Harte Bestrafung von Raubkopierern?


  • ICECRUSHER
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    "Aufmachen, Polizei!


    Es kann jeden treffen: Sie sind sich keiner Schuld bewusst. Doch plötzlich steht die Kripo vor der Tür. Und beschlagnahmt Ihre wertvolle Computeranlage. Wie vermeiden Sie viel Ärger? Welche Fehler dürfen Sie keinesfalls machen? Und: Wie erhalten Sie Ihren PC schnell wieder zurück?


    Auf dem ausgebleichten Schreibtisch hebt sich ein dunkler Fleck deutlich ab. "Hier stand mein Computer", sagt Harald D. "Die Polizei hat ihn beschlagnahmt und rückt ihn seit Monaten nicht mehr heraus." Harald ist Softwareentwickler. Sein ehemaliger Arbeitgeber hetzte die Staatsanwaltschaft auf ihn. "Der hat einfach behauptet, ich würde mit raubkopierter Software Aufträge ausführen und ihm so Konkurrenz machen", erinnert sich Harald D. Als die Polizei anrückte, war es wie im Krimi: Um fünf Uhr morgens klopfte das Einsatzkommando an die Tür, ausgestattet mit einem richterlichen Durchsuchungsbefehl. "Sie haben alle meine Computer abtransportiert", berichtet Harald D. "Sogar die ältesten Kisten."

    Steigende Tendenz

    Hausdurchsuchungen sind Alltag in Deutschland, Tendenz nach Aussage von Strafverteidigern: stark steigend. Ein bekannter Fall: Am 7. Mai durchsuchten Beamte des niedersächsischen Landeskriminalamts das Elternhaus eines 18-jährigen Schülers aus Rotenburg/ Wümme. Dabei stellten sie umfangreiches Beweismaterial sicher. Es weist darauf hin, dass der geständige Schüler der Urheber des Sasser-Wurms ist. Dazu beschlagnahmten die Beamten den Computer mit dem Quellprogramm.

    Da es sich hier um eine Beschlagnahme von Beweisgegenständen (§ 94 Strafprozessordnung, StPO) handelt, hätte es gereicht, die Datenträger zu sichern oder eine Kopie anzufertigen. Die seit einigen Jahren technisch gut ausgestatteten Strafverfolger gehen dazu immer mehr über.

    Bei einer so genannten Beschlagnahme als Tatwerkzeug zieht der Staat dagegen gleich die gesamte Anlage ein (§ 111b StPO).

    Betroffen sind aber keineswegs nur Beschuldigte, denn eine Hausdurchsuchung erstreckt sich regelmäßig auf die gesamte Wohnung. Wenn gegen einen Mitbewohner einer WG ermittelt wird, beschlagnahmt die Polizei häufig die Computer aller WG-Mitglieder. Sie vermutet dort "ausgelagerte Sicherungskopien". Wenn sich bei der Untersuchung herausstellen sollte, dass sich illegale Kopien auf den PCs befinden, droht ein Strafverfahren – "Zufallsfunde" dürfen nach deutschem Recht verwertet werden. Bei gravierenden Straftaten, etwa Mord, Totschlag, Kinderpornografie oder dem Verdacht auf gewerbsmäßige Raubkopien, darf der Staat auch E-Mails filtern und kann vom Internetprovider die Herausgabe von Verbindungsdaten verlangen, mit denen sich nachvollziehen lässt, welche Seiten wann besucht wurden. Die Provider sind verpflichtet, diese Daten längere Zeit aufzubewahren. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz. In Firmen finden schon seit Jahren verschärfte Kontrollen statt, um die Raubkopien von Software einzuschränken. Viele bekannte Softwareschmieden, darunter Microsoft oder Adobe, setzen sich unter anderem über den Interessensverband VSI (Verband der Softwareindustrie Deutschlands) zur Wehr. Einige kontrollierte Firmen mussten nach Hausdurchsuchungen sogar dicht machen, andere, darunter eine große Hamburger Werbeagentur, kamen mit mehreren 10 000 Euro davon, die sie allein an Lizenzgebühren nachzahlen mussten.

    "Firmen sind gut beraten, eigene Installationen von Mitarbeitern per offizieller, schriftlicher Dienstanweisung zu unterbinden", rät der auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwalt Matthias Noell. "Sonst haftet der Geschäftsführer beziehungsweise Vorstand des Unternehmens persönlich!"

    Die Strafverfolger sind sogar dann zu einer Hausdurchsuchung berechtigt, wenn sich der Beschuldigte unberechtigt in einer Wohnung aufgehalten hat, etwa als Hausbesetzer.

    Seit den einschneidenden gesetzlichen Änderungen im Herbst 2003, die Raubkopien unterbinden sollen, bekommen immer mehr Familien Besuch von Vater Staat: Die Polizei unternimmt seither regelmäßig Razzien, um den blühenden Tauschhandel auf dem Pausenhof zu unterbinden. "Erst kürzlich hat die Polizei Rucksäcke und Schultaschen von Schülern auf dem Laimer Bahnhof kontrolliert", berichtet Rechtsanwalt Matthias Noell. "Wer kopierte CDs dabei hatte, musste die Originale vorweisen, sonst hatte er ein Problem!" Der Razzia folgten Hausdurchsuchungen.

    Rechtliche Voraussetzungen


    Hausdurchsuchungen sind rechtlich problematisch, denn das Grundgesetz schützt die Unverletzlichkeit der Wohnung. § 105 Abs. 1 S. 1 Strafprozessordnung nennt die Voraussetzungen für eine zulässige Hausdurchsuchung durch Polizei- und Ordnungsbehörden:
    Tatsachen müssen die Annahme rechtfertigen, dass sich in der Wohnung eine Person befindet, die vorgeführt oder in Gewahrsam genommen werden darf, oder
    Tatsachen müssen die Annahme rechtfertigen, dass sich in der Wohnung eine Sache befindet, die sichergestellt werden darf, oder
    die Hausdurchsuchung muss zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder für Sachen von bedeutendem Wert erforderlich sein.

    Selbst richterliche Durchsuchungsbefehle gelten maximal ein halbes Jahr. Zu diesem Ergebnis kam das Bundesverfassungsgericht (Aktenzeichen: 2 BvR 1992/92):

    "Eine Einschränkung durch richterliche Anordnung ist nur wirksam, wenn der Richter die Durchsuchung nach den konkreten, gegenwärtigen Voraussetzungen beurteilt." Die Konsequenzen daraus sind laut Bundesverfassungsgericht einschneidend: Selbst wenn jemand Drogen besitzt, geht er straffrei aus, wenn die Polizei zwar bei der Hausdurchsuchung Drogen findet, aber die Wohnungsdurchsuchung ohne vorherige richterliche Anordnung vorgenommen wird, und Gefahr im Verzug nicht nachgewiesen werden kann. Die beschlagnahmten Geräte landen oft in eigens dafür eingerichteten Dienststellen, in der die Kriminalbeamten Festplatten und andere Datenträger untersuchen. Mit speziellen Entschlüsselungsprogrammen "knacken" die Gesetzeshüter auch gesicherte Datenträger. Kommen die Beamten nicht weiter, beauftragen sie oft spezialisierte Firmen, die selbst vermeintlich sicher gelöschte Daten wieder herstellen. "Manchmal finden die Beamten mehr Daten auf der Platte, als der Betroffene selbst vermutet hätte", erinnert sich ein Anwalt. Er vertritt gerade einen Klienten, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen Kinderpornografie ermittelt. Die Untersuchungen können sich hinziehen, denn die Zahl der Fälle der polizeilich erfassten Computerkriminalität ist allein im vergangenen Jahr um rund 3,8 Prozent gestiegen. Laut Polizeiliche Kriminalstatistik 2003 des Bundesinnenministeriums stieg diese Zahl von 57 488 Fälle (2002) auf 59 691 Fälle.

    Harald D. musste fast ein Jahr warten, bis er seine PCs wiederbekam. Das Strafverfahren gegen ihn wurde eingestellt.


    So ersparen Sie sich unnötigen Ärger

    Matthias Noell, Strafverteidiger

    INTERVIEW

    Wie verhält man sich, wenn plötzlich die Polizei vor der Tür steht und das Haus durchsuchen will? Wir befragten den renommierten Strafverteidiger Matthias Noell.

    Herr Noell, wie lässt sich der größte Ärger bei einer Hausdurchsuchung vermeiden?

    Noell: Sichern Sie sich ab! Halten Sie stets die Originale der Softwareprogramme und/oder die Kaufbelege bereit. Auch eine Registrierung beim Hersteller ist ratsam. Spielen Sie weder Raubkopien auf, noch lassen Sie es zu, dass auf Ihrem PC illegale Handlungen statt finden. Der Arbeitgeber sollte unbedingt per Dienstanweisung und Kontrolle Missbrauch verhindern.

    Was wäre der größte Fehler bei einer Hausdurchsuchung?

    Noell: Bei einer Hausdurchsuchung ist es eh zu spät: Versuchen Sie bei der Durchsuchung keinesfalls, etwas bei Seite zu schaffen. Das würde Verdunkelungsgefahr begründen – und damit droht Ihnen Untersuchungshaft!

    Muss ich als Zeuge gegen Mitbewohner aussagen?

    Noell: Wenn Sie kein Zeugnisverweigerungsrecht haben – etwa als Verlobter oder Verwandter des Beschuldigten – sind Sie zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet. Allerdings nicht gegenüber der Polizei, das ist oft auch nicht ratsam. Der Polizei gegenüber müssen Sie nur sagen, wer Sie sind und wo man Sie erreichen kann. Sie müssen nur gegenüber Staatsanwaltschaft und Ermittlungsrichter aussagen, die Sie als Zeuge vorladen.

    Worauf sollten Betroffene sonst noch achten?

    Noell: Beschuldigte sind gut beraten, einen erfahrenen Anwalt einzuschalten, bevor sie sich äußern. Auch wenn sie völlig unschuldig sind! Niemand muss sich selbst belasten und beispielsweise Passwörter herausgeben.

    Aber: In der Regel ist es für alle Betroffenen sinnvoll, sich kooperationsbereit zu verhalten. Verschlüsselte, sogar mit handelsüblichen Datenschreddern gelöschte Daten kann die Polizei in der Regel ohne weiteres sichtbar machen. Wenn der PC jedoch dazu eingezogen werden muss, dauert es meist viele Monate, bis der Computer zurück kommt.

    link:
    hatetepe://wow.pc-magazin.de/praxis/recht/a/Jagd_nach_Raubkopierern/1916.html
  • Also ich finde das is hier n ziemlich sinnloser thread, zumahl jeder zweite irgend einen schwachsinn über granaten etc. erzählt. das war beim ersten beitrag witzig, nicht mehr beim zehnten.

    ich mach mir über sowas überhaupt keine gedanken. und wenn es passiert dann wars mir bestimmt ne lehre. aber im grunde kann man nicht wirklich viel dagegen machen, ausser nich leechen und uppen.....

    und das is ja doof
    Bevorzugte: puck8,Ðes4ste®,Libertyfigher,Sphare,Ozeero,h4Ze,MasterJan,
    Blacklist: Supertanja, M4K4V3LI, Soldier, ınĸoġnıto
  • eDik2k schrieb:

    rofl..

    am besten ich brenn denen n paar movies..werden sich bestimmt freuen


    Ja genau, und am besten noch ein paar gute Zockergames ;)
    Wenn ihr denen noch ´n Bier anbietet,dann bleiben die noch für `ne LAN-Party mit kopierten Games. *LOL*
  • Einer hatte von euch geschrieben das man ein zettel bekommt und das man dan ankreuzen soll ob sie den pc mitnehmen dürfen das glaub ich nicht ganz sonst kann man ja noch ankreuzen.


    Hast du illegale Software auf dem PC NEIN

    Dürfen wir ihren PC mitnehmen Nein

    Dürfen wir gegen sie ermitteln NEIN

    Versprechen sie uns das hoch und heilli N JA


    Jedenfalls wird alles eingesackt und soviel ich weiss ist wenn sie was finden ist dein PC weg und wird dan versteigert...Das beste jedenfals ist wenn man gross kopien macht das man irgendein schutz hat das die festplatte weg ist wenn die kommen und das sollte nicht 20 minuten gehen...Lieber 200 oder 500 euro fuer ein guten schutz als dan kein pc mehr und circa 5000 euro an strafe.
  • Artemis schrieb:

    also ich komm aus nrw
    und bei uns läuft das so
    einem freund von ist das passiert
    hat die platte abgegeben
    und danach wieder geleecht


    Also bei nem freund von mir haben sie den pc abgezogen und er musste ne strafe von 3000 € bezahlen (die ganzen kopien musste er natürlich auch abgeben)

    ich wohn in niedersachsen
  • Dürfen die Daten denn gegen einen verwendet werden, wenn man die Festplatte verschlüsselt ?
    Das is doch dann privat oder so wo die auch net ran dürfen ?
    Weil sonst könnte man ja irgend ne billig Verschlüsselung die schnell ver- und entschlüsselt benutzen, so 40 Bit oder so.

    MfG