Gericht verurteilt Vodafone: Kunden falschen Vertrag untergeschoben

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    • Gericht verurteilt Vodafone: Kunden falschen Vertrag untergeschoben

      Ein Gericht hat geurteilt, dass Vodafone seinen Kunden keine Verträge für nicht bestellte Leistungen unterschieben darf. Klingt selbstverständlich, scheint es aber nicht zu sein.

      Die Verbraucherzentrale Hamburg berichtet, dass sie vor Gericht einen Erfolg gegen Vodafone erzielt habe. Dabei geht es um einen Fall, in dem Vodafone einem Kunden eine Auftragsbestätigung über Leistungen geschickt habe, die der Kunde gar nicht bestellt habe. Die Verbraucherschützer betonen, dass es bereits vier Verfahren gegen Vodafone wegen untergeschobener Verträge gibt.

      Laut den Verbraucherschützern geht es bei den diversen Auseinandersetzungen mit Vodafone um diese Produkte:
      • Vodafone Giga TV App (darum geht es in dem jüngsten Gerichtsentscheid)
      • Vodafone TV Connect
      • Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable
      • Kabel Digital
      • Video Select
      Das Gericht stellte laut den Verbraucherschützern in dem aktuellen Verfahren fest, dass Vodafone „Verbrauchern nicht mehr den Abschluss von Verträgen über bestimmte Produkte bestätigen“ darf, „wenn diese gar nicht bestellt wurden.“ Das klingt eigentlich nach einer Selbstverständlichkeit, scheint das aber offensichtlich doch nicht zu sein. Das Gericht legte fest, dass „hohe Vertragsstrafen oder Ordnungsgelder fällig“ werden, falls Vodafone Kabel Deutschland gegen die Auflagen verstoße.

      Kurz zusammengefasst stellt sich der jüngst behandelte Fall so dar: Mitte Februar 2019 habe ein von Vodafone Kabel Deutschland beauftragter Mitarbeiter unangemeldet an der Haustür einer Hamburger Wohngemeinschaft geklingelt. Weil die Bewohner es seltsam fanden, dass jemand ihre Kabelbuchse vermessen wollte, ohne vorab einen Termin vereinbart zu haben, wiesen sie den Servicetechniker ab und ließen ihn nicht in ihre Wohnung.

      „Nur fünf Minuten später erhielt einer der WG-Bewohner eine E-Mail von Vodafone Kabel Deutschland, in der man ihm mitteilte, dass seine Bestellung eingetroffen sei. Kurze Zeit später folgte eine schriftliche Auftragsbestätigung über die Produkte 'Vodafone TV Connect' und 'Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable' zum Preis von 29,99 Euro pro Monat zuzüglich einem einmaligen Bereitstellungsentgelt in Höhe von 49,99 Euro“, schildern die Verbraucherschützer den Vorfall.

      Hierzu stellte das Gericht laut den Verbraucherschützern fest: „Bestätigt das Unternehmen künftig wahrheitswidrig den Abschuss von Verträgen über die Produkte ‚Vodafone TV Connect‘ oder ‚Vodafone GigaTV inklusive HD Premium Cable‘, wird eine Vertragsstrafe fällig.“

      In einem anderen Fall beging ein Mann, der seinen DSL-Vertrag bei Vodafone Kabel Deutschland gekündigt hatte, den „Fehler“ wegen eines verpassten Anrufs des Vodafone Kundenservice diesen zurückzurufen. Der Kundenservice bewarb in dem Gespräch dann Produkte von Vodafone, die der Mann jedoch nicht wollte. Prompt schickte Vodafone nach Ende des Telefonats eine E-Mail mit der Überschrift „Ihre Bestellung haben wir bekommen“. „Am Tag darauf folgte die Mitteilung, ein neues Gerät sei unterwegs. Später wurden Rechnungen über die Produkte „Kabel Digital“ und „Video Select“ zugestellt und die entsprechenden Entgelte von Herrn K.s Konto abgebucht“, wie die Verbraucherschützer den Fall beschreiben.

      Die Verbraucherschützer aus Hamburg mahnten daraufhin Vodafone ab und klagten schließlich beim Landgericht München I. Das Gericht gab den Verbraucherschützern Recht und verurteilte Vodafone Kabel Deutschland am 9. August 2018 ( Az. 17 HK O 301/18 ) „es zu unterlassen, Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über das Produkt 'Kabel Digital' und/oder 'Video Select' zu bestätigen und/oder dem Verbraucher Entgelte für diese Produkte in Rechnung zu stellen, wenn keine entsprechende Bestellung des Verbrauchers vorliegt. Verstößt das Unternehmen gegen das Urteil des Landgerichts kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro fällig werden.“

      Die Verbraucherschützer führen auf ihrer Webseite noch weitere Beispiele für derartige Vorfälle auf. Einige der dort genannten Verfahren laufen noch.

      Update 19.5.: In den ersten 24 Stunden nach Erscheinen dieser Meldung erreichten pcwelt.de mehrere Zuschriften von Lesern, die von ähnlichen Vorfällen wie hier beschrieben berichten. Einer unserer Leser schreibt: "Nicht auf konkrete Fälle einzugehen, scheint bei Vodafone gängige Praxis zu sein." Update Ende

      PC-WELT fragte bei Vodafone um eine Stellungnahme nach.
      Diese schickte uns Vodafone umgehend, allerdings ohne im Detail auf die konkret von den Hamburger Verbraucherschützern genannten Fälle einzugehen:

      „Vodafone legt großen Wert auf ein nachhaltiges Geschäft und eine kompetente Beratung. Mit jedem Kunden sollen nur dann ein Vertrag abgeschlossen werden, wenn der Kunde dieses Produkt bewusst haben und nutzen möchte. Etwaige Missverständnisse und Unstimmigkeiten bei Verträgen und Bestellvorgängen lassen sich im direkten Dialog mit dem Kundenservice klären. Dieser ist rund um die Uhr und kostenlos erreichbar. Wenn Vertriebspartner gegen die klaren Vodafone-Richtlinien verstoßen und in Einzelfällen Verträge einreichen sowie Produktbestellungen auslösen, die von den Kunden nicht gewollt sind, gehen wir gegen diese Partner rigoros vor - von Abmahnungen bis hin zur Beendigung der Zusammenarbeit.“
      Zitat Ende

      Quelle: Gericht verurteilt Vodafone: Kunden falschen Vertrag untergeschoben - PC-WELT
    • Gericht verurteilt Vodafone wegen untergeschobenen Vertrag

      Erneut hat Vodafone vor Gericht eine Niederlage wegen eines untergeschobenen Vertrags erlitten. Doch dieses Mal ist sogar von einer gefälschten Sprachaufzeichnung eines Telefonats die Rede! Die Stellungnahme von Vodafone schweigt zu diesem Problem.

      Die Verbraucherzentrale Hamburg hat einen Mann unterstützt, der für einen Vodafonevertrag zahlen sollte, den er gar nicht abgeschlossen hatte. „Das Landgericht München I (Urteil vom 3. November 2020, Az. 1 HK O 14157/19) hat der Vodafone Kabel Deutschland GmbH verboten, Verbraucherinnen und Verbrauchern den Abschluss eines Vertrags über ein Produkt aus der Produktgruppe ‚Red Internet & Phone Cable‘ oder das ‚Vodafone Sicherheitspaket‘ zu bestätigen, ohne dass eine entsprechende Bestellung vorliegt“, wie die Verbraucherschützer schreiben. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte das Telekommunikationsunternehmen auf Unterlassung verklagt.

      Diese Niederlage von Vodafone vor Gericht wegen eines untergeschobenen Vertrags ist aus zwei Gründen bemerkenswert:
      • Das sei laut den Hamburger Verbraucherschützern bereits das fünfte Verfahren, das die Verbraucherschützer gegen Vodafone eingeleitet haben, um unrechtmäßige Auftragsbestätigungen zu unterbinden
      • Zudem legte der Vertriebspartner von Vodafone einen Telefonmitschnitt vor, der beweisen sollte, dass der Kunde den Vertrag durchaus abgeschlossen habe. Doch der Telefonmitschnitt soll gefälscht sein und Vodafone verzichtete tatsächlich darauf diesen dem Gericht vorzulegen.
      Spiegel Online zitiert Julia Rehberg, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg, folgendermaßen: „So etwas habe sie vorher noch nie gehabt.“ Rehberg hatte sich den Telefonmitschnitt angehört und ist sich sicher, dass darauf nicht die Stimme des klagenden Kunden zu hören sei. Der Telefonmitschnitt, den der Vodafone-Vertriebspartner aufgenommen haben will, wäre demnach gefälscht!

      Von der Besonderheit mit dem dubiosen Telefonmitschnitt abgesehen ist dieser Fall aber ähnlich gelagert wie andere Fälle aus der Vergangenheit mit strittigen Vodafoneverträgen: Nach einem Telefonat mit der Vodafone-Servicehotline, in dem es überhaupt nicht um einen Festnetz- und Internetvertrag von Vodafone samt Sicherheitspaket gegangen ist (der Kunde wollte nur zwei Prepaid-Karten bestellen), meldete sich eine Technikfirma bei dem verblüfften Mann und wollte bei ihm einen Festnetzanschluss installieren. Der Mann sollte außerdem mehr als 50 Euro pro Monat für einen Festnetz- und Internetvertrag von Vodafone samt Sicherheitspaket zahlen. Der Mann betonte, dass er eine diesbezügliche Anfrage während des Telefonats ausdrücklich abgelehnt hatte und informierte die Verbraucherzentrale. Diese nahm sich des Falls an, zumal Vodafone eben behauptete, einen Mitschnitt des Telefongesprächs zu besitzen, der belegen solle, dass der Mann durchaus den Festnetzanschluss bestellt habe. Diesen Telefonmitschnitt legte Vodafone dann aber vor Gericht nicht vor. Die Verbraucherschützer aus Hamburg gingen vor Gericht und siegten nun vor dem Landgericht München I.

      Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Vodafone kann Berufung einlegen. Sollte das Urteil Rechtskraft erlangen, so müsste Vodafone Kabel Deutschland bei einem erneuten derartigen Verstoß ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro zahlen. Alternativ könnte gegen den Geschäftsführer eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten verhängt werden. Vodafone muss den Verbraucherschützern zudem die Kosten erstatten. Das hier nachlesbare Urteil schildert den Tatablauf.

      Die Verbraucherzentrale Hamburg hat auf dieser Seite die Probleme mit Vodafone zusammengestellt und dort auch ein Beschwerdeformular veröffentlicht: www.vzhh.de/vodafone.

      Quelle: Gericht verurteilt Vodafone wegen untergeschobenen Vertrag - PC-WELT