Auf Probe, Lappen weg oder nicht?

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  • Mr.Slate
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  • Auf Probe, Lappen weg oder nicht?

    Auf Probe, Lappen weg oder nicht? :lego:

    Bei einem Führerschein auf Probe wird zusätzlich bestraft,
    wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht.
    In Betracht kommen nur Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten,
    die mit einem Bußgeld von mindestens 40,- Euro geahndet wurden !

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    A-Verstöße sind:
    Unfallflucht, Nötigung, Vorfahrtsverletzung mit Gefährdung eines anderen, verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften, Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen, zu dichtes Auffahren, "Geisterfahren" auf Autobahn oder Kraftfahrstraße, Rotlichtmißachtung, Fahren unter Alkoholeinfluß, Überholen im Überholverbot.

    B-Verstöße sind:
    Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs, Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern beim Abbiegen, Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel, Kennzeichenmißbrauch, ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeuges mit Gefährdung anderer, verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen, mit abgefahrenen Reifen fahren, Gefährdung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

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    Wer einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht und einen Führerschein auf Probe hat, wird zusätzlich zur Maßnahme aus dem Verwarnungsgeld- bzw. Bußgeldkatalog folgendermaßen bestraft:

    Beim ersten Mal
    verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.
    Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.
    Dieses Seminar muß an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.
    Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 9 Stunden, verteilt auf 4 Blöcke zu 135 Minuten.
    Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch aktiven Erfahrungsaustausch
    und gemeinsame Analysen ihres bisherigen Fahrverhaltens lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.
    Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.
    Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.
    Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.
    Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.
    Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

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    Beim zweiten Mal (wieder ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Behörde empfiehlt die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
    Die (freiwillige) Teilnahme bringt 2 Punkte Rabatt.


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    Beim dritten Mal (ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße):
    Die Fahrerlaubnis wird entzogen, eine Neuerteilung ist frühestens nach drei Monaten möglich.
    Der Führerschein ist erst einmal weg und wird erst nach
    bestandener MPU wiedererteilt.

    Also immer schön Vorsichtig ;)

    greez
    slate
  • bin komplett dafür, schließlich, als fahranfänger, versucht man ja auch ma gern zu probieren was man schaft, bzw das auto, und ist somit sofort eine gefährdung für den deutsch straßen verkehr. in italien wäre das egal so wie die fahren. aber auch gerade zur unfallflucht, is doch denke ich schon eine straftat, ausserdem muss man sich vorstellen, wenns am eigenen auto passiert. da is ma ziemlich sauer. heutzutage reicht schon ein kratzer und man bekommt einen schuldigen herraus...
    also warum wegrennen,....
    grüße iggy
  • der text oben kommt aus dem busgeldkatalog oder? ;)

    habe mal gehört für unfallflucht gibts über 5 punkte? also das man da in der probezeit nicht seinen lappen verliert schon krass :eek:
  • Hey.

    Weiß hier wer, wie das jetzt mit dem Alkohol in der Probezeit aussieht??
    Die wollten ja den Alkohol komplett in der Probezeit verbieten.

    Ist das jetzt schon durchgekommen???
    Hoffentlich nicht :D

    Ich glaub die Grenze lag doch bisscher auch bei 0,5 Promille, ausser wenn man jemand gefährtet da ist man schon ab 0,3 Promille am arsch.

    Wenn das nicht ganz stimmt, was ich hier erzähle bitte korrigiert mich.


    MFG.
    ShareBear
  • Wenn man keine auffälligen Symptome zeigt, also nach Meinung der Streife keine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt darf man bis 0,5 Promille haben, man kann aber auch mit weniger rausgezogen werden.
  • Und am allerbesten ist garnix trinken wenn man fährt!!!
    Ausser man hat viiiiel Zeit, Geld und Nerven das man sich den Spaß mal geben will sich mit unserem Rechtssystem auseinander zu setzen.
    Ich sprech aus Erfahrung.

    n3o
    [SIZE="4"]
    Got [COLOR="DeepSkyBlue"]/[/color][COLOR="Blue"]/[/color]/M Power?
    [/SIZE]
  • Hallo.
    Zu den B-Verstößen ist zu sagen, dass man 1 B pro abgefahrenem Reifen kriegt.
    Und da sich ein Reifenpaar (entweder vorne oder hinten) meist gleichstark abfährt, sollte man da höllisch aufpassen.
    Wenn der Bulle 2 abgeraspelte Reifen findet ist man auch dran...
    Hier könnte ihre Werbung stehen!!
  • Zum Thema Reifen:

    Brandgefährlich! Mich haben die Grünen sogar mal wegen nem abgefahrenen ROLLERreifen schwach angemacht...musste während der Kontrolle mein ganzes schauspielerisches Können auspacken damit se mich "nur" 25€ zahlen haben lassen (und keine Punkte). Schätz mal die gute PolizistIN hatte Mitleid :D

    Polizisten schauen bei Kontrollen generell auf die Reifen, sowohl Auto als auch Roller (bin schon SEHR oft angehalten worden und jedesmal mit Reifenkontrolle)
    Killto hat absolut Recht, einfach nicht unter 1,6mm fahren und es gibt keinen Stress.

    Zum Thema trinken:
    (#0. einfach nix trinken und mit gutem Gewissen seine Kumpels heimfahren :) )

    Ansonsten gilt meines Wissens nach:

    #1: 0,00 Promillegrenze für alle Fahranfänger bis 21 Jahre (probezeitUNabhängig). D.h. alle die mit 18 schon aus der Probezeit raus sein sollten gilt weiterhin die 0,00 Promillegrenze. Also ALLE Fahrer unter 21 Jahre!


    #2: Dieses Gesetz gilt "rückwirkend". Soll heissen es gilt auch für alle, die ihren Führerschein bereits vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erhalten haben.

    #3: Verlasst euch nicht auf das Argument, das neue Gesetze immer 3 Monate Übergangsfrist haben bevor sie de facto angewendet werden können -> Schwachsinn!

    #4: Es gelten die üblichen "Probezeitstrafen", wenn nicht sogar härter. Legt es einfach nicht drauf an...


    Wer genaueres über die aktuelle Gesetzeslage wissen will: Probezeit: Alkoholverbot seit August 2007 / ¦ \ FAHRTIPPS.DE


    Hoffe ich konnte zum Thema Alkohol ein bisschen klärend beitragen :D

    mfg
    dr_matrix
  • @matrix oO wo wohnst du wenn ich fragen darf?, hab das noch nicht so oft erlebt bzw nur 1x wo ich Kontrolliert wurde.

    @topic, mir ist vor paar Monaten ein .. Unsinniger "s*****" passiert ^^'
    Bin beim rausfahren aus dem Park, Parkplatz am see, gegen Einfahrtsfoßten gefahren, und die Bullen waren genau hinter mir xD
    Eigtl. wollt ich dem vor mir mehr Platz machen damit der leichter rausfahren kann... und dann bom ^^' naja links hinten aufgekratz und bisschen verbeult also nix schlimmes aber die Säule hatte mal nix ~.~

    Aufjedenfall.. kamen die Herren an und balblablbla, ihr wie das vllt abläuft...
    Hatte nen Bußgeld von 35€ bekommen, zum glück kein Punkt.

    Die Herren meinten noch zusätzilch, wären das 40€+ als Bußgeld gewesen wäre mein Schein weg... also nochmal glückgehabt ^^
    Und sonst hab ich keine Unfälle auch wenn man diesen hier nicht als Unfall bezeichnen kann.
  • Kempten im Allgäu.
    Leider ein ziemliches Drogenkaff hier, deswegen is unser Gemüse relativ berüchtigt...

    *wtf*?! Du musstest Strafe zahlen weil du was angefahren hast?? Und dazu nichtmal n anderes Auto? Hast du versucht abzuhauen?!
    Sowas is doch eigentlich nicht strafbar?:confused:
  • also mein ehemaliger schwager hat auch unfallflucht wärend der Probezeit gehabt und die pappe war 3 monate weg... war da zwarn totaler schwachsinn aber spielt keine Rolle, werabhaut wird bestraft... egal ob lapalie oder ned, und bei ihm wars echt total lächerlich... nun in einzelnen fällen sicher anders, aber ich kenne es auch nur so das es Strafbar ist. In der Probezeit ist der lappen eh immer halb weg so in etwa... was ja auch ned unbedingt falsch ist... aber das hatte ich beim Auto dank 125er Pappe damals eh nicht mehr :o)
  • Hallihallo ;)

    Ich hab mal ne kleine Frage, vielleicht ist da jemand von euch schon schlauer.
    Ich habn ASF aufgebrummt bekommen, konnte es aber aus finanziellen und privaten Gründen (noch) nicht machen. Seitdem habe ich von denen nichts mehr gehört (sie weiß über meine Situation Bescheid, 50% Schwerbehindertes Kind etc.). Jetzt sagte mein Dad (Fernfahrer), das diese Regelung, wenn man der Aufforderung zum ASF nicht nachkommt, das einem die Fahrerlaubnis komplett entzogen wird, nicht mehr zutrifft. Sie dürfen dir zwar den Führerschein für eine gewisse Zeit entziehen, aber auch wieder zurück geben UND, worum es mir jetzt geht, dürfen sie einen nicht mehr die Fahrerlaubnis entziehen. Kam wohl letztens im Fernsehen.

    Weiß da jemand mehr?

    Gruß,
    die Franzi
  • Mr.Slate schrieb:


    So eine Ausrede.... ich konnte es nicht machen, der Führerschein scheint dir ja nicht besonders wichtig zu sein.


    So pauschal würde ich das nicht sagen. So ein ASF-Seminar kostet je nach Fahrschule schon so zwischen 300-400€ und zieht sich auch über nen längeren Zeitraum. Wenn man dann noch die eigentliche Strafe laut Bußgeldkatalog obendrauf rechnet kommt man schnell auf 500€. Da es sich bei den meisten Fahranfängern um Schüler handelt, ist das echt viel Geld. In meinem Fall damals haben meine Eltern auch gesagt, ich müsse selber zahlen wenn ich meine so rasen zu müssen (mit 26km/h zu viel geblitzt). Naja habs zum Glück zahlen können und ne Lehre war es mir auch :D !

    Naja zur eigentlichen Frage, den Führerschein können die dir auf jeden Fall wegnehmen wenn du das Seminar nicht machst ansonsten würde es ja keiner machen.

    MfG
    David
    so far...
  • Probezeit:
    Ab 21 km/h übertretung (also 22 km/h) bekommt man 1 Punkt in Flensburg + 40 euro strafe. In der Probezeit heisst das: 380 € für ein Aufbauseminar.
    Alles was unter 21 km/h ist wird mit einem bußgeld bestraft. (zwischen 15 und 25 euro)

    n3o
    [SIZE="4"]
    Got [COLOR="DeepSkyBlue"]/[/color][COLOR="Blue"]/[/color]/M Power?
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  • Anschließend muß eine Fahrprüfung mit einem Fahrlehrer, aber ohne einen Prüfer absolviert werden.

    Stimmt nicht ganz: Es muss eine Fahrverhaltensbeobachtung zusammen mit dem Seminarleiter und anderen Seminarteilnehmern (üblicherweise sind es 3 Teilnehmer) absolviert werden.
    Die Fahrverhaltensbeobachtung muss zwischen der 1. und 2. Sitzung statt finden. In der 2. Sitzung wird diese analysiert/besprochen.
    Es ist keine Prüfung im diesem Sinn - man kann nicht durchfallen.

    mfg Earthling
  • Schön das mal so ein Thema aufgegriffen wird. Ich bin für diese harte Bestrafung der Fahranfänger. Man liest es immer wieder in der Presse das mal wieder ein Auto am Baum klebt, von der Straße abgekommen ist, überhöte Geschwindigkeit oder Alkohol. Überwiegend sind es sehr junge Fahrer. Dann frage ich mich doch ernsthaft, was die in der Fahrschule gelernt haben? Den Lappen in der Hand und dann auf die Tube drücken. Es stehen ja schon genug Kreuze am Fahrbahnrand, vielleicht noch viel zu wenige ...
    Denkt mal drüber nach ...
  • Ich würde es begrüßen wenn Fahranfänger in 2 Stufen wie beim Motorrad fahren müssen.
    D.h., in den ersten 2 Jahren dürfen Anfänger nur ein Fahrzeug bewegen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 120 km/h.
    Sind sie in dieser Zeit unfallfrei gefahren und auch sonst nicht weiter im Strassenverkehr aufgefallen können sie danach ein großes Auto fahren.


    Gruß

    oggy37 :)
  • Das mit der Unfallflucht war bei mir anders, ic weiß nicht ob ich das falsch mitbekommen habe aber bei mir wurde auch nicht die Flucht bestraft, mir wurde nur eine Strafe für den vorrangegangenen Diebstahl aufgebrummt, mit der Erkärung, das immernur die Schlimmste sache bestraft wird.