Ram und mainboard passen icht zusammen?


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  • Ram und mainboard passen icht zusammen?

    argh

    hab mir heut 2mal * rammbaustein geholt und zwar


    kvr533d2n4/512 läuft mit 1,8 V schönen von kingston

    so hab das board

    asus A8N SLI deluxe


    problem ist das der ram da nicht reinpasst :( naja bin dann gleich wieder zum händler und er meinte das hätte ich vorher wissen müssen.. und offen ram nehmen wir garnicht erst wieder zurück...

    hmm was soll ich jetzt machen ? will ihn mir wer ablaufen ? TOtal neu !!!!!!
    oder bekomm ich den doch noch zum laufen??!?!!?


    und nur weil mein ***** freund gesagt hat der passt schon
    den haue ich auch noch
    HHHHHIIIIIILLLLLLLLFFFFFFEEEEE



    HDW
  • solange der riegel noch funktionstüchtig ist und den am gleichem tag zurückgebracht hast ist das schon eine riesen sauerei von dem händler den nicht zurück zu nehmen.

    ich könnte zwar gerade einen 512er gebrauchen, aber eine sd für meinen server. hätt er bei mir gepasst, dann hätt ich ihn genommen.
  • dat muss er dir auf jeden Fall zurücknehmen, geht ja nicht kaputt durchs (nicht) benutzen...(höchstens durch OC)


    Wieso passt das denn nicht???
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    Was ist der Unterschied zwischen einem U-Boot und MS Windows?
    Keiner, sobald man ein Fenster aufmacht, fangen die Probleme an
    Alle Tips von mir ohne Gewähr und auf eigenes Risiko !!
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  • so, hab gerade mal geschaut. du hast dir einen ddr2 ram gekauft und dein board braucht ddr1, das kann natürlich nicht passen. aber DOcean hat glaub ich schon recht, der händler müßte dir deinen ram zurück nehmen.
  • stimmt hatte ich verwechselt, das war wenn was kaputt ist...

    auch wenn die Ware voll verpackt ist muß er sie nicht zurücknehmen,
    die meisten aber geben dir 14 tägiges Rückgaberecht freiwillig.

    da hat man das online besser, dort hat man immer 14 Tage Rückgaberecht.
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  • laut fernabsatzgesetz 14 tage.

    das mit dem ram umtauscj hatte ich jetzt so auch nicht gewusst, ein guter händler sollte den aber kurz prüfen und wenn alles in ordnung ist auf kullanz wieder zurück nehmen.
  • tja er nimmt ihn nicht zuück weil er meint da könnte ja jeder kommen
    kullantz sowas kennt der garnicht scheiss laden

    scheiss laden so baut man sich keine gute kundschaft auf :( toll hänge jetzt auf Ram rum :( das kotzt mich jetzt richtig an :( nur weil mein freund sagte den kannst benutzen und dann soein scheiss

    glaub setze die mal bei ebay rein, weil normal bekommst die nicht so billig wie ich (110 EUro ) der preis liegt normal bei 140 €

    kann keiner 2* 512 ddr2 riegel bebrauchen? oder zumindest einen..... über preis lässt sich verhandeln !!!!
    wie gesagt nie benutzt den einen und den anderen nur kurz aus der packung ......

    falls wer interessse hat kann sich ja mal per pn melden....
  • Fxpler schrieb:

    laut fernabsatzgesetz 14 tage.

    das mit dem ram umtauscj hatte ich jetzt so auch nicht gewusst, ein guter händler sollte den aber kurz prüfen und wenn alles in ordnung ist auf kullanz wieder zurück nehmen.


    is aber nicht online gekauft also nada.....
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  • Also das hat mit Hardwareproblemen nun nix mehr zu tun. Das ist eher Dummheit. Hättest ja vorher mal nachfragen können im Hardwarekauf-Forum.
    Wenn du ihn zum Verkauf anbieten möchtest dann mach das im Flohmarkt-Forum.

    Und das ganze Ding hier schieb ich mal zum Hardwarekauf. Da können wir ja noch ein bissi diskutieren ob der nun zurückgenommen werden muss oder nicht.

    mfg
    Werner
    [SIZE=2]
    Seit ich denken kann hasse ich nichts mehr, als wenn jemand meint er sei Gott und somit unfehlbar.
    Aber auch die werden, wenn sie ins Gras beissen von den Würmern gefressen [/SIZE]
  • AALSO:

    Alle Händler müssen jegliche Ware innerhalb von 14Tagen zurücknehmen!
    Der Händler hätte dich darauf zurechtweisen müssen, das die sachen nicht zusammenpassen! Denn er als händler hätte wissen sollen, dass wenn du beides gleichzeitig kaufst, du auch den RAM im Board verwenden willst!!!

    Und KAPUTT oder nicht Kaputt... In Deutschlang gilt zum Glück noch §476 BGB
    der besagt, das der Händler dir beweisen muss, das die Ware bei Verkauf in einwandfreiem zustand war!
    Ergo, wenn er sagt, das ding ist kaputt, dann sagst du: "DAS WAR ES SCHON und laut Gesetz (siehe oben) habe ich recht auf einen Neuen Riegel!"
    dann bekommst du mit 100%iger Sicherheit einen neu verpackten und den gibst du dann zurück!

    Und wenn er ihn testen sollte, sagst du einfach: "Bei mir läuft er nicht, ich will einen neuen!!!"
    Laut GESETZ MUSS ER ES MACHEN!!!

    Man bin ich froh, das Fach WGP in der Schule zu haben, "mit mir nicht" lautet mein Wahlkampfspruch gegenüber den Händlern!!
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    Sei Realist, versuch das Unmögliche!
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  • Also Idefix du verwechselst da was. er hat nicht RAM und Board zusammen gekauft. Ob er überhaupt im Geschäft gefragt hat ob das zusammenpasst glaub ich weniger. Er hat sich da auf die Aussage von seinem Freund verlassen.
    In dem Fall seh ich keinen gesetzlichen Grund weshalb die den Speicher, noch dazu ausgepackt, zurücknehmen sollten.
    Da wäre nur Kulanz Grund dafür, daß sie eben zufriedene Kunden wollen.
    Er hätte versuchen müssen das denen zu erklären daß er sich da getäuscht hat, also sein Fehler, und daß er gerne einen passenden dafür nehmen würde. In so einem Fall klappt das doch meistens.
    Aber scheinbar war das bei ihm nicht der Fall.

    mfg
    Werner
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    Seit ich denken kann hasse ich nichts mehr, als wenn jemand meint er sei Gott und somit unfehlbar.
    Aber auch die werden, wenn sie ins Gras beissen von den Würmern gefressen [/SIZE]
  • oh, okay, dachte ram und board wurden zusammen gekauft!

    dann sol er stunk in dem laden machen und sagen das man gerne mit der kulanz des ladens geworben hätte, aber so siet er sich gezwungen nur negatives zu berichten!

    oder mach es wie ich gesagt habe, sag, der ist defekt und lass ihn umtauschen!
    das MUSS er machen!!!
    Beweislastumkehr nach §476 BGB
    (Der Verkäufer ist dazu verpflichtet dem Käufer zu beweisen dass das Teil beim Kauf in Ordnung war)
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    Sei Realist, versuch das Unmögliche!
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  • Da er den RAM ja eh hier im Flohmarkt-Forum anbietet, bzw vorhat den anderweitig zu verscherbeln, denk ich mal daß wir hier dicht machen können.

    Naja und das mit der Beweislastumkehr ist zwar richtig, aber in dem Fall sieht das schon wieder etwas anders aus. Verpackung geöffnet und ein elektronisches Teil wie auch immer behandelt.
    Ich kenn mich da auch ein wenig aus, da ich die jährlichen Unterweisungen, unter anderem für Produkthaftung und ESD-Schutz, auf der Arbeit machen muss.
    Naja und wie empfindlich solche Teile sind (ESD) kenn ich eben auch aus der Arbeit. Wir machen da so Steuergeräte fürs Auto, also ABS, ESP und Co.
    Ja dann wenn ich noch auf meinen Arbeitsspeicher schau und seh daß der nen Barcode drauf hat, somit genau der Fertigungsverlauf festgehalten sein wird, mit den Prüfergebnisssen, dann sollte es für die Firma nicht schwer sein zu beweisen, daß der Riegel die Fertigung ordnungsgemäss verlassen hat.
    Sie braucht mir wahrscheinlich nicht nachweisen was ich gemacht habe nachdem ich den aus der schützenden Verpackung genommen hab.
    Aber das schweift jetzt doch zu weit ab.

    mfg
    Werner
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