Bundesnetzagentur sorgt vor: Drosselung einzelner Dienste in TK-Netzen erlaubt
Unzählige Menschen im Home-Office, Schulen und Kitas geschlossen – das Coronavirus ist eine Nagelprobe für die Netze. Nun erlaubt die Bundesnetzagentur die Priorisierung.
Jochen Homannn, der Präsident der Bundesnetzagentur, beruhigt: "Die Netze sind derzeit stabil und gravierende Beeinträchtigungen werden aktuell nicht erwartet. Die Anbieter sind auf eine Zunahme des Datenverkehrs gut vorbereitet."
Doch weil sich viele Kids – und wohl auch manche Angestellte – die Zeit zuhause mit Videostreaming und Online-Gaming vertreiben, sind die Telekommunikationsnetze im Dauerstress. Jetzt hat die Bundesnetzagentur Vorsorge getroffen, um einer möglichen Überlastung entgegenwirken zu können.
Im Fall der Fälle Drosslung erlaubt
In einer Pressemitteilung teilte der Regulierer am 25.3. mit: "Sollte es wider Erwarten zu einer Überlastsituation kommen, können die Telekommunikationsunternehmen im Einklang mit der Netzneutralitätsverordnung angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Überlastung zu mindern.
Das kann zum Beispiel die Reduzierung der Qualität einzelner Dienste beinhalten. Die Bundesnetzagentur hat für diesen Fall einen Leitfaden mit Lösungen und Maßnahmen für ein zulässiges Verkehrsmanagement entwickelt."
Diese Maßnahmen erlaubt die Bundesnetzagentur
- eine mögliche Priorisierung von Telefoniediensten und anderen hochperformanten Diensten
- die Drosselung datenintensiver Dienste wie Videostreaming zugunsten von Videotelefonie
- die Begrenzung der maximalen Datenübertragungsrate oder sonstiger Qualitätsparameter
- ein Aussetzen von Zero Rating oder eine Begrenzung von Volumina
Dabei begrüßt die Bundesnetzagentur ausdrücklich "die proaktiven Maßnahmen von großen Inhalteanbietern, wie Netflix, Youtube, Amazon oder Facebook zur Netzentlastung. Diese Anbieter haben ihre Übertragungsqualitäten für Streamingdienste europaweit so angepasst, dass alle Inhalte weiterhin mit hoher Qualität verfügbar sind und gleichzeitig die Netze entlastet werden. Damit leisten alle beteiligten Marktakteure einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen."
Nicht alle Unternehmen sind vorbereitet
Zudem weist die Behörde darauf hin, dass Kapazitätsengpässe im Home-Office nicht zwingend am Netzbetreiber liegen müssen. So seien nicht alle Unternehmen darauf vorbereitet, dass fast die gesamte Belegschaft im Home-Office arbeitet. Da geht etwa die VPN-Kapazitäten schnell in die Knie.
Auch wer zuhause eine zu dünne Datenleitung nutzt (oder mangels Ausbau nutzen muss), sieht oft alt aus. Wenn möglich, empfiehlt sich, bei Engpässen ein höheres Breitbandtempo zu buchen – vielleicht beteiligt sich ja der Arbeitgeber an den Kosten.
26.3.2020 von Monika Klein
Quelle: Bundesnetzagentur sorgt vor: Drosselung einzelner Dienste in TK-Netzen erlaubt - connect