Ausweis: Anti-Morphing-Klausel und Aufnahme von Fingerabdrücken ist fix

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    • Ausweis: Anti-Morphing-Klausel und Aufnahme von Fingerabdrücken ist fix

      Der Bundestag hat für einen Gesetzentwurf gestimmt, mit dem Reisepässe und Personalausweise sicherheitstechnisch weiter aufgerüstet werden sollen.

      Von August 2021 an werden bei der Beantragung eines neuen Personalausweises Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers auf dem Funkchip des Dokumentes gespeichert. Zudem muss das Passbild künftig von registrierten Fotostudios ausschließlich digital erstellt und sicher an die Meldebehörde übermittelt werden. Im Rahmen dieses Transfers soll auch die Biometrietauglichkeit der Fotos geprüft werden. Eine Lichtbildaufnahme auf dem Amt wird ebenfalls möglich sein.

      Kompromiss nach Aufschrei von Fotostudios
      Einen entsprechenden Gesetzentwurf, mit dem Reisepässe und Personalausweise sicherheitstechnisch weiter aufgerüstet werden sollen, hat der Bundestag am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD beschlossen. FDP, die Linke und die Grünen waren dagegen, die AfD enthielt sich.

      Das Bundesinnenministerium haben die Abgeordneten mit einem Änderungsantrag am Regierungsentwurf ermächtigt, mit einer Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesrat und anderen Ressorts Details festzulegen "über das Verfahren und die technischen Anforderungen für die Aufnahme, die elektronische Erfassung, die Echtheitsbewertung und die Qualitätssicherung des Lichtbilds". Auch Vorgaben für die sichere Übermittlung des Lichtbilds sowie für automatisierte Abrufe soll das Ressort so machen können.

      Zunächst hatte der Entwurf des Innenressorts vorgesehen, dass Passfotos nur noch bei der zuständigen Behörde gemacht werden dürften. Grund ist die Sorge vor Bildmanipulationen vor allem durch sogenanntes Morphing, wobei Bilder von mehreren Gesichtern zu einem verschmelzen. Betreiber von Fotostudios kritisierten das Vorhaben scharf, da sie große Einbußen befürchteten. Innenminister Horst Seehofer (CSU) brachte daher einen Kompromiss ins Spiel.

      Höhere Gebühren für Vor-Ort-Aufnahme
      Für den Fall der Vor-Ort-Aufnahme des Lichtbilds sollen die Gebühren für Pass und Personalausweis um sechs Euro steigen. Die benötigte technische Ausstattung bei den Meldebehörden wird laut den Schätzungen der Regierung mit rund 171 Millionen Euro zu Buche schlagen. Ursprünglich sollte die Technik nur von der Bundesdruckerei bezogen werden dürfen. Die Koalition setzte durch, dass auch andere Lieferanten zum Zuge kommen können, die das Innenministerium bestimmt.

      Die Bürger müssten sich auf die Angaben in hoheitlichen Dokumenten verlassen können, betonte der federführende Innenausschuss. Nicht nur die Erkennungsmerkmale des Ausweises, auch der Prozess der Erhebung der notwendigen Daten auf dem Amt habe daher höchsten Sicherheitsanforderungen zu genügen.

      Wo ohne Einbußen bei der Sicherheit private Anbieter eingebunden werden könnten, sei von dieser Option "in größtmöglichen Umfang Gebrauch" zu machen, unterstrichen die Innenpolitiker. Auch private Anbieter von Fotokabinen und Selbstbedienungsterminals für Lichtbildaufnahmen sollten ihre Geräte weiter in der Behörde aufstellen dürfen, sofern sie entsprechende Vereinbarungen mit den jeweiligen Gemeinden getroffen haben.

      Technik für automatisierten Lichtbildabruf
      Ermittler erhalten zudem die Befugnis, beim Pass- oder Ausweishersteller die dort zu einer Seriennummer gespeicherten Daten etwa der ausstellenden Behörde zu erfragen. Der bereits rechtlich zulässige automatisierte Lichtbildabruf durch die Sicherheitsbehörden soll auch technisch ermöglicht werden. Daten zum Online-Ausweis beziehungsweise zur elektronischen Identifizierungsfunktion werden künftig bei den Meldebehörden gespeichert.

      Für eine Person, die weder männlich ("M") noch weiblich ("F") ist, wird in der visuell lesbaren Zone des Passes fortan ein "X" eingetragen. In der maschinenlesbaren Zone wird dieses durch das Symbol "<" repräsentiert. Um mögliche Diskriminierungen beim Grenzübertritt zu unterbinden, sollen Intersexuelle entscheiden können, ob im Pass beziehungsweise im ausländerrechtlichen Dokument die bisherige oder nunmehr gültige Angabe eingetragen wird.

      Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen hat das Parlament im Einklang mit EU-Vorgaben auf ein Jahr verkürzt. Eltern können alternativ einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Pass für den Nachwuchs beantragen, der aber 24,70 Euro mehr kostet.

      Kritik nicht nur von Datenschützern
      Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hatte im August eine Petition gegen die Aufnahme von Fingerabdrücken in den Perso gestartet. Die neue Speicherpflicht bedeute, dass es kein offizielles Ausweisdokument ohne diese biometrischen Merkmale mehr gebe. Diese anlasslose Zwangsmaßnahme entspreche den demokratischen Werten nicht. Digitalcourage will nun juristische Möglichkeiten gegen die Auflage ausloten.

      Auch Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise zweifelte die Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs bei einer parlamentarischen Anhörung an. Er warnte vor dem Aufbau einer unangemessenen Überwachungsinfrastruktur und rügte die EU-Verordnung, auf die das Vorhaben zurückgeht, als unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff.

      "Es geht um das Vertrauen in die Echtheit von Ausweisen und Pässen", betonte Josef Oster (CDU) bei der finalen Plenaraussprache. Gemorphte Fotos könnten genutzt werden, um illegale Grenzübertritte verschiedener Personen zu ermöglichen. Es handle sich daher um ein "gutes und notwendiges Gesetz".

      Morphing-Fälle bewegten sich im einstelligen Bereich, erläuterte Konstantin von Notz von den Grünen. Die Regierung habe ein funktionierendes System infrage gestellt und greife in die Gewerbefreiheit ein: "Der einzige Gewinner der Reform ist die Bundesdruckerei." Aber just dort gebe es bislang keine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierten Foto-Kioske.

      Quelle: Ausweis: Anti-Morphing-Klausel und Aufnahme von Fingerabdrücken ist fix | heise online

      Anmerkung: Es handelt sich hier um den "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen"
    • Bundesrat: Ja zur Aufnahme von Fingerabdrücken in den Personalausweis

      Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf durchgewinkt, mit dem das Einschleusen manipulierter Passbilder in Ausweisdokumente durch Morphing schwerer werden soll.

      Der umstrittene Gesetzentwurf zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" kann noch dieses Jahr in Kraft treten. Der Bundesrat hat die Anfang November vom Bundestag beschlossene Initiative am Freitag bestätigt und darauf verzichtet, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vom 2. August 2021 an werden damit – im Einklang mit einer EU-Vorschrift – bei der Beantragung eines neuen Personalausweises Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers auf dem Funkchip des Dokuments gespeichert.

      Passfotos weiter auch von Fotostudios
      Zudem dürfen künftig nur noch registrierte Fotostudios Passbilder ausschließlich digital erstellen. Sie müssen sie dann sicher an die Meldebehörde übermitteln. Dabei soll auch die Biometrietauglichkeit der Fotos geprüft werden. Eine Lichtbildaufnahme auf dem Amt wird ebenfalls möglich sein. In diesem Fall steigen die Gebühren für Pass und Personalausweis um je sechs Euro.

      Die benötigte technische Ausstattung bei den Meldebehörden wird nach Regierungsschätzungen rund 171 Millionen Euro verschlingen. Ursprünglich sollten sie die Technik nur von der Bundesdruckerei beziehen dürfen. Der Bundestag setzte durch, dass auch andere Lieferanten zum Zuge kommen können. Das letzte Wort hat hier aber das Bundesinnenministerium (BMI).

      Das Innenressort kann zudem mit einer Rechtsverordnung im Einvernehmen mit dem Bundesrat und den anderen Ministerien Details festlegen "über das Verfahren und die technischen Anforderungen für die Aufnahme, die elektronische Erfassung, die Echtheitsbewertung und die Qualitätssicherung des Lichtbilds". Auch Vorgaben für die sichere Übermittlung des Lichtbilds sowie für automatisierte Abrufe kann das BMI aufstellen.

      Maßnahmen gegen Morphing
      Der ursprüngliche Entwurf von Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte vorgesehen, dass Passfotos nur noch bei der zuständigen Behörde gemacht werden dürften. Grund war die Sorge vor Bildmanipulationen und Fälschungen vor allem durch sogenanntes Morphing, wobei Bilder von mehreren Gesichtern zu einem verschmelzen. Erst nach einem Aufschrei von Fotostudios brachte Seehofer den jetzt festgeschriebenen Kompromiss ins Spiel.

      Ermittler dürfen mit Inkrafttreten des Gesetzes beim Pass- oder Ausweishersteller die dort zu einer Seriennummer gespeicherten Daten etwa der ausstellenden Behörde erfragen. Der bereits rechtlich zulässige automatisierte Lichtbildabruf durch die Sicherheitsbehörden soll so auch technisch unterstützt werden. Daten zum Online-Ausweis beziehungsweise zur elektronischen Identifizierungsfunktion (eID) werden künftig bei den Meldebehörden gespeichert.

      Personen, die weder männlich noch weiblich sind, können fortan ein X in die Geschlechtsangabe eintragen lassen. Damit gleicht das Gesetz die Angaben im Reisepass sowie im ausländerrechtlichen Dokument den Standard-Bestimmungen der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation an. Weiterhin umstritten ist vor allem die Aufnahme von Fingerabdrücken in den Perso. Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage moniert, dass diese anlasslose Zwangsmaßnahme den demokratischen Werten nicht entspreche.

      Quelle: Bundesrat: Ja zur Aufnahme von Fingerabdrücken in den Personalausweis | heise online
    • Gutachten: Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweis ist rechtswidrig

      Die europäischen und deutschen Vorgaben zum Einsatz biometrischer Identifizierungsdaten missachten laut einer Studie elementare Datenschutzgrundsätze.

      Vom 2. August an müssen Bundesbürger mit dem Antrag eines neuen Personalausweises Abdrücke des linken und rechten Zeigefingers abgeben, die auf dem Funkchip des Dokuments gespeichert werden. Das Netzwerk Datenschutzexpertise hat die entsprechende Gesetzesnovelle zum Anlass genommen, den staatlichen Einsatz biometrischer Identifizierungsverfahren zu hinterfragen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass einschlägige europäische und deutsche Regeln gegen das nationale Verfassungsrecht und das Europarecht verstoßen.

      Das hiesige Gesetz zur "Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen" missachtet laut der am Montag veröffentlichten Analyse genauso wie die ihm entsprechende EU-Vorschrift und andere europäische Biometriebestimmungen grundlegende Datenschutzgrundsätze: Datenminimierung, Zweckbindung, Transparenz und andere Vorkehrungen zum Absichern der Grundrechte kämen zu kurz.

      Datensparsamkeit angemahnt
      "Für die eindeutige Identifizierung mithilfe von Fingerabdruckdaten genügt der Abdruck eines Fingers", führt der Gutachter Thilo Weichert aus. Der Nachweis der Erforderlichkeit weiterer biometrischer Merkmale sei nicht erbracht. Aus Gründen der Pflicht zur Datensparsamkeit sei daher grundsätzlich "nur die Speicherung der Minutien eines Ringfingers oder kleinen Fingers zulässig". Dies wäre "weniger missbrauchsanfällig, für Identifizierungszwecke aber ebenso geeignet". Wegen des Fehlens europarechtlicher Vorgaben hätte der nationale Gesetzgeber auch den Spielraum gehabt, in diesem Sinne "eine weniger eingreifende Maßnahme vorzusehen".

      Die Eingriffsintensität erhöhe sich bei Ausländern aus Drittstaaten und insbesondere Flüchtlingen, bei denen zur eindeutigen Identifizierung nicht nur zwei Fingerabdrücke, sondern zehn erhoben würden, heißt es. Diese würden zudem unter anderem in deutschen und europäischen Datenbanken wie Eurodac, der Fingerabdruckdatei AFIS, dem dem Visa-Informationssystem (VIS) und im Ausländerzentralregister gespeichert.

      Bei der Wahl des genutzten biometrischen Merkmals und des Verfahrens ist laut dem früheren schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten generell darauf zu achten, dass diesem eine möglichst geringe invasive Wirkung zukomme. Die Iris-Identifikation sei wegen der geringeren Missbrauchsgefahr als milderes Mittel einer Erkennung über das Gesichtsbild oder Fingerabdrücke grundsätzlich vorzuziehen. Genüge ein Lichtbild, sei bereits auf ein weiteres biometrisches Merkmal zu verzichten. Reiche eine lokale Verarbeitung auf einem Ausweis, sei die Speicherung in einem Hintergrundsystem unzulässig: "eine dezentrale Speicherung ist weniger eingriffsintensiv als eine zentrale".

      Zugriff von Sicherheitsbehörden
      Die hiesigen Vorgaben für Ausweise und Pässe enthielten für Sicherheitsbehörden eine generelle automatisierte Abruf- und Speicherbefugnis "im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse", gibt der Autor zu bedenken. Dies könnte Fahndungsabgleiche einschließen und verstoße gegen den Zweckbindungsgrundsatz sowie höherrangiges europäisches Recht. Eine Identitätsprüfung sei hier allenfalls für Grenzkontrollen als angemessen anzusehen. Das in der Praxis bestehende "unbegrenzte Zugriffsrecht für Geheimdienste auf Lichtbilder von Deutschen im Pass- und Personalausweisregister" sei unverhältnismäßig.

      Die breite Erlaubnis zur Datennutzung für Sicherheitszwecke bei Flüchtlingen lässt laut der Studie zusätzlich das Diskriminierungsverbot wegen Staatsangehörigkeit außer acht. Insgesamt sei es "irritierend, mit welcher Nonchalance die Zweckbindungsanforderungen bei der Verarbeitung biometrischer Identifizierungsdaten im Ausländer- und insbesondere im Flüchtlingsrecht ignoriert werden".

      Eine besondere Gefahr biometrischer Hoheitsdokumente liegt laut Weichert darin, dass anlässlich von Ausweiskontrollen in außereuropäischen Drittstaaten dortige Behörden die Biometriedaten abspeicherten und dann zur behördlichen oder gar geheimdienstlichen Zwecken gebrauchten beziehungsweise missbrauchten. Vorkehrungen dagegen seien nicht vorgesehen.

      Unverhältnismäßig
      Angesichts hoher Fehlerrisiken der biometrischen Gesichtserkennung, der Streubreite der Technik und dem damit verknüpften massiven Grundrechtseingriff könne deren Einsatz im öffentlichen Raum derzeit nicht als verhältnismäßig angesehen werden, ist dem Gutachten zu entnehmen. Welche Risiken hier auch für einen automatisierten Abgleich von Lichtbilddaten mit externen Fahndungsdateien lägen, hätten die polizeilichen Ermittlungen im Rahmen des G20-Gipfels 2017 gezeigt.

      Weichert fordert, die Transparenz der Nutzung biometrischer Identifizierungsdaten zu verbessern und den demokratische Diskussionsprozess dringend zu intensivieren. Fingerabdrücke und Gesichtsbilder sind ihm zufolge "die Vorreiter biometrischer Identifizierungsmerkmale, mit denen die analoge Welt mit der digitalen Welt verknüpfbar wird und Menschen aus dem Schutz der Anonymität in der Menge herausgezogen werden".

      "Kontrolle einer gesamten Gesellschaft"
      Es drohe eine Totalüberwachung von Menschen, die Anlage umfassender Persönlichkeitsprofile, die Einschränkung individueller Freiheitsrechte, aber auch "die Kontrolle einer gesamten Gesellschaft", warnt der Experte. Welche Auswirkungen sich aus einem normativ nicht eingehegten Einsatz von Biometriedaten ergeben könnten, demonstriere etwa China. Seit Ende 2019 bekomme man dort nur noch einen Internet-Anschluss oder eine Mobilfunknummer, wenn zuvor zur Überprüfung der Identität das Gesicht gescannt worden sei. Zur Unterdrückung der uigurischen Bewohner der Provinz Xinjiang sei eine umfassende DNA-Bevölkerungsdatenbank etabliert worden.

      "Die Ultima Ratio dürfte künftig die an Eindeutigkeit nicht zu überbietende genetische Identifizierung anhand der menschlichen DNA werden", prognostiziert der Gutachter. Damit seien Fragen verbunden, die teils "weit über die der biometrischen Identifizierung hinausgehen". In der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) würden biometrische Daten wegen ihrer Sensitivität unter einen besonderen Schutz gestellt. Dies liege daran, dass sie mit modernen technischen Mitteln einfach zu erlangen und vom Betroffenen nicht oder nur schwer beeinflussbar seien.

      Quelle: Gutachten: Aufnahme von Fingerabdrücken in Ausweis ist rechtswidrig | heise online