Bestattungskosten: Recht führt zu Unrecht !

  • Diskussion

  • sebavampir
  • 4429 Aufrufe 41 Antworten

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  • Palad schrieb:

    Natürlich ist das vollkommener Schwachsinn, aber so kennen wir die deutschen Beamten: Realitätsfremd.


    Erstens hat das nichts mit den Beamten zu tun, sondern mit der Gesetzgebung. Und die wird nicht von Beamten gemacht, sondern von unseren gewählten Vertretern.

    Zweitens ist doch wohl klar, dass zuerst einmal die Verwandten für sowas aufkommen müssen. Im NOrmalfall haben die ja auch lange genug von dem Verstorbenen profitiert. Hier im Fall ausnahmsweise mal nicht. Aber es kann doch nicht immer die Allgemeinheit für alles aufkommen.

    Der Staat sind wir. Und warum sollte ich für die Beerdigungskosten von dem Mann aufkommen??? Ich habe doch überhaupt nichts mit ihm zu tun. Oder warum irgendein anderer aus dem board?

    Ihr tut immer so, als ob der Staat Geld ohne Ende hätte.
  • @McKilroy
    Stell dir mal vor du waechst in einer Familie auf. In etwas spaeteren Jahren wird dir erzaehlt das du adoptiert bzw. "nur" ein Pflegekind bist. Eines Tages bekommst du Post von irgendwo das du fuer einen Mann der dein biologischer Vater ist gestorben ist und du sollst die Bestattungskosten uebernehmen. (Ironie an) Weil du ein gutmuetiger Mensch bist und auch stinkend reich bist du natuerlich sofort dazu bereit die Kosten zu bezahlen. Du kennst ihn zwar nicht aber was solls. (Ironie aus)

    Gruss Schinderhannes
    Erst wenn der letzte FTP Server kostenpflichtig, der letzte GNU-Sourcecode
    verkauft, der letzte Algorithmus patentiert, der letzte Netzknoten
    verkommerzialisert ist, werdet Ihr merken, dass Geld nicht von alleine
    programmiert.
  • Nene, ich versteh das schon.

    Aber warum sollen wir für ihn bezahlen?? Wir kennen ihn überhaupt nicht und haben nichts mit ihm zu tun.

    Wenn der Verstorbene reich gewesen wäre glaube ich kaum, dass der Nachkomme das Erbe ausgeschlagen hätte mit der Begründung: Will ich nicht, den kannte ich ja nicht.

    Es sind halt Rechte und Pflichten.
  • Als Verwandter ist es natürlich Pflicht für die Bestattung aufzukommen, auch wenn man diesen nicht gekannt hat. Dies ist zwar in vielerlei Hinsicht vielleicht unfair und ich würde auch nicht für einen Unbekannten aufkommen wollen, aber das ist nunmal Gesetz.
  • kai-ebel schrieb:

    Als Verwandter ist es natürlich Pflicht für die Bestattung aufzukommen, auch wenn man diesen nicht gekannt hat. ...

    Eben für ganz bestimmte Ausnahmefälle MÜSSEN Ausnahmen möglich sein.
    Ähnliche sgilt auch bei der gesetzlichen Verpflichtung, sich an den Pflegekosten zu beteiligen.

    Klar würde man ein überraschendes Erbe (= Vermögen) nicht ausschlagen, aber sich Kosten aufhalsen will niemand - logo. In dem speziellen Fall war das leibliche Kind jedoch zeitlebens bei Pflegeeltern und der biologische Vater hatte keinerlei Kontakt mit seinem Kind. Für solche, beweisfähigen Umstände könnte es durchaus Ausnahmen geben - schließlich sind wir Menschen und die Gesetze sind für uns gemacht - nicht andersrum! Der Staat hat zwar nicht unbeschränkt Geld (höchstens Schulden), aber auf diese wenigen Einzelfälle kann man nach meiner Meinung durchaus angemessen reagieren!
  • also ich finde die tatsche sehr erscheckend und irgendwie auch falsch, weil es eigentlich ja eine völlig fremde person war für die betroffene. jedoch muss man vielleicht im gegenzug auch erwähnen, dass es ja so ist, dass man wenn kein testament vorhanden ist, auch als leiblicher nachkomme die garantie auf die vererbung hat, obwohl es ja auch sein kann dass die verstorbene person einem kaum bekannt ist !!!!


    mfg olethejoker
  • bei uns in österreich ist das wohl genauso wie in deutschland - juristisch scheint das ja eine klare sache zu sein, daß man die kosten übernehmen muß - man würde ja auch anspruch auf ein erbe haben - verstehe also nicht ganz das problem.

    ...und andererseits: wenn nicht die verwandten die kosten übernehmen müßten, müßte es wohl die allgemeinheit tragen - und das würde dann erst recht wieder zu einem aufschrei manch eines bürgers führen, oder? ich glaub das macht schon sinn wie das geregelt ist.
  • also: es gab ja vor kurzem eine entscheidung aus Karlsruhe. Die ist rel. verbindlich, jedoch sehe ich dadurch in Zukunft eine enorme Anzahl an zuätzlichen Ausgaben auf die Städte zukommen. Ab jetzt kann es ja jeder so machen; völlig egal ob er die Person kannte oder nicht, da man ja unter 100.000€ nicht zuständig ist.
    Generell zwar richtig, jedoch sind 100.000 € hoch angesetzt als grenze; viel zu hoch. Eine Feuerbestattung kostet nicht die Welt, bleibt nur noch der Platz in der Urnenwand oder in der Erde.

    Das ganze Problem ließe sich dadurch löäsen, dass es in Deutschland generell wieder möglich wäre die Asche der Verstorbenen mit zu sich nach hause zu nehmen oder auf see etcd zu verstreuen. DIes ist in anderen Ländern üblich und würde dazu führen, dass die Kosten sich für die Verwandten senken würden; dann aber nur dann könnte man wieder jedem die Pflicht auferlegen (sofern nicht Hartz4 Empfänger etc) diesen geringen Betrag zu bezahlen und die Urne dann an sich zu nehmen......

    ==> ermöglicht endlich das MITNACHHAUSENEHMEN von Asche/Urnen. Verstehe sowieso nicht wieso das in Deutschland nicht erlaubt ist...
  • Interessantes Thema. Also vielleicht sollten wir uns fragen warum das so geregelt ist im Deutschen Recht. Ich denke mal wenn das nicht so wäre dann würden viele Leute versuchen um diese Kosten drumherum zu kommen. So eine Beerdigung kostet ja auch schon ne Stange. So etwas würde nur ausgenutzt werden. Finde das ist schon ok so mit dieser Regelung, So eine Beerdigung sollte nicht zur Last der Gemeinschaft werden,
  • Überlegt dochmal wieviel Zeit wir damit verschwenden uns einig zu werden (falls dies mal geschieht). Und dann soll ein Gesetz geändert werden, das vll einmal im Jahr gebraucht wird. Allein die Streitereien würden schon Kohle ohne Ende kosten.
    Prizipien hin oder her - ich hoffe es bleibt wie es ist.
    Es wird sich über Bürokratie beschwert, doch dann redet man über eine so unwichtige Sache und verlangt eine Gesetzesänderung, weil da eine Person kein Bock hat ein paar Euro für ne Beerdigung springen zu lassen.
    Wenn die Tochter gestorben wäre, hätte der Vater sie zu tragen. Hat sie halt Pech, dass sie nach ihm stirbt!
  • das wär ja noch schöner wenn sie jetzt anfangen würden, den freunden/bekannten von jemandem die bestattungskosten aufzuzwingen... da sollte man sich schon an die familie halten find ich... und wenn man vom vater extrem schlecht behandelt wurde, dann kann man da normalerweise dagegen klagen
  • Falsch !

    Dagegen kannst du nicht klagen. Es gibt noch wesentlich krassere Fälle, als diesen. Hab einen gelesen (Studiumsbedingt) in dem eine Tochter die Kosten für das Pflegeheim ihres Vaters übernehmen MUSSTE, obwohl dieser sie in ihrer Kindheit über Jahre lang mißbrauchte und sie frühzeitig schon keinen Kontakt mehr zu ihm hatte.

    In der anderen Richtung funktioniert es jedoch auch. Auch wenn Eltern ihre Kinder noch so hassen, nicht verstehen, etc.pp. Müssen sie für sie finanziell aufkommen, solange ihnen das natürlich möglich ist.

    Gegenfrage : Wer sollte es denn sonst zahlen, wenn nicht die Erben ? der Steuerzahler, etwa ? Dies würde Mißbrauch Tür und Tor öffnen, nach dem Motto : Jetzt ist er eh tot; wie spare ich Beerdigungskosten, ihm ist es eh egal ....
  • also ich finde es ein frechheit,

    ein vater zeichnet sich nicht aus, dadurch das er jemanden zur welt bringt, sonder diese person auch grosszieht, und für sie da is, sie erzieht, mit ihr durch dick und dünn geht und väterlichen pflichtewn nachkommt..

    meiner meinung nach is das schwachsinn.

    warum soll man für jemanden zahlen den man nichtmal gekannt hat.. ?!?
    wenn ich du wär, und du ich, dann wär ich verdammt eifersüchtig auf dich