Was tun wenn Sie nen Rosenkrieg führen will?

  • Problem

  • das_ic0n
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  • Was tun wenn Sie nen Rosenkrieg führen will?

    Moin Moin,

    so nun werd ich mal meinen Einstand im Forum beschreiten auch wenn das Thema nicht sonderlich erbaulich ist.

    Meine Situation:

    Ich hatte 7 Jahre eine Beziehung aus der 2 Kinder (1 1/2 und 5) entsprungen sind. Meine Ex hat das Sorgerecht. Wir haben uns getrennt und ich passte dann immer die WE´s auf die Kids auf damit Sie Party machen konnte. Letztes WE kam Sie dann an und erzählt mir von ihrem Neuen wie toll er doch sei und was Sie mit ihm nicht schon alles gemacht hatt (*censored*). Sie weiß das ich Sie noch über alles Liebe und wollte mich damit auf die Palme bringen - also ergab ein Wort das andere und nachdem ich verbal dann nochmal in die Vollen gelangt hatte ist Sie ausgetickt und hat angefangen wie wild auf mich einzuschlagen (vor den Augen meines Sohnes). Ich hab mich so weit es ging gewährt und hab sie "in den Arm genommen" weil schellen kann man Frauen ja nicht. Eine Keilerei und 2 Kaputte Bilderrahmen später verließ ich dann die Wohnung.

    Am Abend erschien dann freundlicherweiße die Polizei bei mir um mir eine Einstweilige Verfügung zu übergeben weil Sie gesagt hatt ich hätte sie getreten und geschlagen und ich eine "Bedrohung für Leib und Leben für Sie und die Kinder sei". Da hab ich erstmal geguckt. Darf mich nun einen Monat nicht näher als 50 m hinwagen. Ich zur Polizei gegenanzeige gemacht, die ham mich nur belächelt.

    Meine EX hatt schon seit langem nen "Jagdschein" und leidet an Depressionen und ich mache mir nun sorgen um die Kinder. Also ich zum Jugendamt, aber die meinten nur "..die Beamten in der Wohnung von Frau S. sagten es sei alles aufgeräumt und ordentlich und es bestünde keine Notwendigkeit etwas zu tun". Natürlich war aufgeräumt und alles, ich hab ja das WE die Bude geputzt und klarschiff gemacht.

    Nun bin ich verzweifelt weil ich keinen Ausweg sehe. Auf Behördlichem Weg hab ich nix zu melden und mit ihr persönlich kann ich noch weniger erreichen.
    Meine spontanen Pläne betreffs der einäscherung des Neuen habe ich inzwischen auch über Board geworfen. Jemand erfahrung oder nen tip für mich? Bin für jede Hilfe dankbar.

    das_ic0n
  • AUf jedenfall erstmal einen Anwalt zu Rate ziehen, wird bestimmt nicht günstig, aber so kommst Du nicht weiter und kannst nur weiter verlieren.

    Hast Du immer bei IHR auf die Kids aufgepasst ? Hast Du ihre Wohnung geputzt und aufgeräumt ?
    "It is possible to commit no mistakes and still lose. That is not a weakness. That is life." - Captain Jean-Luc Picard
  • Ja fast jedes WE und min 3 Tage die woche war ich dort und hab mich um alles gekümmert. ich hab auchn handschriftlichen brief von ihr indem Sie zugibt überfordert zu sein und mir das sorgerecht übergibt - keine ahnung ob der was bringt. Auf jeden Fall ist es ne riesen sauerei das nur weil Sie ne Frau ist ihr solche Rechte eingeräumt werden.

    Anwalt wäre schön aber ich bekomme ALGII und Prozeskostenbeihilfe gibt es für so einen fall nur wenn "Aussicht auf Erfolg" besteht (Achja die gute alte Bürokratie). Und das tollste ist das wenn ich einspruch gegen die einstweilige verfügung mache das mindestens 4 Wochen dauert bis der durch ist (dann brauch ichs auch nicht mehr - herrlich)
  • uff das sieht ziemlich kompliziert aus. aber wenn sie dir einen schriftlichen brief gegeben hat, den sie hoffentlich unterschrieben hat, indem sie dir das sorgerecht übergeben hat, dann würde ich mich mal beim anwalt informieren (mal anrufen, ob diese information kostenlos ist).
    rechtlich ist die lage ja so, dass, so wie du schriebst, sie das sorgerecht hat. dieses hat sie dir schriftlich übertragen, weil sie, wie sie schreibt, überfordert damit ist.
    dann hättest du ja das sorgerecht. und nicht mehr deine ex. würde dir das weiterhelfen?

    greez duplex
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  • Jo, stimmt schon was Duplex sagt. Aber wenn das irgendwie ned klappt, kannste ja mal das Aufräumen für 3-4 Wochen lassen, bis es wie aufm Schrottplatz aussieht und dann schickste die Polizei nochmal vorbei sich zu überzeugen. Das müsste dann eigentlich auch helfen.
  • Erstma danke an euch für die Tips. Hab heut erstma nen Termin beim Anwalt angeleiert. Wäre super wenn der Brief so viel zählen würde aber ich denke da kommt sie wieder mit irgendeiner sauerei daher um das abzustreiten. Und aufräumen kann ich die nächsten 30 Tage eh nicht weil Verfügung (ich hasse dieses wort).

    Wenn ich die sache durch hab lad ich euch aufn Kindergeburtstag bei Mc´s ein ;)
  • das_ic0n schrieb:

    Erstma danke an euch für die Tips. Hab heut erstma nen Termin beim Anwalt angeleiert. Wäre super wenn der Brief so viel zählen würde aber ich denke da kommt sie wieder mit irgendeiner sauerei daher um das abzustreiten. Und aufräumen kann ich die nächsten 30 Tage eh nicht weil Verfügung (ich hasse dieses wort).

    sie wird ja sehen wie sie in den 30 tagen ohne dich und mit den kindern zurecht kommt. ist der brief unterschreiben? gut das du nen termin beim anwalt gemacht hast.

    das_ic0n schrieb:


    Wenn ich die sache durch hab lad ich euch aufn Kindergeburtstag bei Mc´s ein ;)

    jippi... danke! ;)
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  • Hier spricht jetzt mal wieder der Realist:

    Wenn du nicht wahnsinnig viel Glück hast, hast du die absolute Arschkarte. Die Kinder sind noch klein und werden zu 99,9 % der Mutter zugesprochen. Und sie hat ja wohl auch schon das Sorgerecht.

    Ob du jetzt überhaupt noch ein Besuchsrecht bekommst, liegt hauptsächlich an dem Wohl des Kindes. Also braucht deine Ex-Frau jetzt zur noch Stress zu machen, dann werden die Kinder drunter leiden und dir wird das Besuchsrecht entzogen. Du bist kein Einzelfall. So ist leider zur Zeit noch die Rechtsprechung.

    Du brauchst auf jeden Fall einen sehr guten Anwalt, der sich speziell mit diesen Fällen gut auskennt. Da kannst du keinen Wald- und Wiesenanwalt gebrauchen. Außerdem gibt es da Selbsthilfegruppen. Mit denen würde ich mal Kontakt aufnehmen, weil die bestimmt auch gute Anwälte kennen.


    Du hast es ja schon gemerkt: Sie hat auf dich eingeprügelt und du kriegst per einstweiliger Verfügung das Besuchsrecht entzogen.


    rechtlich ist die lage ja so, dass, so wie du schriebst, sie das sorgerecht hat. dieses hat sie dir schriftlich übertragen, weil sie, wie sie schreibt, überfordert damit ist.


    Das Sorgerecht wurde der Mutter wohl vom Gericht zugesprochen. Ich glsube kaum, dass da ein einfaches Schreiben reicht, das Sorgerecht dem Vater zu übertragen. Ich gehe auch dovon aus, dass in dem Schreiben nicht steht: Ich übertrage das Sorgerecht für ... Herrn ....
  • hmm..dann haben wir aber ein kleines problem: die mutter kommt mit den kindern nicht klar, bzw sie ist überfordert. das liegt schriftlich vor. der vater darf durch die verfügung die kinder nicht sehen. und wenn das soweiter geht, ich mein, dass der vater das besuchsrecht auch noch verliert, dann wirds sehr unschön für die kinder. wenn die polizei oder das jugendamt das mitbekommt, dass die kinder darunter leiden, dass die mutter es nicht schafft siehts ganz schlecht aus.
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  • eh das ist ne totale Sauerei sowas!!! So ne Mutter gehören keine Kinder!!!

    Du hast jedes Wochenende auf deine kinde aufgepasst (würde sagen das hat dir Spass gemacht) und deine Ex ist feiern ... . Hoffe du bist nicht sauer, was ich dir jetzt sag aber deine ex ist nach deiner Beschreibung der letzte Dreck. Das hat die doch geplant und wetten hat die noch zusätzlich Chaos gemacht. Die armen Kinder ... .

    Soweit ich dich verstanden habe, ist deine Ex unfähig das Haus sauber zu halten ... . Da muss sich doch irgendwann wenn die nen Saustall hat das Jugendamt einschalten!

    Du hast jetzt so ein blödes Problem wo dir wirklich nur ein Rechtsanwalt helfen kann.
    Es ist eben leider nen riesen unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen ... . Bist ja außerdem arbeitslos, einfach wird das nicht.

    mal was anderes, warst du verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft?

    Mfg Flash169
  • das_ic0n schrieb:

    Meine EX hatt schon seit langem nen "Jagdschein" und leidet an Depressionen und ich mache mir nun sorgen um die Kinder.


    Ist doch schon einmal ein Anfang. Besorg die einen Detektiv er soll was raus bekommen wie es den Kinder geht, er ist gilt auch vor Gericht als Zeuge und seine Beweiße gelten. Lass dich auf nichts mit ihr ein, rede am besten nicht mit ihr sie wartet wahrscheinlich nur auf einen Falsche Aktion von dir.

    .....Am Abend erschien dann freundlicherweiße die Polizei bei mir um mir eine Einstweilige Verfügung zu übergeben weil Sie gesagt hatt ich hätte sie getreten und geschlagen und ich eine "Bedrohung für Leib und Leben für Sie und die Kinder sei"......


    Wie konnte sie das den Beweißen?

    Naja hoffe ich hab dir geholfen.

    MfG NoName
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  • NoName schrieb:

    Ist doch schon einmal ein Anfang. Besorg die einen Detektiv er soll was raus bekommen wie es den Kinder geht, er ist gilt auch vor Gericht als Zeuge und seine Beweiße gelten. Lass dich auf nichts mit ihr ein, rede am besten nicht mit ihr sie wartet wahrscheinlich nur auf einen Falsche Aktion von dir.

    naja mit alg2 wird ein dedektiv kaum zu finanzieren sein. aber diese sache kann das_ic0n dem anwalt auch noch vorlegen, wenn er e schon bei ihm ist.

    NoName schrieb:

    Wie konnte sie das den Beweißen?

    das würde ich allerdings auch gerne wissen, weil so wie du berichtet hattest hast du ihr ja nichts getan, und ne kleine "schlägerei" muss man an blauen flecken oder irgendwelchen schirfwunden erkennen können.
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  • das würde ich allerdings auch gerne wissen, weil so wie du berichtet hattest hast du ihr ja nichts getan, und ne kleine "schlägerei" muss man an blauen flecken oder irgendwelchen schirfwunden erkennen können.


    die kann ihr auch ihr neuer zugefügt haben ... bei so ner ... .

    Hoffe mir ist niemand böse, wenn ich das schreib, aber eventuell kennt jemand ein forum wo sich viele Rechtsanwälte aufhalten bzw. wo es viel um das Thema Recht geht? Wo Leute mit Kenntnissen im BGB sind ... .

    Mfg Flash169
  • Ne wir waren nicht verheiratet aber haben zusammen gewohnt und galten als eheehnliche Gemeinschaft. (7 Jahre)


    Zu dem Handschrifftlichen brief von ihr:

    (kurzer auszug)

    ich fühle mich mit der Situation als mutter überfordert und gebe daher das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder Noah S. geb ***** und tamia S. geb ***** an den liebenden Vater [das war ich im November noch und nu bin ich gewalttäter] ******* geb am **** ab.
    Ich tue das aus freien stücken.
    Der Vater Herr **** hat sich bis zu seinem Auszug immmer liebevoll um seine Kinder gekümmert, die Kinder lieben ihn sehr und genießen die gemeinsame Zeit mit ihm.....


    Unterschrieben und datiert.

    zum Thema Beweise:

    Sie hat auf mich eingeschlagen da hab ich sie "umarmt" - ich hoffe ihr wisst was ich meine. sie hat mich dann aufn boden geworfen und ich hab sie dann an den Handgelenken am Boden gehalten bis sie sich beruhigt hatte. Also mehr als meinen Abdruck um die Hände kann sie nicht haben. Ich habe Schürfwunden an beiden ellenbogen und dem Rücken, blutergüse auf der Brust und am Rücken.

    Der anwalt ist auf Familienrecht spezialisiert von daher denk ich das der schon ganz gut ist.

    Moah das mit dem unrechtsstaat nervt mich so krass. Wenn ich nur dran denke könnt ich explodieren. Vor allem das geilste is ja Sofort nach der Prügelei hab ich die Polizei angerufen (110) und denen gesagt was los war und das die komen sollen - und die hielten das echt nicht für notwendig weil ich ja weiß wie sie heißt und ja selber anzeige machen kann!!! Ist der Hammer

    Ich möchte mich nochmals bei allen bedanken - Mittwoch hab ich den Termin beim anwalt dann werd ich wiedr Posten was der gemeint hatt. Vielleicht hab ich auch mal bischen Glück
  • das_ic0n schrieb:

    Zu dem Handschrifftlichen brief von ihr:

    (kurzer auszug)

    ich fühle mich mit der Situation als mutter überfordert und gebe daher das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder Noah S. geb ***** und tamia S. geb ***** an den liebenden Vater [das war ich im November noch und nu bin ich gewalttäter] ******* geb am **** ab.
    Ich tue das aus freien stücken.
    Der Vater Herr **** hat sich bis zu seinem Auszug immmer liebevoll um seine Kinder gekümmert, die Kinder lieben ihn sehr und genießen die gemeinsame Zeit mit ihm.....


    Unterschrieben und datiert.

    gut das der unterschireben ist. nächsten mittwoch nicht vergessen mit zum anwalt zu nehmen. könnte wichtig sein.

    das_ic0n schrieb:

    zum Thema Beweise:

    Sie hat auf mich eingeschlagen da hab ich sie "umarmt" - ich hoffe ihr wisst was ich meine. sie hat mich dann aufn boden geworfen und ich hab sie dann an den Handgelenken am Boden gehalten bis sie sich beruhigt hatte. Also mehr als meinen Abdruck um die Hände kann sie nicht haben. Ich habe Schürfwunden an beiden ellenbogen und dem Rücken, blutergüse auf der Brust und am Rücken.

    ok, dann müsstest eher du sie wegen körperverletzung anzeigen und sie könnte ihre anzeige eigentlich nicht beweisen. es sei denn sie hat sich etwas selbst zugefügt oder durch einen dritten.

    das_ic0n schrieb:

    Der anwalt ist auf Familienrecht spezialisiert von daher denk ich das der schon ganz gut ist.

    jup, das ist schonmal gut.

    das_ic0n schrieb:

    Moah das mit dem unrechtsstaat nervt mich so krass. Wenn ich nur dran denke könnt ich explodieren. Vor allem das geilste is ja Sofort nach der Prügelei hab ich die Polizei angerufen (110) und denen gesagt was los war und das die komen sollen - und die hielten das echt nicht für notwendig weil ich ja weiß wie sie heißt und ja selber anzeige machen kann!!! Ist der Hammer

    auch das dem anwalt mitteilen. man kann bei der polizei alle eingehende notrufe abfragen, denn die müssen dokumentiert sein. auch dem anwalt mitteilen. weisst du noch den zeitraum, wann du bei der polizei angerufen hast?

    das_ic0n schrieb:

    Ich möchte mich nochmals bei allen bedanken - Mittwoch hab ich den Termin beim anwalt dann werd ich wiedr Posten was der gemeint hatt. Vielleicht hab ich auch mal bischen Glück

    ich bin ja jetzt schon gespannt. hab nämlich mal praktikum bei nem anwalt gemacht. deswegen weiss ich sein bisschen, wie es dort abläuft.

    wünsch dir viel glück

    greez duplex
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  • das iCon schrieb:

    ..... Ich habe Schürfwunden an beiden ellenbogen und dem Rücken, blutergüse auf der Brust und am Rücken. ......


    Kannst du nicht mit Grünen Armee darüber reden, das es einen Streit geben hat. Du kannst es ja beweißen.

    Auf deine Antwort bin ich mal gespannt am Mittwoch will escht wissen wie es weiter eht. Hoffentlich bekommst du recht beim Anwalt

    MfG NoName
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  • Was soll ich dazu nur sagen! Das tut mir voll leid für dich! Was ne hinterfotzige Ex! aber mit dem Brief sieht das schon mal etwas besser aus und deine Verletzungen Anwalt zeigen.Ey das ist ja voll der Hammer, das regt mich total auf!wie krass manche Leute sind! Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück und alles Gute bei der ganzen Sache!

    mfg christian @ gigi
  • So liebe Anhänger der Bürokratie. Komme grad vom Anwalt und das mit geteilten Gefühlen.
    Zur Rechtslage:
    Es gibt wohl ein recht neues Gesetz das auch unverheirateten Männern ein recht auf geteiltes Sorgerecht zugesteht. Das alleinige Sorgerecht zu bekommen ist sehr schwer meint er, außer ich kann nachweisen das SIE der Verantwortung und Situation nicht gewachsen ist. Oder wenn SIE mir das eingeklagte Besuchsrecht verweigert (Hoffentlich macht SIE das paarmal). Etweiige Vorwürfe wegen krimineller Delikte kann SIE auch nicht gegen mich gelten machen da die verjährt sind (was erfreuliches). Das Verfahren kann mehrere Jahre dauern (welch überraschung) und wird mich 15000 Euro kosten (All inclusive außer dem Beratungsgespräch heute das hat mit 190 Euro zugeschlagen).

    Aufgrund meiner Finanziellen Situation (ALGII) werde ich nun in den sauren Apfel beißen müssen und meine Oma um mein Erbe anhauen *schauder*

    Ich möchte mich nochmals herzlich bei euch bedanken für die Teilnahme und die Ermutigung und natürlich alle Ratschläge.

    So beende ich dieses Posting mit einem Zitat " Leben heißt Kämpfen"
  • Hört sich ja nicht so super an. Versuch es auf jeden Fall weiter, es muss doch einen Weg geben der nicht so teuer ist. Das gespräch für 190 € ist das nicht viel zu viel? Mit ALB2 bekommt doch da auch unterstützung oder nicht? Bist du auch nicht Rechtschutz versichert? Die würden das doch auch übernehmen.
    Wünsche dir auf jeden Fall viel glück und erfolg in der Sache.

    MfG NoName
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  • das_ic0n schrieb:

    .....So beende ich dieses Posting mit einem Zitat " Leben heißt Kämpfen"


    In diesem Sinne erstmal viel Erfolg für die Zukunft !

    Ich werde das hier closen, bei Bedarf auf Wiedereröffnung einfach ein PN an den Doc oder mich !
    "It is possible to commit no mistakes and still lose. That is not a weakness. That is life." - Captain Jean-Luc Picard