Im Grundgesetz steht:
"Artikel 146
Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."
wenn nun eine sogenannte EU-Verfassung inkraft treten sollte, steht diese über dem Grundgesetz, welches dann seine Gültigkeit in diesem Sinne verliert. Also muss das Volk darüber entscheiden, nicht seine Volksvertretung oder wer auch immer.
Um aber über einen EU-Verfassungsvertrag entscheiden zu können, muss man über den Inhalt aufgeklärt werden und zwar vollständig mit allen Konsequenzen. Diese Heimlichtuerei und Verschwiegenheit und sogar Schöninterpretationen des aktuell vorliegenden EU-Verfassungsvertrages zeugt doch schon davon, daß da was nicht zu unser aller Wohl abläuft.
@LukZen
Ist dir schonmal aufgefallen, daß Leute aus Ballungszentren, eher dazu neigen alles abzunicken, was ihnen vorgeschlagen wird? Und das Menschen aus naturnäheren Gegenden eher zur Diskussion bereit sind?
Ich glaub nicht, daß alle ländlichen Einwohner zu wenig Bildung haben, um sich ein Urteil zu bilden und das auch nicht vertreten können.
@Bingo666
Du vertraust also Leuten, die in Politik "ausgebildet" sind? Na prost Mahlzeit.
Ich denke eher, daß der natürliche Menschenverstand die Bedürfnisse des Volkes eher erkennt, als so "hochstudierte" eigentlich lebensfremde Personen, die die Macht in Parteien und Lobbys anstreben und das Volk nicht merken lassen wollen, daß auch sie nur Marionetten des Großkapitals sind.
@Schinderhannes
dito, ich hoffe auch, das dieser menschenfeindliche Vertrag NICHT ratifiziert wird.