Neue Regeln für Autofahrer: Ab 21 km/h zuviel ist jetzt der Führerschein weg

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  • Neue Regeln für Autofahrer: Ab 21 km/h zuviel ist jetzt der Führerschein weg

    Verkehrsteilnehmer, aufgepasst: Ende des Monats tritt eine Neuauflage der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Darin sind zum Beispiel höhere Bußgelder bei Verkehrsdelikten wie dem Fahren durch eine Rettungsgasse vorgesehen. Alle wichtigen Details dazu lesen Sie im Text; im Video erfahren Sie, wie man eine Rettungsgasse richtig bildet.

    Für Autofahrer gelten ab Dienstag (28.4.) strengere Regeln vor allem zum Schutz von Fahrradfahrern - und es drohen höhere Strafen für viele Verkehrsvergehen. Denn dann tritt die Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft, wie Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Ich freue mich, denn damit machen wir unsere Mobilität sicherer, klimafreundlicher und gerechter", sagte der CSU-Politiker. "Die neuen Regeln stärken insbesondere die schwächeren Verkehrsteilnehmer." Neben dem Schutz für Radfahrer gebe es auch Vorteile für Carsharing - also gemeinsam benutzte Autos - und Autos mit Elektro-Antrieb.

    Bußgelder im Verkehr steigen
    Ein paar Beispiele zu den neuen Regeln:

    Wer im Stau unerlaubt durch eine Rettungsgasse für Einsatzfahrzeuge fährt, kann dann mit bis zu 320 Euro Strafe, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten im Fahreignungsregister, also in "Flensburg", bestraft werden.

    Auf Schutzstreifen für Fahrradfahrer am Straßenrand darf nicht mehr gehalten werden - sonst drohen bis zu 100 Euro Strafe und ein Punkt. Auch die unerlaubte Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird - statt bis mit 25 Euro - mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.

    Wer Fahrräder überholt, muss im Ort künftig mindestens 1,5 Meter Abstand halten, außerorts 2 Meter - bisher war lediglich ein "ausreichender Seitenabstand" vorgeschrieben.

    Dazu kommen strengere Regeln fürs Parken an unübersichtlichen Kreuzungen. Parkplätze für E-Autos und Carsharing-Autos können einfacher ausgewiesen werden.

    Ab 21 km/h zuviel ist jetzt der Führerschein weg
    Autofahrer, die Tempovorgaben nicht beachten, zahlen künftig viel höhere Strafen und verlieren auch schneller den Führerschein:
    • Wer inner- und außerorts mit 16 km/h zu schnell unterwegs ist, muss jetzt mit einem Punkt rechnen.
    • Dazu gibt es ein Bußgeld von 70 Euro (innerorts) sowie 60 Euro für Überschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften.

    Außerdem hat eine innerörtliche Überschreitung des Tempolimits um 21 km/h weitreichendere Konsequenzen als bisher. Zu einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie zwei Punkten in Flensburg erwartet den Temposünder nun ein einmonatiges Fahrverbot.

    Außerorts greifen diese Strafen (95 Euro, Fahrverbot für einen Monat) ab einer Limitübertretung von 26 km/h. Damit wird auch die bisherige Regel hinfällig, nach der Temposünder, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mindestens 26 km/h zu schnell unterwegs waren, mit einem Fahrverbot belegt werden können.

    Quelle: Neue Regeln für Autofahrer: Ab 21 km/h zuviel ist jetzt der Führerschein weg - CHIP
  • Chaos um Fahrverbote: Neue Raser-Regeln bundesweit außer Vollzug gesetzt

    Die neuen Regeln zu Fahrverboten werden aufgrund eines Formfehlers vorerst nicht rechtskräftig. Bund und Länder klären nun, wie es mit der neuen Straßenverkehrsordnung weitergeht - es zeichnen sich schwierige Verhandlungen ab.

    Die neuen und schärferen Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren werden wegen eines Formfehlers nun bundesweit vorerst außer Vollzug gesetzt. Alle Länder seien sich in dem Punkt einig, sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Donnerstag nach einer Schalte der zuständigen Länderminister. Fahrverbote für Raser nach dem neuen Bußgeldkatalog werden demnach derzeit überall nicht verhängt, in den meisten Ländern wird vorerst wieder der alte Katalog angewandt. Nun schaltete sich auch das Bundesjustizministerium in den Streit ein.

    Neue Fahrverbots-Regeln wegen Formfehler außer Kraft gesetzt
    Ende April trat eine umfassende Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, bei der es im Kern eigentlich um mehr Schutz und attraktivere Bedingungen für Fahrradfahrer geht. Zur Reform gehören auch verschärfte Regeln bei zu schnellem Fahren: Innerorts reichen demnach 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt, um einen Monat Fahrverbot zu kassieren. Außerorts sind es 26 km/h, anders als bisher kann schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein. Bisher waren es 31 km/h im Ort und 41 km/h außerhalb.

    Dann aber tauchten vor kurzem rechtliche Bedenken bei der Formulierung zu den Fahrverbotsregeln auf, es geht um einen Formfehler. Der Bund hatte deswegen erklärt, die neuen Regeln seien nichtig, und hatte die zuständigen Länder aufgefordert, erst einmal wieder den alten Katalog anzuwenden.

    Unklarheit über Neuverhandlung der StVO-Novelle
    Das Bundesjustizministerium (BMJV) sieht das Ressort von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) in der Verantwortung. Der Fehler in der Eingangsformel sei wegen einer zu kurzen Frist vom Justizministerium nicht festgestellt und bemängelt worden, sagte eine BMJV-Sprecherin der "Süddeutschen Zeitung" (Freitag). "Die Verantwortung für dieses Verfahren trägt allein das BMVI." Das Verkehrsministerium habe die neue Straßenverkehrsordnung zur Rechts- und Sprachprüfung mit sehr kurzer Frist übersandt. Das Verkehrsministerium äußerte sich dazu zunächst nicht.

    Unklar ist, ob nun die gesamte StVO-Novelle noch einmal neu verhandelt werden muss. Offen ist auch die Frage, wie mit Autofahrern umzugehen ist, die bereits nach dem neuen Bußgeldkatalog bestraft wurden. Das Bundesverkehrsministerium wollte sich am Donnerstag auch dazu nicht äußern - und ebenfalls nicht dazu, wie es nun weitergeht. Scheuer hatte zuvor angekündigt, er wolle eine "klare, faire und zügige Lösung".

    Faktisch liegen die neuen Regelungen zum Fahrverbot nun überall auf Eis. Entweder es gelten wieder die bisherigen Regelungen im alten Bußgeldkatalog. Oder, wie etwa in Thüringen, die Strafen nach dem neuen Katalog werden derzeit nicht vollzogen. Es werde weiterhin kontrolliert, nur die Verstöße würden erst später geahndet, erklärten das dortige Innen- und das Infrastrukturministerium auf dpa-Anfrage.

    Scheuer sorgt für "Straßenunordnung"
    In Bremen gilt bis auf weiteres der Ende April in Kraft getretene Bußgeld-Katalog, wie ein Sprecher der Verkehrssenatorin sagte. Verstöße, die einen Punkt in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge haben, würden aber solange ausgesetzt, bis über eine bundeseinheitliche Regelung entschieden wurde.

    Die Verkehrsminister der Länder verlangten schnelle rechtliche Sicherheit. "Das Bundesverkehrsministerium muss jetzt umgehend einen Vorschlag vorlegen, der Klarheit und Rechtssicherheit schafft", forderte die Vorsitzende der Verkehrsministerkonferenz, Saarlands Ressortchefin Anke Rehlinger (SPD). Scheuer habe eine "Straßenverkehrsunordnung" geschaffen.

    Scheuer waren die schärferen Regeln bei zu schnellem Fahren - die der Bundesrat ergänzt hatte - schon vor Bekanntwerden der rechtlichen Unsicherheiten ein Dorn im Auge. Er hatte auch mit Blick auf Proteste unter Autofahrern gesagt, die neuen Regeln seien unverhältnismäßig.

    Strittig unter den Ländern ist, wie die künftigen Grenzen nun aussehen sollen. "Alle Länder sind sich einig, dass es möglichst schnell einen neuen Bußgeldkatalog geben soll. Wir wollen keine Blockade, sondern eine konstruktive Lösung, damit beispielsweise die neuen Abstandsregeln zum besseren Schutz von Radfahrern in Kraft treten können", sagte Herrmann.

    Allerdings gingen die Meinungen auseinander, ob es schärfere Regeln für Fahrverbote geben solle. "Einige Länder, darunter Bayern, sind dafür, es bei den Regelungen im alten Bußgeldkatalog zu belassen", sagte der CSU-Politiker. "Mindestens die Hälfte der Länder will die Regeln aber verschärfen." Bereits in der kommenden Woche solle es nun Gespräche mit dem Bund geben, um möglichst rasch eine Lösung zu finden, sagte Herrmann.

    Quelle: Chaos um Fahrverbote: Neue Raser-Regeln bundesweit außer Vollzug gesetzt - CHIP
  • In der Schweiz ist es ganz einfach. Wer über 60 kmh zu schnell ist, gilt als Raser. Er wird verzeigt und mit Gefängnis bestraft und das Auto wird eingezogen.

    Innerorts bekommt man schon eine Anzeige ab einer Uebertretung von 16 Kmh. Dann muss man vor den Richter und es wird teurer.

    Allgemein werden Schnellfahrer in der CH seit einiger Zeit härter angepackt. Darum verlegen die Raser ihre Aktivitäten ins nahe Deutschland, wo CH Raser in den Grenzregionen eine Plage sind.

    Auch Deutsche, die meinen, sie können sich ins Ausland retten, sind vor der Verfolgung nicht immun. Vor einem Jahr wurde ein Raser, der in der CH verurteilt wurde, in Deutschland inhaftiert. Der Fall war gross in den Zeitungen.

    Für Interessierte und CH Besucher hier der Link zum Bussenkatalog:

    ch.ch/de/geschwindigkeitsueberschreitungen/
  • mad.de schrieb:

    Scheuer sorgt für "Straßenunordnung"
    Der kann NICHTS ... nur Steuergelder verbrennen, das beherrscht der 1A ... da übertrumpft der seine Vorgänger noch.

    Eine Schande ... zum Fremdschämen!

    mad.de schrieb:

    Scheuer waren die schärferen Regeln bei zu schnellem Fahren - die der Bundesrat ergänzt hatte - schon vor Bekanntwerden der rechtlichen Unsicherheiten ein Dorn im Auge. Er hatte auch mit Blick auf Proteste unter Autofahrern gesagt, die neuen Regeln seien unverhältnismäßig.

    Ja klar, im Autoland DE geht das gar nicht. :depp:
    Da, wo die Neurosen blüh'n, da möcht' ich Landschaftsgärtner sein!
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    Der Minister nimmt flüsternd den Bischof beim Arm: »Halt' du sie dumm, ich halt' sie arm!« (R. Mey)
  • Nehe hat vollkommen recht, Scheurer betreffend... Der sollte endlich mal seine Ämter niederlegen und wen kompetentes dran lassen. Neue Regelungen sind läääääääääängst überfällig und nur wegen Formfehler ist Korintenka... Der Weg der Looser. Statt sich mit Lappalien zu beschäftigen und sinnvolle Reformen zu boykottieren, sollten sie sich um wichtiges kümmern....