Die Erhöhung des Briefportos für Standardbriefe der Deutschen Post für den Zeitraum von 2016 bis 2018 ist rechtswidrig gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Genehmigung der Portoerhöhung von 62 auf 70 Cent durch die Bundesnetzagentur aufgehoben.
Geklagt hatte ein Zusammenschlusses anderer Postunternehmen. Das Postgesetz schreibt vor, dass das Porto für Standardbriefe aufgrund der marktbeherrschenden Stellung der Deutschen Post genehmigt werden muss. Dabei wird auch ein Gewinnzuschlag ermittelt.
Dafür setzte die Bundesregierung im Jahr 2015 einen neuen Maßstab fest: Der Zuschlag wird seither auf Grundlage eines Vergleichs mit Postunternehmen ermittelt, die auf vergleichbaren Märkten in anderen EU-Staaten tätig sind.
Formfehler bei der Umsetzung
Das höchste deutsche Verwaltungsgericht in Leipzig stufte nun aufgrund dieser neuen Berechnungsmethode die Entgeltgenehmigung durch die Bundesnetzagentur als rechtswidrig ein.
Die im Jahr 2015 erlassenen Bestimmungen seien unwirksam, weil sie nicht durch eine Verordnungsermächtigung des Postgesetzes gedeckt seien. Damit sei kein Gewinnzuschlag erfasst, der sich an den Gewinnmargen von Postunternehmen auf vergleichbaren Märkten orientiere.
Aktenzeichen: BVerwG 6 C 1.19
Quelle: Bundesverwaltungsgericht: Briefporto-Erhöhung war rechtswidrig | tagesschau.de