen.

    Alle Daten werden wissenschaftlich aufbereitet und fließen im Anschluss in verschiedene Analysen ein, die teils im Corona-Datenspende-Blog auch veröffentlicht werden.

    Corona-Datenspende-App: Welche Daten sonst noch abgefragt werden
    Neben den bereits erwähnten Vitaldaten benötigt die Corona-Datenspende-App außerdem noch Ihre Postleitzahl. Damit ist es den Forschern möglich, die regionale Ausbreitung potenziell Infizierter bis auf Ebene der Postleitzahl zu verfolgen. Zusätzlich werden einmalig auch grobe Körperdaten wie Geschlecht, Alter, Größe und Gewicht abgefragt.

    Wichtig ist, dass die Nutzung der App freiwillig ist und alle Daten pseudonymisiert sind. Das Robert Koch-Institut hat somit zu keiner Zeit Kenntnis über persönliche Informationen wie Name oder Anschrift der App-Nutzer.

    Quelle: Corona-Datenspende-App des RKI: Version 2 unterstützt neue Fitnessarmbänder und Smartwatches - CHIP
  • BADEN-WÜRTTEMBERG : Polizei fotografiert Corona-Gästelisten zur Dokumentation

    Bei Kontrollen fotografierte die Reutlinger Polizeibehörde in mehreren Fällen Besucherdaten ab. Die Datenschutzbehörde hat dies unterbunden.

    Der 24. Juli war ein lauer Sommerabend. Rund hundert Gäste lauschten einer Impro-Show im Kulturzentrum Franz.K in Reutlingen - unter Corona-Bedingungen. Daher fand die Veranstaltung Open Air statt, mit wenigen Gästen, Abstand und der vorgeschriebenen Corona-Gästeliste mit den persönlichen Daten aller Gäste.

    Inhaltsverzeichnis
    Die Einhaltung der Corona-Auflagen wurde von der örtlichen Polizeibehörde kontrolliert, die während der Veranstaltung die Gästeliste in Augenschein nehmen wollte. Doch die Beamten begnügten sich nicht mit der bloßen Kontrolle. Sie bestanden darauf, zwei "Stichproben" aus den Listen zu fotografieren, wie Golem.de erfuhr.

    Eigentlich sollen die Corona-Gästelisten in Gaststätten und bei Veranstaltungen dem Infektionsschutz dienen, doch neben Gesundheitsämtern greift vor allem die Polizei zur Verfolgung von unterschiedlichen Straftaten auf die Datensammlungen zurück. In Baden-Württemberg hat Innenminister Thomas Strobl (CDU) einen solchen Zugriff für unzulässig befunden. Der Landesdatenschutzbeauftragte sollte später auch die Fotos in Reutlingen bemängeln.

    "Wir brauchen die Fotos für den Prüfbericht"

    "Wir haben darauf aufmerksam gemacht, dass wir das nicht für rechtens halten, weil wir als Veranstalter dem Datenschutz unterliegen und die Listen alleine den Gesundheitsbehörden zur Nachverfolgung eventueller Infektionen zur Verfügung gestellt werden sollen", erklärte Andreas Roth, Geschäftsführer des Kulturzentrums, Golem.de.

    Nach einigem Hin und Her erstellten die Behördenmitarbeiter trotz der Einwände die beiden Fotos mit einem Smartphone. Sie betonten, dass sie die Fotos für ihren Prüfbericht benötigten und dass derlei Fotos bei jeder Kontrolle erstellt und nach dem Ende der Veranstaltungsreihe gelöscht würden.

    Ordnungsamt verweist auf die schlechte Qualität der Fotografien

    Auf Nachfrage bestätigte Albert Keppler, der Leiter des Ordnungsamtes in Reutlingen, das Vorgehen. "Wer [im Franz.K] zu Gast war, interessiert uns nicht. Uns geht es darum, dass in Gastronomie, im Einzelhandel und bei Veranstaltungen die jeweils geltenden Regeln befolgt werden. Die Fotos auf den Diensthandys waren ohnehin so unscharf, dass ich keine Namen entziffern konnte - vermutlich wegen des schlechten Lichts bei der Aufnahme."

    Der Veranstalter ist da skeptisch. "Gut, die Fotos sind unscharf, aber uns wurde am betreffenden Abend klar gesagt, dass Stichproben der von uns erhobenen Daten dokumentiert werden müssten. Und dass das Amt diese auch digitalisieren dürfe", sagte Roth. "Wenn Datenschutz selbst in einem solchen Fall, in dem es offenbar nur um einen behördlichen Kontrollbericht geht, immer nur eingeschränkt gilt, brauchen wir am Ende keinen Datenschutz mehr."

    Die beiden Fotos, die Golem.de vorliegen, sind in der Tat sehr unscharf, entsprechend sind die personenbezogenen Daten nicht ohne Weiteres zu erkennen. Zumindest der jeweils letzte Datensatz dürfte sich jedoch mit etwas Bildbearbeitung rekonstruieren lassen. Allerdings wurden die Bilder bei einer Open-Air-Veranstaltung gegen 21:30 Uhr unter schlechten Lichtbedingungen erstellt - es ist davon auszugehen, dass die Fotos bei Kontrollen anderer Veranstaltungen mit dem gleichen Smartphone-Modell besser erkennbar wären. Wir haben beim Landesdatenschutzbeauftragten nachgehakt, ob das Fotografieren der Corona-Gästelisten rechtmäßig ist.

    Seite 2 von 2
    Ordnungsamtsleiter Keppler sah zunächst keinen weiteren Klärungsbedarf. Das Erfassen der personenbezogenen Daten sei ohnehin über das Polizeigesetz gedeckt, welches ergänzend zur Corona-Verordnung gelte, erklärte er. Dem widerspricht Volker Broo, Leitender Beamter bei der Landesdatenschutzbehörde, auf Nachfrage von Golem.de: Das Polizeigesetz spiele hier keine Rolle. Zwar dürfe das Ordnungsamt personenbezogene Daten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) sowie der Strafprozessordnung (StPO) verarbeiten, allerdings gelte auch hier der Grundsatz der Erforderlichkeit.

    "Um festzustellen, ob ein Gastwirt seiner Verpflichtung nachkommt, die Daten der Gäste zu erheben und vorzuhalten, genügt die Inaugenscheinnahme, der Anfertigung von Fotos der Gästelisten bedarf es grundsätzlich nicht", betonte Broo. In einem Gespräch habe die Stadt Reutlingen dies auch eingeräumt, sagte der Datenschützer. Dieser hatte das Ordnungsamt kontaktiert, nachdem Golem.de die Datenschutzbehörde auf den Fall aufmerksam gemacht hatte. Die Stadt versprach, eine entsprechende Anweisung zu erlassen, dass die Dokumentation einer Kontrolle der Corona-Gästelisten nur schriftlich zu erfolgen habe und Lichtbilder nur erstellt werden dürften, wenn sichergestellt sei, dass keine geschützten Daten abgelichtet würden.

    Reutlinger Ordnungsamt bleibt ausweichend

    Golem.de fragte beim Ordnungsamt nach, aus welchem Grund und in wie vielen Fällen derlei Fotografien erstellt wurden. "Soweit im Einzelfall beim Gewerbetreibenden der Eindruck entstanden sein sollte, die Stadt Reutlingen verschaffe sich im Wege der Kontrollen unerlaubterweise Zugang zu geschützten Inhalten, bedauern wir dies. Tatsächlich ist dies nicht der Fall! Geprüft wird lediglich, ob bzw. wie die vorgeschriebene Dokumentation erfolgt", betonte Bernd Stöhr, stellvertretender Leiter des Ordnungsamtes.

    "Erlauben Sie mir bitte in diesem Zusammenhang eine allgemeine Anmerkung: Das Foto eines ausgeschalteten PCs ist nicht allein schon deshalb datenschutzrechtlich bedenklich, weil auf dessen Festplatte geschützte Daten gespeichert sind. Die erhobenen Daten sind insofern nicht Gegenstand der Ablichtung." Die beiden Fotografien, die Golem.de vorliegen, zeigen jedoch eindeutig jeweils eine Seite der Corona-Gästeliste, mitsamt der Kontaktdaten der Betroffenen.

    Insgesamt sollen laut Stöhr seit dem 1. Juli bei einer "Vielzahl von Gaststättenkontrollen in vier Fällen die Führung von Gästelisten per Foto dokumentiert" worden sein. Bei der Kontrolle im Kulturzentrum Franz.K hatten die Behördenmitarbeiter jedoch betont, dass derlei Fotos bei jeder Kontrolle erstellt würden. Die Frage, ob die Betroffenen informiert und die Fotografien mittlerweile gelöscht wurden, beantwortete Stöhr nicht.

    "Für uns war das - offensichtlich im Gegensatz zum Ordnungsamt - keine Bagatelle", erklärte Franz.K-Geschäftsführer Roth. Bewusst habe das Kulturzentrum nicht auf digitale Corona-Gästelisten gesetzt, sondern auf die analoge Variante auf Papier. "Wir sahen und sehen uns in der Pflicht, verantwortlich mit den analog erhaltenen Daten umzugehen."

    "Es wurde erheblicher Druck auf uns ausgeübt, dass diese Fotos gemacht werden konnten, und nun stellt sich heraus, dass wie von uns vermutet dafür keine rechtliche Grundlage bestand. Wenigstens ist es für die Zukunft und für ähnlich gelagerte Fälle geklärt", konstatierte Roth.

    Kritik an Zugriffen auf die Corona-Gästelisten

    Doch eigentlich hätte das schon vorher klar sein können. Denn erst kürzlich hatte Innenminister Strobl betont: "Die Daten von Gaststättenbesuchern werden nur zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen genutzt." Das ist aber offensichtlich nicht in allen baden-württembergischen Städten der Fall, wie der Fall in Reutlingen zeigt. "Bei allem Verständnis für innere Sicherheit, ich gehe davon aus, dass die Daten genauso verwendet werden, wie es auf den Formularen draufsteht", erklärte der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß (CDU). Der Gast müsse sich auf den Datenschutz verlassen können. Alles andere untergrabe auch die Glaubwürdigkeit von Politik und schaffe vor Ort bei Restaurants enorme Verunsicherung.

    Der rheinland-pfälzische Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann forderte ein Bundesgesetz, das den Zugriff auf die Corona-Gästelisten regelt und beschränkt. "Wer im Biergarten sitzt, darf nicht später von der Polizei aufgrund des Eintrags in eine Corona-Gästeliste befragt werden, wenn es um die Aufklärung einer Ordnungswidrigkeit, einer kleineren Sachbeschädigung oder eines Falschparkens in der Nähe geht", betonte Kugelmann. "Dies könnte unverhältnismäßig sein." Zu Dokumentationszwecken - wie in Reutlingen geschehen - ist es das ohnehin. Offen bleibt, wie viele weitere Zugriffe auf die Listen, die eigentlich nur dem Infektionsschutz dienen sollen, es in anderen Städten und Gemeinden gibt.

    Quelle: Baden-Württemberg: Polizei fotografiert Corona-Gästelisten zur Dokumentation - Golem.de

    Anmerkung: wie kann man nur so dreist und gesetzwidrig agieren? Kein Wunder das die Menschen das Vertrauen in den Datenschutz verlieren. Das Restaurantbesucher falsche Namen angeben finde unter diesen Umständen verständlich.
  • Ich gebe zu, ich bewundere die, die sich bereit erklären der Allgemeinheit zu dienen, sei es Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei... Und ich weiß, sie haben heute einen schweren Stand, sich den aber durch solche unüberlegten und gesetzeswidrigen Taten selbst noch weiter zu verschlechtern ist nicht nur dämlich sondern sollte strafrechtlich verfolgt werden. Datenschutz ist wichtig und der Veranstalter agierte richtig... Ich kann @AnakinSky nur zustimmen.
  • Corona: Polizei warnt vor Fake-Attest gegen Masken-Pflicht

    Gegner der Corona-Maßnahmen versuchen sich aktuell mit einem ärztlichen Attest aus dem Internet vor der Maskenpflicht zu drücken. Die Polizei macht jetzt unmissverständlich klar: Wer so ein Fake-Attest vorlegt, macht sich strafbar. Alles, was Sie zu einem Corona-Test wissen müssen, sehen Sie im Video.

    Arzt bot Corona-Attest auf Homepage an
    Die Bundespolizei weist darauf hin, dass ein selbstausgefülltes Attest aus dem Internet nicht von der Pflicht befreit, an Bahnhöfen und in Bussen und Bahnen eine Maske zu tragen. Immer wieder legten Menschen bei Verstößen Online-Atteste vor, die sie angeblich von der Pflicht befreiten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, teilte die Bundespolizeiinspektion Münster mit.

    Ein Arzt habe das Blanko-Attest auf seiner Homepage angeboten, Nutzer hätten ihm zufolge nur ihren Namen und ihre Adresse eintragen müssen. Dem widerspricht die Polizei: Mit dem Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse mache man sich strafbar. Dazu komme eine Anzeige, da Mund und Nase nicht bedeckt seien.

    Bundesinnenministerium: Selbst ausgefüllte Atteste sind unverantwortlich
    Das Bundesinnenministerium appellierte an die Einhaltung der Hygienemaßnahme. Es sei unverantwortlich, "mit solchen selbst ausgefüllten Attesten sich davon zu distanzieren und dieser Pflicht nicht nachzukommen", sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin.

    Aus dem Gesundheitsministerium hieß es zu den falschen Attesten: "Wenn das nicht medizinisch indiziert ist, dann ist das schlicht nicht zulässig."

    Quelle: Corona: Polizei warnt vor Fake-Attest gegen Masken-Pflicht - CHIP
  • Auch wenn es unangenehm ist, so scheint es doch angebracht. Daher Maske tragen, Abstand einhalten und die Hygiene beachten.

    Ich finde es gut, dass die Polizei sich hier offensiv zeigt. Selbst wenn die Wirksamkeit umstritten ist (auch ich neige hier zur Skepsis weil Abstand und Hygienemaßnahmen deutlich effektiver sind); doch solange es einen präventiven Mehrwert bietet ist es schlicht und einfach eine Bürgerpflicht.